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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Körperliche und fachliche<br />

Eignung von Motorsägenführern<br />

Körperliche Eignung:<br />

Nicht geeignet sind insbesondere<br />

� Schwerhörige,<br />

� Personen mit unausgeglichener<br />

Kurzsichtigkeit,<br />

� Jugendliche.<br />

• Für unter 15-Jährige sind Motorsägearbeiten<br />

grundsätzlich untersagt.<br />

• Für unter 18-Jährige sind Motorsägearbeiten<br />

nur zum Zweck der<br />

feuerwehrtechnischen Ausbildung<br />

und unter Anleitung und Beaufsichtigung<br />

durch Fachkundige<br />

erlaubt.<br />

Fachliche Eignung:<br />

Die fachliche Eignung umfasst<br />

� Kenntnisse über Funktion und<br />

Arbeitsweise der Motorsäge,<br />

� praktische Übungen unter Anleitung<br />

Fachkundiger,<br />

� Kenntnisse über Unfallgefahren und<br />

<strong>Sicherheit</strong>sbest<strong>im</strong>mungen.<br />

Praktische Unterweisung mit Erläuterung<br />

der Regelfälltechnik<br />

Einsatz und Übung<br />

Fachkundige:<br />

� Im Bereich gewerblicher Berufe ist für<br />

Motorsägearbeiten ein Fachkundenachweis<br />

erforderlich. Dies gilt z.B.<br />

für Berufe der Forstwirtschaft, <strong>im</strong><br />

Gartenbau und in der Landwirtschaft.<br />

Feuerwehrangehörige, die diese<br />

Berufe ausüben, können ihre Fachkunde<br />

in die Feuerwehr bei Einsätzen<br />

und Übungen einbringen und Unterweisungen<br />

durchführen.<br />

� Bei Einsätzen sollten vorrangig Feuerwehrangehörige<br />

mit Fachkundenachweis<br />

Motorsägearbeiten ausführen.<br />

� Unterweisungen an der Motorsäge <strong>im</strong><br />

Rahmen der feuerwehrtechnischen<br />

Ausbildung sind dem Fachkundenachweis<br />

nicht gleichwertig. Unterweisungen<br />

sind jedoch ausreichend<br />

für Motorsägearbeiten zur Gefahrenbeseitigung,<br />

wenn diese <strong>im</strong> Beisein<br />

von Fachkundigen durchgeführt<br />

werden, z.B.<br />

• zur Räumung umgestürzter Bäume<br />

von Fahrbahnen,<br />

• zur Beseitigung absturzgefährdeter<br />

Baumteile über Verkehrswegen.<br />

231<br />

C 18

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