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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten<br />

– Verantwortung der<br />

Einheitsführer<br />

� Für den Einsatz eines Atemschutztrupps<br />

ist der zuständige Einheitsführer<br />

als direkter Vorgesetzter<br />

verantwortlich; er<br />

• gibt den Einsatzbefehl,<br />

• erhält die Rückmeldungen des<br />

Trupps,<br />

• sorgt für die Atemschutzüberwachung,<br />

• sorgt für den Personalaustausch<br />

und die erforderlichen Ruhezeiten.<br />

� Unter Atemschutzgeräten dürfen nur<br />

ausgebildete, geübte und voll einsatzfähige<br />

Feuerwehrangehörige zum<br />

Einsatz kommen.<br />

� Atemschutztrupps müssen vollständig<br />

ausgerüstet sein.<br />

� Es dürfen nur vollzählige Atemschutztrupps<br />

eingesetzt werden. Einzelne<br />

Feuerwehrangehörige dürfen nicht<br />

eingesetzt werden.<br />

� Innerhalb des Atemschutztrupps<br />

dürfen nur gleiche und einsatzbereite<br />

Atemschutzgeräte eingesetzt werden.<br />

� Atemschutzgeräte dürfen nur außerhalb<br />

des Gefahrenbereichs angelegt<br />

werden.<br />

� Es muss eine ständige Verbindung<br />

zum eingesetzten Atemschutztrupp<br />

sichergestellt sein. Eine Verbindung<br />

ist z.B. über Funkgeräte, Sicht- oder<br />

Rufverbindung oder Verbindungsposten<br />

möglich.<br />

Einsatz und Übung<br />

� Atemschutztrupps müssen gesichert<br />

sein, z.B.<br />

• um einen sicheren Weg in das<br />

Objekt und wieder nach außen zu<br />

finden,<br />

• damit sich ein eventuell zum Einsatz<br />

kommender <strong>Sicherheit</strong>strupp<br />

orientieren kann.<br />

Sicherungsmöglichkeiten sind<br />

insbesondere Schlauchleitungen und<br />

Feuerwehrleinen. Sprechfunk allein<br />

ist keine ausreichende Sicherung.<br />

� Die Atemschutzüberwachung muss<br />

sichergestellt und kontrolliert werden.<br />

• Für die Atemschutzüberwachung<br />

muss eine zuständige Überwachungsperson<br />

beauftragt werden.<br />

• Für die Registrierung der Trupps<br />

und die Überwachung der Daten<br />

geeignete Hilfsmittel verwenden,<br />

z.B. Atemschutz-Überwachungstafeln,<br />

Vordrucke.<br />

� Ständig muss mindestens ein <strong>Sicherheit</strong>strupp<br />

am Zugang zur Einsatzstelle<br />

zum sofortigen Einsatz bereitstehen.<br />

� An unübersichtlichen Einsatzstellen<br />

muss für jeden eingesetzten Atemschutztrupp<br />

ein <strong>Sicherheit</strong>strupp<br />

bereitstehen.<br />

Unübersichtlich ist eine Einsatzstelle<br />

insbesondere bei größerer<br />

räumlicher Ausdehnung und einer<br />

nicht möglichen Beurteilung der<br />

Gefahrenlage.<br />

245<br />

C 20

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