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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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C 21 Einsturzgefahren<br />

Die Standsicherheit durch Schadenseinwirkung beeinträchtigter Objekte<br />

und Konstruktionen lässt sich <strong>im</strong> Regelfall nur durch sachverständige<br />

Personen feststellen. Im Feuerwehreinsatz lassen sich Einsturzgefahren<br />

und Einsturzrisiken <strong>im</strong> Rahmen der Erkundung nur schwer erkennen und<br />

bewerten. Voraussetzung für den sicheren Einsatz ist deshalb ein auf<br />

mögliche Einsturzgefahren abgestelltes Verhalten be<strong>im</strong> Eindringen in und<br />

be<strong>im</strong> Rückzug aus möglichen Gefahrenbereichen.<br />

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Schutz vor Einsturzgefahren.<br />

LKW <strong>im</strong> Wohnz<strong>im</strong>mer. Fragen zur Standsicherheit und zum Einsturzrisiko können hier nur<br />

sachverständige Personen beantworten.<br />

Einsatz und Übung<br />

251<br />

C 21

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