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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Gefährdungsermittlung<br />

an Einsatzstellen<br />

� Vor der Entscheidung über Einsatzmaßnahmen<br />

müssen frühzeitig Art,<br />

Eigenschaft und Menge der beteiligten<br />

Gefahrstoffe und die von ihnen<br />

ausgehenden Gefahren festgestellt<br />

werden.<br />

� Bei Schadensfällen in Betrieben,<br />

Lagern oder Umschlagstellen für<br />

Gefahrstoffe steht neben betrieblichen<br />

Einsatzplänen fachkundiges<br />

Betriebspersonal <strong>im</strong> Regelfall nur<br />

während der Arbeitszeiten zur<br />

Verfügung.<br />

� Sind Einsatzleiter nicht in der Lage,<br />

vorhandene Gefahrstoffe und die<br />

von ihnen ausgehenden Gefahren<br />

frühzeitig zu ermitteln, sind in die<br />

<strong>Information</strong>sgewinnung z.B. Feuerwehr-Leitstellen,<br />

Fachbehörden,<br />

Personen mit besonderer Fachkenntnis<br />

oder <strong>Information</strong>sstellen der chemischen<br />

Industrie mit einzubeziehen.<br />

� Anlass und Abfolge der Hinzuziehung<br />

externer Stellen oder fachkundiger<br />

Personen sollten Einsatz vorbereitend<br />

in Einsatzplänen festgelegt sein.<br />

� Ermittelte Gefährdungen ständig<br />

unter Sammlung zusätzlicher<br />

<strong>Information</strong>en neu beurteilen.<br />

Einsatz und Übung<br />

Schutzmaßnahmen <strong>im</strong> Bereich<br />

freigesetzter Gefahrstoffe<br />

� Einsatzleiter tragen <strong>im</strong> Gefahrstoffeinsatz<br />

eine besondere<br />

Verantwortung für die <strong>Sicherheit</strong><br />

der Einsatzkräfte.<br />

� Sofern zuerst an der Einsatzstelle<br />

eintreffende Feuerwehren nicht über<br />

die für den Gefahrstoffeinsatz<br />

erforderliche Sonderausrüstung und<br />

Ausbildung verfügen, beschränken<br />

sich erste Einsatzmaßnahmen auf<br />

• die Rettung gefährdeter Personen,<br />

• die Sicherung der Einsatzstelle,<br />

• die Nachalarmierung von Einsatzkräften<br />

mit der erforderlichen<br />

Sonderausrüstung und Ausbildung.<br />

Gefahr! Häufig verfügen zuerst eintreffende<br />

Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz<br />

erforderliche Sonderausrüstung und<br />

Ausbildung.<br />

291<br />

C 26

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