Protokoll über die 12. Geschäftssitzung des ... - in Laxenburg
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Der f<strong>in</strong>anzielle Zuschuss beträgt <strong>die</strong> € 75,00 <strong>über</strong>steigenden Kosten <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Verkehrsmittels zum oder am Stu<strong>die</strong>nort, maximal jedoch € 75,00.<br />
Antragstellung:<br />
• Der Antrag ist mit dem Antragsformular schriftlich beim Geme<strong>in</strong>deamt e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen<br />
• Der Antrag kann bis spätestens Semesterende (<strong>in</strong>klusive Ferien, 28./29.2. bzw.<br />
30.9.) e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />
E<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf <strong>die</strong> Gewährung der Förderung besteht nicht und e<strong>in</strong>e Zusage<br />
erfolgt nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.<br />
Diskussion:<br />
Herr GR Traxlmayr, Frau Vizebürgermeister<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig(ohne Herrn Bürgermeister, da zum Zeitpunkt der<br />
Abstimmung nicht anwesend)<br />
15) Änderung Richtl<strong>in</strong>ien Energieförderung – Beschluss<br />
Frau Vizebürgermeister berichtet:<br />
In den am 31.03.2011 beschlossenen Richtl<strong>in</strong>ien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Gewährung e<strong>in</strong>er Förderung<br />
für energiesparende Maßnahmen wurde <strong>die</strong> Förderung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen<br />
an <strong>die</strong> Vorlage der Förderzusage <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NÖ geknüpft. Für <strong>die</strong>se<br />
Maßnahmen gibt es ke<strong>in</strong>e Direktförderung mehr, solche Anlagen werden nur mehr im<br />
Rahmen der Eigenheimförderung bzw. Eigenheimsanierung gefördert (3 % Zuschuss<br />
zu e<strong>in</strong>em Darlehen).<br />
Da es doch immer wieder vorkommt, dass Personen für <strong>die</strong> Umsetzung derartiger<br />
Maßnahmen ke<strong>in</strong> Darlehen aufnehmen möchten, sollen <strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>derichtl<strong>in</strong>ien für<br />
<strong>die</strong> Förderung energiesparender Maßnahmen wie folgt abgeändert werden (Änderungen<br />
kursiv):<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Fördervoraussetzungen<br />
Punkt 5:<br />
Der/Die Förderungswerber/<strong>in</strong> hat nachzuweisen, dass er/sie für <strong>die</strong> nachfolgende<br />
angeführten Sanierungsmaßnahmen (Punkte A - F) <strong>die</strong> für Energie- und Klimaschutzmaßnahmen<br />
gegebenenfalls vorgesehene Lan<strong>des</strong>förderung bekommt.<br />
Jedenfalls s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> jeweils geltenden technischen Kriterien, <strong>die</strong> bei der Eigenheimförderung<br />
bzw. Eigenheimsanierung vom Land Niederösterreich gefordert<br />
werden, zu erfüllen.<br />
C<br />
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung<br />
Grundlage für e<strong>in</strong>e Förderung ist <strong>die</strong> Vorlage der Förderungsbestätigung der NÖ-<br />
Lan<strong>des</strong>förderung bzw. <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der jeweils geltenden technischen Kriterien, <strong>die</strong><br />
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