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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Hygienemaßnahmen an<br />

Einsatzstellen – Verantwortung<br />

der Einsatzleiter<br />

� An Einsatzstellen müssen Einsatzleiter<br />

Gefährdungsabschätzungen bezüglich<br />

möglicher Schadstoffe vornehmen,<br />

z.B. <strong>Information</strong>en aus Einsatzplänen<br />

über gelagerte Stoffe oder PCBhaltige<br />

Kondensatoren einholen.<br />

� Fahrzeuge an Einsatzstellen so aufstellen<br />

lassen, dass das Eindringen<br />

von Schadstoffen in die Mannschaftskabine<br />

möglichst vermieden wird.<br />

� Die Einsatzdauer von Einsatzkräften<br />

in schadstoffbelasteten Bereichen<br />

auf das Nötige beschränken. Ggf.<br />

müssen zusätzliche persönliche<br />

Schutzausrüstungen benutzt werden,<br />

z.B. Kontaminations-Schutzanzüge,<br />

Chemikalien-Schutzanzüge.<br />

� Während der Brandbekämpfung und<br />

während der Nachlösch- und Aufräumarbeiten<br />

noch „warmer“ Brandstellen<br />

muss grundsätzlich das Tragen<br />

geeigneter Atemschutzgeräte zum<br />

Schutz vor Schadstoffinhalation<br />

sichergestellt werden. Nach „Feuer<br />

aus“ können Brandstellen noch 1–2<br />

Stunden „warm“ sein.<br />

� Das Rauchen, Trinken und Essen <strong>im</strong><br />

Gefahrenbereich schadstoffbelasteter<br />

Einsatzstellen ist grundsätzlich zu<br />

unterlassen.<br />

� Nach Einsatzende alle, insbesondere<br />

durch Schadstoffe verunreinigten<br />

Ausrüstungen, Geräte und Schläuche<br />

unter fließendem Wasser grob<br />

reinigen, ggf. auch die Einsatzfahrzeuge.<br />

Verunreinigungen nicht in<br />

Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser<br />

Einsatz und Übung<br />

verschleppen. Bis zur Endreinigung<br />

am Feuerwehrhaus oder in der<br />

feuerwehrtechnischen Einrichtung<br />

den Transport ggf. in gesonderten<br />

Fahrzeugen durchführen lassen.<br />

� Stark kontaminierte Schutzkleidung<br />

und Geräte ggf. schon an der Einsatzstelle<br />

in Foliensäcke verpacken,<br />

kennzeichnen und der fachgerechten<br />

Reinigung zuführen.<br />

Brandgase und Schadstoffe<br />

ziehen genau in<br />

Richtung Mannschaftskabine.<br />

Hygienemaßnahme bei<br />

Bergungsarbeiten:<br />

Einweg-Schutzanzug,<br />

Einweg-Schutzhandschuhe<br />

und filtrierende<br />

Halbmaske<br />

Die Einsatzdauer von<br />

Einsatzkräften in<br />

schadstoffbelasteten<br />

Bereichen auf das<br />

Nötige beschränken<br />

Aufräum- und Nachlöscharbeiten<br />

unter<br />

Atemschutz<br />

321<br />

C 30

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