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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Übungen und Einsätze<br />

mit Sprungpolstern<br />

� Nur zugelassene Sprungpolster verwenden;<br />

genormte „Sprungpolster 16“<br />

nur bis zu einer Rettungshöhe von<br />

16 m.<br />

� Übungen mit Sprungpolstern dienen<br />

der sicheren Handhabung, z.B. dem<br />

Auf- und Abbau und dem In-Stellung-<br />

Bringen, nicht dem Üben des Springens.<br />

Dies gilt auch für Vorführungen.<br />

� Jede unnötige Stoßbelastung eines<br />

Sprungpolsters durch aufprallende<br />

Fallkörper schadet dem Material und<br />

sollte unterlassen werden.<br />

Der Sprungpolstereinsatz ist in diesem Werksbild<br />

nur s<strong>im</strong>uliert. Übungen mit Sprungpolstern<br />

dienen allein der sicheren Handhabung.<br />

190<br />

Übung zum Aufbau eines Sprungpolsters<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 12

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