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Protokoll über die 12. Geschäftssitzung des ... - in Laxenburg

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Die österreichische Staatsbürgerschaft oder <strong>die</strong> e<strong>in</strong>es EWR-Mitgliedstaates sowie der<br />

aufrechte Bezug der Familienbeihilfe waren Voraussetzung für <strong>die</strong> Gewährung <strong>des</strong><br />

Semestertickets.<br />

Bei der Europäischen Kommission wurde e<strong>in</strong> Verfahren gegen Österreich e<strong>in</strong>geleitet,<br />

wonach e<strong>in</strong>e aufgrund der Voraussetzung <strong>des</strong> Bezuges der Familienbeihilfe e<strong>in</strong>e EUrechtswidrige<br />

Ungleichbehandlung von StudentInnen aus EU-Staaten gegen<strong>über</strong> österreichischen<br />

StudentInnen besteht.<br />

Aufgrund <strong>die</strong>ses Vertragsverletzungsverfahrens ändern <strong>die</strong> Wiener L<strong>in</strong>ien ab dem<br />

Stu<strong>die</strong>njahr 2012/13 <strong>die</strong> Voraussetzungen für das vergünstigte Semesterticket dah<strong>in</strong>gehend,<br />

dass als e<strong>in</strong>zige Voraussetzung nur mehr der Hauptwohnsitz und e<strong>in</strong>e Altersgrenze<br />

unter 26 Jahren gelten. Der Bezug der Familienbeihilfe ist nicht mehr Voraussetzung.<br />

Die Wiener L<strong>in</strong>ien erhöhen den Preis <strong>des</strong> Semestertickets ab dem Stu<strong>die</strong>njahr<br />

2012/13 von € 100,00 auf € 150,00. Dabei ist als Neuerung auch <strong>die</strong> Freifahrt <strong>in</strong> den<br />

Semesterferien <strong>in</strong>klu<strong>die</strong>rt. Wiener StudentInnen zahlen nunmehr € 75,00 für das Semesterticket.<br />

Daher wurde das NÖ Jugendgesetz dah<strong>in</strong>gehend geändert, dass der Zuschuss für<br />

Stu<strong>die</strong>rende von € 50,00 auf € 75,00 erhöht wird.<br />

Um den <strong>Laxenburg</strong>er StudentInnen auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Anreiz zur Nutzung öffentlicher<br />

Verkehrsmittel zu geben, sollen von der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> <strong>die</strong> € 75,00<br />

<strong>über</strong>steigenden Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zum Stu<strong>die</strong>nort gefördert werden,<br />

maximal jedoch bis zu e<strong>in</strong>em Betrag von € 75,00. Der Hauptwohnsitz seit drei Jahren<br />

(Stichtag 01.10. bzw. 01.03.) ist nachzuweisen.<br />

Herr GfGR Ing. Merker nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />

Antrag:<br />

Frau Vizebürgermeister stellt den Antrag, <strong>die</strong> Richtl<strong>in</strong>ien zur Gewährung e<strong>in</strong>er Förderung<br />

der Fahrtkosten von Stu<strong>die</strong>renden wie folgt festzulegen:<br />

Anspruchsberechtigte Personen:<br />

• Ordentliche HörerInnen e<strong>in</strong>er<br />

- öffentlichen Universität<br />

- Privatuniversität<br />

- Fachhochschule<br />

- Hochschule<br />

• Österreichische Staatsbürgerschaft oder <strong>die</strong> e<strong>in</strong>es EWR-Mitgliedsstaates<br />

• Stu<strong>die</strong>rende mit zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t 3 Jahren Hauptwohnsitz <strong>in</strong> <strong>Laxenburg</strong> (Stichtag<br />

01.10. bzw. 01.03. <strong>des</strong> jeweiligen Stu<strong>die</strong>njahres)<br />

• Altersgrenze: unter 26 Jahre<br />

Förderungshöhe:<br />

Inskriptionsbestätigung für das beantragte Semester<br />

Nachweis <strong>über</strong> den Kauf <strong>des</strong> Semestertickets am Stu<strong>die</strong>nort<br />

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