GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...
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Persönliche Schutzausrüstungen<br />
(PSA) gegen Absturz<br />
� Als direkte Sicherung gegen Absturz<br />
sind nur Auffangsysteme einzusetzen,<br />
die<br />
• einen Absturz ganz verhindern oder<br />
• die gesicherte Person sicher auffangen,<br />
d.h. den Fallweg begrenzen<br />
und die auf den Körper wirkenden<br />
Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß<br />
reduzieren.<br />
� Auffangsysteme bestehen aus<br />
Auffanggurten DIN EN 361 und<br />
Einzelteilen und/oder Teilsystemen,<br />
die eine Verbindung zu einem<br />
Anschlagpunkt schaffen. Elemente<br />
des Auffangsystems müssen aufeinander<br />
abgest<strong>im</strong>mt sein und dürfen<br />
sich in ihrer Funktion nicht negativ<br />
beeinflussen.<br />
� Achtung! Der Freiraum unterhalb des<br />
Benutzers muss so groß sein, dass<br />
die abstürzende Person sicher aufgefangen<br />
werden kann. Er besteht<br />
aus dem Fallweg, dem Bremsweg,<br />
dem Weg des Verrutschens und der<br />
Dehnung der Einzelteile sowie einem<br />
<strong>Sicherheit</strong>sabstand zur möglichen<br />
Aufprallfläche.<br />
� Auffanggurte dürfen bei Fallstrecken<br />
über 50 cm nur in Verbindung mit<br />
einem Falldämpfer verwendet werden.<br />
Ohne wirksame Falldämpfung können<br />
in Abhängigkeit von der Absturzhöhe<br />
sehr hohe Stoßkräfte auftreten.<br />
Einsatz und Übung<br />
� Anschlagpunkte für PSA gegen<br />
Absturz<br />
• sind vom zuständigen<br />
Einheitsführer festzulegen,<br />
• müssen ausreichend tragfähig<br />
sein; ausreichend tragfähig sind<br />
z.B. <strong>Sicherheit</strong>s-Dachhaken und<br />
bauseitige Anschlagpunkte auf<br />
Flachdächern, so genannte<br />
Securanten,<br />
• dürfen ein unbeabsichtigtes Lösen<br />
des Auffangsystems nicht ermöglichen;<br />
z.B. freie Rohr- und Trägerenden<br />
sind als Anschlagpunkte<br />
ungeeignet.<br />
• Hinweis: Nach den Technischen<br />
Baubest<strong>im</strong>mungen muss die<br />
Tragfähigkeit eines Anschlagpunktes<br />
für eine Person z.B. für<br />
eine statische Einzellast von 6 kN<br />
nachgewiesen sein. Der <strong>Sicherheit</strong>sfaktor<br />
beträgt dabei 1,25.<br />
� Unterweisungen müssen vor der<br />
ersten Benutzung einer PSA gegen<br />
Absturz und bei Bedarf erfolgen,<br />
mindestens jedoch einmal jährlich.<br />
� PSA gegen Absturz sind vor jeder<br />
Benutzung durch Sichtprüfung auf<br />
ihren ordnungsgemäßen Zustand und<br />
auf einwandfreie Funktion zu prüfen.<br />
� Mindestens einmal jährlich sind PSA<br />
gegen Absturz von einer befähigten<br />
Person zu prüfen.<br />
� Beschädigte oder durch Absturz<br />
beanspruchte PSA gegen Absturz<br />
sind der Benutzung zu entziehen.<br />
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