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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Unfallbeispiele:<br />

� Als ich nach der Alarmierung am<br />

Feuerwehrhaus eine Anpflanzung<br />

überspringen wollte, bin ich umgeknickt.<br />

� Be<strong>im</strong> Hineinlaufen in die Fahrzeughalle<br />

bin ich ausgerutscht und<br />

gestürzt.<br />

� Im Feuerwehrhaus von einer Treppenstufe<br />

abgerutscht.<br />

Gefahren:<br />

Gefahren entstehen auf Verkehrswegen<br />

zur An- und Abfahrt und <strong>im</strong> Freien insbesondere<br />

durch<br />

� gefährlichen Begegnungsverkehr<br />

zwischen den Fahrzeugen an- und<br />

ausrückender Einsatzkräfte,<br />

� unübersichtliche oder nicht einsehbare<br />

Straßenführung <strong>im</strong> Ausfahrtbereich<br />

von Feuerwehreinrichtungen,<br />

� fehlende oder nicht ausreichend<br />

breite PKW-Stellplätze für Feuerwehrangehörige,<br />

� fehlende, nicht sicher begehbare oder<br />

nicht direkt geführte Verkehrswege von<br />

den PKW-Stellplätzen in die Gebäude,<br />

� glatte und ungeräumte Verkehrswege<br />

bei Schnee und Eis,<br />

� unzureichende Beleuchtung von<br />

Verkehrswegen <strong>im</strong> Freien.<br />

Gefahren entstehen an und auf Verkehrswegen<br />

in Feuerwehreinrichtungen insbesondere<br />

durch<br />

� nicht ausreichend breite oder unzulässig<br />

eingeengte Verkehrswege,<br />

� Fahrzeugverkehr <strong>im</strong> Bereich von<br />

Verkehrswegen,<br />

� Bodenunebenheiten und<br />

Stolperstellen, z.B. durch Schwellen,<br />

Absätze,<br />

64<br />

� Rutschgefahr, z.B. wenn Bodenbeläge<br />

nicht rutschhemmend ausgeführt sind<br />

und nass, glatt oder verschmutzt<br />

sind,<br />

� unzureichende Beleuchtung.<br />

Schutzziel:<br />

� Verkehrswege müssen freigehalten<br />

werden, damit sie jederzeit benutzt<br />

werden können.<br />

� Fußböden in Räumen dürfen keine<br />

Stolperstellen haben; sie müssen<br />

eben und rutschhemmend ausgeführt<br />

und leicht zu reinigen sein.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en:<br />

� UVV „Grundsätze der Prävention“<br />

(<strong>GUV</strong>-V A 1)<br />

� <strong>GUV</strong>-Regel „Fahrzeug-Instandhaltung“<br />

(<strong>GUV</strong>-R 157, bisher <strong>GUV</strong> 17.1)<br />

� DIN 14 092 Teil 1 „Feuerwehrhäuser;<br />

Planungsgrundlagen“<br />

� „<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> Feuerwehrhaus“<br />

(<strong>GUV</strong>-I 8554, bisher <strong>GUV</strong> 50.0.5)<br />

� <strong>GUV</strong>-Regel „Fußböden in Arbeitsräumen<br />

und Arbeitsbereichen mit<br />

Rutschgefahr“<br />

(<strong>GUV</strong>-R 181, bisher <strong>GUV</strong> 26.18)<br />

� „Bodenbeläge für nassbelastete<br />

Barfußbereiche“<br />

(<strong>GUV</strong>-I 8527, bisher <strong>GUV</strong> 26.17)<br />

Feuerwehrhäuser müssen in der Prioritätenliste<br />

des Winterdienstes Vorrang haben.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz B 1

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