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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Maßnahmen<br />

bei Einsturzgefahren<br />

� Eingestürzte, teilweise eingestürzte<br />

oder durch Einsturz gefährdete<br />

Objekte nur betreten, wenn dies<br />

• zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen<br />

erforderlich oder<br />

• zur Beseitigung vorhandener<br />

Gefahren für die öffentliche <strong>Sicherheit</strong><br />

notwendig,<br />

• für Einsatzkräfte sicher möglich ist.<br />

� Für eine sichere Beurteilung der<br />

Standsicherheit von Objekten und<br />

Konstruktionen ggf. Bausachverständige<br />

hinzuziehen.<br />

� Einsturzgefährdete Konstruktionen<br />

oder Bauteile durch Abstützen oder<br />

Verbauen sichern, wenn dies zur<br />

Sicherung der Einsatzkräfte notwendig<br />

ist.<br />

� Abstützungen oder Verbaue sollten<br />

den Umfang von Sofortmaßnahmen<br />

nicht überschreiten. Ansonsten<br />

Spezialfirmen hinzuziehen.<br />

Akute Einsturzgefahr des gesamten Gebäudes!<br />

Im Bild die Kellerdecke<br />

Einsatz und Übung<br />

� Einsturzgefährdete Objekte und<br />

Konstruktionen laufend auf Anzeichen<br />

eines bevorstehenden Einsturzes<br />

überwachen, z.B. auf<br />

• sichtbare Zeichen, wie Risse,<br />

Durchbiegungen,<br />

• hörbare Zeichen, z.B. Knacken,<br />

rieselnde Geräusche.<br />

� Nicht gesicherte Objekte als einsturzgefährdet<br />

kennzeichnen und Gefahrenbereiche<br />

absperren.<br />

• Der abzusperrende Gefahrenbereich<br />

muss die mögliche Fallweite von<br />

Teilen und Trümmern berücksichtigen.<br />

• Absperrmaßnahmen auch bei<br />

Gefahr durch herabfallende<br />

Gegenstände treffen.<br />

� Fahrzeuge dürfen nicht <strong>im</strong> Gefahrenbereich<br />

einsturzgefährdeter Objekte<br />

aufgestellt werden.<br />

Der Gefahrenbereich ist<br />

auch für Einsatzkräfte<br />

abgesperrt.<br />

Die Fahrzeugaufstellung<br />

erfolgt außerhalb des<br />

Gefahrenbereiches des<br />

einsturzgefährdeten<br />

Objektes.<br />

253<br />

C 21

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