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Bezirksregierung Münster per E-Mail Bezirksregierung Düsseldorf ...

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> • 48128 <strong>Münster</strong><br />

<strong>per</strong> E-<strong>Mail</strong><br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Dezernat 32 – Frau Berger<br />

Cecilienallee 2<br />

40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />

Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong><br />

Stellungnahme im Rahmen des Scopings - Beteiligung bei der Festlegung<br />

des Untersuchungsrahmens<br />

der Umweltprüfung<br />

Ihr Schreiben vom 29.03.2012 - Az. 32.01.01.01-05 Scoping-121<br />

Sehr geehrte Frau Berger,<br />

gegenwärtig habe ich aus Sicht der Regionalplanungsbehörde <strong>Münster</strong><br />

zu den von Ihnen im Rahmen des Scopings zur Strategischen Umwelt-<br />

prüfung keine Anmerkungen vorzutragen.<br />

Wie Sie wissen, wird durch die Regionalplanungsbehörde gegenwärtig<br />

die Fortschreibung des Regionalplans <strong>Münster</strong> erarbeitet. Zurzeit wer-<br />

den Meinungsausgleichsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen<br />

und Bedenken erarbeitet.<br />

Vor diesem Hintergrund möchte ich auf den dazu erstellten Umweltbe-<br />

richt, der übrigens vom gleichen Planungsbüro erarbeitet wurde, hinwei-<br />

sen. Er müsste ihnen als Verfahrensbeteiligter vorliegen.<br />

Zudem rege ich an, Planungen im beiderseitigen "Grenzraum" – soweit<br />

mit Blick auf die SUP erforderlich – intensiv miteinander abzustimmen.<br />

Soweit der Regionalplanungsbehörde <strong>Münster</strong> für Ihre SUP erforderli-<br />

25. Mai 2012<br />

Seite 1 von 2<br />

Aktenzeichen:<br />

32.2.2.1 NRW<br />

Auskunft erteilt:<br />

Dr. Wolf<br />

Durchwahl:<br />

411-1795 , ?<br />

Telefax: 411-81795<br />

Raum: 303 , ?<br />

E-<strong>Mail</strong>:<br />

michael.wolf<br />

@brms.nrw.de<br />

Dienstgebäude und<br />

Lieferanschrift:<br />

Domplatz 1-3<br />

48143 <strong>Münster</strong><br />

Telefon: 0251 411-0<br />

Telefax: 0251 411-2525<br />

Poststelle@brms.nrw.de<br />

www.brms.nrw.de<br />

ÖPNV - Haltestellen:<br />

Domplatz: Linien 1, 2, 10, 11,<br />

12, 13, 14, 22<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> II:<br />

(Albrecht-Thaer-Str. 9)<br />

Linie 17<br />

Bürgertelefon:<br />

0251 411 – 4444<br />

Schultelefon:<br />

0251 411 - 4113<br />

Grünes Umweltschutztelefon:<br />

0251 411 – 3300<br />

Konto der Landeskasse:<br />

WestLB AG<br />

BLZ: 300 500 00<br />

Konto: 61 820<br />

IBAN : DE24 3005 0000 0000<br />

0618 20<br />

BIC : WELADEDD


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />

che räumliche Planungsdaten im gemeinsamen Grenzraum Borken -<br />

Kleve vorliegen, unterstützen wir Sie und Ihr Planungsbüro sehr gerne.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

(Dr. Michael Wolf)<br />

Seite 2 von 2


Stadtverwaltung - Postfach 10 19 53 - 45466 Mülheim an der Ruhr<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Dezernat 32 – Frau Berger<br />

Cecilienallee 2<br />

40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Amt für Umweltschutz<br />

Gebäude: Technisches Rathaus<br />

Eingang: Hans-Böckler-Platz 5<br />

Auskunft: Frau Döhring<br />

Zimmer: 1404<br />

Telefon: 455 - 7022<br />

Telefax: 0208 45558- 7022<br />

Online:<br />

Karin.Doehring@stadt-mh.de<br />

http:\\www.muelheim-ruhr.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo - Fr 08.OO -12.30 Uhr<br />

Öffentliche Verkehrsmittel:<br />

Bahn: alle Linien / Hbf<br />

Bus: alle Linien / Hbf<br />

Ihr(e) Zeichen: / Ihr Schreiben vom: Datum: 30.05.2012<br />

29-03-2012 Aktenzeichen: 70.2<br />

Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des Re-<br />

gionalplans für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong> (Scoping)<br />

Stellungnahme der Stadt Mülheim an der Ruhr - Ergänzung der Stadt Mül-<br />

heim an der Ruhr zur Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Ruhr vom<br />

23.05.2012<br />

Sehr geehrte Frau Berger,<br />

mit Schreiben vom 29.03.2012 haben Sie die Stadt Mülheim an der Ruhr sowie die Ge-<br />

schäftsstelle der Städteregion Ruhr als Träger der gemeinsamen Regional- und Flächennut-<br />

zungsplanung der Städte Mülheim an der Ruhr, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, und<br />

Oberhausen um Stellungnahme zum o. g. Scoping gebeten.<br />

Hierzu hatte die Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr eine gemeinsame Stellung-<br />

nahme abgegeben, die auch die Anregungen und Bedenken der Stadt Mülheim an der Ruhr<br />

umfasst.<br />

Ergänzend wird seitens der Stadt Mülheim an der Ruhr wie folgt Stellung zum Thema Flug-<br />

lärm genommen:<br />

Zum Themenkomplex Infrastruktur ist auf S. 8 wie folgt formuliert:<br />

„Flugplätze usw.: Planzeichen 3.da), db), e), welche auch zukünftig zu sichern sind, werden<br />

zeichnerisch ebenfalls 1 : 1 aus dem GEP’99 in die Fortschreibung übernommen.


Ferner gilt nach wie vor der LEP IV - Schutz vor Fluglärm - von 1998. Lediglich die festgesetzten<br />

neuen Lärmschutzzonen für den <strong>Düsseldorf</strong>er Flughafen werden aktualisiert<br />

und nachrichtlich übernommen.<br />

Die textlichen Zielsetzungen sollen am neuen LEP ausgerichtet werden. Im Vordergrund<br />

stehen wie bisher: Standortsicherung vor konkurrierenden Nutzungen und bedarfsgerechter<br />

wettbewerbsfähiger Ausbau, Flächensicherung für flughafenaffine Nutzungen<br />

und die Sicherung und Anbindung an Straße und Schiene“ (Hervorhebung d. Verf.).<br />

Die durch die Anrainerkommunen der Region zu tragenden, vom Flughafen <strong>Düsseldorf</strong> In-<br />

ternational ausgehenden, Lärmbelastungen sind bereits im Status quo gravierend.<br />

Aus Sicht der Stadt Mülheim an der Ruhr ist daher anstelle des oben formulierten Ausbau-<br />

ziels eine Deckelung des Fluglärms und darauf aufbauend Lärmminderungskonzepte mit<br />

konkreten und messbaren Lärmminderungszielen und geeignete Maßnahmen für deren Er-<br />

reichen zu fordern. In Zusammenhang hiermit ist betreffend der unter „Kapitel 4<br />

Für den Regionalplan relevante Ziele des Umweltschutzes“ auf § 29b LuftVG zum Fluglärm<br />

hinzuweisen der unter Absatz 1, Satz 2 formuliert:...“Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist<br />

in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen“. Im Zusammenhang mit der Landesentwick-<br />

lungsplanung hat der § 29b in jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />

( BVerwG 4 C 8.09 und 9.09, 1.10 - 6.10 - Urteil vom 4. April 2012) zum Flughafen Frank-<br />

furt erhebliche Bedeutung erlangt. Entsprechende Ziele u. Grundsätze sollten daher auch für<br />

den Regionalplan <strong>Düsseldorf</strong> formuliert werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

I. A.<br />

(Dr. Jürgen Zentgraf)


·<br />

·<br />

·<br />

Stadt Essen · Stadtamt 61-2-1 · 45121 Essen<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Dezernat 32 – Frau Berger<br />

Cecilienallee 2<br />

40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong> - Stellungnahme<br />

der Planungsgemeinschaft Ruhr zum Scoping (Beteiligung bei der<br />

Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich<br />

des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung<br />

gemäß § 9 Abs. 1 ROG)<br />

Az.:32.01.01.01-05 Scoping-121<br />

Sehr geehrte Frau Berger,<br />

im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion<br />

<strong>Düsseldorf</strong> ist gem. § 9 Raumordnungsgesetz eine Strategische Umweltprüfung<br />

(SUP) durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />

Auswirkungen des Regionalplans auf<br />

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere,<br />

Pflanzen und biologische Vielfalt,<br />

2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />

3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />

4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />

zu ermitteln, in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu<br />

bewerten sind.<br />

Der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen<br />

Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ist im<br />

Rahmen eines sogenannten „Scopings“ festzulegen. Dabei sind die öffentlichen<br />

Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich<br />

von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, zu beteiligen.<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Amt für Stadtplanung<br />

und Bauordnung<br />

Geschäftsstelle<br />

Regionaler<br />

Flächennutzungsplan<br />

Birgit Mollen<br />

Raum 540<br />

Telefon (0201) 88-61210<br />

Telefax (0201) 88-61111<br />

e-mail birgit.mollen<br />

@amt61.essen.de<br />

Mein Zeichen: 61-2-1<br />

23.05.2012<br />

Lindenallee 10, (Deutschlandhaus)<br />

45127 Essen


Mit Schreiben vom 29.03.2012 haben Sie die Städte Essen, Mülheim an<br />

der Ruhr sowie die Geschäftsstelle des Regionalen Flächennutzungsplans<br />

der Städteregion Ruhr um Stellungnahme zum o. g. Scoping gebeten.<br />

Als Träger der gemeinsamen Regional- und Flächennutzungsplanung der<br />

Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim und Oberhausen<br />

werden seitens der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr folgende<br />

Anregungen / Stellungnahmen vorgebracht, wobei keine gesonderten<br />

Stellungnahmen der einzelnen Kommunen erfolgen:<br />

Zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt:<br />

Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft sind<br />

für den Umweltbericht Prüfkriterien in Anhang 3 aufgeführt.<br />

Es wird angeregt die Kriterien Wald, (Regionale)Grünzüge, Unzerschnittene<br />

Räume, und Erholung zu ergänzen (Erholung wird zwar unter dem<br />

Schutzgut Mensch – aber unter einem anderen Aspekt behandelt).<br />

Die Kriterien zu FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und planungsrelevanten<br />

Tier- und Pflanzenarten werden bei erheblichen Beeinträchtigungen<br />

doppelt gewichtet, die anderen nur einfach.<br />

Die Inanspruchnahme von Biotopverbundflächen mit herausragender<br />

Bedeutung sollte ebenfalls zu den doppelt zu gewichtenden Kriterien gehören,<br />

da es sich dabei in der Regel um bestehende oder zukünftige Naturschutzgebiete<br />

handelt.<br />

Die Zersiedelung von Landschaften ist ein Problem bei der Inanspruchnahme<br />

von Freiraum. Deshalb sollten Unzerschnittene Räume als wichtiges<br />

Kriterium gelten und darüber hinaus auch in der Tabelle 6-1 "Datengrundlagen<br />

für die Schutzgüter" ergänzt werden.<br />

In Anbetracht der Funktion des Regionalplanes als forstlicher Rahmenplan,<br />

sollte auch dem Wald eine stärkere Berücksichtigung bei den Prüfkriterien<br />

zugestanden werden,<br />

Zum Schutzgut Boden:<br />

Hierzu wird angeregt, entsprechend den Zielen des Umweltschutzes die<br />

Prüf- und Bewertungskriterien zum Schutzgut Boden (vgl. Tab. 4-1) um<br />

das Kriterium Bodenbelastungen / Schadstoffsituationen in der Tabelle 6-<br />

1 zu ergänzen, soweit regionalbedeutsame Daten vorliegen. Als Beurteilungsgrundlagen<br />

hierzu können sowohl Landesdaten (FIS ALBO bei LA-<br />

NUV), als auch kommunalen Daten (Altlastenkataster, Digitale Bodenbelastungskarten<br />

etc.) dienen.<br />

Zum Schutzgut Wasser<br />

Das Schutzgut Wasser ist inhaltlich nicht umfassend erfasst worden. Es<br />

wurde sich im Wesentlichen auf zwei Kriterien (hier: Auswirkungen auf<br />

Wasserschutzzonen, Überschwemmungsgebiete) beschränkt, die bereits<br />

durch wasserrechtliche Ausweisungen i. d. Regel ohnehin gesichert sind.<br />

Das eigentliche Schützen und Entwickeln von Gewässer/Grundwasser<br />

Seite 2


auch im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder des WHG/LWG wird<br />

anhand von gewählten Kriterien nicht thematisiert. Zur Berücksichtigung<br />

der Zielerreichung der WRRL sollten in Tab. 4-1in der rechten Spalte Ergänzungen<br />

bei den Kriterien erfolgen, z. B. potenzielle Auswirkungen auf<br />

die Gewässerentwicklung (Erreichen eines guten ökologischen Zustandes).<br />

Das Vorgenannte zum Schutzgut Wasser gilt auch für Tab. 6-1 auf<br />

S. 18 mit Verweis auf die WRRL und den Maßnahmenprogrammen, Umsetzungsfahrplänen<br />

sowie u. a. Gewässerkarten bei den Grundlagen.<br />

Entsprechende Ergänzungen sollten analog auch in Kap. 6.2.2.4 Wasser<br />

und im Anhang 2 und Anhang 3 erfolgen.<br />

Anmerkung zu den Fußnoten zum Anhang 3:<br />

Die Fußnote 8 „betriebliche Emission“ in Bezug zu Überschwemmungsgebieten<br />

ist hinsichtlich des logischen Zusammenhangs erklärungsbedürftig.<br />

Ebenfalls sollte bei Fußnote 7 die Plausibilität überprüft werden.<br />

Zum Schutzgut Klima:<br />

In den vorliegenden Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung wird<br />

der Begriff Klima ausschließlich auf klimatische /stadtklimatische Aspekte<br />

(Luftaustausch, Tem<strong>per</strong>aturgefüge) begrenzt.<br />

Der Begriff Klima sollte hier um die Aspekte Klimaschutz und Klimaanpassung<br />

erweitert werden. Gemäß Raumordnungsgesetz (i. d. F. v.<br />

30.06.2009) ist nach §2 Abs. 2 Nr. 6 zu unterscheiden in Maßnahmen,<br />

die dem Klimawandel entgegenwirken (Klimaschutz) und solchen, die der<br />

Anpassung an den Klimawandel dienen (Klimaanpassung).<br />

Hier könnten z. B. folgende Ansätze Berücksichtigung finden: bereits heute<br />

bestehende klimatische Lasträume oder vulnerable Bereiche (ggf. ASB<br />

für zweckgebundene Nutzungen Gesundheit) mit Abschätzung, ob durch<br />

geplante Darstellungen Hitzeinseln zusammenwachsen und /oder Hitzeinseleffekte<br />

verstärkt werden oder ob z. B. Entlastungseffekte eintreten<br />

durch Öffnen von Luftleitbahnen infolge der Neunutzungen von Konversionsflächen<br />

u. ä.. Als Grundlagen könnten regionale Klimamodelle herangezogen<br />

werden. Des Weiteren wird empfohlen, neben den ökologischen,<br />

land- und forstwirtschaftlichen Fachbeiträgen einen Fachbeitrag<br />

zum Klima erstellen zu lassen, der die klimatische Ausgangssituation erfasst<br />

und das Thema Klimawandel umfasst sowie entsprechende Planungshinweise<br />

für die regionalplanerische Ebene entwickelt.<br />

Zum Schutzgut Luft:<br />

Die zusammenfassende Darstellung der geltenden Ziele des Umweltschutzes<br />

und der zugeordneten Kriterien (Tab. 4-1) sollte den aktuellen<br />

Rechtsstand darlegen. Für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit,<br />

Bereich Lufthygiene ist die 39. BImSchV maßgebend, welche<br />

die 22. und die 33. BImSchV ersetzt.<br />

Die Bewertungsvorschriften in Anhang 3 umfassen als Kriterium lediglich<br />

klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion und sollten um Belastungen<br />

ergänzt werden, wobei auf vorliegende Luftbelastungskarten zurückgegriffen<br />

werden kann.<br />

Seite 3


Zum Schutzgut Mensch:<br />

Gemäß Nr. 2.3 der Anlage 2 zu § 9 Abs. 2 ROG sind im Falle von geringfügigen<br />

Änderungen von Raumordnungsplänen im Rahmen der überschlägigen<br />

Prüfung der Umweltauswirkungen die Risiken von Unfällen für<br />

die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit zu berücksichtigen.<br />

In diesem Sinne regt die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr an,<br />

die sich aus dem Trennungsgebot des § 50 BImSchG ergebenden Achtungsabstände<br />

für Betriebsbereiche nach der Störfallverordnung in den<br />

Kriterienkatalog für die Umweltprüfung der Fortschreibung des Regionalplans<br />

aufzunehmen.<br />

Vergleichbare Unfallgefahren können auch von Rohrfernleitungen für Gefahrstoffe<br />

ausgehen, für die das LANUV z.Z. ein landesweites Kataster<br />

erstellt. Die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr regt deshalb an,<br />

auch die Rohrfernleitungen für Gefahrstoffe bei der Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

der Fortschreibung des Regionalplans zu berücksichtigen.<br />

Betreffend der Musterprüfbögen und Bewertungsvorschriften ist zu empfehlen<br />

für das Schutzgut Mensch auch Kriterien hinsichtlich der vorhandenen<br />

Belastungen durch Lärm (Straßen-, Schienen-, Gewerbe- und<br />

Fluglärm) sowie Luftschadstoffe aufzunehmen und diese auch inhaltlich<br />

in die SUP einzuarbeiten.<br />

Eine Reduzierung auf eine Flächeninanspruchnahme von lärmarmen<br />

Räumen (s. Anhang 3 Unterlagen zum Scoping) greift unserer Auffassung<br />

nach zu kurz, da mögliche Konflikte zwischen geplanten ASB, die<br />

dem Wohnen oder Wohnfolgeeinrichtungen dienen sollen und Lärmbelastungen<br />

nicht transparent werden und somit als abwägungsrelevanter Tatbestand<br />

möglicherweise nicht in die Betrachtung einbezogen werden. Als<br />

Bewertungsgrundlagen können die Lärmkartierungen herangezogen werden<br />

(s. z.B. MKLNV, www.umgebungslärm.nrw.de).<br />

Zu Kultur- und Sachgütern<br />

Unter dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter werden lediglich Kultur- und<br />

Bodendenkmäler betrachtet, sonstige Sachgüter, insbesondere also öffentliche<br />

und private Vermögenswerte, die durch die Planung beeinträchtigt<br />

werden können, werden hingegen nicht betrachtet. Zwar ist dies in<br />

der Tat sowohl hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen, als auch der Einschätzung<br />

der Auswirkungen auf der Maßstabsebene der Regionalplanung<br />

schwierig, eine komplette Ausblendung der Thematik erscheint aber<br />

nicht sachgerecht. Es ist daher anzuregen, zumindest ein Prüfkriterium<br />

als Auffangtatbestand für im Einzelfall bekannte oder erkennbare Auswirkungen<br />

einzufügen.<br />

Zu den Prüfflächen allgemein<br />

Die mit Prüfkriterien hintersetzten räumlich konkreten Einzelfestlegungen<br />

des Plans mit potenziell negativen Umweltauswirkungen sind unvollstän-<br />

Seite 4


dig, da insbesondere punktuelle Planfestlegungen (z.B. Häfen, Abfallbehandlungsanlagen<br />

etc.) nicht genannt sind. Sollten hier Neuplanungen<br />

erfolgen, wäre ebenfalls eine Einzelfallprüfung erforderlich.<br />

Zum Untersuchungsraum<br />

Über den Geltungsbereich des Regionalplans der Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong><br />

hinaus sollten, um Umweltauswirkungen die ggf. außerhalb des<br />

Plangebietes ausgelöst werden oder umgekehrt Einwirkungen, die Einfluss<br />

auf das Plangebiet haben können, der Untersuchungsraum für Störfallbetriebe<br />

(Seveso II Richtlinie) auf 1.500 m und FFH-Gebiete um mind.<br />

300 m ausgedehnt werden.<br />

Hinsichtlich der erbetenen Hinweise zu Daten und Informationen wird auf<br />

den RFNP einschließlich Umweltbericht sowie die Themen- und Erläuterungskarten<br />

mit umweltrelevanten Inhalten und den RFNP in seiner Funktion<br />

als Landschaftsrahmenplan für die an den Regionalplan <strong>Düsseldorf</strong><br />

angrenzenden Bereiche verwiesen, s. http://www.staedteregion-ruhr-<br />

2030.de/cms/downloads1.html.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

In Vertretung<br />

Hans-Jürgen Best<br />

Stadtdirektor<br />

Geschäftsbereich Planen der Stadt Essen<br />

Geschäftsstelle Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Für die Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr<br />

Seite 5


D:\Daten\RFNP\Geschäftsstelle\Schreiben Geschäftsstelle Scoping <strong>Düsseldorf</strong> ohne Vfg.doc<br />

.<br />

Lindenallee 10, (Deutschlandhaus)<br />

45127 Essen


---<br />

Stadtverwaltung<br />

Der Bürgermeister<br />

Postfach 12 61 46493 Hamminkeln<br />

Öffnungszeiten: Allgemein: MO – FR: 8.30 – 12.00 Uhr und MO – DO: 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Standesamt: MO – FR: 8.30 – 12.00 Uhr, DI: 14.00 – 16.00 Uhr, DO: 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Bürgerbüro: MO – MI: 8.00 – 16.30 Uhr, DO: 7.30 – 17.30 Uhr, FR: 8.00 – 12.30 Uhr<br />

Sozialamt: MO – FR: 8.30 – 9.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung<br />

Versicherungsamt: MO – FR: 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Bankverbindung: Verbandssparkasse Wesel Volksbank Rhein-Lippe eG<br />

BLZ 356 500 00 BLZ 356 605 99<br />

Nr.: 360 040 Nr.: 1 510 081 010<br />

Stadt<br />

Stadt<br />

Hamminkeln Hamminkeln<br />

Hamminkeln<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong> Brüner Str. 9 46499 Hamminkeln<br />

Dezernat 32 – Frau Berger �02852 – 880 Fax 02852 – 88 44163<br />

Cecilienallee 2 Web www.Hamminkeln.de<br />

40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />

FD 61 Bauleitplanung /<br />

Liegenschaften<br />

Auskunft erteilt Frau Kampmann<br />

über den Zimmer 203 Durchwahl 88 163<br />

Kreis Wesel<br />

Der Landrat Aktenzeichen:<br />

Reeser Landstraße 31<br />

46483 Wesel<br />

E-<strong>Mail</strong> Carola.Kampmann<br />

@Hamminkeln.de<br />

Datum: 13.06.12<br />

Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes für die<br />

Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

unter Bezugnahme auf Ihre Verfügung vom 29.03.2012 (Az.: 32.01.01.01-05 Scoping-121) wird<br />

von der Stadt Hamminkeln folgende Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung im Rahmen<br />

der Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong> abgegeben:<br />

Die Stadt Hamminkeln nimmt die Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong> zur Kenntnis und hat keine Anregungen und<br />

Bedenken vorzutragen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

gez. Boshuven<br />

Dipl.-Ing.


Berger, Daniela<br />

Von: Weiß, Fabian<br />

Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 13:18<br />

An: Berger, Daniela<br />

Betreff: WG: Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong>;<br />

Scoping SUP<br />

Hallo Daniela,<br />

hier die Stellungnahme der Province Overijssel.<br />

Gruß,<br />

Fabian<br />

Von: Dijk, E (Egbert) [mailto:E.Dijk@overijssel.nl]<br />

Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 13:16<br />

An: Weiß, Fabian<br />

Betreff: Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong>; Scoping SUP<br />

Sehr geehrte Fabian,<br />

Am Moment haben wir keine Bemerkungen über die Strategische Umweltprüfung(Scoping) im Rahmen der<br />

Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong>. Dieses Gebiet grenzt nicht an die Provinz<br />

Overijssel.<br />

Met vriendelijke groet,<br />

Egbert Dijk<br />

Eenheid Natuur en Milieu<br />

Team Milieu en Duurzaamheid<br />

Etage HG5A/B<br />

Postbus 10078<br />

8000 GB Zwolle<br />

� 038 - 499 7494<br />

� E.dijk@overijssel.nl<br />

www.provincie.overijssel.nl<br />

****************************************************************<br />

Het is mogelijk dat er tijdens het transport van dit bericht fouten<br />

zijn ontstaan zodat het bericht onjuist is overgekomen.<br />

Hiervoor kunnen wij geen aansprakelijkheid erkennen. Indien er sprake<br />

is van een besluit zal de vastgestelde versie <strong>per</strong> post aan u worden<br />

1


toegezonden.<br />

Indien er sprake is van overige mededelingen adviseren wij u om bij<br />

twijfel over de juistheid of volledigheid contact met ons op te nemen.<br />

****************************************************************<br />

2


Grundbesitzerverband Nordrhein-Westfalen e. V.<br />

GBV NRW e.V. 40210 <strong>Düsseldorf</strong> Oststraße 162<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Dezernat 32 – Frau Berger<br />

Cecilienallee 2<br />

40474 <strong>Düsseldorf</strong><br />

umweltpruefung-regionalplanung@brd.nrw.de<br />

Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Regionalplanes für die Planungsregion <strong>Düsseldorf</strong><br />

Stellungnahme<br />

Sehr geehrte Frau Berger,<br />

Vorstand: Max Frhr. v. Elverfeldt (Vors.), Matthias Graf v. Westphalen, Cornel Lindemann-Berk<br />

Justitiarin und Geschäftsführerin: Rechtsanwältin Svenja Krämer<br />

Geschäftsstelle: 40210 <strong>Düsseldorf</strong>, Oststraße 162, Tel. 0211 860 46 38 Fax 0211 860 46 51<br />

Eingetragener Verein Amtsgericht <strong>Münster</strong> VR 3956<br />

e-mail: info@gbv-nrw.de Homepage: www.gbv-nrw.de<br />

<strong>Düsseldorf</strong>, 16.05.2012<br />

zunächst möchten wir uns für die frühzeitige Einbindung des Grundbesitzerverbandes NRW<br />

e.V. in das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplanes bedanken. Der Grundbesitzerverband<br />

vertritt die Interessen des privaten land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentums. Er<br />

wirbt für die Leistungen der Land- und Forstwirte, die durch den langfristigen Erhalt einer gesunden<br />

Umwelt und als Produzenten von Nahrungsmitteln, Rohstoffen und Energien einen<br />

großen Beitrag für das Gemeinwohl leisten und das Bild von Landschaft und Natur prägen.<br />

Dabei bemühen wir uns, Werte zu erhalten und die Eigentumsrechte an Grund und Boden zu<br />

sichern.<br />

Insofern begrüßen wir den Ansatz der Innen- vor der Außenentwicklung. Hierdurch darf zwar<br />

dem Ländlichen Raum seine eigene Entwicklung nicht vers<strong>per</strong>rt werden. Es gilt aber die Innenstädte<br />

attraktiv zu erhalten und hier keine Brachflächen entstehen zu lassen, die zu sozialen<br />

Brennpunkten werden können.<br />

Nachfolgend dürfen wir zu einzelnen Punkten vortragen:<br />

Zu 2.1 geplante textliche und zeichnerische Festlegungen<br />

Am 30.03.2012 wurde die Änderung der Landesplanungsgesetz DVO veröffentlicht. Hier wurde<br />

das neue Planzeichen 2.ed) Windenergiebereiche (Vorranggebiete ohne die Wirkung von


2<br />

Eignungsgebieten) eingefügt. Dieses muss auch im Anhang 1 ergänzt werden und sollte bei<br />

der Ausarbeitung des Regionalplans zwingend verwendet werden.<br />

Zu 2.2 geplante Themenbereiche – nichtenergetische Bodenschätze<br />

Wir halten eine Überarbeitung der Regelungen des GEP 99 für dringend erforderlich. Zur Sicherstellung<br />

von ausreichend Abbau- und Vorratsflächen müssen die bisherigen BSAB überarbeitet<br />

werden. Wir halten eine Ausweisung nach Qualität und Quantität der Rohstoffe, nach<br />

dem Verwendungszweck, nach Lagerstättenverhältnissen, nach Verkehrsanbindungen und<br />

der allgemeinen Transportsituation für erforderlich. Von einer Ausbeutung der Natur wird<br />

schon deshalb nicht die Rede sein können, da nur nach Bedarf bzw. auf Anfrage abgebaut<br />

wird. Allein die Ausweisung von Abbaugebieten bedeutet nicht auch, dass diese genutzt werden.<br />

Hier wünschen wir, auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen vor Ort, eine weniger restriktive<br />

Ausweisungspraxis.<br />

Zu Tab 6-1 Datengrundlagen für die Schutzgüter<br />

Bei den Daten und Informationen zu Kulturlandschaften halten wir es für wichtig, auch die Eigentümer<br />

und Anwohner vor Ort mit einzubeziehen, bevor aus Kulturlandschaften Restriktionen<br />

hergeleitet werden. Den Begriff der Kulturlandschaften halten wir zudem für zu allgemein<br />

und nicht hinreichend definiert, als dass daraus klare Vorgaben und Verbote hergeleitet werden<br />

könnten.<br />

Ähnlich kritisch sehen wir den Punkt „Daten und Informationen zum Landschaftsbild“. Allein,<br />

dass heute ein Landschaftsbild existiert, kann nicht dazu führen, dass es immer so erhalten<br />

bleiben muss. Auch Landschaftsbilder müssen sich verändern können, da sich die Bevölkerung<br />

und deren Bedürfnisse verändern. Insbesondere hinsichtlich der Erneuerbaren Energien<br />

kann das Landschaftsbild allein nur in Ausnahmefällen einen Ausschlussgrund darstellen.<br />

Hinsichtlich der „Kultur- und Bodendenkmäler“ stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur<br />

Verfügung und leiten Fragen und Anregungen an die Eigentümer der Kultur- und Bodendenkmäler<br />

weiter, so wir diese als unsere Mitglieder erreichen können.<br />

Zu 6.2.2.1 FFH-/Vogelschutzgebiete<br />

Bei Windenergiebereichen soll in der Regionalplanung ein Mindestabstand von 1.000 m<br />

zugrunde gelegt werden. Dies widerspricht den Vorgaben des Leitfadens zur Windenergie im<br />

Wald des MKULNV, wo auf S. 28 ein Regelabstand von 300 m zu FFH-Gebieten angegeben<br />

wird. Zudem wird für sämtliche andere Nutzungen, auch für Industriegebiete, ebenfalls ein<br />

Mindestabstand von 300 m zum FFH-Gebiet zugrunde gelegt.<br />

Gleiches gilt für den Abstand zu planungsrelevanten Arten und Biotopverbundflächen. Diese<br />

unterschiedliche Bewertung ist nicht nachzuvollziehen und sollte daher vereinheitlicht werden.<br />

Der Mindestabstand muss demnach überall 300 m betragen. Eine Vergrößerung des Abstandes<br />

im Einzelfall bleibt zum Schutz von Arten und Habitaten immer möglich.<br />

Zu 6.2.2.6 Kulturlandschaft<br />

Bei dem Begriff „Kulturlandschaft“ fehlt es an einem abgrenzbaren und definierbaren Raum.<br />

Kulturlandschaften können auch industriell geprägt sein, zudem sind Kulturlandschaften über<br />

die Jahre hinweg entstanden. Heutige Kulturlandschaften haben die Kulturlandschaften der<br />

Vergangenheit ersetzt. Wo heute eine Aue ist, war früher vielleicht Wald. Wo heute ein Stein-


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bruch ist, war früher ein Berg. Insofern halten wir „Kulturlandschaften“ für kein Schutzgut, das<br />

lenkend auf die Regionalplanung Einfluss nehmen kann. Auch Windenergieanlagen können<br />

die Landschaft prägen und so eine neue Kulturlandschaft schaffen. Zudem grenzen die verschiedenen<br />

Kulturlandschaften oftmals direkt aneinander. Insofern wird es nicht möglich sein,<br />

einen Abstand zu diesen einzuhalten.<br />

Wir sprechen uns ausdrücklich dagegen aus, unter dem Stichwort „Kulturlandschaften“ neue<br />

Schutzgebiete zu schaffen, die den Eigentümer in der Nutzung seines Eigentums einschränken.<br />

Das oben gesagte gilt ebenfalls für das Landschaftsbild. Auch dieses sehen wir nicht als allgemeines<br />

Schutzgut an, vielmehr wird hier vor Ort zu entscheiden sein. Auch das Landschaftsbild<br />

ist weder klar definiert, noch betrifft es ausgewiesene Flächen. Daher ist es auch<br />

hier nicht möglich, einen Abstand einzuhalten.<br />

Wir bedanken uns für die Beteiligung und hoffen, mit unseren Anregungen das weitere Verfahren<br />

unterstützen zu können und stehen Ihnen gerne für Nachfragen zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Svenja Krämer<br />

Grundbesitzerverband NRW e.V.

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