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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Persönliche Schutzausrüstungen<br />

(PSA) gegen Absturz<br />

� Als direkte Sicherung gegen Absturz<br />

sind nur Auffangsysteme einzusetzen,<br />

die<br />

• einen Absturz ganz verhindern oder<br />

• die gesicherte Person sicher auffangen,<br />

d.h. den Fallweg begrenzen<br />

und die auf den Körper wirkenden<br />

Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß<br />

reduzieren.<br />

� Auffangsysteme bestehen aus<br />

Auffanggurten DIN EN 361 und<br />

Einzelteilen und/oder Teilsystemen,<br />

die eine Verbindung zu einem<br />

Anschlagpunkt schaffen. Elemente<br />

des Auffangsystems müssen aufeinander<br />

abgest<strong>im</strong>mt sein und dürfen<br />

sich in ihrer Funktion nicht negativ<br />

beeinflussen.<br />

� Achtung! Der Freiraum unterhalb des<br />

Benutzers muss so groß sein, dass<br />

die abstürzende Person sicher aufgefangen<br />

werden kann. Er besteht<br />

aus dem Fallweg, dem Bremsweg,<br />

dem Weg des Verrutschens und der<br />

Dehnung der Einzelteile sowie einem<br />

<strong>Sicherheit</strong>sabstand zur möglichen<br />

Aufprallfläche.<br />

� Auffanggurte dürfen bei Fallstrecken<br />

über 50 cm nur in Verbindung mit<br />

einem Falldämpfer verwendet werden.<br />

Ohne wirksame Falldämpfung können<br />

in Abhängigkeit von der Absturzhöhe<br />

sehr hohe Stoßkräfte auftreten.<br />

Einsatz und Übung<br />

� Anschlagpunkte für PSA gegen<br />

Absturz<br />

• sind vom zuständigen<br />

Einheitsführer festzulegen,<br />

• müssen ausreichend tragfähig<br />

sein; ausreichend tragfähig sind<br />

z.B. <strong>Sicherheit</strong>s-Dachhaken und<br />

bauseitige Anschlagpunkte auf<br />

Flachdächern, so genannte<br />

Securanten,<br />

• dürfen ein unbeabsichtigtes Lösen<br />

des Auffangsystems nicht ermöglichen;<br />

z.B. freie Rohr- und Trägerenden<br />

sind als Anschlagpunkte<br />

ungeeignet.<br />

• Hinweis: Nach den Technischen<br />

Baubest<strong>im</strong>mungen muss die<br />

Tragfähigkeit eines Anschlagpunktes<br />

für eine Person z.B. für<br />

eine statische Einzellast von 6 kN<br />

nachgewiesen sein. Der <strong>Sicherheit</strong>sfaktor<br />

beträgt dabei 1,25.<br />

� Unterweisungen müssen vor der<br />

ersten Benutzung einer PSA gegen<br />

Absturz und bei Bedarf erfolgen,<br />

mindestens jedoch einmal jährlich.<br />

� PSA gegen Absturz sind vor jeder<br />

Benutzung durch Sichtprüfung auf<br />

ihren ordnungsgemäßen Zustand und<br />

auf einwandfreie Funktion zu prüfen.<br />

� Mindestens einmal jährlich sind PSA<br />

gegen Absturz von einer befähigten<br />

Person zu prüfen.<br />

� Beschädigte oder durch Absturz<br />

beanspruchte PSA gegen Absturz<br />

sind der Benutzung zu entziehen.<br />

203<br />

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