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Protokoll über die 12. Geschäftssitzung des ... - in Laxenburg

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Kapellengasse (H<strong>in</strong>tere Baufluchtl<strong>in</strong>ie)<br />

Nördlich der Kapellengasse bef<strong>in</strong>det sich nach der Kreuzung mit der Wiener Straße<br />

e<strong>in</strong> Baublock, <strong>in</strong> dem auf zwei Bauplätzen e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>tere Baufluchtl<strong>in</strong>ie festgelegt ist. Die<br />

gegenständlichen Bauplätze liegen im Bereich der Grundstücke Nr. 87/1, 87/3, 88/1<br />

und 88/4. Der Abstand der h<strong>in</strong>teren zur vorderen Baufluchtl<strong>in</strong>ie beträgt 20 m und def<strong>in</strong>iert<br />

so den Bereich, der bebaut werden darf.<br />

Der beschriebene Bereich ist der e<strong>in</strong>zige nördlich der Kapellengasse, auf dem e<strong>in</strong>e<br />

h<strong>in</strong>tere Baufluchtl<strong>in</strong>ie festgelegt ist. Tendenziell stehen <strong>die</strong> Häuser nördlich der Kapellengasse<br />

eher im h<strong>in</strong>teren Grundstücksbereich, <strong>die</strong> Gärten s<strong>in</strong>d daher Richtung Süden<br />

gerichtet. Um auch auf den Flächen der oben genannten Grundstücke e<strong>in</strong>e von der<br />

Straße abgerückte Bebauung zu erlauben, soll <strong>die</strong> h<strong>in</strong>tere Baufluchtl<strong>in</strong>ie gestrichen<br />

werden. Dadurch kann e<strong>in</strong>e zweckmäßigere bauliche Nutzung der Grundstücke gewährleistet<br />

werden.<br />

Frau GR Vesztergom nimmt wieder an der Sitzung teil.<br />

Antrag:<br />

Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen:<br />

„VERORDNUNG<br />

§ 1 Bebauungsplan<br />

Auf Grund <strong>des</strong> § 73 Abs 1 und 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i.d.g.F. wird<br />

hiermit der Bebauungsplan für <strong>die</strong> KG <strong>Laxenburg</strong> dah<strong>in</strong>gehend abgeändert (13. Änderung),<br />

dass an Stelle der <strong>in</strong> der zugehörigen Plandarstellung kreuzweise rot durchgestrichenen<br />

Signaturen und Umrandungen, welche hiermit außer Kraft gesetzt werden,<br />

<strong>die</strong> durch rote Signaturen und Umrandungen dargestellte neuen Bebauungsbestimmung<br />

bzw. Kenntlichmachungen treten.<br />

§ 2 Allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

Die <strong>in</strong> § 1 angeführte und vom Büro Dr. Paula, Ingenieurkonsulent für Raumplanung<br />

und Raumordnung, unter Zl. G12028/B13/12 verfasste Plandarstellung, welche mit<br />

e<strong>in</strong>em H<strong>in</strong>weis auf <strong>die</strong>se Verordnung versehen ist, liegt im Geme<strong>in</strong>deamt während der<br />

Amtsstunden zur allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sicht auf.<br />

§ 3 Schlussbestimmung<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag <strong>in</strong> Kraft.“<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig<br />

8) Ehrungen; Ehrenr<strong>in</strong>g für OMR Dr. Friedrich Lomoschitz<br />

Herr Bürgermeister berichtet:<br />

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