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GUV-Information GUV-I 8651 "Sicherheit im Feuerwehrdienst ...

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Sichere Fahrweise<br />

� Von den Fahrzeugherstellern mitgelieferte<br />

Betriebsanleitungen sind zu<br />

beachten.<br />

� Die Fahrweise ist so einzurichten, dass<br />

das Fahrzeug sicher beherrscht wird.<br />

Zu berücksichtigen sind insbesondere<br />

die<br />

• Fahrbahn-, Verkehrs-, Sicht- und<br />

Witterungsverhältnisse,<br />

• Fahreigenschaften des Fahrzeuges,<br />

• Einflüsse der feuerwehrtechnischen<br />

Beladung und des Löschmittelvorrates.<br />

� Fahrzeuge dürfen nur auf Fahrwegen<br />

oder in Bereichen betrieben werden,<br />

die ein sicheres Fahren ermöglichen<br />

und die ausreichend tragfähig sind.<br />

Für Fahrzeuge <strong>im</strong> Einsatz gilt dies<br />

eingeschränkt.<br />

� Fahrzeuge dürfen auf geneigtem<br />

Gelände nur betrieben werden, wenn<br />

ausreichende <strong>Sicherheit</strong> gegen Umstürzen<br />

und gefährdendes Rutschen<br />

gegeben ist.<br />

� Be<strong>im</strong> Befahren längerer Gefällstrecken<br />

so weit wie möglich die<br />

Dauerbremse (Motorbremse) zur<br />

Schonung der Betriebsbremsen<br />

einsetzen.<br />

� Das Rückwärtsfahren und das<br />

Zurücksetzen, z.B. be<strong>im</strong> Wenden,<br />

stellen so gefährliche Verkehrsvorgänge<br />

dar, dass diese nach<br />

Möglichkeit vermieden werden<br />

sollten.<br />

Einsatz und Übung<br />

� Fahrzeuge be<strong>im</strong> Abstellen gegen<br />

unbeabsichtigtes Bewegen sichern,<br />

z.B.:<br />

• auf ebenem Gelände durch<br />

Betätigen der Feststellbremse oder<br />

Einlegen des kleinsten Ganges,<br />

• auf stark unebenem Gelände oder<br />

bei Gefälle durch Betätigen der<br />

Feststellbremse und Benutzen der<br />

Unterlegkeile oder durch Betätigen<br />

der Feststellbremse und Einlegen<br />

des kleinsten gegenläufigen<br />

Ganges.<br />

• Statt des Einlegens eines Ganges<br />

muss bei Fahrzeugen mit automatischem<br />

Getriebe die Parksperre eingelegt<br />

werden.<br />

� Be<strong>im</strong> Bergen festgefahrener Fahrzeuge<br />

dürfen Antriebsräder nur<br />

unterlegt werden, wenn diese stillstehen.<br />

� Werden Anhängefahrzeuge von Hand<br />

bewegt, besteht die Gefahr, dass die<br />

Zuggabel herumschlägt. Die Gefahr<br />

kann vermieden werden, wenn in<br />

Fahrtrichtung vorhandene Hindernisse<br />

beseitigt werden und auf<br />

Bodenunebenheiten geachtet wird.<br />

Der Aufenthalt seitlich neben der<br />

Zuggabel ist möglichst zu vermeiden.<br />

� Fahrzeug-Zustandskontrollen bereits<br />

bei der Herstellung oder Kontrolle der<br />

Einsatzbereitschaft von Feuerwehrfahrzeugen<br />

durchführen. Festgestellte<br />

Mängel melden. Bei Gefährdung der<br />

Betriebssicherheit dürfen Fahrzeuge<br />

nicht mehr betrieben werden.<br />

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C 1

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