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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Warn- und Absperrmaßnahmen<br />

� Einsatzstellen <strong>im</strong> Verkehrsraum sind<br />

sofort durch Warn- und Absperrmaßnahmen<br />

zu sichern.<br />

� Maßnahmen der Verkehrslenkung<br />

sind Aufgabe der Polizei.<br />

� Wenn in der Entwicklungsphase<br />

eines Einsatzes Einsatzkräfte durch<br />

Rettungsaufgaben gebunden sind,<br />

sind vorrangig Absperrmaßnahmen<br />

durchzuführen.<br />

� Der Abstand bzw. Beginn von Sicherungsmaßnahmen<br />

muss die mögliche<br />

Höchstgeschwindigkeit herannahender<br />

Fahrzeuge berücksichtigen.<br />

� Auf Straßen mit Gegenverkehr muss<br />

<strong>im</strong>mer nach beiden Seiten gesichert<br />

werden.<br />

� An Einsatzstellen <strong>im</strong> Verkehrsraum<br />

ist Warnkleidung zu benutzen.<br />

� Einsatzstellen sind bei nicht ausreichendem<br />

Tageslicht zu beleuchten.<br />

� Selbst ausreichend gesicherte Einsatzstellen<br />

sind bei fließendem Verkehr<br />

nicht zwangsläufig unfallsicher. Einsatzfahrzeuge<br />

deshalb möglichst so<br />

aufstellen, dass die Einsatzstelle vor<br />

fließendem Verkehr und Folgeunfällen<br />

weitestgehend abgeschirmt wird.<br />

Unübersichtliche Straßenführung<br />

� Besondere Gefahrstellen <strong>im</strong> Verlauf<br />

von Straßenführungen bilden Kurven,<br />

Kuppen und durch Jahreszeit bzw.<br />

Tageszeit bedingte Sichtbehinderungen,<br />

z.B. Bäume und Abschattungen.<br />

Einsatz und Übung<br />

� Sicherungsmittel deshalb so weit wie<br />

möglich vor Kurven, Kuppen und Sichthindernissen<br />

aufstellen, damit Verkehrsteilnehmer<br />

frühzeitig auf für sie<br />

noch nicht erkennbare Gefahrstellen<br />

aufmerksam werden.<br />

Kurve<br />

Sicherungsmaßnahmen vor Kurven und<br />

mindestens 200 m vor Einsatzstellen durchführen<br />

Kuppe<br />

Sicherungsmaßnahmen vor Kuppen und<br />

mindestens 200 m vor Einsatzstellen durchführen<br />

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C 6

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