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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Verantwortung und<br />

Organisation der Unterweisung<br />

Warum überhaupt unterweisen?<br />

� Sicheres Verhalten <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong><br />

setzt die Kenntnis möglicher Gefahren<br />

und Schutzmaßnahmen voraus. Diese<br />

Kenntnisse werden durch Unterweisungen<br />

vermittelt. Die Erfordernis für<br />

Unterweisungen ergibt sich aus<br />

verschiedenen Arbeitsschutzregeln,<br />

insbesondere aus:<br />

• § 15 der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Feuerwehren“:<br />

„Die Feuerwehrangehörigen sind <strong>im</strong><br />

Rahmen der Aus- und Fortbildung<br />

über die Gefahren <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong><br />

sowie über die Maßnahmen<br />

zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen.“<br />

• § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes:<br />

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten<br />

über <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz<br />

bei der Arbeit während ihrer<br />

Arbeitszeit ausreichend und angemessen<br />

zu unterweisen. Die Unterweisung<br />

umfasst Anweisungen und<br />

Erläuterungen, die eigens auf den<br />

Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich<br />

der Beschäftigten ausgerichtet<br />

sind. Die Unterweisung muss bei der<br />

Einstellung, bei Veränderungen <strong>im</strong><br />

Aufgabenbereich, der Einführung<br />

neuer Arbeitsmittel oder einer neuen<br />

Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit<br />

der Beschäftigten erfolgen. Die<br />

Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung<br />

angepasst sein<br />

und erforderlichenfalls regelmäßig<br />

wiederholt werden.“<br />

56<br />

� Unterweisungen dürfen nicht als<br />

lästige oder aufgezwungene Pflicht<br />

verstanden werden.<br />

� Unterweisungen sollen:<br />

• über Gefahren aufklären, die sich<br />

aus Unfällen und Gefährdungsermittlungen<br />

ergeben,<br />

• befähigen, Gefahren selber zu<br />

erkennen und Fertigkeiten zur<br />

Gefahrenbeseitigung zu entwickeln,<br />

• die Eigen- und Mitverantwortung<br />

der Feuerwehrangehörigen fördern,<br />

• geordnete Übungs- und Einsatzabläufe<br />

sicherstellen.<br />

Wer unterweist?<br />

� Für die Durchführung von Unterweisungen<br />

ist der jeweilige Leiter<br />

einer Feuerwehr gegenüber dem<br />

Träger der Feuerwehr, z.B. der<br />

Gemeinde, verantwortlich.<br />

� Der Leiter der Feuerwehr kann die<br />

praktische Durchführung von<br />

Unterweisungen auf Führungskräfte<br />

delegieren, z.B. auf Zugführer,<br />

Gruppenführer oder Ausbilder.<br />

Sie sind am besten in der Lage,<br />

praktische Kenntnisse zu vermitteln.<br />

Die Kontrollpflicht bleibt bei ihm.<br />

� <strong>Sicherheit</strong>sbeauftragte sollen die<br />

Unterweisungen unterstützen.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz A 8

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