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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Tragbare Leitern sicher benutzen<br />

Sicheres Besteigen und Arbeiten<br />

von Leitern; sicheres Ein-, Aus- und<br />

Übersteigen:<br />

� Leitern so besteigen, dass diese nicht<br />

in Schwingungen geraten.<br />

� Nicht über den oberen Anlegepunkt<br />

einer Leiter hinaussteigen.<br />

� Be<strong>im</strong> Ein-, Aus- oder Übersteigen nur<br />

an den Sprossen festhalten, nicht an<br />

den Leiterholmen.<br />

� Schlauchleitungen über Leitern nur<br />

bis zum 1. Obergeschoss mittragen.<br />

• Sicherer ist das Hochziehen von<br />

Schlauchleitungen mittels Leine.<br />

• Be<strong>im</strong> Besteigen von Leitern<br />

Schläuche nicht am Körper befestigen,<br />

sondern über der Schulter<br />

tragen.<br />

� Von Leitern aus keine Einsatztätigkeiten<br />

ausführen, deren Kraftaufwand<br />

ein Umstürzen der Leiter verursachen<br />

kann.<br />

� Ein größerer Kraftaufwand ist bei<br />

Verwendung von Werkzeugen mit<br />

Hebelwirkung erforderlich, z.B. bei<br />

Brechstangen.<br />

� Die Wasserabgabe von Leitern aus<br />

möglichst vermeiden.<br />

• Strahlrohre nur langsam öffnen und<br />

schließen; nicht zur Seite spritzen.<br />

• B-Rohre dürfen von Leitern aus nicht<br />

eingesetzt werden.<br />

Einsatz und Übung<br />

Besondere Hinweise für Steckleitern<br />

und dreiteilige Schiebleitern:<br />

� Leitern nicht an den Holmen,<br />

sondern an den Sprossen tragen.<br />

Quetschgefahren für die Hände<br />

werden dadurch vermieden.<br />

� Zum In-Stellung-Bringen der mehr als<br />

einteiligen Steckleiter sind mindestens<br />

drei Einsatzkräfte erforderlich.<br />

� Es dürfen nicht mehr als vier Steckleiterteile<br />

zusammengesteckt werden.<br />

� Wenn das unterste Steckleiterteil ein<br />

B-Steckleiterteil ist, muss es mit<br />

einem Einsteckteil ausgerüstet sein.<br />

� Zum In-Stellung-Bringen der dreiteiligen<br />

Schiebleiter sind mindestens<br />

vier Einsatzkräfte erforderlich.<br />

� Schiebleitern be<strong>im</strong> Ausziehen nur an<br />

den Holmen, nicht an den Sprossen<br />

anfassen.<br />

� Ausgezogene Schiebleitern nicht<br />

besteigen, bevor die Fallhaken<br />

aufsitzen und die oberen Leiterteile<br />

gegen Zusammenfahren durch das<br />

Zugseil gesichert sind.<br />

� Schiebleitern nicht <strong>im</strong> Freistand<br />

besteigen.<br />

Geräteprüfung:<br />

� Leitern müssen nach den „Prüfgrundsätzen<br />

für Ausrüstung und Geräte der<br />

Feuerwehr“ (<strong>GUV</strong>-G 9102, bisher<br />

<strong>GUV</strong> 67.13) regelmäßig geprüft<br />

werden.<br />

� Nach jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung<br />

auf Abnutzung und Fehlerstellen<br />

durchzuführen. Grundsatz:<br />

Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz.<br />

261<br />

C 22

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