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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Unfallbeispiele:<br />

� Be<strong>im</strong> Anheben eines Fahrzeuges<br />

wurden zwei übereinander liegende<br />

Druckkissen eingesetzt. Dabei<br />

schnellte ein Kissen heraus und traf<br />

einen Feuerwehrmann.<br />

� Be<strong>im</strong> Anheben mittels Druckkissen<br />

rutschte die Last seitlich weg.<br />

Gefahren:<br />

Gefahren be<strong>im</strong> Umgang mit Lufthebern<br />

entstehen insbesondere durch<br />

� Druckkissen, wenn<br />

• schadhafte Druckkissen eingesetzt<br />

werden, z.B. mit Rissen, Schnitten<br />

oder Einstichen,<br />

• Druckkissen an spitzen oder scharfkantigen<br />

Teilen eingesetzt werden,<br />

• Druckkissen unter Last herausgeschleudert<br />

werden können,<br />

� die Last, wenn<br />

• die Last nicht gegen Wegrutschen<br />

gesichert ist,<br />

• der Schwerpunkt der Last falsch<br />

abgeschätzt wurde und die Last<br />

kippen oder rollen kann,<br />

• die Last be<strong>im</strong> Hubvorgang nicht<br />

laufend unterbaut wird und zurückfallen<br />

kann,<br />

� das Einsatzumfeld, wenn<br />

• an Einsatzstellen durch Bodenunebenheiten,<br />

Gräben, Böschungen<br />

oder herumliegende Einsatzmittel<br />

die Trittsicherheit beeinträchtigt ist,<br />

• bei schlechter Sicht die Einsatzstellenbeleuchtung<br />

unzureichend ist.<br />

210<br />

Schutzziele:<br />

� Die Stellteile der Befehlseinrichtungen<br />

von Lufthebern sind<br />

so aufzustellen, dass die Feuerwehrangehörigen<br />

weder durch Tragmittel<br />

noch durch Lasten gefährdet werden.<br />

� Luftheber sind so aufzustellen und zu<br />

benutzen, dass spitze oder scharfe<br />

Gegenstände sowie thermische Einwirkungen<br />

tragende Teile des Gerätes<br />

nicht beschädigen.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en siehe:<br />

� UVV „Feuerwehren“<br />

(<strong>GUV</strong>-V C 53, bisher <strong>GUV</strong> 7.13)<br />

� „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und<br />

Geräte der Feuerwehr“<br />

(<strong>GUV</strong>-G 9102, bisher <strong>GUV</strong> 67.13)<br />

� DIN 14 152 Teil 1<br />

„Luftheber für zulässige Betriebsdrücke<br />

0,5 oder 1 bar“<br />

� Betriebsanleitungen der Hersteller<br />

Alles <strong>im</strong> „Griff“ – außerhalb des Gefahrenbereichs<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 15

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