Protokoll über die 12. Geschäftssitzung des ... - in Laxenburg
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Neufestlegung der Flächenwidmung, Geme<strong>in</strong>degrenzänderung Biedermannsdorf<br />
Mit 1. Jänner 2012 wurde <strong>die</strong> Änderung der Geme<strong>in</strong>degrenze zwischen <strong>Laxenburg</strong><br />
und Biedermannsdorf wirksam. Die neu zur Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> h<strong>in</strong>zugekommene<br />
Fläche soll daher mit e<strong>in</strong>er Widmung belegt werden. Zu <strong>die</strong>sem Zweck wird <strong>die</strong>jenige<br />
Widmungsart, <strong>die</strong> bereits zuvor <strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de Biedermannsdorf Gültigkeit<br />
hatte (Bauland Industriegebiet), <strong>über</strong>nommen und im Flächenwidmungsplan von<br />
<strong>Laxenburg</strong> festgelegt. Die neue Widmung entspricht auch derjenigen, <strong>die</strong> auf den angrenzenden<br />
Flächen <strong>in</strong> <strong>Laxenburg</strong> gilt (Bauland Industriegebiet). Die Widmung auf<br />
dem Grundstück, das nunmehr zur Marktgeme<strong>in</strong>de Biedermannsdorf gehört (öffentliche<br />
Verkehrsfläche, ehemaliges Grundstück Nr. 530/11, KG <strong>Laxenburg</strong>), entfällt.<br />
Mart<strong>in</strong> Ebner-Gasse (Parkplatz Volksschule)<br />
Am südlichen Ende der Mart<strong>in</strong> Ebner-Gasse wurde der Bereich westlich der Verkehrfläche,<br />
auf der der Volksschule zugewandten Seite, bislang als Parkplatz genutzt. Die<br />
Fläche ist im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan als Bauland Sondergebiet-<br />
Volksschule (BS-VS) gewidmet. Aufgrund e<strong>in</strong>es Zubaus beim Volksschulgebäude wird<br />
<strong>die</strong> Fläche nun für e<strong>in</strong>en Gebäudeteil benötigt. Aus <strong>die</strong>sem Grund soll der Parkplatz<br />
auf <strong>die</strong> östliche Straßenseite verlegt werden.<br />
Es ist geplant, <strong>die</strong> gewidmete Verkehrsfläche zu konfigurieren, dass <strong>die</strong> Mart<strong>in</strong> Ebner-<br />
Gasse und der neue Parkplatz umfasst werden. Die Widmung <strong>des</strong> südlich gelegenen<br />
Umkehrplatzes, der nicht mehr benötigt wird, wird gestrichen. Die gegenständlichen<br />
Flächen werden <strong>in</strong> <strong>die</strong> östliche angrenzende Widmung Grünland Sportstätte <strong>in</strong>tegriert.<br />
Die Möglichkeit zum Umkehren am Ende der Sackgasse ist durch e<strong>in</strong>e Breite der Verkehrsflächen<br />
von 14 m gewährleistet.<br />
Daher soll auf dem Grundstück 565/2 e<strong>in</strong>e Teilfläche im Westen (neuer Parkplatz) von<br />
Grünland Sportstätte (Gspo) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e öffentliche Verkehrsfläche (Vö) umgewidmet werden.<br />
Gleichzeitig wird e<strong>in</strong>e Fläche auf den Parzellen 565/2 und 565/17 von e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />
Verkehrsfläche (Vö) <strong>in</strong> Grünland Sportstätte (Gspo) umgewidmet.<br />
Von der Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung, Frau Dipl.Ing. Pelz-<br />
Grundner/Amt der NÖ Lan<strong>des</strong>regierung, wurde mit Gutachten vom 24. Mai 2012 folgende<br />
Schlussfolgerung <strong>über</strong>mittelt:<br />
Die Planungsmotivation, <strong>die</strong> Änderungsanlässe sowie <strong>die</strong> widmungsrelevanten Tatsachen<br />
s<strong>in</strong>d im vorliegenden Erläuterungsbericht nachvollziehbar und schlüssig dargelegt.<br />
Widersprüche zu verb<strong>in</strong>dlichen Planungsbestimmungen <strong>des</strong> NÖ ROG 1976 wurden<br />
nicht festgestellt.<br />
Frau GR Vesztergom verlässt <strong>die</strong> Sitzung.<br />
Antrag:<br />
Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />
“V E R O R D N U N G<br />
§ 1 Örtliches Raumordnungsprogramm<br />
Auf Grund <strong>des</strong> § 22 Abs. 1 <strong>des</strong> NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F. wird<br />
hiermit das örtliche Raumordnungsprogramm für <strong>die</strong> KG <strong>Laxenburg</strong> (16. Änderung) dah<strong>in</strong>gehend<br />
abgeändert, dass an Stelle der <strong>in</strong> der zugehörigen Plandarstellung <strong>des</strong> Flächenwid-<br />
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