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Protokoll über die 12. Geschäftssitzung des ... - in Laxenburg

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Der f<strong>in</strong>anzielle Zuschuss beträgt <strong>die</strong> € 75,00 <strong>über</strong>steigenden Kosten <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Verkehrsmittels zum oder am Stu<strong>die</strong>nort, maximal jedoch € 75,00.<br />

Antragstellung:<br />

• Der Antrag ist mit dem Antragsformular schriftlich beim Geme<strong>in</strong>deamt e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen<br />

• Der Antrag kann bis spätestens Semesterende (<strong>in</strong>klusive Ferien, 28./29.2. bzw.<br />

30.9.) e<strong>in</strong>gebracht werden.<br />

E<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf <strong>die</strong> Gewährung der Förderung besteht nicht und e<strong>in</strong>e Zusage<br />

erfolgt nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.<br />

Diskussion:<br />

Herr GR Traxlmayr, Frau Vizebürgermeister<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig(ohne Herrn Bürgermeister, da zum Zeitpunkt der<br />

Abstimmung nicht anwesend)<br />

15) Änderung Richtl<strong>in</strong>ien Energieförderung – Beschluss<br />

Frau Vizebürgermeister berichtet:<br />

In den am 31.03.2011 beschlossenen Richtl<strong>in</strong>ien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Gewährung e<strong>in</strong>er Förderung<br />

für energiesparende Maßnahmen wurde <strong>die</strong> Förderung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen<br />

an <strong>die</strong> Vorlage der Förderzusage <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NÖ geknüpft. Für <strong>die</strong>se<br />

Maßnahmen gibt es ke<strong>in</strong>e Direktförderung mehr, solche Anlagen werden nur mehr im<br />

Rahmen der Eigenheimförderung bzw. Eigenheimsanierung gefördert (3 % Zuschuss<br />

zu e<strong>in</strong>em Darlehen).<br />

Da es doch immer wieder vorkommt, dass Personen für <strong>die</strong> Umsetzung derartiger<br />

Maßnahmen ke<strong>in</strong> Darlehen aufnehmen möchten, sollen <strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>derichtl<strong>in</strong>ien für<br />

<strong>die</strong> Förderung energiesparender Maßnahmen wie folgt abgeändert werden (Änderungen<br />

kursiv):<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Fördervoraussetzungen<br />

Punkt 5:<br />

Der/Die Förderungswerber/<strong>in</strong> hat nachzuweisen, dass er/sie für <strong>die</strong> nachfolgende<br />

angeführten Sanierungsmaßnahmen (Punkte A - F) <strong>die</strong> für Energie- und Klimaschutzmaßnahmen<br />

gegebenenfalls vorgesehene Lan<strong>des</strong>förderung bekommt.<br />

Jedenfalls s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> jeweils geltenden technischen Kriterien, <strong>die</strong> bei der Eigenheimförderung<br />

bzw. Eigenheimsanierung vom Land Niederösterreich gefordert<br />

werden, zu erfüllen.<br />

C<br />

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung<br />

Grundlage für e<strong>in</strong>e Förderung ist <strong>die</strong> Vorlage der Förderungsbestätigung der NÖ-<br />

Lan<strong>des</strong>förderung bzw. <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der jeweils geltenden technischen Kriterien, <strong>die</strong><br />

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