GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...
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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />
Unfallbeispiele:<br />
� Bei der Entnahme eines Drahtseils<br />
vom Fahrzeug hat sich der Feuerwehrmann<br />
an hervorstehenden<br />
Drähten des Drahtseiles verletzt.<br />
� Be<strong>im</strong> Anziehen des Drahtseilstropps<br />
wurde die Hand zwischen Last und<br />
Seil eingeklemmt und gequetscht.<br />
� Durch die zurückfallende Last wurde<br />
der Fuß eingeklemmt.<br />
Gefahren:<br />
Gefahren entstehen be<strong>im</strong> Anschlagen von<br />
Lasten und durch die Lastbewegung insbesondere<br />
� durch das Hineingeraten von Körperteilen<br />
in Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen,<br />
� durch Schäden an Anschlagmitteln,<br />
z.B. Draht- oder Litzenbrüche an<br />
Drahtseilen,<br />
� durch sich lösende, wegschnellende<br />
oder versagende Anschlagmittel,<br />
� durch herabfallende oder pendelnde<br />
Lasten,<br />
� wenn gehobene oder gedrückte<br />
Lasten unkontrolliert wegrutschen,<br />
wegrollen oder umkippen können,<br />
� wenn angehobene Lasten nicht gegen<br />
Zurückfallen gesichert werden.<br />
Vor Zugvorgängen die erforderlichen<br />
Zugkräfte und den Lastschwerpunkt abschätzen<br />
174<br />
Schutzziel:<br />
Der Geräteführer darf eine Lastbewegung<br />
erst einleiten, nachdem er sich<br />
davon überzeugt hat, dass eine Last<br />
sicher angeschlagen ist und sich keine<br />
Personen <strong>im</strong> Gefahrbereich aufhalten<br />
oder nachdem er vom Anschläger ein<br />
Zeichen bekommen hat.<br />
Zugkräfte und Lastschwerpunkt:<br />
� Vor dem Anschlagen sind die Masse<br />
und der Schwerpunkt der Last zu<br />
ermitteln.<br />
� Über die notfalls überschlägig<br />
abzuschätzende Masse sind die<br />
aufzubringenden Zugkräfte zu<br />
best<strong>im</strong>men.<br />
� Faustregel: Für Zugvorgänge in<br />
ebenem Gelände sind als Zugkräfte<br />
etwa ein Drittel bis zur Hälfte des<br />
Lastgewichtes anzusetzen.<br />
Weitere <strong>Information</strong>en:<br />
� UVV „Winden, Hub- und Zuggeräte“<br />
(<strong>GUV</strong>-V D 8, bisher <strong>GUV</strong> 4.2)<br />
� <strong>GUV</strong>-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“<br />
(<strong>GUV</strong>-R 500, Kap. 2.8)<br />
� Feuerwehr-Dienstvorschrift<br />
„Grundtätigkeiten – Technische<br />
Hilfeleistung und Rettung“ (FwDV) 1/2<br />
� Rotes Heft 3b „Leinen, Seile,<br />
Hebezeuge; T 2; Ziehen und Heben“<br />
� Rotes Heft 33 „Mechanik für die<br />
Feuerwehrpraxis“<br />
<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 10