07.01.2013 Aufrufe

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Unfallbeispiele:<br />

� Be<strong>im</strong> Einsatz der Rettungsschere<br />

platzte ein Hydraulikschlauch. Durch<br />

den scharfen Ölstrahl kam es zur<br />

Verletzung.<br />

� Be<strong>im</strong> Ansetzen des Spreizers rutschte<br />

dieser ab und verletzte den Geräteführer<br />

am Bein.<br />

� Be<strong>im</strong> Schneiden eines Fahrzeugteils<br />

wurde ein in der Nähe stehender<br />

Feuerwehrmann von einem weggeschleuderten<br />

Teil am Kopf getroffen.<br />

Gefahren:<br />

Gefahren durch hydraulische Rettungsgeräte<br />

entstehen insbesondere durch<br />

� den Betrieb, wenn<br />

• Mängel in der Gerätesicherheit<br />

bestehen, z.B. Materialanrisse an<br />

den Messern,<br />

• Spreiz- und Schneidgeräte oder<br />

Rettungszylinder falsch oder<br />

unsachgemäß eingesetzt werden,<br />

z.B. Schneiden von unter Spannung<br />

stehenden, gehärteten oder zu<br />

starken Materialien oder freien<br />

Enden,<br />

• bei Spreiz- oder Schneidvorgängen<br />

Teile wegschleudern oder wegschnellen<br />

können,<br />

• Geräte falsch angesetzt werden und<br />

sich verdrehen können,<br />

� Unfallfahrzeuge, wenn<br />

• scharfkantige, spitze Teile oder<br />

Glassplitter zu Stich- oder Schnittverletzungen<br />

führen können,<br />

• durch instabile Lage ein Kippen,<br />

Absacken, Wegrutschen oder<br />

Abstürzen des Fahrzeuges möglich<br />

ist,<br />

216<br />

• Besonderheiten der Fahrzeugkonstruktion<br />

oder -technik, z.B. das<br />

unkontrollierte Auslösen von Airbags<br />

oder Gurtstraffern möglich ist,<br />

� das Einsatzumfeld, wenn<br />

• an Einsatzstellen durch Bodenunebenheiten,<br />

Gräben, Böschungen<br />

oder herumliegende Einsatzmittel<br />

die Trittsicherheit beeinträchtigt ist,<br />

• bei schlechter Sicht die Einsatzstellenbeleuchtung<br />

unzureichend<br />

ist.<br />

Schutzziele:<br />

� Bei der Verwendung hydraulisch<br />

betätigter Rettungsgeräte ist durch<br />

geeignete Maßnahmen darauf zu<br />

achten, dass Feuerwehrangehörige<br />

durch freigesetzte oder auf andere<br />

Gegenstände übertragende Energien<br />

nicht verletzt werden.<br />

� Be<strong>im</strong> Arbeiten mit hydraulisch<br />

betätigten Rettungsgeräten müssen<br />

Feuerwehrangehörige Gesichtsschutz<br />

benutzen.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en:<br />

� UVV „Feuerwehren“<br />

(<strong>GUV</strong>-V C 53, bisher <strong>GUV</strong> 7.13)<br />

� „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und<br />

Geräte der Feuerwehr“<br />

(<strong>GUV</strong>-G 9102, bisher <strong>GUV</strong> 67.13)<br />

� „Sicherer <strong>Feuerwehrdienst</strong>“<br />

(<strong>GUV</strong>-I 8558, bisher <strong>GUV</strong> 50.0.10)<br />

� DIN EN 13 204 „Doppelt wirkende<br />

hydraulische Rettungsgeräte für die<br />

Feuerwehr und Rettungsdienste –<br />

<strong>Sicherheit</strong>s- und Leistungsanforderungen“<br />

� Betriebsanleitungen der Hersteller<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!