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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Unfallbeispiele:<br />

� Auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz<br />

war der Feuerwehrmann schwer<br />

gestürzt und hatte sich stark blutende<br />

Platz- und Schürfwunden zugezogen.<br />

Als er am Feuerwehrhaus eintraf, war<br />

das Löschfahrzeug bereits ausgerückt.<br />

Da <strong>im</strong> Haus ansonsten kein Erste-Hilfe-<br />

Material zur Verfügung stand, musste<br />

auf einen PKW-Verbandkasten<br />

zurückgegriffen werden.<br />

� Bei Reinigungsarbeiten <strong>im</strong> Feuerwehrhaus<br />

Spritzer eines Sanitärreinigers in<br />

die Augen bekommen.<br />

� Während des Werkstattdienstes<br />

mehrere Finger be<strong>im</strong> Einschieben der<br />

Tragkraftspritze in das Löschfahrzeug<br />

gequetscht.<br />

Schutzziel:<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen,<br />

dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus<br />

Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen<br />

Einrichtungen, insbesondere<br />

Melde-Einrichtungen, Sanitätsräume,<br />

Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und<br />

Rettungstransportmittel und das erforderliche<br />

Personal, insbesondere Ersthelfer<br />

und Betriebssanitäter zur Verfügung<br />

stehen sowie nach einem Unfall sofort<br />

Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche<br />

ärztliche Versorgung veranlasst wird.<br />

16<br />

Gefahren:<br />

Gefahren entstehen nach Unfällen<br />

insbesondere, wenn<br />

� Erste Hilfe nicht, nicht schnell genug<br />

oder nicht fachgerecht geleistet<br />

werden kann,<br />

� Einrichtungen und Mittel zur Leistung<br />

der Ersten Hilfe nicht verfügbar sind,<br />

� eine erforderliche ärztliche<br />

Versorgung nicht veranlasst wird.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en:<br />

� UVV „Grundsätze der Prävention“<br />

(<strong>GUV</strong>-V A 1)<br />

� Erste-Hilfe-Material<br />

(<strong>GUV</strong>-I 512, bisher <strong>GUV</strong> 20.6)<br />

� „Sanitätsräume in Betrieben“<br />

(<strong>GUV</strong>-I 662, bisher <strong>GUV</strong> 20.12)<br />

� „<strong>Information</strong>en für die Erste Hilfe bei<br />

Einwirken gefährlicher chemischer<br />

Stoffe“ (<strong>GUV</strong>-I 8504, bisher <strong>GUV</strong> 20.10)<br />

� „Anleitung zur Ersten Hilfe bei<br />

Unfällen“ (Aushang DIN A 2;<br />

<strong>GUV</strong>-I 510-1, bisher <strong>GUV</strong> 30.1)<br />

� „Verbandbuch“<br />

(<strong>GUV</strong>-I 511-1, bisher <strong>GUV</strong> 40.6)<br />

Erste Hilfe muss nach Unfällen schnell, fachgerecht<br />

und mit geeigneten Mitteln geleistet werden können.<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz A 2

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