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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Sicheres Halten mit Feuerwehr-<br />

Haltegurt und Feuerwehrleine<br />

� Der Feuerwehr-Haltegurt ist mit der<br />

Feuerwehrleine als Haltesystem ausschließlich<br />

zum Halten und nicht zum<br />

Auffangen geeignet.<br />

� Bei Absturz mit einem Haltegurt<br />

drohen schwere Verletzungen,<br />

insbesondere Verletzungen der<br />

Wirbelsäule.<br />

� Haltesysteme deshalb nur so<br />

einsetzen, dass die zu sichernde<br />

Person<br />

• die Absturzkante nicht erreichen<br />

kann<br />

• oder auf Flächen mit nicht mehr als<br />

60° Neigung gehalten oder gegen<br />

Abrutschen gesichert wird. Sind<br />

Winkel von Böschungen oder<br />

geneigten Dachflächen steiler, wird<br />

das Abrutschen zum Absturz.<br />

� Die Feuerwehrleine muss als<br />

Verbindungsmittel straff gespannt<br />

und kürzer als die Entfernung zur<br />

Absturzkante sein.<br />

� Bei zu langer Leine und Schlaffseilbildung<br />

ist die Wirksamkeit des<br />

Haltesystems nicht mehr gegeben.<br />

Es droht Absturzgefahr, wenn die<br />

Absturzkante erreicht werden kann.<br />

� Gegen das Benutzen von Feuerwehr-<br />

Haltegurten ohne Feuerwehrleine<br />

bestehen keine Bedenken, wenn das<br />

Verbindungsmittel des Haltegurtes<br />

um den Anschlagpunkt geführt oder<br />

geschlungen wird, so dass eine zweisträngige<br />

Belastung gegeben und ein<br />

freies Hängen <strong>im</strong> Gurt ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Einsatz und Übung<br />

� Zur Verwendung von persönlichen<br />

Schutzausrüstungen bei Absturzgefahr<br />

siehe Arbeitshilfe C 14<br />

„Sicherung gegen Absturz“.<br />

� Mindestens einmal jährlich sind<br />

PSA zum Halten von einem Sachkundigen<br />

zu prüfen.<br />

� Beschädigte Feuerwehr-Haltegurte<br />

oder Feuerwehrleinen sind<br />

der Benutzung zu entziehen.<br />

Absturz mit Feuerwehr-Haltegurt – die Schädigung<br />

der Wirbelsäule ist wahrscheinlich.<br />

Sicheres Halten an der unwegsamen Böschung<br />

eines Gewässers<br />

195<br />

C 13

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