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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Rettungswesten –<br />

Schutz gegen Ertrinken<br />

� Geeignete Auftriebsmittel zum Schutz<br />

gegen Ertrinken sind ohnmachtssichere,<br />

selbsttätig wirkende Rettungswesten.<br />

Auftrieb und Funktion werden<br />

über ein vollautomatisches Aufblassystem<br />

erzeugt oder sind wie bei<br />

Feststoff-Auftriebswerkstoffen ständig<br />

gegeben.<br />

� Stehen Rettungswesten bei Einsätzen<br />

an Gewässern nicht zur Verfügung<br />

oder besteht einsatzbedingt trotz<br />

Tragens von Rettungswesten die<br />

Gefahr des Ertrinkens, ist auf andere<br />

Weise eine Sicherung herzustellen,<br />

z.B. durch Anseilen der Einsatzkräfte.<br />

Dies gilt z.B., wenn Personen <strong>im</strong><br />

Wasser auf Grund starker Strömung<br />

in Rohrleitungen, Düker oder Durchlässe<br />

gezogen werden und ertrinken<br />

können.<br />

� Rettungswesten stellen sicher, dass<br />

Mund und Nase einer ins Wasser<br />

gefallenen oder <strong>im</strong> Wasser liegenden<br />

Person aus dem Wasser gehoben<br />

oder über Wasser gehalten werden,<br />

z.B. bei Bewegungsunfähigkeit durch<br />

Schock, Ohnmacht oder Erschöpfung.<br />

Diese Rettungswesten der Gruppe 150 Newton<br />

Auftriebskraft nach DIN EN 396 ermöglichen freie<br />

Beweglichkeit <strong>im</strong> Einsatz.<br />

Einsatz und Übung<br />

� Rettungswesten der Gruppe<br />

150 Newton Auftriebskraft nach<br />

DIN EN 396 sind zum Schutz gegen<br />

Ertrinken bei üblicher persönlicher<br />

Schutzausrüstung erforderlich.<br />

� Rettungswesten der Gruppe<br />

275 Newton Auftriebskraft nach<br />

DIN EN 399 sind erforderlich, wenn<br />

einsatzbedingt zusätzlich spezielle<br />

persönliche Schutzausrüstungen<br />

getragen werden müssen, z.B. Pressluftatmer.<br />

� Beeinträchtigungen und Behinderungen<br />

durch Rettungswesten<br />

können vermieden werden, wenn<br />

Rettungswesten gewählt werden,<br />

die bei geringem Gewicht einen<br />

ausreichenden Auftrieb haben,<br />

nicht unnötig sperrig sind und freie<br />

Beweglichkeit ermöglichen, z.B.<br />

vollautomatische Aufblassysteme.<br />

� Rettungswesten müssen mindestens<br />

einmal jährlich von einer dazu befähigten<br />

Person auf ihren betriebssicheren<br />

Zustand geprüft werden.<br />

Über die Prüfung ist ein schriftlicher<br />

Nachweis zu führen.<br />

� Bezüglich der Pflege, Reinigung und<br />

Nutzung sind die Herstellerangaben<br />

zu berücksichtigen.<br />

Kleinboot <strong>im</strong> Einsatz zur Ölschadensbekämpfung.<br />

Die Mannschaft trägt ausnahmslos keine<br />

Rettungswesten.<br />

299<br />

C 27

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