GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...
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Tragbare Leitern sicher benutzen<br />
Sicheres Besteigen und Arbeiten<br />
von Leitern; sicheres Ein-, Aus- und<br />
Übersteigen:<br />
� Leitern so besteigen, dass diese nicht<br />
in Schwingungen geraten.<br />
� Nicht über den oberen Anlegepunkt<br />
einer Leiter hinaussteigen.<br />
� Be<strong>im</strong> Ein-, Aus- oder Übersteigen nur<br />
an den Sprossen festhalten, nicht an<br />
den Leiterholmen.<br />
� Schlauchleitungen über Leitern nur<br />
bis zum 1. Obergeschoss mittragen.<br />
• Sicherer ist das Hochziehen von<br />
Schlauchleitungen mittels Leine.<br />
• Be<strong>im</strong> Besteigen von Leitern<br />
Schläuche nicht am Körper befestigen,<br />
sondern über der Schulter<br />
tragen.<br />
� Von Leitern aus keine Einsatztätigkeiten<br />
ausführen, deren Kraftaufwand<br />
ein Umstürzen der Leiter verursachen<br />
kann.<br />
� Ein größerer Kraftaufwand ist bei<br />
Verwendung von Werkzeugen mit<br />
Hebelwirkung erforderlich, z.B. bei<br />
Brechstangen.<br />
� Die Wasserabgabe von Leitern aus<br />
möglichst vermeiden.<br />
• Strahlrohre nur langsam öffnen und<br />
schließen; nicht zur Seite spritzen.<br />
• B-Rohre dürfen von Leitern aus nicht<br />
eingesetzt werden.<br />
Einsatz und Übung<br />
Besondere Hinweise für Steckleitern<br />
und dreiteilige Schiebleitern:<br />
� Leitern nicht an den Holmen,<br />
sondern an den Sprossen tragen.<br />
Quetschgefahren für die Hände<br />
werden dadurch vermieden.<br />
� Zum In-Stellung-Bringen der mehr als<br />
einteiligen Steckleiter sind mindestens<br />
drei Einsatzkräfte erforderlich.<br />
� Es dürfen nicht mehr als vier Steckleiterteile<br />
zusammengesteckt werden.<br />
� Wenn das unterste Steckleiterteil ein<br />
B-Steckleiterteil ist, muss es mit<br />
einem Einsteckteil ausgerüstet sein.<br />
� Zum In-Stellung-Bringen der dreiteiligen<br />
Schiebleiter sind mindestens<br />
vier Einsatzkräfte erforderlich.<br />
� Schiebleitern be<strong>im</strong> Ausziehen nur an<br />
den Holmen, nicht an den Sprossen<br />
anfassen.<br />
� Ausgezogene Schiebleitern nicht<br />
besteigen, bevor die Fallhaken<br />
aufsitzen und die oberen Leiterteile<br />
gegen Zusammenfahren durch das<br />
Zugseil gesichert sind.<br />
� Schiebleitern nicht <strong>im</strong> Freistand<br />
besteigen.<br />
Geräteprüfung:<br />
� Leitern müssen nach den „Prüfgrundsätzen<br />
für Ausrüstung und Geräte der<br />
Feuerwehr“ (<strong>GUV</strong>-G 9102, bisher<br />
<strong>GUV</strong> 67.13) regelmäßig geprüft<br />
werden.<br />
� Nach jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung<br />
auf Abnutzung und Fehlerstellen<br />
durchzuführen. Grundsatz:<br />
Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz.<br />
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