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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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<strong>GUV</strong>-I <strong>8651</strong><br />

Atemschutzgeräte<br />

<strong>im</strong> Mannschaftsraum<br />

� Anforderungen für den Einbau von<br />

Atemschutzgeräten in Mannschaftsräumen<br />

sind in den Normen<br />

DIN 14 502 Teil 2 und EN 1846 Teil 2<br />

festgelegt.<br />

� Es wird empfohlen, Atemschutzgeräte<br />

und deren Halterungen entgegengesetzt<br />

zur Fahrtrichtung anzuordnen.<br />

� Es dürfen keine Geräteteile über<br />

Rückenlehnen oder Rückenpolster<br />

hervorstehen.<br />

� Jedes Atemschutzgerät muss einzeln<br />

entriegelt werden können und gegen<br />

unbeabsichtigtes Entriegeln gesichert<br />

sein.<br />

Das Atemschutzgerät muss in der Halterung<br />

gesichert bleiben.<br />

126<br />

� Atemschutzgeräte müssen während<br />

und nach dem Anlegen in ihren<br />

Halterungen gesichert bleiben. Das<br />

Entriegeln darf erst nach Stillstand<br />

des Fahrzeuges erfolgen.<br />

� Mit angelegtem Atemschutzgerät nur<br />

rückwärts und unter Benutzung der<br />

vorhandenen Haltegriffe und Ausstiege<br />

aus dem Fahrzeug aussteigen.<br />

Mit angelegtem Atemschutzgerät nur rückwärts<br />

aussteigen<br />

<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>Feuerwehrdienst</strong> – Arbeitshilfen für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz C 2

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