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Protokoll über die 12. Geschäftssitzung des ... - in Laxenburg

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Neufestlegung der Flächenwidmung, Geme<strong>in</strong>degrenzänderung Biedermannsdorf<br />

Mit 1. Jänner 2012 wurde <strong>die</strong> Änderung der Geme<strong>in</strong>degrenze zwischen <strong>Laxenburg</strong><br />

und Biedermannsdorf wirksam. Die neu zur Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> h<strong>in</strong>zugekommene<br />

Fläche soll daher mit e<strong>in</strong>er Widmung belegt werden. Zu <strong>die</strong>sem Zweck wird <strong>die</strong>jenige<br />

Widmungsart, <strong>die</strong> bereits zuvor <strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de Biedermannsdorf Gültigkeit<br />

hatte (Bauland Industriegebiet), <strong>über</strong>nommen und im Flächenwidmungsplan von<br />

<strong>Laxenburg</strong> festgelegt. Die neue Widmung entspricht auch derjenigen, <strong>die</strong> auf den angrenzenden<br />

Flächen <strong>in</strong> <strong>Laxenburg</strong> gilt (Bauland Industriegebiet). Die Widmung auf<br />

dem Grundstück, das nunmehr zur Marktgeme<strong>in</strong>de Biedermannsdorf gehört (öffentliche<br />

Verkehrsfläche, ehemaliges Grundstück Nr. 530/11, KG <strong>Laxenburg</strong>), entfällt.<br />

Mart<strong>in</strong> Ebner-Gasse (Parkplatz Volksschule)<br />

Am südlichen Ende der Mart<strong>in</strong> Ebner-Gasse wurde der Bereich westlich der Verkehrfläche,<br />

auf der der Volksschule zugewandten Seite, bislang als Parkplatz genutzt. Die<br />

Fläche ist im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan als Bauland Sondergebiet-<br />

Volksschule (BS-VS) gewidmet. Aufgrund e<strong>in</strong>es Zubaus beim Volksschulgebäude wird<br />

<strong>die</strong> Fläche nun für e<strong>in</strong>en Gebäudeteil benötigt. Aus <strong>die</strong>sem Grund soll der Parkplatz<br />

auf <strong>die</strong> östliche Straßenseite verlegt werden.<br />

Es ist geplant, <strong>die</strong> gewidmete Verkehrsfläche zu konfigurieren, dass <strong>die</strong> Mart<strong>in</strong> Ebner-<br />

Gasse und der neue Parkplatz umfasst werden. Die Widmung <strong>des</strong> südlich gelegenen<br />

Umkehrplatzes, der nicht mehr benötigt wird, wird gestrichen. Die gegenständlichen<br />

Flächen werden <strong>in</strong> <strong>die</strong> östliche angrenzende Widmung Grünland Sportstätte <strong>in</strong>tegriert.<br />

Die Möglichkeit zum Umkehren am Ende der Sackgasse ist durch e<strong>in</strong>e Breite der Verkehrsflächen<br />

von 14 m gewährleistet.<br />

Daher soll auf dem Grundstück 565/2 e<strong>in</strong>e Teilfläche im Westen (neuer Parkplatz) von<br />

Grünland Sportstätte (Gspo) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e öffentliche Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet werden.<br />

Gleichzeitig wird e<strong>in</strong>e Fläche auf den Parzellen 565/2 und 565/17 von e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />

Verkehrsfläche (Vö) <strong>in</strong> Grünland Sportstätte (Gspo) umgewidmet.<br />

Von der Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung, Frau Dipl.Ing. Pelz-<br />

Grundner/Amt der NÖ Lan<strong>des</strong>regierung, wurde mit Gutachten vom 24. Mai 2012 folgende<br />

Schlussfolgerung <strong>über</strong>mittelt:<br />

Die Planungsmotivation, <strong>die</strong> Änderungsanlässe sowie <strong>die</strong> widmungsrelevanten Tatsachen<br />

s<strong>in</strong>d im vorliegenden Erläuterungsbericht nachvollziehbar und schlüssig dargelegt.<br />

Widersprüche zu verb<strong>in</strong>dlichen Planungsbestimmungen <strong>des</strong> NÖ ROG 1976 wurden<br />

nicht festgestellt.<br />

Frau GR Vesztergom verlässt <strong>die</strong> Sitzung.<br />

Antrag:<br />

Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />

“V E R O R D N U N G<br />

§ 1 Örtliches Raumordnungsprogramm<br />

Auf Grund <strong>des</strong> § 22 Abs. 1 <strong>des</strong> NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F. wird<br />

hiermit das örtliche Raumordnungsprogramm für <strong>die</strong> KG <strong>Laxenburg</strong> (16. Änderung) dah<strong>in</strong>gehend<br />

abgeändert, dass an Stelle der <strong>in</strong> der zugehörigen Plandarstellung <strong>des</strong> Flächenwid-<br />

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