GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...
GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...
GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />
Unfallbeispiele:<br />
� Die Feuerwehr wurde zu einem technischen<br />
Hilfeleistungseinsatz auf die<br />
Autobahn gerufen. An der Einsatzstelle<br />
lief der Fahrzeugverkehr zunächst<br />
noch über den Überholstreifen der<br />
Fahrbahn weiter. Trotz Sicherungsmaßnahmen<br />
fuhr ein PKW auf das<br />
hinterste Feuerwehrfahrzeug auf. Drei<br />
Feuerwehrangehörige wurden tödlich<br />
verletzt.<br />
� Der als Sicherungsposten eingesetzte<br />
Feuerwehrmann wurde bei Dunkelheit<br />
von einem PKW erfasst und verletzt.<br />
Gefahren:<br />
Gefahren entstehen an Einsatzstellen <strong>im</strong><br />
Verkehrsraum insbesondere<br />
� durch fließenden Fahrzeugverkehr,<br />
� an ungesicherten, nicht ausreichend<br />
gesicherten und unübersichtlichen<br />
Einsatzstellen,<br />
� bei nicht ausreichendem Tageslicht<br />
und unzureichender Einsatzstellenbeleuchtung,<br />
� wenn Warnkleidung nicht benutzt<br />
wird.<br />
Schutzziel:<br />
� Feuerwehrangehörige, die am<br />
Einsatzort durch den Straßenverkehr<br />
gefährdet sind, müssen hiergegen<br />
durch Warn- oder Absperrmaßnahmen<br />
geschützt werden.<br />
148<br />
Aus der Straßenverkehrs-<br />
Ordnung (StVO):<br />
� Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an<br />
einer Stelle liegen, an der es nicht<br />
rechtzeitig als stehendes Hindernis<br />
erkannt werden kann, so ist sofort<br />
Warnblinklicht einzuschalten. Danach<br />
ist mindestens ein auffällig warnendes<br />
Zeichen gut sichtbar in ausreichender<br />
Entfernung aufzustellen und zwar bei<br />
schnellem Verkehr etwa in 100 m Entfernung;<br />
vorgeschriebene Sicherungsmittel<br />
wie Warndreiecke sind zu<br />
verwenden. Darüber hinaus gelten<br />
die Vorschriften über die Beleuchtung<br />
haltender Fahrzeuge (§ 15 StVO<br />
„Liegenbleiben von Fahrzeugen“).<br />
Weitere <strong>Information</strong>en:<br />
� Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)<br />
� UVV „Feuerwehren“<br />
(<strong>GUV</strong>-V C 53, bisher <strong>GUV</strong> 7.13)<br />
� Feuerwehr-Dienstvorschrift<br />
„Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und<br />
Rettung“ (FwDV) 1/1<br />
� <strong>GUV</strong>-Regel „Benutzung von Schutzkleidung“<br />
(<strong>GUV</strong>-R 189, bisher <strong>GUV</strong> 20.19)<br />
Verkehrsunfall auf einer innerstädtischen<br />
Kreuzung – Warn- und Absperrmaßnahmen<br />
müssen mit der Polizei koordiniert werden.<br />
<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 6