Bezirksregierung Münster per E-Mail Bezirksregierung Düsseldorf ...
Bezirksregierung Münster per E-Mail Bezirksregierung Düsseldorf ...
Bezirksregierung Münster per E-Mail Bezirksregierung Düsseldorf ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> • 48128 <strong>Münster</strong><br />
<strong>per</strong> E-<strong>Mail</strong><br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Dezernat 32 – Frau Berger<br />
Cecilienallee 2<br />
40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des<br />
Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong><br />
Stellungnahme im Rahmen des Scopings - Beteiligung bei der Festlegung<br />
des Untersuchungsrahmens<br />
der Umweltprüfung<br />
Ihr Schreiben vom 29.03.2012 - Az. 32.01.01.01-05 Scoping-121<br />
Sehr geehrte Frau Berger,<br />
gegenwärtig habe ich aus Sicht der Regionalplanungsbehörde <strong>Münster</strong><br />
zu den von Ihnen im Rahmen des Scopings zur Strategischen Umwelt-<br />
prüfung keine Anmerkungen vorzutragen.<br />
Wie Sie wissen, wird durch die Regionalplanungsbehörde gegenwärtig<br />
die Fortschreibung des Regionalplans <strong>Münster</strong> erarbeitet. Zurzeit wer-<br />
den Meinungsausgleichsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen<br />
und Bedenken erarbeitet.<br />
Vor diesem Hintergrund möchte ich auf den dazu erstellten Umweltbe-<br />
richt, der übrigens vom gleichen Planungsbüro erarbeitet wurde, hinwei-<br />
sen. Er müsste ihnen als Verfahrensbeteiligter vorliegen.<br />
Zudem rege ich an, Planungen im beiderseitigen "Grenzraum" – soweit<br />
mit Blick auf die SUP erforderlich – intensiv miteinander abzustimmen.<br />
Soweit der Regionalplanungsbehörde <strong>Münster</strong> für Ihre SUP erforderli-<br />
25. Mai 2012<br />
Seite 1 von 2<br />
Aktenzeichen:<br />
32.2.2.1 NRW<br />
Auskunft erteilt:<br />
Dr. Wolf<br />
Durchwahl:<br />
411-1795 , ?<br />
Telefax: 411-81795<br />
Raum: 303 , ?<br />
E-<strong>Mail</strong>:<br />
michael.wolf<br />
@brms.nrw.de<br />
Dienstgebäude und<br />
Lieferanschrift:<br />
Domplatz 1-3<br />
48143 <strong>Münster</strong><br />
Telefon: 0251 411-0<br />
Telefax: 0251 411-2525<br />
Poststelle@brms.nrw.de<br />
www.brms.nrw.de<br />
ÖPNV - Haltestellen:<br />
Domplatz: Linien 1, 2, 10, 11,<br />
12, 13, 14, 22<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> II:<br />
(Albrecht-Thaer-Str. 9)<br />
Linie 17<br />
Bürgertelefon:<br />
0251 411 – 4444<br />
Schultelefon:<br />
0251 411 - 4113<br />
Grünes Umweltschutztelefon:<br />
0251 411 – 3300<br />
Konto der Landeskasse:<br />
WestLB AG<br />
BLZ: 300 500 00<br />
Konto: 61 820<br />
IBAN : DE24 3005 0000 0000<br />
0618 20<br />
BIC : WELADEDD
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
che räumliche Planungsdaten im gemeinsamen Grenzraum Borken -<br />
Kleve vorliegen, unterstützen wir Sie und Ihr Planungsbüro sehr gerne.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
(Dr. Michael Wolf)<br />
Seite 2 von 2
Stadtverwaltung - Postfach 10 19 53 - 45466 Mülheim an der Ruhr<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Dezernat 32 – Frau Berger<br />
Cecilienallee 2<br />
40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Amt für Umweltschutz<br />
Gebäude: Technisches Rathaus<br />
Eingang: Hans-Böckler-Platz 5<br />
Auskunft: Frau Döhring<br />
Zimmer: 1404<br />
Telefon: 455 - 7022<br />
Telefax: 0208 45558- 7022<br />
Online:<br />
Karin.Doehring@stadt-mh.de<br />
http:\\www.muelheim-ruhr.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo - Fr 08.OO -12.30 Uhr<br />
Öffentliche Verkehrsmittel:<br />
Bahn: alle Linien / Hbf<br />
Bus: alle Linien / Hbf<br />
Ihr(e) Zeichen: / Ihr Schreiben vom: Datum: 30.05.2012<br />
29-03-2012 Aktenzeichen: 70.2<br />
Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des Re-<br />
gionalplans für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong> (Scoping)<br />
Stellungnahme der Stadt Mülheim an der Ruhr - Ergänzung der Stadt Mül-<br />
heim an der Ruhr zur Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Ruhr vom<br />
23.05.2012<br />
Sehr geehrte Frau Berger,<br />
mit Schreiben vom 29.03.2012 haben Sie die Stadt Mülheim an der Ruhr sowie die Ge-<br />
schäftsstelle der Städteregion Ruhr als Träger der gemeinsamen Regional- und Flächennut-<br />
zungsplanung der Städte Mülheim an der Ruhr, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, und<br />
Oberhausen um Stellungnahme zum o. g. Scoping gebeten.<br />
Hierzu hatte die Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr eine gemeinsame Stellung-<br />
nahme abgegeben, die auch die Anregungen und Bedenken der Stadt Mülheim an der Ruhr<br />
umfasst.<br />
Ergänzend wird seitens der Stadt Mülheim an der Ruhr wie folgt Stellung zum Thema Flug-<br />
lärm genommen:<br />
Zum Themenkomplex Infrastruktur ist auf S. 8 wie folgt formuliert:<br />
„Flugplätze usw.: Planzeichen 3.da), db), e), welche auch zukünftig zu sichern sind, werden<br />
zeichnerisch ebenfalls 1 : 1 aus dem GEP’99 in die Fortschreibung übernommen.
Ferner gilt nach wie vor der LEP IV - Schutz vor Fluglärm - von 1998. Lediglich die festgesetzten<br />
neuen Lärmschutzzonen für den <strong>Düsseldorf</strong>er Flughafen werden aktualisiert<br />
und nachrichtlich übernommen.<br />
Die textlichen Zielsetzungen sollen am neuen LEP ausgerichtet werden. Im Vordergrund<br />
stehen wie bisher: Standortsicherung vor konkurrierenden Nutzungen und bedarfsgerechter<br />
wettbewerbsfähiger Ausbau, Flächensicherung für flughafenaffine Nutzungen<br />
und die Sicherung und Anbindung an Straße und Schiene“ (Hervorhebung d. Verf.).<br />
Die durch die Anrainerkommunen der Region zu tragenden, vom Flughafen <strong>Düsseldorf</strong> In-<br />
ternational ausgehenden, Lärmbelastungen sind bereits im Status quo gravierend.<br />
Aus Sicht der Stadt Mülheim an der Ruhr ist daher anstelle des oben formulierten Ausbau-<br />
ziels eine Deckelung des Fluglärms und darauf aufbauend Lärmminderungskonzepte mit<br />
konkreten und messbaren Lärmminderungszielen und geeignete Maßnahmen für deren Er-<br />
reichen zu fordern. In Zusammenhang hiermit ist betreffend der unter „Kapitel 4<br />
Für den Regionalplan relevante Ziele des Umweltschutzes“ auf § 29b LuftVG zum Fluglärm<br />
hinzuweisen der unter Absatz 1, Satz 2 formuliert:...“Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist<br />
in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen“. Im Zusammenhang mit der Landesentwick-<br />
lungsplanung hat der § 29b in jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />
( BVerwG 4 C 8.09 und 9.09, 1.10 - 6.10 - Urteil vom 4. April 2012) zum Flughafen Frank-<br />
furt erhebliche Bedeutung erlangt. Entsprechende Ziele u. Grundsätze sollten daher auch für<br />
den Regionalplan <strong>Düsseldorf</strong> formuliert werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
I. A.<br />
(Dr. Jürgen Zentgraf)
·<br />
·<br />
·<br />
Stadt Essen · Stadtamt 61-2-1 · 45121 Essen<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Dezernat 32 – Frau Berger<br />
Cecilienallee 2<br />
40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des<br />
Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong> - Stellungnahme<br />
der Planungsgemeinschaft Ruhr zum Scoping (Beteiligung bei der<br />
Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich<br />
des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung<br />
gemäß § 9 Abs. 1 ROG)<br />
Az.:32.01.01.01-05 Scoping-121<br />
Sehr geehrte Frau Berger,<br />
im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion<br />
<strong>Düsseldorf</strong> ist gem. § 9 Raumordnungsgesetz eine Strategische Umweltprüfung<br />
(SUP) durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />
Auswirkungen des Regionalplans auf<br />
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere,<br />
Pflanzen und biologische Vielfalt,<br />
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />
zu ermitteln, in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu<br />
bewerten sind.<br />
Der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen<br />
Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ist im<br />
Rahmen eines sogenannten „Scopings“ festzulegen. Dabei sind die öffentlichen<br />
Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich<br />
von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, zu beteiligen.<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Amt für Stadtplanung<br />
und Bauordnung<br />
Geschäftsstelle<br />
Regionaler<br />
Flächennutzungsplan<br />
Birgit Mollen<br />
Raum 540<br />
Telefon (0201) 88-61210<br />
Telefax (0201) 88-61111<br />
e-mail birgit.mollen<br />
@amt61.essen.de<br />
Mein Zeichen: 61-2-1<br />
23.05.2012<br />
Lindenallee 10, (Deutschlandhaus)<br />
45127 Essen
Mit Schreiben vom 29.03.2012 haben Sie die Städte Essen, Mülheim an<br />
der Ruhr sowie die Geschäftsstelle des Regionalen Flächennutzungsplans<br />
der Städteregion Ruhr um Stellungnahme zum o. g. Scoping gebeten.<br />
Als Träger der gemeinsamen Regional- und Flächennutzungsplanung der<br />
Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim und Oberhausen<br />
werden seitens der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr folgende<br />
Anregungen / Stellungnahmen vorgebracht, wobei keine gesonderten<br />
Stellungnahmen der einzelnen Kommunen erfolgen:<br />
Zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt:<br />
Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft sind<br />
für den Umweltbericht Prüfkriterien in Anhang 3 aufgeführt.<br />
Es wird angeregt die Kriterien Wald, (Regionale)Grünzüge, Unzerschnittene<br />
Räume, und Erholung zu ergänzen (Erholung wird zwar unter dem<br />
Schutzgut Mensch – aber unter einem anderen Aspekt behandelt).<br />
Die Kriterien zu FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und planungsrelevanten<br />
Tier- und Pflanzenarten werden bei erheblichen Beeinträchtigungen<br />
doppelt gewichtet, die anderen nur einfach.<br />
Die Inanspruchnahme von Biotopverbundflächen mit herausragender<br />
Bedeutung sollte ebenfalls zu den doppelt zu gewichtenden Kriterien gehören,<br />
da es sich dabei in der Regel um bestehende oder zukünftige Naturschutzgebiete<br />
handelt.<br />
Die Zersiedelung von Landschaften ist ein Problem bei der Inanspruchnahme<br />
von Freiraum. Deshalb sollten Unzerschnittene Räume als wichtiges<br />
Kriterium gelten und darüber hinaus auch in der Tabelle 6-1 "Datengrundlagen<br />
für die Schutzgüter" ergänzt werden.<br />
In Anbetracht der Funktion des Regionalplanes als forstlicher Rahmenplan,<br />
sollte auch dem Wald eine stärkere Berücksichtigung bei den Prüfkriterien<br />
zugestanden werden,<br />
Zum Schutzgut Boden:<br />
Hierzu wird angeregt, entsprechend den Zielen des Umweltschutzes die<br />
Prüf- und Bewertungskriterien zum Schutzgut Boden (vgl. Tab. 4-1) um<br />
das Kriterium Bodenbelastungen / Schadstoffsituationen in der Tabelle 6-<br />
1 zu ergänzen, soweit regionalbedeutsame Daten vorliegen. Als Beurteilungsgrundlagen<br />
hierzu können sowohl Landesdaten (FIS ALBO bei LA-<br />
NUV), als auch kommunalen Daten (Altlastenkataster, Digitale Bodenbelastungskarten<br />
etc.) dienen.<br />
Zum Schutzgut Wasser<br />
Das Schutzgut Wasser ist inhaltlich nicht umfassend erfasst worden. Es<br />
wurde sich im Wesentlichen auf zwei Kriterien (hier: Auswirkungen auf<br />
Wasserschutzzonen, Überschwemmungsgebiete) beschränkt, die bereits<br />
durch wasserrechtliche Ausweisungen i. d. Regel ohnehin gesichert sind.<br />
Das eigentliche Schützen und Entwickeln von Gewässer/Grundwasser<br />
Seite 2
auch im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder des WHG/LWG wird<br />
anhand von gewählten Kriterien nicht thematisiert. Zur Berücksichtigung<br />
der Zielerreichung der WRRL sollten in Tab. 4-1in der rechten Spalte Ergänzungen<br />
bei den Kriterien erfolgen, z. B. potenzielle Auswirkungen auf<br />
die Gewässerentwicklung (Erreichen eines guten ökologischen Zustandes).<br />
Das Vorgenannte zum Schutzgut Wasser gilt auch für Tab. 6-1 auf<br />
S. 18 mit Verweis auf die WRRL und den Maßnahmenprogrammen, Umsetzungsfahrplänen<br />
sowie u. a. Gewässerkarten bei den Grundlagen.<br />
Entsprechende Ergänzungen sollten analog auch in Kap. 6.2.2.4 Wasser<br />
und im Anhang 2 und Anhang 3 erfolgen.<br />
Anmerkung zu den Fußnoten zum Anhang 3:<br />
Die Fußnote 8 „betriebliche Emission“ in Bezug zu Überschwemmungsgebieten<br />
ist hinsichtlich des logischen Zusammenhangs erklärungsbedürftig.<br />
Ebenfalls sollte bei Fußnote 7 die Plausibilität überprüft werden.<br />
Zum Schutzgut Klima:<br />
In den vorliegenden Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung wird<br />
der Begriff Klima ausschließlich auf klimatische /stadtklimatische Aspekte<br />
(Luftaustausch, Tem<strong>per</strong>aturgefüge) begrenzt.<br />
Der Begriff Klima sollte hier um die Aspekte Klimaschutz und Klimaanpassung<br />
erweitert werden. Gemäß Raumordnungsgesetz (i. d. F. v.<br />
30.06.2009) ist nach §2 Abs. 2 Nr. 6 zu unterscheiden in Maßnahmen,<br />
die dem Klimawandel entgegenwirken (Klimaschutz) und solchen, die der<br />
Anpassung an den Klimawandel dienen (Klimaanpassung).<br />
Hier könnten z. B. folgende Ansätze Berücksichtigung finden: bereits heute<br />
bestehende klimatische Lasträume oder vulnerable Bereiche (ggf. ASB<br />
für zweckgebundene Nutzungen Gesundheit) mit Abschätzung, ob durch<br />
geplante Darstellungen Hitzeinseln zusammenwachsen und /oder Hitzeinseleffekte<br />
verstärkt werden oder ob z. B. Entlastungseffekte eintreten<br />
durch Öffnen von Luftleitbahnen infolge der Neunutzungen von Konversionsflächen<br />
u. ä.. Als Grundlagen könnten regionale Klimamodelle herangezogen<br />
werden. Des Weiteren wird empfohlen, neben den ökologischen,<br />
land- und forstwirtschaftlichen Fachbeiträgen einen Fachbeitrag<br />
zum Klima erstellen zu lassen, der die klimatische Ausgangssituation erfasst<br />
und das Thema Klimawandel umfasst sowie entsprechende Planungshinweise<br />
für die regionalplanerische Ebene entwickelt.<br />
Zum Schutzgut Luft:<br />
Die zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes<br />
und der zugeordneten Kriterien (Tab. 4-1) sollte den aktuellen<br />
Rechtsstand darlegen. Für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit,<br />
Bereich Lufthygiene ist die 39. BImSchV maßgebend, welche<br />
die 22. und die 33. BImSchV ersetzt.<br />
Die Bewertungsvorschriften in Anhang 3 umfassen als Kriterium lediglich<br />
klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion und sollten um Belastungen<br />
ergänzt werden, wobei auf vorliegende Luftbelastungskarten zurückgegriffen<br />
werden kann.<br />
Seite 3
Zum Schutzgut Mensch:<br />
Gemäß Nr. 2.3 der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 ROG sind im Falle von geringfügigen<br />
Änderungen von Raumordnungsplänen im Rahmen der überschlägigen<br />
Prüfung der Umweltauswirkungen die Risiken von Unfällen für<br />
die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit zu berücksichtigen.<br />
In diesem Sinne regt die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr an,<br />
die sich aus dem Trennungsgebot des § 50 BImSchG ergebenden Achtungsabstände<br />
für Betriebsbereiche nach der Störfallverordnung in den<br />
Kriterienkatalog für die Umweltprüfung der Fortschreibung des Regionalplans<br />
aufzunehmen.<br />
Vergleichbare Unfallgefahren können auch von Rohrfernleitungen für Gefahrstoffe<br />
ausgehen, für die das LANUV z.Z. ein landesweites Kataster<br />
erstellt. Die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr regt deshalb an,<br />
auch die Rohrfernleitungen für Gefahrstoffe bei der Prüfung der Umweltauswirkungen<br />
der Fortschreibung des Regionalplans zu berücksichtigen.<br />
Betreffend der Musterprüfbögen und Bewertungsvorschriften ist zu empfehlen<br />
für das Schutzgut Mensch auch Kriterien hinsichtlich der vorhandenen<br />
Belastungen durch Lärm (Straßen-, Schienen-, Gewerbe- und<br />
Fluglärm) sowie Luftschadstoffe aufzunehmen und diese auch inhaltlich<br />
in die SUP einzuarbeiten.<br />
Eine Reduzierung auf eine Flächeninanspruchnahme von lärmarmen<br />
Räumen (s. Anhang 3 Unterlagen zum Scoping) greift unserer Auffassung<br />
nach zu kurz, da mögliche Konflikte zwischen geplanten ASB, die<br />
dem Wohnen oder Wohnfolgeeinrichtungen dienen sollen und Lärmbelastungen<br />
nicht transparent werden und somit als abwägungsrelevanter Tatbestand<br />
möglicherweise nicht in die Betrachtung einbezogen werden. Als<br />
Bewertungsgrundlagen können die Lärmkartierungen herangezogen werden<br />
(s. z.B. MKLNV, www.umgebungslärm.nrw.de).<br />
Zu Kultur- und Sachgütern<br />
Unter dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter werden lediglich Kultur- und<br />
Bodendenkmäler betrachtet, sonstige Sachgüter, insbesondere also öffentliche<br />
und private Vermögenswerte, die durch die Planung beeinträchtigt<br />
werden können, werden hingegen nicht betrachtet. Zwar ist dies in<br />
der Tat sowohl hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen, als auch der Einschätzung<br />
der Auswirkungen auf der Maßstabsebene der Regionalplanung<br />
schwierig, eine komplette Ausblendung der Thematik erscheint aber<br />
nicht sachgerecht. Es ist daher anzuregen, zumindest ein Prüfkriterium<br />
als Auffangtatbestand für im Einzelfall bekannte oder erkennbare Auswirkungen<br />
einzufügen.<br />
Zu den Prüfflächen allgemein<br />
Die mit Prüfkriterien hintersetzten räumlich konkreten Einzelfestlegungen<br />
des Plans mit potenziell negativen Umweltauswirkungen sind unvollstän-<br />
Seite 4
dig, da insbesondere punktuelle Planfestlegungen (z.B. Häfen, Abfallbehandlungsanlagen<br />
etc.) nicht genannt sind. Sollten hier Neuplanungen<br />
erfolgen, wäre ebenfalls eine Einzelfallprüfung erforderlich.<br />
Zum Untersuchungsraum<br />
Über den Geltungsbereich des Regionalplans der Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong><br />
hinaus sollten, um Umweltauswirkungen die ggf. außerhalb des<br />
Plangebietes ausgelöst werden oder umgekehrt Einwirkungen, die Einfluss<br />
auf das Plangebiet haben können, der Untersuchungsraum für Störfallbetriebe<br />
(Seveso II Richtlinie) auf 1.500 m und FFH-Gebiete um mind.<br />
300 m ausgedehnt werden.<br />
Hinsichtlich der erbetenen Hinweise zu Daten und Informationen wird auf<br />
den RFNP einschließlich Umweltbericht sowie die Themen- und Erläuterungskarten<br />
mit umweltrelevanten Inhalten und den RFNP in seiner Funktion<br />
als Landschaftsrahmenplan für die an den Regionalplan <strong>Düsseldorf</strong><br />
angrenzenden Bereiche verwiesen, s. http://www.staedteregion-ruhr-<br />
2030.de/cms/downloads1.html.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
In Vertretung<br />
Hans-Jürgen Best<br />
Stadtdirektor<br />
Geschäftsbereich Planen der Stadt Essen<br />
Geschäftsstelle Regionaler Flächennutzungsplan<br />
Für die Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr<br />
Seite 5
D:\Daten\RFNP\Geschäftsstelle\Schreiben Geschäftsstelle Scoping <strong>Düsseldorf</strong> ohne Vfg.doc<br />
.<br />
Lindenallee 10, (Deutschlandhaus)<br />
45127 Essen
---<br />
Stadtverwaltung<br />
Der Bürgermeister<br />
Postfach 12 61 46493 Hamminkeln<br />
Öffnungszeiten: Allgemein: MO – FR: 8.30 – 12.00 Uhr und MO – DO: 14.00 – 16.00 Uhr<br />
Standesamt: MO – FR: 8.30 – 12.00 Uhr, DI: 14.00 – 16.00 Uhr, DO: 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Bürgerbüro: MO – MI: 8.00 – 16.30 Uhr, DO: 7.30 – 17.30 Uhr, FR: 8.00 – 12.30 Uhr<br />
Sozialamt: MO – FR: 8.30 – 9.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung<br />
Versicherungsamt: MO – FR: 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Bankverbindung: Verbandssparkasse Wesel Volksbank Rhein-Lippe eG<br />
BLZ 356 500 00 BLZ 356 605 99<br />
Nr.: 360 040 Nr.: 1 510 081 010<br />
Stadt<br />
Stadt<br />
Hamminkeln Hamminkeln<br />
Hamminkeln<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong> Brüner Str. 9 46499 Hamminkeln<br />
Dezernat 32 – Frau Berger �02852 – 880 Fax 02852 – 88 44163<br />
Cecilienallee 2 Web www.Hamminkeln.de<br />
40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />
FD 61 Bauleitplanung /<br />
Liegenschaften<br />
Auskunft erteilt Frau Kampmann<br />
über den Zimmer 203 Durchwahl 88 163<br />
Kreis Wesel<br />
Der Landrat Aktenzeichen:<br />
Reeser Landstraße 31<br />
46483 Wesel<br />
E-<strong>Mail</strong> Carola.Kampmann<br />
@Hamminkeln.de<br />
Datum: 13.06.12<br />
Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes für die<br />
Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
unter Bezugnahme auf Ihre Verfügung vom 29.03.2012 (Az.: 32.01.01.01-05 Scoping-121) wird<br />
von der Stadt Hamminkeln folgende Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung im Rahmen<br />
der Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong> abgegeben:<br />
Die Stadt Hamminkeln nimmt die Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des<br />
Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong> zur Kenntnis und hat keine Anregungen und<br />
Bedenken vorzutragen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
gez. Boshuven<br />
Dipl.-Ing.
Berger, Daniela<br />
Von: Weiß, Fabian<br />
Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 13:18<br />
An: Berger, Daniela<br />
Betreff: WG: Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong>;<br />
Scoping SUP<br />
Hallo Daniela,<br />
hier die Stellungnahme der Province Overijssel.<br />
Gruß,<br />
Fabian<br />
Von: Dijk, E (Egbert) [mailto:E.Dijk@overijssel.nl]<br />
Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 13:16<br />
An: Weiß, Fabian<br />
Betreff: Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong>; Scoping SUP<br />
Sehr geehrte Fabian,<br />
Am Moment haben wir keine Bemerkungen über die Strategische Umweltprüfung(Scoping) im Rahmen der<br />
Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong>. Dieses Gebiet grenzt nicht an die Provinz<br />
Overijssel.<br />
Met vriendelijke groet,<br />
Egbert Dijk<br />
Eenheid Natuur en Milieu<br />
Team Milieu en Duurzaamheid<br />
Etage HG5A/B<br />
Postbus 10078<br />
8000 GB Zwolle<br />
� 038 - 499 7494<br />
� E.dijk@overijssel.nl<br />
www.provincie.overijssel.nl<br />
****************************************************************<br />
Het is mogelijk dat er tijdens het transport van dit bericht fouten<br />
zijn ontstaan zodat het bericht onjuist is overgekomen.<br />
Hiervoor kunnen wij geen aansprakelijkheid erkennen. Indien er sprake<br />
is van een besluit zal de vastgestelde versie <strong>per</strong> post aan u worden<br />
1
toegezonden.<br />
Indien er sprake is van overige mededelingen adviseren wij u om bij<br />
twijfel over de juistheid of volledigheid contact met ons op te nemen.<br />
****************************************************************<br />
2
Grundbesitzerverband Nordrhein-Westfalen e. V.<br />
GBV NRW e.V. 40210 <strong>Düsseldorf</strong> Oststraße 162<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Dezernat 32 – Frau Berger<br />
Cecilienallee 2<br />
40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />
umweltpruefung-regionalplanung@brd.nrw.de<br />
Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des<br />
Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong><br />
Stellungnahme<br />
Sehr geehrte Frau Berger,<br />
Vorstand: Max Frhr. v. Elverfeldt (Vors.), Matthias Graf v. Westphalen, Cornel Lindemann-Berk<br />
Justitiarin und Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Svenja Krämer<br />
Geschäftsstelle: 40210 <strong>Düsseldorf</strong>, Oststraße 162, Tel. 0211 860 46 38 Fax 0211 860 46 51<br />
Eingetragener Verein Amtsgericht <strong>Münster</strong> VR 3956<br />
e-mail: info@gbv-nrw.de Homepage: www.gbv-nrw.de<br />
<strong>Düsseldorf</strong>, 16.05.2012<br />
zunächst möchten wir uns für die frühzeitige Einbindung des Grundbesitzerverbandes NRW<br />
e.V. in das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplanes bedanken. Der Grundbesitzerverband<br />
vertritt die Interessen des privaten land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentums. Er<br />
wirbt für die Leistungen der Land- und Forstwirte, die durch den langfristigen Erhalt einer gesunden<br />
Umwelt und als Produzenten von Nahrungsmitteln, Rohstoffen und Energien einen<br />
großen Beitrag für das Gemeinwohl leisten und das Bild von Landschaft und Natur prägen.<br />
Dabei bemühen wir uns, Werte zu erhalten und die Eigentumsrechte an Grund und Boden zu<br />
sichern.<br />
Insofern begrüßen wir den Ansatz der Innen- vor der Außenentwicklung. Hierdurch darf zwar<br />
dem Ländlichen Raum seine eigene Entwicklung nicht vers<strong>per</strong>rt werden. Es gilt aber die Innenstädte<br />
attraktiv zu erhalten und hier keine Brachflächen entstehen zu lassen, die zu sozialen<br />
Brennpunkten werden können.<br />
Nachfolgend dürfen wir zu einzelnen Punkten vortragen:<br />
Zu 2.1 geplante textliche und zeichnerische Festlegungen<br />
Am 30.03.2012 wurde die Änderung der Landesplanungsgesetz DVO veröffentlicht. Hier wurde<br />
das neue Planzeichen 2.ed) Windenergiebereiche (Vorranggebiete ohne die Wirkung von
2<br />
Eignungsgebieten) eingefügt. Dieses muss auch im Anhang 1 ergänzt werden und sollte bei<br />
der Ausarbeitung des Regionalplans zwingend verwendet werden.<br />
Zu 2.2 geplante Themenbereiche – nichtenergetische Bodenschätze<br />
Wir halten eine Überarbeitung der Regelungen des GEP 99 für dringend erforderlich. Zur Sicherstellung<br />
von ausreichend Abbau- und Vorratsflächen müssen die bisherigen BSAB überarbeitet<br />
werden. Wir halten eine Ausweisung nach Qualität und Quantität der Rohstoffe, nach<br />
dem Verwendungszweck, nach Lagerstättenverhältnissen, nach Verkehrsanbindungen und<br />
der allgemeinen Transportsituation für erforderlich. Von einer Ausbeutung der Natur wird<br />
schon deshalb nicht die Rede sein können, da nur nach Bedarf bzw. auf Anfrage abgebaut<br />
wird. Allein die Ausweisung von Abbaugebieten bedeutet nicht auch, dass diese genutzt werden.<br />
Hier wünschen wir, auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen vor Ort, eine weniger restriktive<br />
Ausweisungspraxis.<br />
Zu Tab 6-1 Datengrundlagen für die Schutzgüter<br />
Bei den Daten und Informationen zu Kulturlandschaften halten wir es für wichtig, auch die Eigentümer<br />
und Anwohner vor Ort mit einzubeziehen, bevor aus Kulturlandschaften Restriktionen<br />
hergeleitet werden. Den Begriff der Kulturlandschaften halten wir zudem für zu allgemein<br />
und nicht hinreichend definiert, als dass daraus klare Vorgaben und Verbote hergeleitet werden<br />
könnten.<br />
Ähnlich kritisch sehen wir den Punkt „Daten und Informationen zum Landschaftsbild“. Allein,<br />
dass heute ein Landschaftsbild existiert, kann nicht dazu führen, dass es immer so erhalten<br />
bleiben muss. Auch Landschaftsbilder müssen sich verändern können, da sich die Bevölkerung<br />
und deren Bedürfnisse verändern. Insbesondere hinsichtlich der Erneuerbaren Energien<br />
kann das Landschaftsbild allein nur in Ausnahmefällen einen Ausschlussgrund darstellen.<br />
Hinsichtlich der „Kultur- und Bodendenkmäler“ stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur<br />
Verfügung und leiten Fragen und Anregungen an die Eigentümer der Kultur- und Bodendenkmäler<br />
weiter, so wir diese als unsere Mitglieder erreichen können.<br />
Zu 6.2.2.1 FFH-/Vogelschutzgebiete<br />
Bei Windenergiebereichen soll in der Regionalplanung ein Mindestabstand von 1.000 m<br />
zugrunde gelegt werden. Dies widerspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Windenergie im<br />
Wald des MKULNV, wo auf S. 28 ein Regelabstand von 300 m zu FFH-Gebieten angegeben<br />
wird. Zudem wird für sämtliche andere Nutzungen, auch für Industriegebiete, ebenfalls ein<br />
Mindestabstand von 300 m zum FFH-Gebiet zugrunde gelegt.<br />
Gleiches gilt für den Abstand zu planungsrelevanten Arten und Biotopverbundflächen. Diese<br />
unterschiedliche Bewertung ist nicht nachzuvollziehen und sollte daher vereinheitlicht werden.<br />
Der Mindestabstand muss demnach überall 300 m betragen. Eine Vergrößerung des Abstandes<br />
im Einzelfall bleibt zum Schutz von Arten und Habitaten immer möglich.<br />
Zu 6.2.2.6 Kulturlandschaft<br />
Bei dem Begriff „Kulturlandschaft“ fehlt es an einem abgrenzbaren und definierbaren Raum.<br />
Kulturlandschaften können auch industriell geprägt sein, zudem sind Kulturlandschaften über<br />
die Jahre hinweg entstanden. Heutige Kulturlandschaften haben die Kulturlandschaften der<br />
Vergangenheit ersetzt. Wo heute eine Aue ist, war früher vielleicht Wald. Wo heute ein Stein-
3<br />
bruch ist, war früher ein Berg. Insofern halten wir „Kulturlandschaften“ für kein Schutzgut, das<br />
lenkend auf die Regionalplanung Einfluss nehmen kann. Auch Windenergieanlagen können<br />
die Landschaft prägen und so eine neue Kulturlandschaft schaffen. Zudem grenzen die verschiedenen<br />
Kulturlandschaften oftmals direkt aneinander. Insofern wird es nicht möglich sein,<br />
einen Abstand zu diesen einzuhalten.<br />
Wir sprechen uns ausdrücklich dagegen aus, unter dem Stichwort „Kulturlandschaften“ neue<br />
Schutzgebiete zu schaffen, die den Eigentümer in der Nutzung seines Eigentums einschränken.<br />
Das oben gesagte gilt ebenfalls für das Landschaftsbild. Auch dieses sehen wir nicht als allgemeines<br />
Schutzgut an, vielmehr wird hier vor Ort zu entscheiden sein. Auch das Landschaftsbild<br />
ist weder klar definiert, noch betrifft es ausgewiesene Flächen. Daher ist es auch<br />
hier nicht möglich, einen Abstand einzuhalten.<br />
Wir bedanken uns für die Beteiligung und hoffen, mit unseren Anregungen das weitere Verfahren<br />
unterstützen zu können und stehen Ihnen gerne für Nachfragen zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Svenja Krämer<br />
Grundbesitzerverband NRW e.V.