Protokoll über die 12. Geschäftssitzung des ... - in Laxenburg
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mungsplanes kreuzweise rot durchgestrichenen Widmungsarten, welche hiermit außer Kraft<br />
gesetzt werden, <strong>die</strong> durch rote Signaturen und Umrandungen dargestellten neuen Widmungsarten<br />
treten.<br />
§ 2 Allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
Die <strong>in</strong> § 1 angeführte und vom Büro Dr. Paula, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und<br />
Raumordnung unter Zl. G12027/F16/12 verfasste Plandarstellung, welche mit e<strong>in</strong>em H<strong>in</strong>weis<br />
auf <strong>die</strong>se Verordnung versehen ist, liegt im Geme<strong>in</strong>deamt während der Amtsstunden zur allgeme<strong>in</strong>en<br />
E<strong>in</strong>sicht auf.<br />
§ 3 Schlussbestimmung<br />
Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch <strong>die</strong> NÖ Lan<strong>des</strong>regierung und nach ihrer<br />
darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist<br />
folgenden Tag <strong>in</strong> Kraft.“<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig (ohne Frau GR Vesztergom, da zum Zeitpunkt<br />
der Abstimmung nicht anwesend)<br />
7) Bebauungsplan - 13. Änderung; Verordnung<br />
Herr GfGR Ing. Merker berichtet:<br />
Aktuell ist der Bebauungsplan i.d.F. der <strong>12.</strong> Änderung <strong>in</strong> Rechtskraft.<br />
Die 13. Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplanes korreliert mit der 16. Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes,<br />
welche zeitgleich aufgelegt wurde. Die Änderungspunkte 1 und 2<br />
betreffen auch den Flächenwidmungsplan, der Änderungspunkt 3 wirkt sich nur auf<br />
den Bebauungsplan aus.<br />
Der Entwurf zur 13. Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplans der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> lag<br />
<strong>in</strong> der Zeit vom 18. April bis 31. Mai 2012 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme auf – Stellungnahmen<br />
dazu s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gelangt - und umfasste folgende Änderungspunkte:<br />
Neufestlegung der Flächenwidmung, Geme<strong>in</strong>degrenzänderung Biedermannsdorf<br />
Auf dem neuen Grundstück Nr. 791 (ehemaliges Grundstück 798/42, KG Biedermannsdorf),<br />
welches als Bauland Industriegebiet gewidmet ist, werden folgende Bebauungsbestimmungen<br />
festgelegt:<br />
• Bebauungsdichte 80 %<br />
• Maximale Gebäudehöhe 25 m<br />
Das Grundstück, das nunmehr zur Marktgeme<strong>in</strong>de Biedermannsdorf gehört (öffentliche<br />
Verkehrsfläche, ehemaliges Grundstück Nr. 530/11) entfällt im Bebauungsplan.<br />
Mart<strong>in</strong> Ebner-Gasse (Parkplatz Volksschule)<br />
Im Bereich der Parzellen 565/2 und 565/17, KG <strong>Laxenburg</strong>, wird <strong>die</strong> Straßenfluchtl<strong>in</strong>ie<br />
gemäß der 16. Änderung <strong>des</strong> Flächenwidmungsplanes abgeändert. Die Breite der<br />
Verkehrsfläche zwischen den beiden Straßenfluchtl<strong>in</strong>ien wird angegeben.<br />
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