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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Unfallbeispiele:<br />

� Die Feuerwehr wurde zu einem technischen<br />

Hilfeleistungseinsatz auf die<br />

Autobahn gerufen. An der Einsatzstelle<br />

lief der Fahrzeugverkehr zunächst<br />

noch über den Überholstreifen der<br />

Fahrbahn weiter. Trotz Sicherungsmaßnahmen<br />

fuhr ein PKW auf das<br />

hinterste Feuerwehrfahrzeug auf. Drei<br />

Feuerwehrangehörige wurden tödlich<br />

verletzt.<br />

� Der als Sicherungsposten eingesetzte<br />

Feuerwehrmann wurde bei Dunkelheit<br />

von einem PKW erfasst und verletzt.<br />

Gefahren:<br />

Gefahren entstehen an Einsatzstellen <strong>im</strong><br />

Verkehrsraum insbesondere<br />

� durch fließenden Fahrzeugverkehr,<br />

� an ungesicherten, nicht ausreichend<br />

gesicherten und unübersichtlichen<br />

Einsatzstellen,<br />

� bei nicht ausreichendem Tageslicht<br />

und unzureichender Einsatzstellenbeleuchtung,<br />

� wenn Warnkleidung nicht benutzt<br />

wird.<br />

Schutzziel:<br />

� Feuerwehrangehörige, die am<br />

Einsatzort durch den Straßenverkehr<br />

gefährdet sind, müssen hiergegen<br />

durch Warn- oder Absperrmaßnahmen<br />

geschützt werden.<br />

148<br />

Aus der Straßenverkehrs-<br />

Ordnung (StVO):<br />

� Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an<br />

einer Stelle liegen, an der es nicht<br />

rechtzeitig als stehendes Hindernis<br />

erkannt werden kann, so ist sofort<br />

Warnblinklicht einzuschalten. Danach<br />

ist mindestens ein auffällig warnendes<br />

Zeichen gut sichtbar in ausreichender<br />

Entfernung aufzustellen und zwar bei<br />

schnellem Verkehr etwa in 100 m Entfernung;<br />

vorgeschriebene Sicherungsmittel<br />

wie Warndreiecke sind zu<br />

verwenden. Darüber hinaus gelten<br />

die Vorschriften über die Beleuchtung<br />

haltender Fahrzeuge (§ 15 StVO<br />

„Liegenbleiben von Fahrzeugen“).<br />

Weitere <strong>Information</strong>en:<br />

� Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)<br />

� UVV „Feuerwehren“<br />

(<strong>GUV</strong>-V C 53, bisher <strong>GUV</strong> 7.13)<br />

� Feuerwehr-Dienstvorschrift<br />

„Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und<br />

Rettung“ (FwDV) 1/1<br />

� <strong>GUV</strong>-Regel „Benutzung von Schutzkleidung“<br />

(<strong>GUV</strong>-R 189, bisher <strong>GUV</strong> 20.19)<br />

Verkehrsunfall auf einer innerstädtischen<br />

Kreuzung – Warn- und Absperrmaßnahmen<br />

müssen mit der Polizei koordiniert werden.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 6

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