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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Organisation der Ersten Hilfe<br />

Der Umfang organisatorischer Maßnahmen<br />

ist abhängig von den personellen und betrieblichen<br />

Verhältnissen einer Feuerwehr.<br />

In Betracht kommen z.B.:<br />

• Melde-Einrichtungen,<br />

über die Hilfe herbeigerufen werden<br />

kann, z.B. Telefon, Handy, Funk,<br />

• Erste-Hilfe-Material,<br />

z.B. Verbandkästen,<br />

• Ersthelfer, die in Erster Hilfe ausgebildet<br />

sind und sich regelmäßig fortbilden,<br />

• Sanitätsräume, in denen Erste Hilfe<br />

geleistet oder die ärztliche Erstversorgung<br />

durchgeführt wird,<br />

• Rettungstransportmittel,<br />

z.B. Krankentragen, Rettungsfahrzeuge<br />

für Großeinsatzstellen oder Einsatzstellen<br />

mit besonderen Gefahren,<br />

• Rettungsgeräte, z.B. Löschdecken,<br />

Rettungsgeschirre, Rettungsringe.<br />

Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen):<br />

� Verbandkästen sind an leicht<br />

zugänglicher Stelle vorzuhalten.<br />

� Ausreichend ist für alle Feuerwehreinrichtungen<br />

eine Mindestausstattung<br />

mit einem kleinen Verbandkasten<br />

DIN 13 157 „Erste-Hilfe-Material;<br />

Verbandkasten C“.<br />

� In Feuerwehreinrichtungen mit mehr<br />

als 20 Feuerwehrangehörigen empfiehlt<br />

sich ein großer Verbandkasten<br />

DIN 13 169 „Erste-Hilfe-Material;<br />

Verbandkasten E“.<br />

� Ein großer Verbandkasten kann durch<br />

zwei kleine ersetzt werden, z.B. wenn<br />

räumlich getrennte oder ausgedehnte<br />

Einrichtungen auszustatten sind.<br />

18<br />

� Verbandkästen bzw. Aufbewahrungsstellen<br />

der Verbandmittel müssen<br />

deutlich erkennbar und dauerhaft<br />

durch ein weißes Kreuz auf grünem<br />

Feld gekennzeichnet sein.<br />

� Verbandmittel müssen rechtzeitig<br />

ergänzt und erneuert werden; dies<br />

gilt insbesondere für die Inhalte<br />

älterer Verbandkästen. Über die<br />

geforderten Inhalte informiert<br />

die <strong>GUV</strong>-<strong>Information</strong> „Erste-Hilfe-<br />

Material“ (<strong>GUV</strong>-I 512, bisher<br />

<strong>GUV</strong> 20.6).<br />

� Medikamente sind kein Erste-<br />

Hilfe-Material und gehören nicht in<br />

Verbandkästen.<br />

� An Einsatzstellen ist auf das Erste-<br />

Hilfe-Material der Fahrzeug-Verbandkästen<br />

oder der zur feuerwehrtechnischen<br />

Beladung gehörenden<br />

Verbandkästen zurückzugreifen.<br />

Verbandkasten an leicht zugänglicher Stelle – das<br />

Rettungszeichen E03 „Erste Hilfe“ weist darauf hin.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz A 2

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