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GIB Kohnacker und ASB in GIB Top West - Bezirksregierung ...

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SITZUNGSVORLAGE<br />

Sitzung<br />

Nr.<br />

StA<br />

VA<br />

BEZIRKSREGIERUNG<br />

DÜSSELDORF<br />

TOP 7 6<br />

Datum 18.03.2010 24.03.2010<br />

Ansprechpartner/<strong>in</strong>: Herr van Gemmeren Telefon: 0211 / 475 - 2358<br />

Bearbeiter/<strong>in</strong>: Frau Krause/Herr Axt<br />

68. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet<br />

der Stadt Dormagen (<strong>GIB</strong>-Flächentausch <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> TOP <strong>West</strong>)<br />

hier: Erarbeitungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Regionalrates:<br />

1. Der Regionalrat beschließt gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz des<br />

Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>West</strong>falen (LPlG) die Erarbeitung der 68. Änderung des<br />

Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der<br />

Stadt Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> TOP <strong>West</strong>).<br />

2. Die <strong>in</strong> der Anlage 4 aufgeführten Beteiligten s<strong>in</strong>d zur Mitwirkung an dem Verfahren<br />

aufzufordern (§ 14 Abs. 2 LPlG). Ihnen ist Gelegenheit zu geben,<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von 2 Monaten Bedenken <strong>und</strong> Anregungen vorzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Weitere Behörden <strong>und</strong> Stellen können beteiligt werden, wenn es sich im<br />

Laufe des Verfahrens als notwendig erweist<br />

3. Parallel hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zur<br />

beabsichtigten Regionalplan-Änderung Stellung zu nehmen (vgl. § 14 Abs. 3<br />

LPlG). Hierzu wird die Regionalplan-Änderung bei dem Rhe<strong>in</strong> Kreis Neuss<br />

<strong>und</strong> der <strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf für die Dauer von 2 Monaten öffentlich<br />

ausgelegt. Ort <strong>und</strong> Dauer der Auslegung werden m<strong>in</strong>destens zwei Wochen<br />

vorher im Amtsblatt der <strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf bekannt gemacht.<br />

gez. Jürgen Büssow<br />

Düsseldorf, den 19. Februar 2010<br />

PA<br />

36<br />

RR<br />

39


Kurze Sachverhaltsschilderung / Inhaltsverzeichnis:<br />

Die Stadt Dormagen hat ke<strong>in</strong>e verfügbaren ausreichenden gewerblichen Bauflächenreserven,<br />

um <strong>in</strong>sbesondere die Nachfrage nach großen Flächen für Unternehmen, z. B. der<br />

Logistikbranche, zu befriedigen. Die Stadt Dormagen <strong>und</strong> die Regionalplanungsbehörde<br />

haben deshalb geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong>tensiv nach e<strong>in</strong>em Standort für e<strong>in</strong>en neuen <strong>GIB</strong> im Stadtgebiet<br />

gesucht, der den Zielen der Raumordnung <strong>und</strong> den Stadtentwicklungszielen<br />

entspricht.<br />

Die vom Rat der Stadt Dormagen gewünschte Erweiterung des bestehenden <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong> wurde unter Berücksichtigung der vielschichtigen planerischen <strong>und</strong><br />

wirtschaftstrukturellen Aspekten als s<strong>in</strong>nvollste Lösung e<strong>in</strong>gestuft. Es ist vorgesehen, den im<br />

GEP 99 dargestellten <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> nach Norden um ca. 35 ha zu erweitern. Gleichzeitig<br />

ist geplant, den bisher als Allgeme<strong>in</strong>en Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich dargestellten Bereich<br />

der BAB Raststätte Nievenheim, bis zu der im GEP 99 dargestellten Bahntrasse, <strong>in</strong> <strong>GIB</strong> (ca.<br />

40 ha) umzuwandeln. Mit der Änderung sollen vorhandene <strong>und</strong> dem <strong>GIB</strong> entsprechende<br />

Nutzungen regionalplanerisch nachvollzogen werden.<br />

Für die geplante Inanspruchnahme von 35 ha Freiraum als <strong>GIB</strong> f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Ausgleich an<br />

verschiedenen Standorten statt: In St. Peter wird der <strong>GIB</strong> Silbersee um ca. 25 ha reduziert<br />

<strong>und</strong> der <strong>GIB</strong> Hackenbroich wird im Osten um ca. 10 ha reduziert.<br />

Gleichzeitig soll der <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> Dormagen Horrem (<strong>Top</strong> <strong>West</strong>) <strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Siedlungsbereich<br />

(<strong>ASB</strong>) geändert werden. In diesem Bereich haben sich <strong>in</strong> der Vergangenheit verschiedene<br />

E<strong>in</strong>zelhandelse<strong>in</strong>richtungen (Fachmärkte) angesiedelt. Die Nutzung entspricht damit nicht<br />

mehr der Zielsetzung des GEP 99 für <strong>GIB</strong>, wonach diese Bereiche für gewerbliche Betriebe,<br />

<strong>in</strong>sbesondere für emittierende Unternehmen, vorgehalten werden sollen. Im vorliegenden<br />

Fall handelt sich um Nutzungen, die e<strong>in</strong>en <strong>ASB</strong> entsprechen. Die Regionalplanänderung<br />

soll damit auch hier die reale Nutzung nachvollziehen.<br />

Gemäß § 15 LPlG i. V. m. § 14 Abs. 8 LPlG ist bei der Änderung von Raumordnungsplänen<br />

- hier des Regionalplans (GEP 99) - e<strong>in</strong>e Prüfung der Umweltauswirkungen durchzuführen<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong> Umweltbericht zu erstellen. Die Beteiligung gemäß § 15 Abs. 3 LPlG wurde<br />

durchgeführt. Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 15<br />

Abs. 3 LPlG relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichtes <strong>und</strong> der Umweltprüfung<br />

ergaben, wurden diese <strong>in</strong> dem <strong>in</strong> Anlage 3 beiliegenden Umweltbericht berücksichtigt.<br />

Detailliertere Prüfungen zur raum- <strong>und</strong> umweltverträglichen Ausgestaltung des Vorhabens<br />

bleiben den nachfolgenden Planungsstufen vorbehalten.<br />

Anlagen:<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Zeichnerische Darstellung<br />

Begründung<br />

Umweltbericht<br />

Beteiligtenliste


A A A<br />

68. �nderung des Regionalplans<br />

f�r den Regierungsbezirk D�sseldorf (GEP 99)<br />

im Gebiet der Stadt Dormagen<br />

(neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem)<br />

ENTWURF (Erarbeitungsbeschluss)<br />

A<br />

Stand: M�rz 2010<br />

bisherige Darstellung:<br />

A A<br />

L 36<br />

L<br />

AA A<br />

L<br />

A A<br />

WWWWWWWWWW<br />

WWWWWWW<br />

A A A<br />

RQS<br />

O<br />

L 380<br />

WWWWWWWWWW<br />

B 9<br />

A 57<br />

WWWWWWWWW<br />

A A<br />

A<br />

L 280<br />

AFG<br />

A A A A<br />

A A A A A AA<br />

L<br />

A A<br />

RQS<br />

O<br />

A AA A AA A A<br />

AAAA A A A A AA<br />

A A A A AAAA A A A A A A<br />

K 18<br />

Dormagen<br />

B 9<br />

AK<br />

(Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Regionalplans (GEP 99) – Blatt L 4906 Neuss)<br />

VVVVVV<br />

VVVV<br />

VVVVVVVVV<br />

VVV<br />

VVV<br />

Anlage 1<br />

(Blatt 1)<br />

BEZIRKSREGIERUNG D�SSELDORF BEZIRKSREGIERUNG D�SSELDORF


A A A<br />

68. �nderung des Regionalplans<br />

f�r den Regierungsbezirk D�sseldorf (GEP 99)<br />

im Gebiet der Stadt Dormagen<br />

(neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem)<br />

ENTWURF (Erarbeitungsbeschluss)<br />

Stand: M�rz 2010<br />

A<br />

ge�nderte Darstellung:<br />

A A<br />

L 36<br />

L<br />

AA A<br />

L<br />

A A<br />

WWWWWWWWWW<br />

WWWWWWW<br />

A A A A A<br />

RQS<br />

O<br />

L 380<br />

WWWWWWWWWW<br />

B 9<br />

A 57<br />

WWWWWWWWW<br />

A<br />

L 280<br />

AFG<br />

A A A A<br />

A A A A A AA<br />

L<br />

A A<br />

RQS<br />

O<br />

A AA A AA A A<br />

AAAA A A A A AA<br />

A A A A AAAA A A A A A A<br />

K 18<br />

Dormagen<br />

B 9<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Siedlungsbereiche<br />

(<strong>ASB</strong>)<br />

Bereiche f�r gewerbliche <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong>dustrielle Nutzungen (<strong>GIB</strong>)<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Freiraum<strong>und</strong><br />

Agrarbereiche<br />

Schutz der Landschaft <strong>und</strong><br />

landschaftsorientierte Erholung<br />

Regionale Gr�nz�ge<br />

AK<br />

(Auszug aus der zeichnerischen Darstellung des Regionalplans (GEP 99) – Blatt L 4906 Neuss)<br />

VVVVVV<br />

VVVV<br />

VVVVVVVVV<br />

VVV<br />

VVV<br />

Anlage 1<br />

(Blatt 2)<br />

BEZIRKSREGIERUNG D�SSELDORF BEZIRKSREGIERUNG D�SSELDORF


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Erarbeitungsbeschluss Anlage 2<br />

Begründung zum Erarbeitungsbeschluss der<br />

68. Änderung des Regionalplanes (GEP 99)<br />

für den Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

im Gebiet der Stadt Dormagen<br />

(<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>ASB</strong> <strong>in</strong> <strong>GIB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>)<br />

1. Anlass, Erfordernis <strong>und</strong> Gegenstand der Änderung<br />

Die Stadt Dormagen hat im Flächennutzungsplan (FNP) ke<strong>in</strong>e ausreichenden<br />

gewerblichen Bauflächenreserven, um <strong>in</strong>sbesondere die Nachfrage nach großen,<br />

zusammenhängenden Flächen für Unternehmen, z. B. der Logistikbranche, zu<br />

befriedigen. Der Rat der Stadt hatte bereits im Jahre 2007 beantragt, den<br />

Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zu ändern <strong>und</strong> im<br />

Bereich westlich der BAB 57 <strong>und</strong> südlich der L 280 e<strong>in</strong>en Bereich für gewerbliche<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>dustrielle Entwicklung (<strong>GIB</strong>) darzustellen. An diesem Standort wäre e<strong>in</strong> neuer<br />

<strong>GIB</strong> e<strong>in</strong> neuer Siedlungsansatz im Freiraum, deshalb hatte die<br />

Regionalplanungsbehörde Bedenken gegen e<strong>in</strong>e solche Regionalplan-Änderung<br />

(vgl. Information im 26. Planungsausschuss am 12.09.2007). Die Stadt Dormagen<br />

<strong>und</strong> die Regionalplanungsbehörde haben <strong>in</strong> der Folge geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong>tensiv nach<br />

e<strong>in</strong>em alternativen Standort für e<strong>in</strong>en neunen <strong>GIB</strong> im Stadtgebiet gesucht.<br />

Die vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> umfangreicher Abstimmungen <strong>und</strong> Alternativenerörterungen<br />

vom Rat der Stadt Dormagen nunmehr angeregte Erweiterung des bestehenden <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong> wurde unter Berücksichtigung der vielschichtigen planerischen <strong>und</strong><br />

wirtschaftstrukturellen Aspekte sowie e<strong>in</strong>er kurzfristigen Verfügbarkeit als s<strong>in</strong>nvollste<br />

Lösung e<strong>in</strong>gestuft.<br />

Es ist vorgesehen, den im GEP 99 dargestellten <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> nach Norden um<br />

ca. 35 ha zu erweitern. Im GEP 99 ist dieser Bereich bisher als Allgeme<strong>in</strong>er<br />

Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich, im nördlichen Teil überlagert von Regionalem Grünzug,<br />

dargestellt. Gleichzeitig ist geplant, den bisher als Allgeme<strong>in</strong>en Freiraum- <strong>und</strong> Agrar-<br />

bereich dargestellten Bereich östlich der BAB Raststätte Nievenheim, bis zu der im<br />

GEP 99 dargestellten Bahntrasse, <strong>in</strong> <strong>GIB</strong> (ca. 40 ha) umzuwandeln. Der FNP der<br />

Stadt Dormagen stellt <strong>in</strong> diesem Bereich Fläche für Versorgungsanlagen für e<strong>in</strong><br />

vorhandenes Umspannwerk (ca. 30 ha), Verkehrsfläche für die BAB Raststätte<br />

Nievenheim (ca. 7 ha) <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e ungenutzte kle<strong>in</strong>ere gewerbliche Baufläche (ca. 3 ha)<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 1 - Stand:22.01.10<br />

Dokumentnummer: 7662/2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Erarbeitungsbeschluss Anlage 2<br />

dar. Mit der Änderung sollen diese vorhandenen Nutzungen regionalplanerisch<br />

nachvollzogen werden.<br />

Für die geplante neue Inanspruchnahme von ca. 35 ha Freiraum als <strong>GIB</strong> f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong><br />

Ausgleich an verschiedenen Standorten statt: In St. Peter wird der <strong>GIB</strong> Silbersee um<br />

ca. 25 ha reduziert <strong>und</strong> zukünftig als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich,<br />

überlagert von Regionalem Grünzug, <strong>und</strong> Bereich für den Schutz der Landschaft <strong>und</strong><br />

die landschaftsorientierte Erholung dargestellt. Dieser Bereich wird aufgr<strong>und</strong> der mit<br />

den vorhandenen Altlasten verb<strong>und</strong>enen Probleme vom Eigentümer langfristig nicht<br />

für e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt.<br />

Außerdem soll im Süden der Stadt Dormagen der <strong>GIB</strong> Hackenbroich im Osten um<br />

ca. 10 ha reduziert werden <strong>und</strong> als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich,<br />

überlagert von Regionalem Grünzug, dargestellt werden. Die Fläche steht im<br />

Eigentum des angrenzenden Chemieparks <strong>und</strong> steht für e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung<br />

nicht zur Verfügung.<br />

Zusätzlich wird die Stadt Dormagen zum Freiraumausgleich e<strong>in</strong>e im FNP<br />

dargestellte, ca. 2,5 ha große, gewerbliche Baufläche im Bereich Wahler Berg<br />

reduzieren. Die Umsetzung der gewerblichen Nutzung ist wegen der Nähe zum<br />

Naturschutzgebiet bzw. FFH Gebiet Wahler Berg nicht mehr möglich. Diese Fläche<br />

ist im GEP99 nicht als <strong>GIB</strong> dargestellt.<br />

Gleichzeitig soll der <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> Dormagen Horrem (<strong>Top</strong> <strong>West</strong>) <strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Siedlungsbereich (<strong>ASB</strong>) geändert werden. In diesem Bereich haben sich <strong>in</strong> der<br />

Vergangenheit e<strong>in</strong>e Mischung aus Handwerks- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetrieben,<br />

Verwaltungen sowie verschiedene E<strong>in</strong>zelhandelse<strong>in</strong>richtungen (Fachmärkte)<br />

angesiedelt. Die Nutzung entspricht damit nicht mehr der Zielsetzung des GEP 99 für<br />

<strong>GIB</strong>, wonach diese Bereiche für gewerbliche Betriebe, <strong>in</strong>sbesondere für emittierende<br />

Unternehmen, vorgehalten werden sollen. Im vorliegenden Fall handelt sich um<br />

Nutzungen, die eher e<strong>in</strong>em <strong>ASB</strong> entsprechen. Die Regionalplanänderung soll damit<br />

die reale Nutzung nachvollziehen.<br />

Die Erforderlichkeit der Regionalplanänderung zeigt sich vor allem <strong>in</strong> dem<br />

bestehenden Bedarf der Stadt Dormagen. Es gibt zwei große Standorte, die<br />

aufgr<strong>und</strong> verschiedener Restriktionen nicht entwickelt werden können. Die Stadt<br />

Dormagen hat seit 2007 das Problem mangelnder kurzfristig verfügbarerer<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 2 - Stand:22.01.10<br />

Dokumentnummer: 7662/2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Erarbeitungsbeschluss Anlage 2<br />

Gewerbeflächenreserven mit der <strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf erörtert. Mit ihren<br />

Qualitäten als Wirtschaftsstandort, <strong>in</strong>sbesondere der Chemie<strong>in</strong>dustrie, <strong>in</strong> ihrer<br />

verkehrsgünstigen Lage zwischen dem Oberzentrum Köln <strong>und</strong> der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf, verfügt sie nur noch über wenige vermarktungsfähige Gewerbe-<br />

gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> konnte konkreten, bedeutenden Betriebsneuansiedlungswünschen<br />

auf Dormagener Stadtgebiet <strong>in</strong> jüngerer Zeit nicht nachkommen.<br />

Für den Zeitraum von 2001 bis 2008 lässt sich e<strong>in</strong> Gewerbeflächenverbrauch für<br />

Betriebsansiedlungen <strong>in</strong> Dormagen von ca. 53 ha ermitteln, daneben s<strong>in</strong>d ca. 14 ha<br />

Gewerbeflächenreserven durch die Entwicklung e<strong>in</strong>es Fachmarktstandortes auf dem<br />

ehemaligen Zuckerfabrikgelände (ca. 10 ha) sowie E<strong>in</strong>richtungen der Erschließung,<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgung entfallen, so dass sich die Gewerbeflächenpotenziale <strong>in</strong> diesem<br />

Zeitraum um ca. 67 ha reduziert haben.<br />

2007 wurde seitens der Wirtschaftsförderung e<strong>in</strong>e steigende Gewerbeflächennach-<br />

frage verzeichnet, die sich aufgr<strong>und</strong> mangelnder verfügbarer Gewerbeflächenreser-<br />

ven im Dormagener Stadtgebiet nicht mehr bedienen ließ. Demzufolge ist festzustel-<br />

len, dass es seither zu nennenswerten Betriebsneuansiedlungen nicht mehr gekom-<br />

men ist (Stagnation, ke<strong>in</strong> Gewerbeflächenverbrauch bei anhaltender Nachfrage).<br />

Konkrete Daten zur Gewerbeflächennachfrage wurden seitens der Wirtschafts-<br />

förderung der Stadt Dormagen für die Jahre 2008 <strong>und</strong> 2009 ausgewertet. Dabei<br />

zeigen sich zwei parallele Entwicklungstendenzen: E<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong> Trend zur<br />

Großflächigkeit <strong>in</strong> Produktion, Logistik <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelhandel, andererseits e<strong>in</strong>e Tendenz<br />

zur Kle<strong>in</strong>teiligkeit im Bereich Dienstleistungen, Kle<strong>in</strong>gewerbe <strong>und</strong> Handwerk.<br />

Im Jahr 2008 wurden <strong>in</strong>sgesamt 290 ha Gewerbeflächen bei der städtischen<br />

Wirtschaftsförderung nachgefragt, dabei waren alle<strong>in</strong> 16 Anfragen nach<br />

Gewerbeflächen > 5 ha. Im Jahr 2009 lag die Nachfrage bei <strong>in</strong>sgesamt 166 ha<br />

Gewerbeflächen, davon waren 13 Nachfragen nach Gewerbeflächen > 5 ha. Bei der<br />

Bewertung dieser Zahlen muss berücksichtigt werden, dass viele Flächenanfragen<br />

im Land NRW <strong>und</strong> <strong>in</strong> unserer Region an e<strong>in</strong>e Vielzahl von Wirtschaftsförderungen<br />

gehen <strong>und</strong> sie nicht explizit an Dormagen geb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>ige dieser<br />

Flächenanfragen s<strong>in</strong>d bisher auf anderen vorhandenen Standorten <strong>in</strong> der Region<br />

realisiert worden.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 3 - Stand:22.01.10<br />

Dokumentnummer: 7662/2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Erarbeitungsbeschluss Anlage 2<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Dormagen<br />

<strong>und</strong> der bei der <strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf geführten Flächenbilanz stehen auf<br />

Dormagener Stadtgebiet ca. 79 ha als verme<strong>in</strong>tliche Gewerbeflächenreserven zur<br />

Verfügung. Erheblich e<strong>in</strong>geschränkt werden diese jedoch u.a. durch zwischenzeitlich<br />

geänderte naturschutzfachliche Schutzausweisungen, erhebliche Altlastenpro-<br />

blematiken (<strong>in</strong>sbes. Silbersee) bzw. durch konkrete, eigene Planungs-<br />

/Nutzungsabsichten der jeweiligen Gr<strong>und</strong>stückseigentümer (Abstandszone<br />

Chempark) mit der sich daraus ergebenden Folge der Nicht-Vermarktbarkeit dieser<br />

Flächen; vere<strong>in</strong>zelte GE-Flächendarstellungen des FNP der Stadt Dormagen<br />

(Rechtskraft 1980) s<strong>in</strong>d mit den Darstellungen des GEP 99 nicht kongruent. Trotz<br />

<strong>in</strong>tensiver Bemühungen seitens der Stadt Dormagen <strong>und</strong> im weiteren auch mit<br />

Unterstützung der <strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf geführten Verhandlungen, beläuft<br />

sich die Summe der vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> nicht verfügbaren Flächen auf<br />

<strong>in</strong>sgesamt ca. 50 ha. Die tatsächlich als verfügbar e<strong>in</strong>zustufende Flächenreserve<br />

aller im Stadtgebiet verteilten Gewerbeflächen beläuft sich <strong>in</strong> Summe auf ca. 29 ha<br />

(schon <strong>in</strong>cl. e<strong>in</strong>er bisher nicht im GEP enthaltenen FNP-Gewerbeflächenreserve am<br />

<strong>Kohnacker</strong> von ca. 5 ha, die man nun <strong>in</strong> die Erweiterung des dortigen <strong>GIB</strong> mit<br />

e<strong>in</strong>zubeziehen beabsichtigt). Dabei lassen sich mit Ausnahme des jüngst<br />

planungsrechtlich gesicherten Gewerbegebietes „Heerschleide“ (zum Ziele der<br />

Reaktivierung e<strong>in</strong>er Industriebrache an der B9, ca. 9 ha) aus ke<strong>in</strong>er dieser<br />

zahlreichen, über das Stadtgebiet verstreuten E<strong>in</strong>zelflächen (zahlreiche E<strong>in</strong>zel-<br />

flächen um ca. 1 ha) die <strong>in</strong>sbesondere nachgefragten <strong>und</strong> für e<strong>in</strong>e Standortent-<br />

wicklung erforderlichen Betriebsflächen von > 5 ha entwickeln. Um der stockenden<br />

Flächenaktivierung <strong>in</strong> Dormagen begegnen zu können, soll mit dem hiesigen<br />

Standort am <strong>Kohnacker</strong> dem Bedarf an kurzfristig verfügbaren Gewerbe-<br />

gr<strong>und</strong>stücken mit ausreichender Größe <strong>und</strong> Zuschnitt nachgekommen werden.<br />

2. Begründung für die Verkürzung der Frist gemäß § 14 Abs. 2<br />

Da von der geplanten GEP-Änderung nur wenige Darstellungen des Regionalplanes<br />

betroffen s<strong>in</strong>d, der Planbereich flächenmäßig ger<strong>in</strong>g ist sowie <strong>in</strong>nerhalb des Gebietes<br />

e<strong>in</strong>er Stadt liegt <strong>und</strong> es sich um e<strong>in</strong>en Flächentausch handelt, wird von der<br />

Möglichkeit, die Beteiligungsfrist gemäß § 14 Abs. 2 LPlG zu verkürzen, Gebrauch<br />

gemacht. Für die Auslegung gemäß § 14 Abs. 3 LPlG ist die Frist von zwei Monaten<br />

vorgesehen.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 4 - Stand:22.01.10<br />

Dokumentnummer: 7662/2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Erarbeitungsbeschluss Anlage 2<br />

3. Strategische Umweltprüfung<br />

Gemäß § 15 Landesplanungsgesetzes (LPlG) ist e<strong>in</strong>e Strategische Umweltprüfung<br />

(SUP) durchzuführen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Umweltbericht zu erstellen. In dem Umweltbericht s<strong>in</strong>d<br />

die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, welche die Durchführung des Plans<br />

auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungen, die die Ziele <strong>und</strong> den räumlichen<br />

Anwendungsbereich des Plans betreffen, zu ermitteln, zu beschreiben <strong>und</strong> zu<br />

bewerten.<br />

Hierzu ist gemäß § 15 Abs. 3 LPlG i.V.m. § 2 Abs. 1 Plan-Verordnung zum LPlG<br />

zunächst e<strong>in</strong> Scop<strong>in</strong>g durchzuführen. In diesem Verfahrensschritt s<strong>in</strong>d diejenigen<br />

öffentlichen Stellen <strong>und</strong> Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz<br />

(ROG) zu beteiligen, deren Aufgabenbereich von Umweltauswirkungen der<br />

Regionalplan-Änderung betroffen se<strong>in</strong> könnte. Ziel ist die Festlegung des Umfangs<br />

<strong>und</strong> des Detaillierungsgrades der <strong>in</strong> den Umweltbericht aufzunehmenden<br />

Informationen (Scop<strong>in</strong>g).<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage für diesen Verfahrensschritt wurden den <strong>in</strong> Frage kommenden öffent-<br />

lichen Stellen <strong>und</strong> Personen des Privatrechts nach § 4 ROG (Anlage 4 der RR-<br />

Vorlage) Planunterlagen mit der Abgrenzung des Plangebietes (bisherige <strong>und</strong><br />

geplante zeichnerische Darstellung) <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Gliederungsentwurf mit Literatur- <strong>und</strong><br />

Quellenverzeichnis als Gr<strong>und</strong>lage für den Umweltbericht übersandt. Aus diesen<br />

Unterlagen g<strong>in</strong>g hervor, welche für die Umweltprüfung relevanten Informationen<br />

vorliegen. Die im Scop<strong>in</strong>gverfahren vorgetragenen H<strong>in</strong>weise zur Festlegung des<br />

Umfangs <strong>und</strong> des Detaillierungsgrades wurden als Gr<strong>und</strong>lage des Umweltberichtes<br />

berücksichtigt. Im E<strong>in</strong>zelnen handelte es sich <strong>in</strong>sbesondere um folgende<br />

Informationen:<br />

• Stellungnahme des LANUV im Rahmen des Scop<strong>in</strong>g vom 21.09.2009,<br />

• Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW im Rahmen des<br />

Scop<strong>in</strong>g vom 21.09.2009.<br />

• Stellungnahme des Direktors der Landwirtschaftskammer Rhe<strong>in</strong>land als<br />

Landesbeauftragter, vertreten durch die Bezirkstelle für Agrarstruktur Düsseldorf im<br />

Rahmen des Scop<strong>in</strong>g vom 21.09.2009<br />

• Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rhe<strong>in</strong>land – Amt für Bodendenkmalpflege<br />

im Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs vom 14.10.2009<br />

• Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rhe<strong>in</strong>land – Amt für Denkmalpflege im<br />

Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs vom 14.10.2009<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 5 - Stand:22.01.10<br />

Dokumentnummer: 7662/2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Erarbeitungsbeschluss Anlage 2<br />

• Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW im Rahmen des Scop<strong>in</strong>g vom<br />

09.10.2009,<br />

Alle diese Unterlagen wurden bei der Erstellung des Entwurfs der Regionalplan-<br />

Änderung <strong>und</strong> des Umweltberichtes (Anlage 3 der RR-Vorlage) zugr<strong>und</strong>e gelegt. Die<br />

voraussichtlichen Umweltauswirkungen - auch auf die an den Änderungsbereich<br />

angrenzenden Flächen - werden im Rahmen e<strong>in</strong>er strategischen Umweltverträglich-<br />

keitsprüfung im Umweltbericht entsprechend des festgelegten Untersuchungsraumes<br />

beurteilt. E<strong>in</strong>e Beurteilung der Alternativstandorte wird ebenso im Umweltbericht<br />

vorgenommen. Detailliertere Prüfungen zur raum- <strong>und</strong> umweltverträglichen<br />

Ausgestaltung des Vorhabens bleiben den nachfolgenden Planungsstufen<br />

vorbehalten.<br />

4. Regionalplanerische Bewertung<br />

Landesentwicklungspläne (LEP) legen gemäß § 13 LPlG NRW auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

des Landesentwicklungsprogramms die Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

für die Gesamtentwicklung des Landes fest. In Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>West</strong>falen gilt der seit Mai<br />

1995 rechtwirksame LEP NRW. Der gesamte hier betrachte Raum ist im LEP NRW<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Ballungsrandzone als Freiraum überlagert von Gr<strong>und</strong>wasservor-<br />

kommen dargestellt.<br />

Folgende Vorgaben des LEP werden durch die Änderung des Regionalplanes<br />

berührt. Die Ziele B.III.-1.23 sowie B.III.-1.24 <strong>und</strong> Erläuterungen B.III.-1.33 <strong>und</strong> 1.34<br />

sowie 1,35 zur Inanspruchnahme von Freiraum s<strong>in</strong>d berücksichtigt, da die<br />

Erweiterung des vorhanden <strong>GIB</strong> bedarfsgerecht erfolgt <strong>und</strong> gleichzeitig bisher<br />

dargestellte Siedlungsbereiche reduziert werden.<br />

Gemäß LEP-Ziel B.III.1.24 ist die Inanspruchnahme von Freiraum bei bestehendem<br />

Bedarf (siehe Kapitel 1) abweichend von Ziel 1.23 auch zulässig, wenn e<strong>in</strong>e<br />

gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt wird. Das Ziel 4.32 unter B.III.<br />

4. Wasser wonach die im LEP NRW dargestellten Gr<strong>und</strong>wasservorkommen bei allen<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen der langfristige Schutz der Wasserressourcen für<br />

künftige Generationen zu berücksichtigen ist wird durch entsprechende<br />

Festsetzungen <strong>in</strong> den nachfolgenden Fachplanverfahren berücksichtigt.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 6 - Stand:22.01.10<br />

Dokumentnummer: 7662/2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Erarbeitungsbeschluss Anlage 2<br />

Die vorliegende Änderung ist mit den LEP-Zielen C.II 2.1, 2.3 <strong>und</strong> 2.4 zur<br />

Baulandversorgung für die Wirtschaft vere<strong>in</strong>bar. Die Erweiterung des <strong>GIB</strong> ist<br />

notwendig um die Baulandversorgung für den kommunalen Bedarf sicherzustellen.<br />

Die Regionalplan-Änderung entspricht den regionalplanerischen Zielen, da der<br />

Bedarf für die Erweitung des <strong>GIB</strong> gegeben ist. Gleichzeitig wird <strong>in</strong> gleicher<br />

Größenordnung an anderer Stelle Siedlungsbereich reduziert. Das LEP-Ziel C.II.2<br />

verfolgt das Ziel e<strong>in</strong>er ausreichenden Versorgung der Wirtschaft mit Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbeflächen, hält es aber für erforderlich, die Inanspruchnahme von Freiraum an<br />

besondere Voraussetzungen zu knüpfen. E<strong>in</strong>e der Voraussetzungen ist, dass die<br />

Möglichkeit der Arrondierung vorhandener Gewerbe- <strong>und</strong> Industriestandorte<br />

vorrangig genutzt wird, bevor andere Flächen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Dies<br />

ist hier der Fall.<br />

Insgesamt wird die Planänderung als regionalplanerisch verträglich beurteilt. Durch<br />

die Komb<strong>in</strong>ation der verschiedenen Rücknahmen <strong>und</strong> neuen Darstellungen von<br />

Regionalem Grünzug ist e<strong>in</strong> Planänderungsentwurf entstanden, der mit den Zielen<br />

der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung <strong>und</strong> den kommunalen<br />

Stadtentwicklungszielen übere<strong>in</strong>stimmt.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 7 - Stand:22.01.10<br />

Dokumentnummer: 7662/2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Erarbeitungsbeschluss Anlage 2<br />

5. Ergänzende Anmerkungen zum weiteren Verfahren<br />

Der Regionalrat wird <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 25.03.2010 den Erarbeitungsbeschluss für<br />

die 68. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)<br />

im Gebiet der Stadt Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) fassen.<br />

Die beteiligten öffentlichen Stellen erhalten bis Ende Mai 2010 Gelegenheit, zu dem<br />

Entwurf der Regionalplanänderung Stellung zu nehmen. In diesem Zeitraum wird<br />

auch die Beteiligung der Personen des Privatrechts durchgeführt.<br />

Voraussichtlich im Sommer 2010 wird den Beteiligten von der<br />

Regionalplanungsbehörde, als Reaktion auf ihre Stellungnahmen, der Vorschlag zum<br />

Ausgleich der Me<strong>in</strong>ungen zugesandt, der Gr<strong>und</strong>lage des Erörterungsterm<strong>in</strong>s gem.<br />

§ 20 Abs. 4 LPlG ist. Über die im Rahmen des Erörterungsterm<strong>in</strong>s nicht<br />

ausgeräumten Anregungen <strong>und</strong> Bedenken wird der Regionalrat <strong>in</strong> der Sitzung im<br />

Herbst 2010 entscheiden können <strong>und</strong> den Aufstellungsbeschluss für die Änderung<br />

des Regionalplans fassen können. Anschließend wird die Regionalplan-Änderung<br />

der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.<br />

Die notwendigen Bauleitplanänderungsverfahren der Stadt Dormagen mit dem Ziel<br />

vermarktungsfähige gewerbliche Bauflächen bereitstellen zu können, werden parallel<br />

zu dem Regionalplan-Änderungsverfahren durchgeführt.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 8 - Stand:22.01.10<br />

Dokumentnummer: 7662/2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

UMWELTBERICHT<br />

gemäß § 15 (1) Landesplanungsgesetz vom 03. Mai 2005 (LPlG)<br />

i.V. mit § 5 (1) Plan-Verordnung zum LPlG vom 10.Mai 2005<br />

zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP)<br />

im Rahmen der<br />

68. Änderung des Regionalplans<br />

für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)<br />

im Gebiet der Stadt Dormagen (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem)<br />

H<strong>in</strong>weis: Der vorliegende Umweltbericht basiert im Wesentlichen auf Unterlagen, die der Regionalplanungsbehörde<br />

durch die Stadt Dormagen vom Ingenieur- <strong>und</strong> Planungsbüro PLANWerk<br />

als Unterlagen nach § 20 Abs. 2 LPlG vorgelegt wurden. Die Regionalplanungsbehörde hat<br />

die Aussagen dieser Unterlagen geprüft <strong>und</strong> - soweit sie sie für relevant bef<strong>und</strong>en hat - sich<br />

zu eigen gemacht <strong>und</strong> <strong>in</strong> den Umweltbericht übernommen.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 1 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Anlass <strong>und</strong> Gegenstand der Regionalplanänderung ....................................................................... 3<br />

2. Inhalt <strong>und</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeit des gültigen Regionalplans..................................................................... 4<br />

3. Erläuterung der bisherigen <strong>und</strong> beabsichtigten Bereichsdarstellung im Regionalplan..................... 5<br />

4. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Inhalte <strong>und</strong> Methodik der Umweltprüfung.................................................. 5<br />

5. Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes <strong>und</strong> Umweltmerkmale der voraussichtlich<br />

erheblich bee<strong>in</strong>flussten Gebiete e<strong>in</strong>schließlich der Wechselbeziehungen....................................... 5<br />

5.1 Abgrenzung <strong>und</strong> Kurzcharakterisierung des Untersuchungsraumes <strong>und</strong> verb<strong>in</strong>dliche planerische<br />

Vorgaben im Untersuchungsraum................................................................................................... 5<br />

5.2 Menschen, Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit........................................................................................ 5<br />

5.3 Fauna <strong>und</strong> Flora e<strong>in</strong>schließlich der biologischen Vielfalt ................................................................. 5<br />

5.4 Boden .......................................................................................................................................... 5<br />

5.5 Wasser .......................................................................................................................................... 5<br />

5.6 Luft <strong>und</strong> klimatische Faktoren ......................................................................................................... 5<br />

5.7 Kulturelles Erbe <strong>und</strong> Sachwerte ...................................................................................................... 5<br />

5.8 Landschaft ...................................................................................................................................... 5<br />

6. Voraussichtliche Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der<br />

Änderung des Regionalplans .......................................................................................................... 5<br />

7. Derzeitige für die Änderung des Regionalplans relevante Umweltprobleme unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit e<strong>in</strong>er speziellen Umweltrelevanz<br />

beziehen ........................................................................................................................................ 5<br />

8. Auf <strong>in</strong>ternationaler, geme<strong>in</strong>schaftlicher oder der Ebene der Mitgliedsstaaten festgelegten Ziele<br />

des Umweltschutzes, die für die Änderung relevant s<strong>in</strong>d, <strong>und</strong> die Art der Berücksichtigung<br />

dieser Ziele <strong>und</strong> sonstige Umwelterwägungen ................................................................................ 5<br />

9. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen der Änderung des Regionalplans<br />

<strong>und</strong> Wechselbeziehungen zwischen den Aspekten......................................................................... 5<br />

9.1 Menschen, Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit........................................................................................ 5<br />

9.2 Fauna <strong>und</strong> Flora e<strong>in</strong>schließlich der biologischen Vielfalt ................................................................. 5<br />

9.3 Boden .......................................................................................................................................... 5<br />

9.4 Wasser .......................................................................................................................................... 5<br />

9.5 Luft <strong>und</strong> klimatische Faktoren ......................................................................................................... 5<br />

9.6 Kulturelles Erbe <strong>und</strong> Sachwerte ...................................................................................................... 5<br />

9.7 Landschaft ...................................................................................................................................... 5<br />

9.8 Wechselbeziehungen <strong>und</strong> kumulative Wirkungen........................................................................... 5<br />

9.9 Auswirkungsschwerpunkte.............................................................................................................. 5<br />

10. Maßnahmen zur Vermeidung, Verm<strong>in</strong>derung <strong>und</strong> zum Ausgleich erheblicher negativer<br />

Umweltauswirkungen ...................................................................................................................... 5<br />

10.1 Rücknahme von Bereichen für gewerbliche <strong>und</strong> <strong>in</strong>dustrielle Nutzung ............................................. 5<br />

10.2 Darstellung von zusätzlichen Regionalen Grünzügen ..................................................................... 5<br />

11. Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen .............................................. 5<br />

12. Geplante Maßnahmen zur Überwachung gemäß Artikel 10 der Richtl<strong>in</strong>ie 2001/42/EG................... 5<br />

13. Nichttechnische Zusammenfassung der beschriebenen Informationen........................................... 5<br />

14. Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis.................................................................................................... 5<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 2 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

1. Anlass <strong>und</strong> Gegenstand der Regionalplanänderung<br />

Die Stadt Dormagen hat im Flächennutzungsplan (FNP) ke<strong>in</strong>e ausreichenden vermarktbaren gewerblichen<br />

Bauflächenreserven, um <strong>in</strong>sbesondere die Nachfrage nach großen zusammenhängenden Flächen<br />

für Unternehmen z. B. der Logistikbranche zu befriedigen: nach e<strong>in</strong>gehender Prüfung möglicher<br />

Standorte musste die Stadt konstatieren, dass ke<strong>in</strong>e im Regionalplan (GEP 99) bzw. FNP dargestellte<br />

Fläche für gewerbliche <strong>und</strong> <strong>in</strong>dustrielle Entwicklung (<strong>GIB</strong>) die Kriterien e<strong>in</strong>er ausreichenden Flächengröße<br />

bei gleichzeitiger zeitnaher Verfügbarkeit erfüllt (Alternativstandorte 2 <strong>und</strong> 3). Daher wird e<strong>in</strong><br />

Flächentausch von <strong>und</strong> mit kle<strong>in</strong>eren oder aus anderen Gründen ungeeigneten <strong>GIB</strong>-Flächen angestrebt,<br />

der e<strong>in</strong> größeres zusammenhängendes <strong>GIB</strong> an anderer Stelle im Stadtgebiet schafft.<br />

Bei der Suche nach geeigneten Räumen für e<strong>in</strong> neues, größeres <strong>und</strong> zusammenhängendes <strong>GIB</strong><br />

(Suchraumkriterien: Großflächigkeit, zeitnahe Verfügbarkeit <strong>und</strong> belastbare verkehrliche Erschließung)<br />

schied e<strong>in</strong> von der Stadt Dormagen vorgeschlagener Standort westlich der BAB 57/südlich der L 280<br />

aus regionalplanerischen Gründen aus, da dies e<strong>in</strong>en Neuansatz e<strong>in</strong>es Siedlungsbereichs im Freiraum<br />

bedeuten würde (Alternativstandort 1).<br />

Als e<strong>in</strong>zig verbleibende Alternative nach e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>tensiven Abstimmungsprozess mit der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

Düsseldorf beschloss die Stadt Dormagen, das bestehende Gewerbegebiet „<strong>Kohnacker</strong>“ im<br />

Stadtteil Nievenheim zu arrondieren <strong>und</strong> den <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> im Regionalplan (GEP 99) nach Norden<br />

<strong>und</strong> zu e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>eren Teil nach Osten um ca. 33 ha zu erweitern. Im GEP 99 ist dieser Bereich bisher<br />

als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich, überlagert von Regionalem Grünzug, dargestellt. Der<br />

nicht als Regionaler Grünzug vorgesehene Bereich östlich des bisher im GEP dargestellten <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong><br />

ist im Flächennutzungsplan der Stadt Dormagen bereits seit 1981 als gewerbliche Baufläche<br />

verzeichnet. Für e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung ist die Darstellung der Erweiterungsflächen als <strong>GIB</strong> erforderlich<br />

(„neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>“, Änderungsbereich 1).<br />

Um e<strong>in</strong>en regional wirksamen Ausgleich für die Darstellung des neuen <strong>GIB</strong> zu erreichen, wurde die<br />

Rücknahme von <strong>GIB</strong>-Flächen an anderer Stelle auf Dormagener Stadtgebiet gefordert. Damit soll die<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung der Freiraumfunktion regionalplanerisch kompensiert werden. Dabei wurden Flächen<br />

gewählt, die neben der Funktion als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich auch für die Darstellung<br />

als Bestandteil e<strong>in</strong>es Regionalen Grünzuges geeignet s<strong>in</strong>d.<br />

Für die geplante Inanspruchnahme von ca. 33 ha Freiraum als neuer <strong>GIB</strong> f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Ausgleich an den<br />

im Folgenden aufgeführten Standorten statt (diese <strong>GIB</strong>-Flächen kommen unter anderem deshalb <strong>in</strong><br />

Betracht, weil sie bei der Alternativenprüfung als nicht geeignet qualifiziert wurden):<br />

In St. Peter wird der <strong>GIB</strong> Silbersee um ca. 26 ha reduziert <strong>und</strong> zukünftig als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong><br />

Agrarbereich, überlagert von Regionalem Grünzug dargestellt (Änderungsbereich 2: Rücknahme <strong>GIB</strong><br />

Silbersee, gleichzeitig Alternativstandort 2). Dieser Bereich wird aufgr<strong>und</strong> der mit den vorhandenen<br />

Altlasten verb<strong>und</strong>enen Probleme von dem Eigentümer langfristig nicht für e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung<br />

zur Verfügung gestellt. Darüber h<strong>in</strong>aus hat sich, auf der seit längerer Zeit e<strong>in</strong>gezäunten <strong>und</strong> sich selbst<br />

überlassenen Fläche, sukzessive e<strong>in</strong>e Flora <strong>und</strong> Fauna mit e<strong>in</strong>er hohen ökologischen Wertigkeit entwickelt.<br />

Ferner soll der <strong>GIB</strong> Hackenbroich im Osten um ca. 8 ha reduziert <strong>und</strong> diese Flächenanteile als Allgeme<strong>in</strong>er<br />

Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich dargestellt werden, ebenfalls überlagert von Regionalem Grünzug<br />

(Änderungsbereich 3: Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich, gleichzeitig Alternativstandort 3). Die Fläche<br />

steht im Eigentum des angrenzenden Chemparks <strong>und</strong> steht für e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung nicht zur<br />

Verfügung. Durch diese Änderung kann e<strong>in</strong>e Lücke <strong>in</strong> der Darstellung des Regionalen Grünzuges<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 3 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

westlich der A 57 geschlossen werden, so dass <strong>in</strong> die Änderung auch Allgeme<strong>in</strong>e Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereiche<br />

nordöstlich von Hackenbroich e<strong>in</strong>bezogen <strong>und</strong> mit der Darstellung als Regionaler Grünzug<br />

überlagert werden. Der Regionale Grünzug wird im südlichen Anschluss auf Kölner Stadtgebiet fortgeführt.<br />

Als zweiter Schwerpunkt der 68. Änderung des GEP 99 soll der <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> Dormagen Horrem <strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Siedlungsbereich (<strong>ASB</strong>) geändert werden (Änderungsbereich 4: <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem). In diesem<br />

Bereich haben sich <strong>in</strong> der Vergangenheit verschiedene E<strong>in</strong>zelhandelse<strong>in</strong>richtungen (Fachmärkte) angesiedelt.<br />

Die Nutzung entspricht damit nicht mehr der Zielsetzung des GEP 99 für <strong>GIB</strong>, wonach diese<br />

Bereiche für gewerbliche Betriebe, <strong>in</strong>sbesondere für emittierende Unternehmen, vorgehalten werden<br />

sollen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um siedlungsbezogene Nutzungen, die eher e<strong>in</strong>em <strong>ASB</strong><br />

entsprechen. Hier hat sich entsprechend des E<strong>in</strong>zelhandelskonzeptes der Stadt Dormagen <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

e<strong>in</strong> Fachmarktsstandort entwickelt, der <strong>in</strong> Zukunft als solcher weiter genutzt werden soll,<br />

ohne dabei zentrenrelevanten E<strong>in</strong>zelhandel anzusiedeln. Die Regionalplan-Änderung soll damit die<br />

reale Nutzung nachvollziehen. Im Ergebnis s<strong>in</strong>d für den Bereich TOP-<strong>West</strong> ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen<br />

zu verzeichnen.<br />

Gleichzeitig zur Darstellung des neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> ist geplant, den bisher als Allgeme<strong>in</strong>en Freiraum-<br />

<strong>und</strong> Agrarbereich dargestellten Bereich zwischen der Autobahn A 57 im Bereich der BAB Raststätte<br />

Nievenheim <strong>und</strong> der im Regionalplan dargestellten Bahntrasse, sowie die Fläche zwischen dieser<br />

<strong>und</strong> dem bisherigen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>in</strong> <strong>GIB</strong> (ca. 40 ha) umzuwandeln (Änderungsbereich 5: Anpassungen<br />

im Bereich <strong>GIB</strong> St. Peter <strong>und</strong> <strong>Kohnacker</strong>). Der FNP der Stadt Dormagen stellt <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

Fläche für Versorgungsanlagen für e<strong>in</strong> vorhandenes Umspannwerk (ca. 30 ha) sowie Verkehrsfläche<br />

für die BAB Raststätte Nievenheim (ca. 7 ha) <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e bisher ungenutzte kle<strong>in</strong>ere gewerbliche<br />

Baufläche (ca. 3 ha) dar. Mit der Änderung sollen diese vorhandenen Nutzungen regionalplanerisch<br />

nachvollzogen werden. Sie ermöglicht ke<strong>in</strong>e zusätzliche Inanspruchnahme von Landschaft für die<br />

Siedlungsentwicklung. E<strong>in</strong> regionalplanerischer Ausgleich ist nicht erforderlich.<br />

2. Inhalt <strong>und</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeit des gültigen Regionalplans<br />

Die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung des Regierungsbezirks Düsseldorf werden<br />

durch den Regionalplan festgelegt. Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen hierfür bilden das Landesplanungsgesetz<br />

(LPIG), das Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm/LEPro)<br />

<strong>und</strong> als übergeordnete Planungsebene ist der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) zu nennen.<br />

Die zeichnerische Darstellung der Ziele des Regionalplans erfolgt im Maßstab 1:50.000. Durch diese<br />

bewusst generalisierende Darstellung, die sich fortsetzt <strong>in</strong> der textlichen Beschreibung, verbleibt e<strong>in</strong><br />

ausreichender Spielraum für die Bauleitplanung der Geme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> wird somit die kommunale Planungshoheit<br />

gewährleistet. Der hier vorliegende Umweltbericht orientiert sich an dieser generalisierenden<br />

Darstellung.<br />

Gegenstand, Form <strong>und</strong> die für die Vergleichbarkeit bedeutsamen Merkmale des Planungs<strong>in</strong>haltes des<br />

Regionalplanes e<strong>in</strong>schließlich der zu verwendenden Planzeichen <strong>und</strong> deren Bedeutung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Plan-Verordnung zum LPIG geregelt. Die Regionalpläne werden gemäß § 22 Abs. 1 Landesplanungsgesetz<br />

[LPIG] - B<strong>in</strong>dungswirkungen von Regionalplänen - mit der Bekanntmachung der Genehmigung<br />

Ziele der Raumordnung. Sie s<strong>in</strong>d von den öffentlichen Stellen <strong>und</strong> Privaten <strong>in</strong> Wahrnehmung öffentlicher<br />

Aufgaben bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu beachten. Regionalplan für das<br />

Stadtgebiet Dormagen ist der seit 1999 rechtskräftige Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirkes<br />

Düsseldorf [GEP 99]. Die Regionalpläne erfüllen die Funktionen e<strong>in</strong>es Landschaftsrahmenplanes<br />

im S<strong>in</strong>ne des Landschaftsgesetzes <strong>und</strong> e<strong>in</strong>es forstlichen Rahmenplanes gemäß Landesforstgesetz.<br />

Sie stellen regionale Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes <strong>und</strong> der<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 4 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Landschaftspflege (Landschaftsrahmenplan) <strong>und</strong> zur Sicherung des Waldes (forstlicher Rahmenplan)<br />

dar (§ 19 LPlG).<br />

3. Erläuterung der bisherigen <strong>und</strong> beabsichtigten Bereichsdarstellung im Regionalplan<br />

Änderungsbereich 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong><br />

Der aktuelle Regionalplan des Regierungsbezirkes<br />

Düsseldorf (GEP 99) stellt<br />

die für die 68. Regionalplan-Änderung<br />

vorgesehene Fläche „neuer <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong>“ als Allgeme<strong>in</strong>en Freiraum- <strong>und</strong><br />

Agrarbereich (AFA) für zweckgeb<strong>und</strong>ene<br />

Nutzungen, Regionaler Grünzug (RGZ)<br />

dar. Der Änderungsbereich 1 grenzt an<br />

den (bestehenden) <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> an,<br />

nördlich <strong>und</strong> nordöstlich beg<strong>in</strong>nen jenseits<br />

der Autobahn A 57 die gewerblich geprägten<br />

Bereiche von St. Peter. Der Bereich ist<br />

Bestandteil e<strong>in</strong>es großflächigen Freiraum-<br />

<strong>und</strong> Agrarbereichs, der nach Südwesten<br />

bis zu den Ortsteilen Straberg <strong>und</strong> Delhoven<br />

sowie den Waldbereichen des<br />

Knechtstedener Busches ausstreicht.<br />

Bis zu der im Regionalplan dargestellten<br />

Bahntrasse ist zukünftig die Darstellung<br />

als Bereich für gewerbliche <strong>und</strong> <strong>in</strong>dustrielle<br />

Nutzung (<strong>GIB</strong>) beabsichtigt.<br />

Änderungsbereich 2: Rücknahme <strong>GIB</strong><br />

Silbersee (regionalplanerischer Ausgleich)<br />

Der GEP 99 stellt nordwestlich von St.<br />

Peter e<strong>in</strong>e Erweiterung des bereits entwick- Abb. 1: Änderungsbereiche, Lage im Raum<br />

elten <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> Richtung Norden zum Silbersee dar.<br />

Mit der 68. Änderung des GEP 99 wird diese Fläche als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich<br />

(AFA) mit den Freiraumfunktionen Regionaler Grünzug (RGZ) <strong>und</strong> Schutz der Landschaft <strong>und</strong> landschaftsorientierte<br />

Erholung (BSLE) als Bestandteil der nördlich, westlich <strong>und</strong> östlich angrenzenden<br />

Freiraumbereiche dargestellt.<br />

Änderungsbereich 3: Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich (regionalplanerischer Ausgleich)<br />

An der südöstlichen Grenze Hackenbroichs ist im gültigen GEP 99 e<strong>in</strong> Bereich für gewerbliche <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong>dustrielle Nutzungen (<strong>GIB</strong>) dargestellt, der jenseits der Stadtgrenze im Osten an die Industriegebiete<br />

des Chemparks anschließt. Im Norden liegen Allgeme<strong>in</strong>e Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereiche (AFA), teilweise<br />

mit der Freiraumfunktion Regionaler Grünzug (RGZ) überlagert, die entlang der A 57 bis nach Nievenheim<br />

reichen. Auf Kölner Stadtgebiet setzten sich Freiraumnutzungen nach Süden fort.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 5 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Dieser Bereich wäre entsprechend der bestehenden Ziele des Regionalplanes der am ehesten geeignete<br />

Standort für e<strong>in</strong>e Weiterentwicklung von Gewerbe gewesen. Die Flächen s<strong>in</strong>d überwiegend jedoch<br />

<strong>in</strong> der Verfügbarkeit der Bayer AG, die hier e<strong>in</strong>e freiraumbezogene Abstandsfläche zu ihrem<br />

Werk langfristig halten möchte. Entsprechend der tatsächlichen <strong>und</strong> von Bayer gewünschten Nutzungen<br />

<strong>und</strong> Raumfunktionen soll dieser Bereich zukünftig ebenfalls als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich<br />

(AFA) mit der Freiraumfunktion Regionaler Grünzug (RGZ) dargestellt werden. Außerdem wird<br />

e<strong>in</strong>e Lücke im Regionalen Grünzug nordöstlich von Hackenbroich durch entsprechende überlagernde<br />

Darstellung über Allgeme<strong>in</strong>e Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereichszuordnung (AFA) geschlossen.<br />

Änderungsbereich 4: Umwandlung <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem<br />

Die Flächen des durch E<strong>in</strong>zelhandel geprägten TOP <strong>West</strong>-Gebietes <strong>in</strong> Horrem werden im aktuellen<br />

GEP 99 als Bereiche für gewerbliche <strong>und</strong> <strong>in</strong>dustrielle Nutzungen (<strong>GIB</strong>) dargestellt. Das Gebiet grenzt<br />

im Norden an den Allgeme<strong>in</strong>en Siedlungsbereich Horrems, im Osten an den von Dormagen-Mitte an.<br />

Die westliche Grenze bildet die A 57, im Süden/Südosten schließt sich e<strong>in</strong> schmaler Grünzug an, der<br />

Raumfunktionen als Grünfuge <strong>und</strong> Frischluftschneise wahrnimmt. Jenseits der K 18 beg<strong>in</strong>nen die Industrieflächen<br />

des Chemparks.<br />

Gemäß der tatsächlichen Nutzung soll mit der 68. Änderung des GEP 99 das Gebiet TOP <strong>West</strong> zutreffender<br />

als Allgeme<strong>in</strong>er Siedlungsbereich (<strong>ASB</strong>) dargestellt werden.<br />

Änderungsbereich 5: Anpassungen im Bereich <strong>GIB</strong> St. Peter <strong>und</strong> <strong>Kohnacker</strong><br />

Zwischen dem <strong>GIB</strong> St. Peter <strong>und</strong> dem <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>, begrenzt von der im GEP dargestellten Bahntrasse<br />

<strong>und</strong> der Autobahn A 57, wird derzeit e<strong>in</strong> Bereich als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich<br />

dargestellt, der gemäß FNP der Stadt Dormagen bauliche Nutzungen (Umspannwerk, Verkehrsfläche<br />

für die BAB Raststätte Nievenheim <strong>und</strong> gewerbliche Baufläche) aufnehmen soll <strong>und</strong> diese Funktionen<br />

bereits weitgehend erfüllt. Er soll – der Realnutzung entsprechend – zukünftig als Bereich für gewerbliche<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>dustrielle Nutzungen (<strong>GIB</strong>) dargestellt werden.<br />

4. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Inhalte <strong>und</strong> Methodik der Umweltprüfung<br />

Bei der Änderung von Raumordnungsplänen wie des Regionalplanes GEP 99 ist gemäß § 15 LPlG i.<br />

V. m. § 14 Abs. 8 LPlG bei der Neudarstellung von Siedlungsbereichen e<strong>in</strong>e strategische Umweltprüfung<br />

durchzuführen <strong>und</strong> die Ergebnisse dieser Prüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umweltbericht darzulegen. Dieser<br />

Umweltbericht ist Gegenstand des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Abs. 3 LPlG; umweltrelevante<br />

Erkenntnisse aus dieser Beteiligung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> dem abschließenden Umweltbericht <strong>und</strong> damit im weiteren<br />

Änderungsverfahren planerisch zu berücksichtigen.<br />

Die Umweltprüfung auf der Planungsebene e<strong>in</strong>es Regionalplanes orientiert sich an den Vorgaben des<br />

§ 9 Raumordnungsgesetz sowie § 15 Landesplanungsgesetz, durchzuführen ist e<strong>in</strong>e Strategische<br />

Umweltprüfung (SUP). Detailliertere Prüfungen der Umweltauswirkungen e<strong>in</strong>es Vorhabens bleiben den<br />

nachfolgenden Planungsstufen wie der Bauleitplanung vorbehalten.<br />

Im Umweltbericht s<strong>in</strong>d die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen, die die Umsetzung der Regionalplanänderung<br />

auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele <strong>und</strong> den<br />

räumlichen Anwendungsbereich der Änderung berücksichtigen, zu ermitteln, zu beschreiben <strong>und</strong> zu<br />

bewerten.<br />

Die Berücksichtigung der umweltrelevanten Aspekte bei der Änderung von Regionalplänen soll so<br />

frühzeitig erfolgen, dass negative Umweltauswirkungen erkannt werden <strong>und</strong> nach Planungsalternati-<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 6 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

ven gesucht werden kann. Planungsalternativen besonders zum Standort s<strong>in</strong>d daher e<strong>in</strong> wichtiger Bestandteil<br />

der SUP <strong>und</strong> damit des Umweltberichtes.<br />

Die methodische Erfassung <strong>und</strong> Bewertung der umweltrelevanten Aspekte hat sich an dem gegenwärtigen<br />

Wissensstand <strong>und</strong> den anerkannten Prüfmethoden zu orientieren. Der Umweltbericht muss die<br />

gemäß Art. 5 Plan-Verordnung <strong>und</strong> Anhang I SUP-RL aufzunehmenden Informationen enthalten <strong>und</strong><br />

den übergeordneten, rahmensetzenden Charakter e<strong>in</strong>es Regionalplanes (Detaillierungsgrad) sowie<br />

se<strong>in</strong>e Stellung <strong>in</strong> der Planungshierarchie berücksichtigen.<br />

Methodik<br />

Gemäß der im LPlG <strong>und</strong> den UVP-Gesetzen festgelegten Verfahren zur Durchführung der SUP wird<br />

zunächst e<strong>in</strong> Scop<strong>in</strong>g durchgeführt. Es s<strong>in</strong>d die öffentlichen Stellen <strong>und</strong> Personen des Privatrechts<br />

nach § 4 Raumordnungsgesetz zu beteiligen, die durch die Änderung des Regionalplans <strong>in</strong> ihrem<br />

Fachbereich betroffen se<strong>in</strong> könnten. Ziel des Scop<strong>in</strong>g-Verfahrens ist die Festlegung des Umfangs <strong>und</strong><br />

des Detaillierungsgrades der im Umweltbericht zu dokumentierenden Umwelt<strong>in</strong>formationen <strong>und</strong> -<br />

aspekte. Das Ergebnis des Scop<strong>in</strong>gs mit den e<strong>in</strong>gegangenen Anregungen zur Umweltprüfung <strong>und</strong><br />

deren Berücksichtigung wird Bestandteil des Umweltberichtes.<br />

Insbesondere werden folgende Unterlagen für die Bestandserfassung <strong>und</strong> Bewertung des derzeitigen<br />

Umweltzustandes <strong>und</strong> der Umweltmerkmale der voraussichtlich erheblich bee<strong>in</strong>flussten Gebiete im<br />

Rahmen der Umweltprüfung herangezogen:<br />

- Landesentwicklungsplan NRW (MURL NW, 1995),<br />

- Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) (<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf, 2000),<br />

- Fachbeiträge zum GEP 99 (<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf, 2000),<br />

- Landschaftspläne des Rhe<strong>in</strong>-Kreis Neuss, Teilabschnitt II Dormagen (Landrat des Rhe<strong>in</strong>-Kreises<br />

Neuss, 2001),<br />

- Flächennutzungsplan der Stadt Dormagen (Stadt Dormagen, 2009),<br />

- Informationssysteme <strong>und</strong> Datenbanken des Landesamtes für Natur, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

NRW (LANUV) unter www.lanuv.nrw.de im Januar 2010,<br />

- Umweltdaten vor Ort des M<strong>in</strong>isteriums Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

NRW (MUNLV) unter www.uvo.nrw.de im Januar 2010,<br />

- Auskunftssystem BK50-Karte schutzwürdiger Böden (Geologischer Dienst NRW, 2004),<br />

- Umweltbericht zu den Bebauungsplänen im Gewerbegebiet St. Peter, Dormagen (TÜV Rhe<strong>in</strong>land<br />

GmbH,1993),<br />

- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>West</strong>falen im Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs vom<br />

06.10.2009,<br />

- Stellungnahme des LANUV im Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs vom 08.10.2009,<br />

- Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW im Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs vom 09.10.2009,<br />

- Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rhe<strong>in</strong>land im Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs vom<br />

14.10.2009,<br />

- Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rhe<strong>in</strong>land im Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs vom<br />

14.10.2009.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 7 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung umweltrelevanter Unterlagen gab es nicht. Untersuchungsumfang<br />

der Umweltprüfung <strong>und</strong> der Detaillierungsgrad des Umweltberichts wurden vorab im<br />

Scop<strong>in</strong>g-Verfahren (e<strong>in</strong>geleitet durch Schreiben der <strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf vom 29.09.2009)<br />

abgestimmt. Die Anregungen der Beteiligten wurden entsprechend berücksichtigt.<br />

In Abhängigkeit von den Wertigkeiten im Umfeld der Änderungsbereiche <strong>und</strong> den von den Änderungen<br />

erwartungsgemäß ausgehenden Umweltauswirkungen wird jeweils e<strong>in</strong> umweltbezogener Untersuchungsraum<br />

abgegrenzt. Dieser wird <strong>in</strong> die Betrachtung der Belange des Umweltschutzes e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Die Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltsituation <strong>und</strong> die Beurteilung der potenziell zu erwartenden<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sowie die Beurteilung der voraussichtlichen Entwicklung<br />

des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Regionalplanänderung erfolgt im Wesentlichen<br />

verbal-argumentativ; soweit auf anerkannte <strong>und</strong> bewährte Methoden zur Charakterisierung der<br />

Umweltauswirkungen zurück gegriffen wird, erfolgt e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis darauf an entsprechender Stelle.<br />

Aspekte der Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung <strong>und</strong> des Ausgleichs werden nachfolgend berücksichtigt. Es<br />

folgt die Darstellung von Synergieeffekten <strong>und</strong> die Prüfung von Planalternativen. Den Abschluss bildet<br />

e<strong>in</strong>e nichttechnische Zusammenfassung.<br />

5. Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes <strong>und</strong> Umweltmerkmale der voraussichtlich<br />

erheblich bee<strong>in</strong>flussten Gebiete e<strong>in</strong>schließlich der Wechselbeziehungen<br />

5.1 Abgrenzung <strong>und</strong> Kurzcharakterisierung des Untersuchungsraumes <strong>und</strong> verb<strong>in</strong>dliche planerische<br />

Vorgaben im Untersuchungsraum<br />

Der Planungsraum der 68. GEP-Änderung verteilt sich auf 4 Teilräume/Änderungsbereiche <strong>in</strong> den<br />

Stadtteilen Nievenheim, St. Peter, Hackenbroich <strong>und</strong> Horrem (s. Abb. 1). Die Änderungsbereiche 3<br />

„Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich“ <strong>und</strong> 2 „Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee“ betreffen den regionalplanerischen<br />

Flächenausgleich <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d nicht mit e<strong>in</strong>er Veränderung der Realnutzung verb<strong>und</strong>en. Die jeweiligen<br />

Untersuchungsräume werden daher auf die Verflechtungsbereiche mit den angrenzenden Flächennutzungen<br />

begrenzt. Bei e<strong>in</strong>zelnen Umweltaspekten (z.B. Biotopverb<strong>in</strong>dungen) wird der Untersuchungsraum<br />

aber - den jeweiligen Anforderungen entsprechend – weiter gefasst.<br />

Auch im Änderungsbereich 4 „<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem“ wird ke<strong>in</strong>e Veränderung der derzeitigen Realnutzung,<br />

<strong>in</strong>sbesondere ke<strong>in</strong>e zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungszwecke hervorgerufen.<br />

Da die Umweltauswirkungen entsprechend ger<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d, wird der Untersuchungsraum auf die<br />

Verflechtungsbereiche mit den umliegenden Bereichen begrenzt.<br />

Der eigentliche Vorhabensraum der 68. GEP-Änderung ist der Änderungsbereich 1 „neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>“.<br />

Der entsprechende umweltbezogene Untersuchungsraum umfasst die Verflechtungsbereiche<br />

mit den Siedlungsflächen der Stadtteile Nievenheim <strong>und</strong> Delrath <strong>und</strong> den – überwiegend gewerblich<br />

genutzten – Bauflächen zwischen Delrath <strong>und</strong> St. Peter sowie die Freiflächenbereiche westlich, südlich<br />

<strong>und</strong> östlich des Änderungsbereiches bis zur L 380 bzw. dem Allgeme<strong>in</strong>en Siedlungsbereich des Stadtteil<br />

Horrems.<br />

Die Größe dieses Untersuchungsraumes beträgt ca. 700 ha. Er ist geprägt durch <strong>in</strong>tensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung. Am Süd- <strong>und</strong> am Ostrand des Untersuchungsraumes liegen offene Wasserflächen<br />

des derzeit hier noch aktiv betriebenen Kiesabbaus. Die Verflechtungsbereiche Nievenheims <strong>und</strong><br />

Delraths s<strong>in</strong>d geprägt durch E<strong>in</strong>familienhausbebauung <strong>und</strong> Geschosswohnungsbau sowie gemischt<br />

genutzte Bereiche entlang der Hauptstraßen. Am Ortsrand von Nievenheim liegt e<strong>in</strong>e Schule, am Orts-<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 8 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

rand Delraths e<strong>in</strong>e Rasensportanlage,<br />

neben der e<strong>in</strong> Teich e<strong>in</strong>schließlich se<strong>in</strong>es<br />

Uferbereichs als Bestandteil e<strong>in</strong>es<br />

Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen<br />

ist. Im Verflechtungsbereich mit den<br />

Gewerbeflächen <strong>in</strong> St. Peter bef<strong>in</strong>den sich<br />

neben der Autobahnraststätte Nievenheim<br />

Flächen e<strong>in</strong>es Umspannwerkes. Am<br />

Rande des Untersuchungsraumes, der<br />

Ortslage Horrem vorgelagert, liegt e<strong>in</strong>e<br />

Kle<strong>in</strong>gartenanlage sowie e<strong>in</strong>e weitere<br />

Freiflächensportanlage.<br />

Die Lage <strong>und</strong> Abgrenzung der Untersuchungsräume<br />

geht aus Abb. 2 hervor.<br />

Landesentwicklungsplan NRW (LEP<br />

NRW)<br />

Der LEP legt auf der Gr<strong>und</strong>lage des<br />

LEPro, die Ziele der Raumordnung <strong>und</strong><br />

Landesplanung für die Gesamtentwicklung<br />

des Landes NRW fest.<br />

Der gesamte umweltbezogene Untersuchungsraum<br />

(e<strong>in</strong>schließlich aller Teilräume)<br />

ist im LEP NRW <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />

Ballungsrandzone gekennzeichnet. Bis auf<br />

den Untersuchungsraum 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong><br />

Horrem) ist die Darstellung überlagert mit Abb. 2: Untersuchungsbereiche, Lage im Raum<br />

der Signatur für Gr<strong>und</strong>wasservorkommen. In den Untersuchungsbereichen 1 (neues <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>)<br />

<strong>und</strong> 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) überwiegt die Freiraumdarstellung gegenüber Bereichen ohne<br />

Kennzeichnung, <strong>in</strong> den Untersuchungsräumen 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) <strong>und</strong> 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong><br />

Horrem) verhält es sich umgekehrt. Die Bereiche um den Wahler Berg <strong>und</strong> die Zonser Heide s<strong>in</strong>d mit<br />

der Signatur für Gebiete für den Schutz der Natur versehen.<br />

Landschaftspläne des Rhe<strong>in</strong>-Kreis Neuss, Teilabschnitt I Neuss <strong>und</strong> Teilabschnitt II Dormagen<br />

Abgesehen von den überwiegend gewerblich genutzten Bereichen des bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong><br />

<strong>und</strong> östlich der A 57 im <strong>und</strong> am <strong>GIB</strong> St. Peter, den Allgeme<strong>in</strong>en Siedlungsbereichen Nievenheims, Delraths<br />

<strong>und</strong> der Kle<strong>in</strong>gartenanlage <strong>in</strong> Horrem sowie der Kiesgew<strong>in</strong>nungsflächen e<strong>in</strong>schließlich der diese<br />

umgebenden Freiflächen (ke<strong>in</strong>e Festsetzungen) ist der Untersuchungsraum 1 (zu „neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>“)<br />

als überwiegend ackerbaulich genutzte Landschaft mit dem Ziel Anreicherung dargestellt. Östlich<br />

der A 57 s<strong>in</strong>d die Zielflächen als Landschaftsschutzgebiet (LSG „Rhe<strong>in</strong>aue mit Altarmen <strong>und</strong> Vorland“)<br />

naturschutzrechtlich gesichert. Ebenfalls als Teilfläche e<strong>in</strong>es Landschaftsschutzgebietes (LSG<br />

„Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“) gekennzeichnet ist der Teich (Zerr<strong>in</strong>ger<br />

Büschchen) an der Autobahnraststätte Nievenheim.<br />

Im Randbereich des Untersuchungsraumes östlich der B 9 liegt das Naturschutz- <strong>und</strong> FFH-Gebiet<br />

NSG „Wahler Berg, Hannepützheide <strong>und</strong> Mart<strong>in</strong>see“.<br />

Der Änderungsbereich 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) ist ohne Festsetzungen des Landschafts-<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 9 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

planes dargestellt, ebenso wie der übrige Siedlungsbereich Hackenbroichs. Die Freiflächen des Untersuchungsbereiches<br />

3 s<strong>in</strong>d als überwiegend ackerbaulich genutzte Landschaft mit dem Ziel Anreicherung<br />

dargestellt.<br />

Horrem <strong>und</strong> damit der Untersuchungsbereich 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem) liegt außerhalb des Festsetzungsrahmens<br />

des Landschaftsplanes; die Freiflächen westlich der A 57 s<strong>in</strong>d ebenso wie am <strong>Kohnacker</strong><br />

als Zielraum für e<strong>in</strong>e Anreicherung strukturarmer Agrarflächen dargestellt.<br />

Der Änderungs- <strong>und</strong> der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee)<br />

liegt im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kreis Neuss Teilabschnitt I – Neuss, der<br />

für die Flächen des Änderungsbereiches 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) <strong>und</strong> des engeren Untersuchungsraumes<br />

ke<strong>in</strong>e Festschreibungen vornimmt.<br />

Flächennutzungsplan der Stadt Dormagen<br />

Der rechtsgültige FNP der Stadt Dormagen stellt weite Teile des Untersuchungsteilraums 1 (neuer <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong>) als landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Analog der Festschreibungen im Landschaftsplan<br />

s<strong>in</strong>d die Flächen östlich der A 57 <strong>und</strong> der Teich an der Autobahnraststätte als Landschaftsschutzgebiet<br />

gekennzeichnet. Für Nievenheim <strong>und</strong> Delrath s<strong>in</strong>d Wohnbauflächen, Geme<strong>in</strong>bedarfsflächen, Mischbauflächen<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Grünfläche (Sportplatz) verzeichnet. Die bestehenden Gewerbeflächen des <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong> bis an die A 57 s<strong>in</strong>d auch als gewerbliche Bauflächen im FNP dargestellt. Diese Darstellung<br />

setzt sich östlich der A 57 (e<strong>in</strong>schließlich der Raststätte als Verkehrsfläche abgebildet) auf e<strong>in</strong>er<br />

Teilfläche fort. In Richtung St. Peter ist e<strong>in</strong>e Fläche für Versorgungsanlagen (Umspannwerk) dargestellt,<br />

bis sich die gewerblichen Bauflächen St. Peters anschließen. Die vom Untersuchungsbereich<br />

angeschnittenen Kiesseen s<strong>in</strong>d als Wasserflächen, die vorgelagerten Freiflächen als Grünflächen ohne<br />

besondere Zweckbestimmung dargestellt. Den Bereich Wahler Berg bildet der FNP als Flächen für<br />

Wald <strong>und</strong> die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft ab. Die Kle<strong>in</strong>gartenanlage im Südosten des Untersuchungsraumes<br />

ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkle<strong>in</strong>gärten“ dargestellt. Der Untersuchungsraum<br />

1 liegt <strong>in</strong>nerhalb der Abgrenzungen des Wasserschutzgebietes WIIIB „Auf dem Gr<strong>in</strong>d“.<br />

Von Südwest nach Nordost durchquert e<strong>in</strong>e Elektrizitätsfreileitung Untersuchungsraum <strong>und</strong> Änderungsbereich.<br />

Der Änderungsbereich 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) ist im FNP als Gewerbegebiet dargestellt, im<br />

Süden, Südwesten <strong>und</strong> Südosten schließen sich die Industriegebiete St. Peters <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Versorgungsfläche<br />

mit der Zweckbestimmung „Gas“ an. Zwischen der Verkehrsfläche der B 9 <strong>und</strong> der Wasserfläche<br />

des Rhe<strong>in</strong>s liegt e<strong>in</strong>e Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Zwischen den Wasserflächen<br />

des Silbersees, dem Gewerbegebiet <strong>und</strong> der B 9 weist der FNP Waldflächen <strong>und</strong> saumartige<br />

Grünflächen auf. Die Waldbereiche setzen sich <strong>in</strong> Richtung <strong>West</strong>en bis zu den landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen entlang der A 57 fort. Für e<strong>in</strong>e Teilfläche des Änderungsbereiches erfolgte die Aufstellung<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplanes „426a Gewerbegebiet am Silbersee“.<br />

Der FNP stellt den Änderungsbereich 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) als Gewerbegebiet, am östlichen<br />

Rand <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schmalen Streifen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Im<br />

Untersuchungsbereich liegen Gewerbegebiete <strong>und</strong> landwirtschaftliche Nutzflächen. Der rechtskräftige<br />

Bebauungsplan „326 Gewerbegebiet Matthias-Gießen Straße“ enthält die rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Festsetzungen<br />

für die städtebauliche Ordnung.<br />

Für das TOP <strong>West</strong>-Gebiet <strong>in</strong> Horrem (Änderungsbereich 4: <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem) s<strong>in</strong>d im FNP Sonderbauflächen<br />

für großflächigen E<strong>in</strong>zelhandel, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche<br />

(Technisches Rathaus) vorgehalten. Im Untersuchungsraum liegen Wohnbauflächen, Verkehrsflächen,<br />

Flächen für die Eisenbahn, Geme<strong>in</strong>bedarfsflächen sowie Grünflächen (Friedhof, Parkan-<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 10 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

lagen, Kle<strong>in</strong>gärten <strong>und</strong> Verkehrsgrün).<br />

5.2 Menschen, Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

Die Fläche des neu darzustellenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> wird derzeit fast ausschließlich <strong>in</strong>tensiv landwirtschaftlich<br />

genutzt; Wohnnutzung f<strong>in</strong>det nicht statt. Die nächstgelegenen Gebäude mit Wohnnutzung<br />

liegen im Südzipfel des vorhandenen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> (privilegiertes Wohnen im GE) bzw. im Siedlungssplitter<br />

Wilhelmshof <strong>in</strong> ca. 400 m Entfernung von der Grenze des neuen <strong>GIB</strong> im Änderungsbereich<br />

1. Der nächstgelegene Allgeme<strong>in</strong>e Siedlungsbereich (Delrath) bef<strong>in</strong>det sich nordwestlich des<br />

Änderungsbereiches 1 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von ebenfalls r<strong>und</strong> 400 m (Allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiete an der<br />

Straße „Am Quir<strong>in</strong>iushof“).<br />

Die verkehrliche Anb<strong>in</strong>dung erfolgt über die vorhandene Straße „<strong>Kohnacker</strong>“ an die Neusser Straße/L<br />

380. Die Strecke bis zur Autobahn-Anschlussstelle Dormagen ist nahezu anbaufrei. Innerhalb der Flächen<br />

für das neue <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> besteht e<strong>in</strong>e Fuß- <strong>und</strong> Radwegeverb<strong>in</strong>dung zwischen der Straße<br />

„<strong>Kohnacker</strong>“ <strong>und</strong> dem Ortsrand von Delrath <strong>und</strong> von dort zum Sportplatz am Zerr<strong>in</strong>ger Büschchen.<br />

Der Bereich zwischen dem bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> den Siedlungsflächen von Nievenheim<br />

<strong>und</strong> Delrath ist Bestandteil e<strong>in</strong>es größeren zusammenhängenden Freiraumes, der im GEP 99 als regionaler<br />

Grünzug (RGZ) gekennzeichnet ist. Regionale Grünzüge sollen <strong>in</strong>sbesondere die siedlungsräumliche<br />

Gliederung sowie die freiraumorientierte Erholung sichern. Sie bedienen wichtige Naherholungsfunktionen<br />

für die Siedlungsräume. Der Änderungsbereich 1 ist wegen se<strong>in</strong>es erlebnisarmen<br />

Charakters, der Nähe zur als Raumbarriere wirksamen Autobahn <strong>und</strong> der ungenügenden Wegeverb<strong>in</strong>dungen<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Potential für die Erholungsnutzung e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Auf den Untersuchungsraum 1 wirken Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffemissionen der stark befahrenen A 57<br />

<strong>und</strong> Lärmemissionen der Bahntrasse Köln-Neuss e<strong>in</strong>; <strong>in</strong> der Umgebungslärmkarte des Landes-<br />

Umweltm<strong>in</strong>isteriums werden 24-h-Werte (Lden/dB(A)) zwischen 55 <strong>und</strong> 70 dB(A) vermerkt. Insofern<br />

muss <strong>in</strong> Bezug auf den Bereich Lärmimmissionen von e<strong>in</strong>er Vorbelastungssituation ausgegangen werden,<br />

die <strong>in</strong> den nachgeordneten Planverfahren zu berücksichtigen ist.<br />

Der Änderungsbereich 1 (neues <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) ist wegen der direkten Nachbarschaft der Gewerbeflächen<br />

im bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>in</strong> St. Peter e<strong>in</strong>er weiteren Vorbelastung durch Gewerbeimmissionen<br />

ausgesetzt; im Emissionskataster des Umweltm<strong>in</strong>isteriums ist e<strong>in</strong> emittierender Betrieb<br />

(Kieswerk Nievenheim) jedoch nur am südwestlichen Rand des Untersuchungsraumes 1 verzeichnet.<br />

Ob e<strong>in</strong>e tatsächlich erhebliche Vorbelastung durch Gewerbeimmissionen besteht, ist <strong>in</strong> den nachgeordneten<br />

Planverfahren zu prüfen.<br />

Im Untersuchungsraum 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e Wohnnutzung statt. Der Änderungsbereich<br />

selbst <strong>und</strong> weitere Flächen im Untersuchungsraum s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>gezäunt. Diese Flächen s<strong>in</strong>d<br />

nicht betretbar. Es existiert nur e<strong>in</strong>e Wegeverb<strong>in</strong>dung (Stüttger Weg) vom Z<strong>in</strong>khüttenweg am Stüttger<br />

Hof vorbei Richtung Neuss-Allerheiligen. Die Erholungsfunktion, die von diesen Flächen für die angrenzenden<br />

Verdichtungsbereiche ausgeht, ist daher als ger<strong>in</strong>g zu bewerten. Gleichwohl ist der Untersuchungsraum<br />

2 Bestandteil e<strong>in</strong>es Regionalen Grünzuges (RGZ) mit Funktionen als Schutzraum für<br />

die Landschaft <strong>und</strong> die landschaftsorientierte Erholung (BSLE). Die Rücknahme des <strong>GIB</strong> kommt diesen<br />

Raumfunktionen zugute, da <strong>in</strong> diesem Bereich der RGZ bisher e<strong>in</strong>e Engstelle aufweist <strong>und</strong> auf die<br />

Flächen des Silbersees beschränkt ist. E<strong>in</strong>e dauerhafte Aufweitung stärkt an dieser Stelle den Regionalen<br />

Grünzug.<br />

Auch der Untersuchungsraum 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) ist nicht wohngenutzt <strong>und</strong> spielt wegen<br />

se<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Größe <strong>und</strong> dem Fehlen e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>neren Wegeerschließung ke<strong>in</strong>e nennenswerte<br />

Rolle für die Erholungsfunktion der Siedlungsbereiche Hackenbroichs. Die Rücknahme des <strong>GIB</strong> bietet<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 11 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

die Chance, den sich weit nach Norden erstreckenden Regionalen Grünzug (RGZ) hier nach Süden zu<br />

erweitern, wo er Anschluss f<strong>in</strong>det an Freiflächen auf Kölner Stadtgebiet (ebenfalls als Regionaler<br />

Grünzug (RGZ) dargestellt).<br />

Der E<strong>in</strong>zelhandelstandort TOP <strong>West</strong> im Untersuchungsraum 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem) erfüllt Versorgungsfunktionen<br />

für die umliegenden Verdichtungsbereiche <strong>und</strong> darüber h<strong>in</strong>aus. Wohnnutzung f<strong>in</strong>det<br />

nur vere<strong>in</strong>zelt statt (privilegiertes Wohnen). Für die Erholung spielt der Änderungsbereich 4 selbst ke<strong>in</strong>e<br />

Rolle. Die angrenzenden Freiräume, besonders die Grünfuge <strong>in</strong> Richtung Chempark übernehmen<br />

diese Raumfunktionen. Der Untersuchungsraum ist <strong>in</strong> gleichem Maße den Emissionen der A 57 ausgesetzt<br />

wie der Untersuchungsraum 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>). Gewerbliche Emissionen gehen von<br />

ihm nicht aus.<br />

5.3 Fauna <strong>und</strong> Flora e<strong>in</strong>schließlich der biologischen Vielfalt<br />

Der Änderungsbereich 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) stellt sich als nahezu vollständig ausgeräumter Agrarbereich<br />

dar. Gehölze <strong>und</strong> Gewässer (Fließ- <strong>und</strong> Stillgewässer) fehlen vollständig. Die Ausnahme<br />

bilden straßenbegleitende Gehölzpflanzungen entlang der Autobahn. Aufgr<strong>und</strong> dieser Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

ist das Vorkommen planungsrelevanter Arten <strong>und</strong> auch e<strong>in</strong>e nennenswerte Bedeutung für die<br />

biologische Vielfalt nicht wahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

Der Untersuchungsraum 1 westlich der A 57 weist h<strong>in</strong>sichtlich der Agrarbereiche ähnliche Bed<strong>in</strong>gungen<br />

auf. Der als kle<strong>in</strong>räumiger Bestandteil e<strong>in</strong>es Landschaftsschutzgebietes ausgewiesene Teich an<br />

der Raststätte (Zerr<strong>in</strong>ger Büschchen), die ebenfalls im Landschaftsplan verzeichneten Naturdenkmale<br />

<strong>und</strong> geschützten Landschaftsbestandteile sowie die offenen Wasserflächen des Kiessees bieten Potential<br />

als Lebensräume für planungsrelevante Arten.<br />

Im Rahmen der Planfeststellung zum Ausbaus der BAB 57 wurden auf e<strong>in</strong>er Fläche im Anschluss an<br />

den Teich (Zerr<strong>in</strong>ger Büschchen) Ausgleichsmaßnahmen für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

vorgesehen, aber bis jetzt noch nicht umgesetzt. Diesbezüglich hat die Stadt Dormagen im Beteiligungsverfahren<br />

ihre Bedenken vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der hiesigen Planungsabsicht geäußert. Im weiteren<br />

Planungsverlauf ist zu prüfen, ob bereits ermittelte Alternativflächen zum erforderlichen Ausgleich<br />

genutzt werden können, wie im Bebauungsplan Nr. 4.65 „Autobahnzubr<strong>in</strong>ger, Anschlussstelle Dormagen,<br />

westlich der A 57“ ausgewiesen. Im Zuge der Begutachtung wurden Teilflächen des Änderungs-<br />

<strong>und</strong> Untersuchungsraumes 1 kartiert <strong>und</strong> bewertet. Diese Erkenntnisse können <strong>in</strong> den nachgeordneten<br />

Planverfahren Verwendung f<strong>in</strong>den.<br />

Der nördliche Teil des Untersuchungsraumes 1 mit den Siedlungsbereichen von Nievenheim, Delrath<br />

<strong>und</strong> den Gewerbeflächen von St. Peter <strong>und</strong> <strong>Kohnacker</strong> ist stark urban ausgeprägt <strong>und</strong> entsprechend<br />

vorbelastet bezüglich des betrachteten Schutzgutes. Südlich der Gewerbeflächen <strong>und</strong> zwischen A 57<br />

<strong>und</strong> B 9 weisen die Agrarflächen zwischen den Ortslagen Nachtigall <strong>und</strong> Wilhelmshof e<strong>in</strong>ige wegbegleitende<br />

Heckenstrukturen auf. Für das Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiet St. Peter wurde 1993 im Zuge<br />

e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsuntersuchung für 6 Bebauungspläne e<strong>in</strong>e detaillierte Biotopkartierung auf<br />

den unbebauten Freiflächen durchgeführt, die teilweise <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungsraumes 1 liegen.<br />

Festgestellt wurden wiesenartige Brachflächen, Staudenfluren <strong>und</strong> waldähnliche Gehölzstrukturen, die<br />

ke<strong>in</strong>e hervorzuhebende Wertigkeit besitzen.<br />

Östlich der B 9 beg<strong>in</strong>nen die Flächen des Naturschutz- <strong>und</strong> FFH-Gebietes Wahler Berg mit den östlich<br />

angrenzenden Wald-Heide-Acker-Komplexen <strong>und</strong> dem Mart<strong>in</strong>see. Es ist geprägt durch die Flugsanddüne<br />

<strong>und</strong> die ökologisch wertvollen Sand-Magerrasen-Gesellschaften. Kle<strong>in</strong>ere Bereiche im Untersuchungsraum<br />

1 werden von Eichenwald (teilweise Vorwald) e<strong>in</strong>genommen. Die Wertigkeiten s<strong>in</strong>d besonders<br />

hoch e<strong>in</strong>zustufen.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 12 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Der Änderungsbereich 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) <strong>und</strong> die unbebauten Flächen des Untersuchungsraumes<br />

2 wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung 1993 kartiert. Neben<br />

den Wasserflächen des Silbersees wurden u.a. artenreiche Krautgesellschaften (auch feuchter Lagen),<br />

Reitgrasbestände, Birkenha<strong>in</strong>e, Auengehölze <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Stieleichengruppe aufgenommen. Insgesamt<br />

ist die Wertigkeit bemerkenswert. Vorkommen planungsrelevanter Arten s<strong>in</strong>d wahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

Neben den prägenden Ackerflächen f<strong>in</strong>den sich im Untersuchungsraum 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich)<br />

schmale heckenartige Gehölzstreifen an Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen <strong>und</strong> Verkehrswegen. Aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ist das Vorkommen planungsrelevanter Arten <strong>und</strong> auch e<strong>in</strong>e nennenswerte<br />

Bedeutung für die biologische Vielfalt nicht wahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

Das <strong>Top</strong> <strong>West</strong>-Gebiet im Untersuchungsraum 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem) ist stark urban geprägt. Neben<br />

Gebäuden <strong>und</strong> sonstigen versiegelten Flächen nehmen wiesenartige Brachflächen, Rasenflächen,<br />

Verkehrsgrün <strong>und</strong> vere<strong>in</strong>zelt Straßenbäume untergeordnete Flächenanteile wahr. <strong>West</strong>lich der A 57<br />

beg<strong>in</strong>nen ausgeräumte Agrarbereiche, im Süden liegt der Friedhof mit altem Baumbestand <strong>und</strong> den<br />

Gehölzflächen entlang des Holzweges. Im Änderungsbereich 4 ist das Vorkommen planungsrelevanter<br />

Arten sehr unwahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

In der Biotopkartierung des LANUV NRW s<strong>in</strong>d folgende Biotopflächen Bestandteil der Untersuchungsräume<br />

(darunter auch nach § 62 LG NW geschützte Biotope):<br />

Biotopkatasterfläche LANUV<br />

VB-D-4806-024<br />

Biotopkatasterfläche LANUV<br />

VB-D-4806-027<br />

Biotopkatasterfläche LANUV<br />

VB-D-4906-006<br />

Biotopkatasterfläche LANUV<br />

VB-D-4806-019<br />

Biotopkatasterfläche LANUV<br />

VB-D-4806-022<br />

nördlicher Untersuchungsraum<br />

1<br />

nordöstlicher Untersuchungsraum<br />

1<br />

nordwestlicher Untersuchungsraum<br />

1<br />

westlicher Untersuchungsraum<br />

1<br />

nördlicher Untersuchungsraum<br />

2<br />

nördlicher Untersuchungsraum<br />

2<br />

Bereich des NSG „Wahler Berg“<br />

Besonderheit:<br />

§ 62 LG-20c Biotoptypen:<br />

- Zwergstrauch-, G<strong>in</strong>ster- <strong>und</strong> Wacholderheiden<br />

- Trockenrasen<br />

Schutzziel:<br />

Erhalt der Flugsanddünen, Sand-Magerrasen,<br />

Heideflächen sowie Vorwaldgebüschen <strong>und</strong><br />

naturnahem Eichenwald auf den nährstoffarmen<br />

Sandböden<br />

Nassabgrabungen<br />

Schutzziel:<br />

Erhalt der Abgrabungsgewässer als wertvolle<br />

Sek<strong>und</strong>ärlebensräume <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>tensiv ackerbaulich<br />

genutzten Raum<br />

Ackerflächen <strong>in</strong> der Verb<strong>und</strong>achse Knechtstedener<br />

Wald – Rhe<strong>in</strong>aue<br />

Entwicklungsziel:<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>er reich gegliederten Kulturlandschaft<br />

durch die Anpflanzung von Kle<strong>in</strong>gehölzen,<br />

die Entwicklung krautreichen Grassäume<br />

<strong>und</strong> die Umwandlung von Ackerflächen <strong>in</strong> Extensivgrünland<br />

Sandabgrabungen<br />

Schutzziel:<br />

Erhalt der Nassabgrabungen als ökologisch<br />

wertvolle Sek<strong>und</strong>ärbiotope, <strong>in</strong>sbesondere Erhaltung<br />

des Kle<strong>in</strong>reliefs, der Steilwände <strong>und</strong> der<br />

Gewässer<br />

Rhe<strong>in</strong>deich<br />

Schutzziel:<br />

Erhalt e<strong>in</strong>es durchgängigen Rhe<strong>in</strong>korridors<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 13 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Biotopkatasterfläche LANUV<br />

VB-D-4906-009<br />

südlicher Untersuchungsraum<br />

4<br />

Tabelle 1: Kartierte Biotope der Landesbiotopkartierung <strong>in</strong> den Untersuchungsräumen<br />

Ackerflächen <strong>in</strong> der Verb<strong>und</strong>achse Knechtstedener<br />

Wald – Rhe<strong>in</strong>aue<br />

Entwicklungsziel:<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>er reich gegliederten Kulturlandschaft<br />

durch die Anpflanzung von Kle<strong>in</strong>gehölzen,<br />

die Entwicklung krautreichen Grassäume<br />

<strong>und</strong> die Umwandlung von Ackerflächen <strong>in</strong> Extensivgrünland<br />

Insgesamt kommt dem gesamten Untersuchungsraum e<strong>in</strong>e überdurchschnittliche Bedeutung für Flora<br />

<strong>und</strong> Fauna zu. Die biologische Vielfalt ist ebenfalls als hochwertig e<strong>in</strong>zustufen. Schutzausweisungen<br />

<strong>und</strong> fachlich hervorzuhebende Wertigkeiten liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen vor. Die Wertigkeit schwankt<br />

jedoch je nach Teiluntersuchungsraum: der Untersuchungsraum 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) ist vor allem<br />

im östlichen Bereich (NSG <strong>und</strong> FFH-Gebiet Wahler Berg) besonders hochwertig. Das gilt ebenfalls für<br />

den Untersuchungsraum 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee). Allerd<strong>in</strong>gs hat der eigentliche Vorhabensraum<br />

(Änderungsbereich 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) selbst nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge bis durchschnittliche Bedeutung<br />

für Flora, Fauna <strong>und</strong> die biologische Vielfalt. Interessant s<strong>in</strong>d daher die abzuschätzenden Auswirkungen<br />

der Planung auf die höherwertigen umliegenden Bereiche.<br />

Das LANUV NRW führt e<strong>in</strong> Liste sogenannter planungsrelevanter Arten der Fauna, die e<strong>in</strong>en besonderen<br />

Schutzstatus gemäß des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes besitzen. Die Liste ist nach Naturraumtypen<br />

<strong>und</strong> geografischen E<strong>in</strong>heiten gegliedert.<br />

In der Liste der planungsrelevanten Arten (LANUV NRW) für das <strong>in</strong> diesem Fall maßgebende Messtischblatt<br />

4806 <strong>und</strong> die den Änderungsbereichen <strong>und</strong> Untersuchungsräumen entsprechenden Lebensraumtypen<br />

s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der nachstehenden Tabelle aufgeführten Arten genannt:<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 14 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Tabelle 2: potentiell vorkommende planungsrelevante Arten<br />

Der überwiegende Teil der planungsrelevanten Arten des o.g. Messtischblattes unter E<strong>in</strong>grenzung der<br />

Lebensraumtypen ist im Erhaltungszustand als günstig zu bewerten.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 15 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Laut der Stellungnahme des LANUV NRW im Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d im Umfeld des neuen <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong> Zauneidechse <strong>und</strong> Kreuzkröte als planungsrelevante Arten im F<strong>und</strong>ortkataster aufgeführt.<br />

Für die Art Rebhuhn wird e<strong>in</strong>e Relevanz nicht ausgeschlossen.<br />

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW weist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme im Rahmen des Scop<strong>in</strong>gs darauf<br />

h<strong>in</strong>, dass im Zuge der Ausbauplanungen für die A 57 umfangreiche Kartierungsarbeiten zu Feldhamster<br />

<strong>und</strong> Kiebitz durchgeführt wurden. Teile dieser Kartierungsflächen liegen auch <strong>in</strong>nerhalb des Änderungsbereiches<br />

1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>). Bef<strong>und</strong>e ergaben sich jedoch nicht.<br />

Weitere Kenntnisse über das Vorkommen planungsrelevanter Arten liegen nicht vor. E<strong>in</strong>e jeweilige<br />

konkrete Betroffenheit von planungsrelevanten Arten wird im Zuge der nachfolgenden Bauleitplanverfahren<br />

untersucht.<br />

Wirksame funktionale Beziehungen mit anderen umliegenden <strong>und</strong> z.T. hochwertigen Lebensräumen<br />

lassen sich wegen bestehender Barrieren wie z.B. Verkehrstrassen, baulichen Strukturen <strong>und</strong> Zäunen<br />

von Haus- bzw. Kle<strong>in</strong>gärten nicht feststellen.<br />

Wegen der <strong>in</strong>tensiven landwirtschaftlichen Nutzung, die im Änderungsbereich 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>),<br />

dem engeren Untersuchungsraum 1 <strong>und</strong> dem Untersuchungsraum 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich)<br />

prägend ist, der isolierten Lage des neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> (Siedlungsrandlage <strong>und</strong> Trennwirkung<br />

durch die Autobahn A 57 <strong>und</strong> die Bahntrasse Köln/Neuss), die alle Untersuchungsräume bee<strong>in</strong>trächtigende<br />

Barrierewirkung der Hauptverkehrsachsen (A 57, B 9 <strong>und</strong> Bahntrassen) sowie den<br />

stark urban überprägten Strukturen im Änderungsbereich 4 (<strong>GIB</strong> zu <strong>ASB</strong> Horrem) <strong>und</strong> <strong>in</strong> Teilen des<br />

Untersuchungsbereiches 1 (Nievenheim, Delrath, St. Peter) s<strong>in</strong>d besonders wirksame funktionale Beziehungen<br />

der Änderungsbereiche <strong>und</strong> weiter Teile der Untersuchungsräume mit umliegenden Lebensräumen<br />

nicht gegeben. Aus im Wesentlichen den gleichen Gründen wird – abgesehen von den<br />

Teilflächen der Naturschutzgebiete im Untersuchungsraum – die Regionalplanänderung für die biologische<br />

Vielfalt e<strong>in</strong>e eher untergeordnete Rolle spielen.<br />

5.4 Boden<br />

Der Untersuchungsraum ordnet sich geografisch <strong>in</strong> das Schelde-Maas-Rhe<strong>in</strong>-Plateau der Niederrhe<strong>in</strong>ischen<br />

Tiefebene <strong>und</strong> naturräumlich <strong>in</strong> die sich nach Norden verbreiternde Flussterrasse der Kölner<br />

Bucht als Bestandteil der Köln-Bonner-Rhe<strong>in</strong>ebene e<strong>in</strong>, die sich aus eiszeitlichen Schottermassen von<br />

Maas <strong>und</strong> Rhe<strong>in</strong> aufbaut.<br />

Die Böden <strong>in</strong> allen Änderungsbereichen s<strong>in</strong>d von Braunerden geprägt. Typische Braunerde, zum Teil<br />

tiefreichend humos, wechselt mit Typischer Parabraunerde. Es handelt sich um Hochflutablagerungen<br />

über Terrassenablagerungen des Jungpleistozäns bis Holozäns. Gemäß der Karte der schutzwürdigen<br />

Böden NRW s<strong>in</strong>d diesen Bodentypen Schutzwürdigkeitsklassen (von 0 bis 3: ke<strong>in</strong> Schutzstatus bis<br />

besonders schutzwürdig) der unteren Kategorien zugeordnet. In e<strong>in</strong>em Teilbereich des Änderungsbereiches<br />

3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) steht Typische Braunerde, stellenweise Auenbraunerde der<br />

Schutzklasse 2 an.<br />

In allen Untersuchungsteilräumen ist auch auf den Freiflächen von teilweise erheblichen anthropogenen<br />

Überformungen auszugehen, die <strong>in</strong> der jeweiligen Flächennutzungshistorie begründet s<strong>in</strong>d. Dies<br />

kommt auch im Kataster über Altstandorte <strong>und</strong> Altablagerungen der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde<br />

des Kreises Neuss zum Ausdruck, das e<strong>in</strong>e Vielzahl von Altstandorten, Altablagerungen, Abgrabungen<br />

<strong>und</strong> Verfüllungen für den umweltrelevanten Untersuchungsraum dokumentiert. Im Untersuchungsraum<br />

1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>), aber außerhalb des eigentlichen Vorhabensraumes, betreffen diese Darstellungen<br />

Altstandorte <strong>in</strong> den bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> St. Peter, die Umspannanlage östlich der<br />

A 57, die Autobahnraststätte, den Sportplatz <strong>und</strong> mehrere verfüllte Abgrabungen bzw. Bombentrichter.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 16 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Der eigentliche Vorhabenraum (Änderungsbereich 1 neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) ist nicht von Altlastverdachtsfällen<br />

betroffen. Ihm kommt angesichts der relativ ger<strong>in</strong>gen Schutzwürdigkeit der vorhandenen<br />

Bodentypen e<strong>in</strong>e mittlere Bedeutung h<strong>in</strong>sichtlich der Übernahme natürlicher Bodenfunktionen zu.<br />

Im Änderungsbereich 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) weisen schwermetallhaltige Bodenverunre<strong>in</strong>igungen<br />

als Altlast der ehemaligen Z<strong>in</strong>khütte Nievenheim e<strong>in</strong> besonderes Gefährdungspotential auf. Es<br />

erfolgten Sicherungsmaßnahmen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Abdeckung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Niederschlagswasserfassung,<br />

so dass ke<strong>in</strong>e unmittelbare Gefahr von der Altablagerung ausgeht.<br />

5.5 Wasser<br />

Von der Regionalplanänderung im eigentlichen Vorhabensraum (Änderungsbereich 1 neuer <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong>) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e natürlichen Oberflächengewässer betroffen. Im Untersuchungsraum s<strong>in</strong>d mit<br />

den Kiesseen südlich des bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Ortslage Nachtigall sowie dem unter<br />

Landschaftsschutz stehenden Teich (Zerr<strong>in</strong>ger Büschchen) an der Autobahnraststätte durch Abgrabungen<br />

entstandene Wasserflächen vermutlich mit direkter Verb<strong>in</strong>dung zum Gr<strong>und</strong>wasserleiter entstanden.<br />

Im Untersuchungsraum 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) liegt der Silbersee auf der Stadtgrenze<br />

Neuss/Dormagen. Er hat e<strong>in</strong>e offene Verb<strong>in</strong>dung zum Rhe<strong>in</strong>.<br />

Der Bereich der Rhe<strong>in</strong>aue (Untersuchungsraum 2 Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee <strong>und</strong> Untersuchungsraum<br />

1 neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>, Teilflächen etwa östlich der B 9) s<strong>in</strong>d durch junge Hochflutsedimente geprägt<br />

mit Gr<strong>und</strong>wasserflurabständen von unter 2 m. In der l<strong>in</strong>ksrhe<strong>in</strong>ischen Niederterrasse (übrige Untersuchungsteilräume)<br />

f<strong>in</strong>den sich Gr<strong>und</strong>wasserflurabstände von mehr als 2 m.<br />

Der Untersuchungsraum 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong>nerhalb der Abgrenzungen e<strong>in</strong>er<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzone WIIIB (zur Wassergew<strong>in</strong>nungsanlage Auf dem Gr<strong>in</strong>d). Alle übrigen Änderungsbereiche<br />

<strong>und</strong> Untersuchungsräume liegen außerhalb von Wasserschutzzonen.<br />

Alle Teilflächen östlich der A 57 gehören zum deichgeschützten Bereich (LUA 11/2001).<br />

5.6 Luft <strong>und</strong> klimatische Faktoren<br />

Der Untersuchungsraum gehört zum gemäßigt warmen Klimabezirk „Niederrhe<strong>in</strong>ische<br />

Bucht/Niederrhe<strong>in</strong>isches Tiefland“. Charakteristisch s<strong>in</strong>d vergleichsweise ger<strong>in</strong>ge W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeiten<br />

<strong>und</strong> relativ hohe Lufttemperaturen. Die mittleren Temperaturen liegen im Jahresmittel bei 10-10,5<br />

°C, die Niederschläge fallen relativ gleichmäßig verteilt über das Jahr <strong>und</strong> liegen im Jahresdurchschnitt<br />

bei e<strong>in</strong>er Niederschlagsmenge von 750 – 800 mm, die Sonnensche<strong>in</strong>dauer beträgt 1.280 St<strong>und</strong>en. Die<br />

vorherrschende Hauptw<strong>in</strong>drichtung ist <strong>West</strong>en (bevorzugt WNW/WSW), größte W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeiten<br />

werden aus Südwesten <strong>und</strong> Südosten erreicht.<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen der Untersuchungsbereiche 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) <strong>und</strong> 3<br />

(Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) dienen der Kaltluftproduktion. Für den neu auszuweisenden <strong>GIB</strong><br />

(neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) <strong>und</strong> den Änderungsbereich 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) muss berücksichtigt<br />

werden, dass durch die unmittelbare Lage an der Autobahn A 57 e<strong>in</strong>e lokal- <strong>und</strong> mikroklimatische<br />

Vorbelastung besteht (höhere verkehrsbed<strong>in</strong>gte Schadstoffbelastungen). Die Autobahn, teilweise<br />

<strong>in</strong> Dammlage, wirkt zudem als Barriere für den lokal- <strong>und</strong> mikroklimatischen Luftaustausch. Da beide<br />

Teilbereiche zudem <strong>in</strong> Nähe der Siedlungsbereiche von Nievenheim bzw. Hackenbroich liegen, haben<br />

sie - wie die Untersuchungsbereiche 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) <strong>und</strong> 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem) auch<br />

– ke<strong>in</strong>e Bedeutung für das Entstehen <strong>und</strong> die Verteilung von Kaltluft.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 17 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

5.7 Kulturelles Erbe <strong>und</strong> Sachwerte<br />

Im eigentlichen Vorhabenbereich (Änderungsbereich 1 neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Denkmäler <strong>in</strong><br />

der Denkmalliste der Stadt Dormagen aufgeführt. Im Nahbereich des Untersuchungsraumes 1 s<strong>in</strong>d<br />

folgende Denkmäler gelistet:<br />

Denkmal Nr.<br />

1.23<br />

Denkmal Nr.<br />

1.24<br />

Denkmal Nr.<br />

1.43<br />

Denkmal Nr.<br />

3.04<br />

Denkmal Nr.<br />

1.17<br />

ca. 500 m südwestlich des Änderungsbereiches 1 an<br />

der Straße <strong>Kohnacker</strong><br />

ca. 250 m südwestlich des Änderungsbereiches 1 an<br />

der Grenze des bisherigen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> unmittelbar<br />

jenseits der Bahntrasse<br />

westlich angrenzend an den Änderungsbereich 1<br />

unmittelbar jenseits der Bahntrasse<br />

ca. 450 m nordwestlich des Änderungsbereiches 1<br />

im <strong>ASB</strong> Nievenheim am Sülzhof<br />

ca. 450 m nordwestlich des Änderungsbereiches 1<br />

im <strong>ASB</strong> Nievenheim am Sülzhof<br />

Tab. 3: Denkmäler im Nahbereich des Vorhabensraum<br />

Wegekreuz<br />

Wegekreuz<br />

Wege- <strong>und</strong> Prozessionskreuz<br />

Barocker Torbogen<br />

Wegekreuz<br />

Die kulturräumliche Wirkung der Wegekreuze ist durch ihre Lage im Siedlungsraum (Denkmal Nr.<br />

1.17) oder direkt an der Bahntrasse bzw. zusätzlich an gewerblich genutzten Gebäuden im bestehenden<br />

<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> (Denkmäler Nr. 1.43 <strong>und</strong> 1.24) zum Teil stark bee<strong>in</strong>trächtigt. Die Denkmäler Nr.<br />

1.23 <strong>und</strong> 3.04 stehen auf Gr<strong>und</strong> der größeren Entfernung <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em raumfunktionalen Zusammenhang<br />

mit dem Änderungsbereich 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>).<br />

E<strong>in</strong>e Überprüfung der Wegekreuze/Bildstöcke aus dem 18. <strong>und</strong> 19. Jahrh<strong>und</strong>ert h<strong>in</strong>sichtlich ihres <strong>in</strong>haltlichen<br />

<strong>und</strong>/oder funktional-religiösen Zusammenhanges ist angesichts der kulturräumlichen Wirkung<br />

<strong>und</strong> den raumfunktionalen Beziehungen zum Vorhabensraum den nachgeordneten Planungsphasen<br />

zuzuordnen.<br />

Im eigentlichen Vorhabenbereich (Änderungsbereich 1 neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) s<strong>in</strong>d nach Auskunft des<br />

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rhe<strong>in</strong>land ke<strong>in</strong>e relevanten archäologischen F<strong>und</strong>e oder Bef<strong>und</strong>e<br />

bekannt. Zahlreiche im Untersuchungsraum 1 bekannte archäologische F<strong>und</strong>stellen (u.a. im Bereich<br />

westlich der Bahntrasse bis zur L 380, östlich <strong>und</strong> nördlich der Autobahnraststätte <strong>und</strong> am Siedlungssplitter<br />

Wilhelmshof) lassen vermuten, dass die Fehlmeldung für den Vorhabensraum <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie darauf zurückzuführen se<strong>in</strong> könnten, dass systematische Erhebungen bisher nicht stattgef<strong>und</strong>en<br />

haben. Das F<strong>und</strong>spektrum im Umfeld des Änderungsbereiches erstreckt sich von der Vorgeschichte<br />

(neolithische <strong>und</strong> metallzeitliche Siedlungsplätze) über die römische Zeit (ländliche Besiedlung zwischen<br />

den römischen Lagern von Dormagen <strong>und</strong> Neuss) <strong>und</strong> das Mittelalter bis <strong>in</strong> die Neuzeit. Die<br />

Belange des Bodendenkmalschutzes s<strong>in</strong>d bei den nachfolgenden Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen frühzeitig<br />

z.B. <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Prosperierung zu berücksichtigen. Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler s<strong>in</strong>d gemäß der<br />

Zielsetzungen des GEP 99 zu erhalten, zu pflegen, bzw. wieder herzurichten. Der Freiraum soll <strong>in</strong> diesen<br />

Bereichen geschützt werden. Aufgr<strong>und</strong> der archäologischen F<strong>und</strong>e im Umfeld <strong>und</strong> der Lage zu<br />

Denkmälern <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe kommt dem Änderungsbereich 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) e<strong>in</strong>e hohe<br />

Bedeutung h<strong>in</strong>sichtlich des kulturellen Erbes zu.<br />

Für den übrigen umweltrelevanten Untersuchungsraum liegen ke<strong>in</strong>e relevanten Erkenntnisse aus<br />

denkmal- <strong>und</strong> bodendenkmalspflegerischer Sicht vor.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 18 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Für die Sachwerte ist im Änderungsbereich 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) die Querung e<strong>in</strong>er<br />

Elektrizitäts-Freileitung zu beachten.<br />

5.8 Landschaft<br />

Der Landschaftsraumtyp LR-I-022 L<strong>in</strong>ksrhe<strong>in</strong>ischer Niederterrassenkorridor ist gekennzeichnet durch<br />

e<strong>in</strong>e Stromtallandschaft mit e<strong>in</strong>er ackergeprägten offenen Kulturlandschaft zwischen den Verdichtungsräumen<br />

e<strong>in</strong>er Ballungsrandzone. Der südliche Teil des Untersuchungsraumes 1 (neuer <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong>) <strong>und</strong> der Untersuchungsraum 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) zählen dabei zu den agrarisch<br />

geprägten Bereichen mit e<strong>in</strong>em weitgehend ausgeräumten, reizarmen Landschaftscharakter.<br />

Raumbildprägend s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Bereichen die Verkehrsachsen (A 57 <strong>in</strong> beiden, die Bahntrasse im<br />

nördlichen Untersuchungsraum).<br />

Der nördliche Teil des Untersuchungsraumes 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) ist durch den Siedlungszusammenhang<br />

Nievenheim – Delrath – St. Peter urban geprägt. Die gleiche Prägung gilt für den Untersuchungsraum<br />

4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem). Der Anteil an durchsetzenden Grün- oder landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen ist ger<strong>in</strong>g.<br />

Im Osten des gleichen Untersuchungsraumes 1 <strong>und</strong> im gesamten Untersuchungsbereich 2 (Rücknahme<br />

<strong>GIB</strong> Silbersee) s<strong>in</strong>d mit den Waldflächen des NSG Wahler Berg <strong>und</strong> dem Gehölzbestand am<br />

Silbersee naturnahe Elemente landschaftsbildprägend.<br />

Der eigentliche Vorhabensraum (Änderungsbereich 1 neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) stellt e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensiv genutzte<br />

Ackerfläche <strong>in</strong> Siedlungsrandlage dar. Sie bildet e<strong>in</strong>en bis zum Siedlungszusammenhang Nievenheim<br />

- Delrath – St. Peter auslaufenden Keil agrarischen Freiraums zwischen Nievenheim <strong>und</strong><br />

Straberg bzw. den östlich von Straberg gelegenen Auskiesungsbereichen. Visuell wird der Vorhabensraum<br />

e<strong>in</strong>gefasst durch das Weichbild der Ortslagen Nievenheim <strong>und</strong> Delrath, der Kulisse der vorhandenen<br />

Gewerbegebiete <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> St. Peter, der Autobahn A 57 <strong>in</strong> Dammlage <strong>und</strong> der Bahntrasse<br />

Köln-Neuss e<strong>in</strong>schließlich der Hochbrücke über diese (an der nördlichen Grenze des bisherigen<br />

<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>). Ohne fernwirkende Blickachsen entsteht der E<strong>in</strong>druck e<strong>in</strong>er Insellage.<br />

6. Voraussichtliche Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />

der Änderung des Regionalplans<br />

Weder der Regionalplan noch der Flächennutzungsplan weist größere zusammenhängende Gewerbeflächen<br />

auf, die die Stadt Dormagen <strong>in</strong> die Lage versetzen würde, ihre gute geoökonomische Lage<br />

zwischen den Oberzentren Köln <strong>und</strong> Düsseldorf/dem Ballungsraum Rhe<strong>in</strong>-Ruhr <strong>in</strong> angemessener Weise<br />

zu nutzen (z.B. als Standort für Unternehmen der Logistikbranche). E<strong>in</strong> entsprechender Bedarf wurde<br />

<strong>in</strong> der jüngsten Vergangenheit bereits angemeldet <strong>und</strong> durch erste Ansiedlungen im Bereich St.<br />

Peter auch <strong>in</strong> Teilen befriedigt.<br />

Um die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Dormagen ihres Ranges im System der zentralen Orte<br />

entsprechend wahrzunehmen, wird der Verwertungsdruck auf die verbleibenden Gewerbeflächenpotentiale<br />

zunehmen. Das gilt auch für die beiden Änderungsbereiche 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) <strong>und</strong><br />

3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich), die u.a. deshalb als Stanortalternativen zur Erweiterung des <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong> ausgeschieden s<strong>in</strong>d, weil sie kurz- bis mittelfristig nicht für e<strong>in</strong>e Gewerbeansiedlung <strong>in</strong> Frage<br />

kommen. Als e<strong>in</strong>ige der wenigen Gewerbeflächenpotentiale werden sie aber - wenn auch auf e<strong>in</strong>e<br />

selbst für den Planungshorizont e<strong>in</strong>es Regionalplanes lange Sicht – aus Mangel an Alternativen für<br />

e<strong>in</strong>e Gewerbeansiedlung <strong>in</strong> Betracht kommen müssen. In der Folge werden die Regionalen Grünzugbereiche<br />

<strong>in</strong> Hackenbroich blockiert <strong>und</strong> am Silbersee stark zurückgenommen sowie am Silbersee bereits<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em frühen Entwicklungsstadium bef<strong>in</strong>dliche hochwertige Biotopflächen verloren gehen.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 19 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Ohne Umsetzung des durch die Regionalplanänderung ermöglichten geplanten Vorhabens e<strong>in</strong>er Gewerbeansiedlung<br />

ist davon auszugehen, dass im Teilgebiet der Neudarstellung als <strong>GIB</strong> (Änderungsbereich<br />

1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt. Die Umweltsituation<br />

im Untersuchungsraum 1 würde ke<strong>in</strong>en relevanten Veränderungen unterworfen.<br />

In e<strong>in</strong>em <strong>GIB</strong> – so auch im dargestellten <strong>GIB</strong> Horrem – sollen vor allem emittierende Gewerbebetriebe<br />

angesiedelt werden. Angesichts der <strong>in</strong> weiten Teilen des Änderungsbereiches 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem)<br />

vollzogenen Entwicklung zu e<strong>in</strong>em mit e<strong>in</strong>er Mischung aus Handwerks- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetrieben,<br />

Verwaltungen (Technisches Rathaus, Sitz des Energieversorgers, Feuerwehr), privilegiertem Wohnen<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>sbesondere auch als Standort für Fachmärkte <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelhandel mit den bestehenden engen<br />

räumlichen Verflechtungen zu den angrenzenden Wohngebieten <strong>in</strong> Horrem <strong>und</strong> Dormagen-Mitte würde<br />

die Ansiedlung von Betrieben mit umweltrelevantem Emissionsverhalten e<strong>in</strong> nicht gewolltes Konfliktpotential<br />

darstellen.<br />

7. Derzeitige für die Änderung des Regionalplans relevante Umweltprobleme unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit e<strong>in</strong>er speziellen Umweltrelevanz<br />

beziehen<br />

Vom östlichen Rand des Untersuchungsraumes 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) angeschnitten wird das<br />

Naturschutz- <strong>und</strong> FFH-Gebiet NSG „Wahler Berg, Hannepützheide <strong>und</strong> Mart<strong>in</strong>see“. Angesichts der<br />

Entfernung vom eigentlichen Vorhabensraum (Änderungsbereich 1 neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) von etwa 1<br />

km ist e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des Schutzgebietes durch die 68. Regionalplanänderung nicht wahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

In allen Änderungsbereichen <strong>und</strong> den übrigen Untersuchungsbereichen liegen weder Flächen des europäischen<br />

Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 noch Schutzgebiete der Naturschutzgesetzgebung<br />

wie Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete (NSG oder LSG).<br />

8. Auf <strong>in</strong>ternationaler, geme<strong>in</strong>schaftlicher oder der Ebene der Mitgliedsstaaten festgelegten<br />

Ziele des Umweltschutzes, die für die Änderung relevant s<strong>in</strong>d, <strong>und</strong> die Art der Berücksichtigung<br />

dieser Ziele <strong>und</strong> sonstige Umwelterwägungen<br />

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Plan-Verordnung muss der Umweltbericht u.a. die auf <strong>in</strong>ternationaler oder<br />

geme<strong>in</strong>schaftlicher Ebene oder auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegten Ziele des Umweltschutzes,<br />

die für den Regionalplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d, <strong>und</strong> die Art, wie diese Ziele <strong>und</strong> alle Umwelterwägungen<br />

bei der Ausarbeitung des Regionalplans berücksichtigt wurden, umfassen. Diese Ziele<br />

wurden bei der Erarbeitung des LEP NRW bereits berücksichtigt <strong>und</strong> <strong>in</strong> Zielsetzungen für nachgeordnete<br />

Planungen umgesetzt. Die vorliegende 68. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf steht im E<strong>in</strong>klang mit den Vorgaben des LEP <strong>und</strong> entspricht somit auch den übergeordneten<br />

Zielen des Umweltschutzes.<br />

9. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen der Änderung des Regionalplans <strong>und</strong><br />

Wechselbeziehungen zwischen den Aspekten<br />

9.1 Menschen, Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

In ke<strong>in</strong>em der Änderungsbereiche f<strong>in</strong>det (allgeme<strong>in</strong>e) Wohnnutzung statt; es f<strong>in</strong>det auch nach der Regionalplanänderung<br />

ke<strong>in</strong>e Wohnnutzung statt – abgesehen von sogenanntem privilegiertem Wohnen<br />

(gemäß § 8 Absatz 3 Punkt 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO): Wohnungen für Aufsichts- <strong>und</strong> Be-<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 20 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

reitschaftspersonen sowie für Betriebs<strong>in</strong>haber <strong>und</strong> –leiter), das im Änderungsbereich 1 (neuer <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong>) je nach Festsetzungen für die Gewerbegebiete im späteren Bebauungsplan zulässig se<strong>in</strong><br />

könnte. Im Änderungsbereich 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem) gibt es diese privilegierte Wohnnutzung vere<strong>in</strong>zelt.<br />

Durch die geplante Gewerbeansiedlung im eigentlichen Vorhabensraum (Änderungsbereich 1: neuer<br />

<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) wird jedoch die Wohnbevölkerung im Nahbereich <strong>und</strong> weiterem Umfeld des Änderungsbereichs<br />

(<strong>in</strong> Nievenheim, Delrath, St. Peter sowie <strong>in</strong> untergeordnetem Maße privilegiertes Wohnen<br />

im bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) betroffen se<strong>in</strong>. Vorbelastungen h<strong>in</strong>sichtlich Lärm <strong>und</strong> Abgase<br />

aufgr<strong>und</strong> der Nähe zur Autobahn A 57, der Bahntrasse Köln-Neuss sowie den Gewerbebetrieben im<br />

bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>in</strong> St. Peter s<strong>in</strong>d gegeben <strong>und</strong> können durch neu h<strong>in</strong>zutretende Gewerbeemissionen<br />

sowie das zusätzliche Verkehrsaufkommen der Gewerbeansiedlung zunehmen. Der<br />

Neubau oder die Erweiterung von Erschließungse<strong>in</strong>richtungen (z.B. die <strong>in</strong>nere Erschließung des neuen<br />

Gewerbegebietes) ist – je nach konkreter Gewerbeansiedlung - möglicherweise erforderlich. Für beide<br />

Immissionsarten (Verkehrs- <strong>und</strong> Gewerbeimmissionen) gilt jedoch, dass <strong>in</strong> den nachgelagerten Planverfahren<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der vorhandenen Wohnnutzung die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden müssen (das gilt auch für den Änderungsbereich 4: <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem<br />

<strong>und</strong> die dort vorhandene <strong>und</strong> möglicherweise h<strong>in</strong>zutretende Wohnnutzung).<br />

Baubed<strong>in</strong>gte Immissionen (Baulärm, Baustellenverkehr, Staubverdriftung etc.) werden die Belastung<br />

im Untersuchungsraum 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) während der Bauphase vorübergehend substantiell<br />

verstärken. Hier s<strong>in</strong>d Kumulationswirkungen wegen des geplanten Ausbaus der Autobahn e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Rastanlage möglich <strong>und</strong> müssen im weiteren Planungsfortgang beider Maßnahmen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Durch die Regionalplanänderung werden im Untersuchungsraum 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) Flächenanteile<br />

des Regionalen Grünzuges (RGZ) ersetzt, die jedoch im eigentlichen Vorhabensraum nur e<strong>in</strong>geschränkte<br />

Funktionalität für die Naherholung aufweisen. Da zwischen Vorhabensraum <strong>und</strong> <strong>ASB</strong> e<strong>in</strong><br />

Korridor verbleibt, der die hier gut entwickelten Wegeverb<strong>in</strong>dungen erhält <strong>und</strong> die Zugänglichkeit des<br />

gesamten RGZ aus St. Peter, Delrath <strong>und</strong> Nievenheim sicherstellt, ist nur mit Auswirkungen durch die<br />

Regionalplanänderung auf die Erholungsfunktionen mit mittlerer Wertigkeit zu rechnen. In den nachgeschalteten<br />

Planverfahren kann überdies durch die Berücksichtigung z.B. von Fuß- <strong>und</strong> Radwegeverb<strong>in</strong>dungen<br />

<strong>in</strong> Richtung Eisenbahnbrücke am bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> e<strong>in</strong> Beitrag zur<br />

E<strong>in</strong>griffsm<strong>in</strong>derung geleistet werden. Die örtliche Landschaftsbildbee<strong>in</strong>trächtigung durch den neuen<br />

<strong>GIB</strong> soll durch den verbleibenden RGZ abgemildert werden. Maßnahmen <strong>und</strong> Festsetzungen zur <strong>GIB</strong>-<br />

E<strong>in</strong>grünung sowie Ortsrande<strong>in</strong>grünung Delraths sollen auf der Ebene der Bauleitplanung e<strong>in</strong>en<br />

möglichst verträglichen Übergang zu dem dann <strong>in</strong> etwa 400 m angrenzenden neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong><br />

entwickeln.<br />

Insgesamt wird der Verlust von Flächen für den Regionalen Grünzug (RGZ) durch die 68. Regionalplanänderung<br />

an anderer Stelle im Stadtgebiet annähernd ausgeglichen, <strong>in</strong>dem RGZ-Bereiche langfristig<br />

gesichert, d.h. nicht länger für e<strong>in</strong>e ursprünglich vorgesehene gewerbliche Nutzung vorgesehen<br />

werden (Änderung 2: Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee <strong>und</strong> Änderung 3: Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich).<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird an e<strong>in</strong>er Stelle durch überlagernde Darstellung von RGZ über Allgeme<strong>in</strong>em Freiraum<br />

–<strong>und</strong> Agrarbereich (AFA) der bestehende RGZ erweitert. Hier kann e<strong>in</strong>e Lücke im RGZ geschlossen<br />

werden <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Anschluss an ebenfalls als RGZ dargestellte Flächen jenseits der Stadtgrenze<br />

Dormagens auf Kölner Stadtgebiet entstehen.<br />

Mit der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen gehen Produktionsflächen für Nahrungsmittel<br />

verloren. Durch den geplanten Flächentausch wird jedoch teilweise e<strong>in</strong> Ausgleich gef<strong>und</strong>en (ke<strong>in</strong>e<br />

Gewerbeansiedlung mehr auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Änderungsbereich 3: Rücknahme<br />

<strong>GIB</strong> Hackenbroich).<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 21 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Mit der Änderung des Regionalplans <strong>und</strong> bei Beachtung der e<strong>in</strong>schlägigen Regelwerke zum Schutz<br />

der Ges<strong>und</strong>heit der Wohnbevölkerung vor Auswirkungen durch die Gewerbeansiedlung (Vorbeugender<br />

Immissionsschutz) ergeben sich <strong>in</strong>sgesamt ke<strong>in</strong>e erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Mensch.<br />

9.2 Fauna <strong>und</strong> Flora e<strong>in</strong>schließlich der biologischen Vielfalt<br />

Mit der Regionalplanänderung bzw. der durch diese ermöglichten Gewerbeansiedlung im Änderungsbereich<br />

1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) geht der Verlust der derzeit vorhandenen Biotopstrukturen e<strong>in</strong>her.<br />

Bei Umsetzung des Vorhabens wird durch Überbauung e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

erfolgen, der im Rahmen der auf den konkretisierenden Planungsebenen greifenden E<strong>in</strong>griffs-<br />

/Ausgleichsregelungen nach Naturschutzgesetz entsprechend zu berücksichtigen ist. Betroffen s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>tensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen mit entsprechend ger<strong>in</strong>ger Wertigkeit.<br />

Auf Regionalplanebene steht der Möglichkeit der Überbauung im Änderungsbereich 1 (neuer <strong>GIB</strong><br />

<strong>Kohnacker</strong>) der Verzicht auf eben diese Möglichkeit <strong>in</strong> den Änderungsbereichen 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong><br />

Silbersee) <strong>und</strong> 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) gegenüber: durch den Flächentausch werden Flächen<br />

<strong>in</strong> gleicher Größenordnung e<strong>in</strong>er baulichen Entwicklung nachhaltig entzogen. Der regionalplanerische<br />

Ausgleich führt damit zu Aufwertungen für Flora, Fauna <strong>und</strong> die biologische Vielfalt. Weiterh<strong>in</strong><br />

können durch die geplante Regionalplandarstellung Freiräume nördlich von Hackenbroich zusätzlich<br />

als Bestandteile des Regionalen Grünzuges (RGZ) gesichert werden.<br />

Im eigentlichen Vorhabensraum (Änderungsbereich 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) werden vorwiegend <strong>in</strong>tensiv<br />

genutzte landwirtschaftliche Flächen mit e<strong>in</strong>em sehr ger<strong>in</strong>gen Gehölzanteil beansprucht, so<br />

dass das Arten<strong>in</strong>ventar der Fläche begrenzt ist <strong>und</strong> sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf Arten der offenen Feldflur<br />

beschränkt. Bei Umsetzung des Vorhabens werden diese Arten verdrängt, siedlungstolerante Arten<br />

erhalten h<strong>in</strong>gegen neuen Lebensraum.<br />

Belastbare Anhaltspunkte für das Vorkommen Geschützter Arten liegen derzeit nicht vor. Die isolierte<br />

Lage des geplanten <strong>GIB</strong> spricht zusätzlich gegen das Vorkommen anspruchsvollerer Arten (Trennwirkung<br />

durch die Autobahn A 57, die Bahntrasse <strong>und</strong> die umliegenden bebauten Bereiche von Nievenheim,<br />

Delrath <strong>und</strong> St. Peter). Das Vorkommen zweier planungsrelevanter Arten im Umfeld des Vorhabensraumes<br />

sowie die vom LANUV NRW nicht ausgeschlossene Relevanz e<strong>in</strong>er weiteren Art bed<strong>in</strong>gt<br />

jedoch im Rahmen der nachgeschalteten Bauleitplanverfahren e<strong>in</strong>e artenschutzrechtliche Prüfung. In<br />

dieser wird artbezogen überprüft, <strong>in</strong>wieweit die Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG erfüllt s<strong>in</strong>d. In<br />

die Beurteilung können mögliche Vermeidungsmaßnahmen sowie funktionserhaltende Maßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen) mit e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

Die Überprüfung der Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG erfolgt gemäß aktueller Rechtsprechung<br />

<strong>in</strong>dividuenbezogen. Die Vorgehensweise orientiert sich an den „H<strong>in</strong>weisen der LANA zur Anwendung<br />

des europäischen Artenschutzrechtes bei der Zulassung von Vorhaben <strong>und</strong> bei Planungen“<br />

(2007). Im Vorfeld der b<strong>in</strong>denden Planungen gilt es dabei, die Artenschutzbelange herauszuarbeiten,<br />

die e<strong>in</strong>er späteren Zulassung der Planung entgegenstehen könnten. Insbesondere handelt es sich aus<br />

Sicht des Artenschutzes um die Identifikation von H<strong>in</strong>dernissen, die e<strong>in</strong>e evtl. Ausnahmen nach § 43<br />

BNatSchG von den Verboten des § 42 BNatSchG begründen könnten.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Ergebnisse bezüglich der Artenschutzbetroffenheit zu erwarten,<br />

die zu planerisch nicht zu bewältigenden Problemen auf der Ebene der nachgeschalteten Bauleitplanung<br />

führen könnten. Vermeidungs- sowie funktionserhaltene Maßnahmen müssen auf dieser<br />

Planungsebene gegebenenfalls verb<strong>in</strong>dlich festgesetzt werden.<br />

Durch die Rücknahme des <strong>GIB</strong> Silbersee (Änderungsbereich 2) wird e<strong>in</strong> Lebensraum, <strong>in</strong> dem das Vor-<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 22 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

kommen von Rote-Liste-Arten der Flora <strong>und</strong> streng geschützter Arten der Fauna bereits festgestellt<br />

oder aber als sehr wahrsche<strong>in</strong>lich angenommen werden kann (u.a. durch die Naturschutzverbände,<br />

siehe Schreiben zum Scop<strong>in</strong>g vom 13.10.2009), nachhaltig gegenüber e<strong>in</strong>er Inanspruchnahme durch<br />

Siedlungstätigkeit geschützt.<br />

9.3 Boden<br />

Mit der Regionalplanänderung wird die Veränderung der Oberflächengestalt der gesamten Fläche des<br />

Änderungsbereiches 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) sowie e<strong>in</strong>e überwiegende Versiegelung <strong>und</strong> Verdichtung<br />

des Bodens vorbereitet. Damit wird der Boden auf diesen Flächen se<strong>in</strong>e Funktion als Filter-, Puffer-<br />

<strong>und</strong> Stoffumwandlungsmedium verlieren. Es s<strong>in</strong>d jedoch ke<strong>in</strong>e Böden mit e<strong>in</strong>er hohen Schutzwürdigkeit<br />

betroffen. Aufgr<strong>und</strong> der <strong>in</strong>tensiven landwirtschaftlichen Nutzung liegt e<strong>in</strong>e entsprechende Vorbelastung<br />

vor.<br />

Auf regionalplanerischer Ebene wird e<strong>in</strong> Ausgleich der Auswirkungen durch die Rücknahme von <strong>GIB</strong><br />

sowie die zusätzliche Darstellung von RGZ erreicht. Hier können natürliche Bodenfunktionen <strong>in</strong> entsprechendem<br />

Umfang sichergestellt werden. Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>det auf Ebene der nachfolgenden Bauleitplanverfahren<br />

e<strong>in</strong>e Prüfung h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>es angemessenen Ausgleichs der entstehenden erheblichen<br />

Auswirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen statt.<br />

Für den Altstandort im Änderungsbereich 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee) bedeutet die Regionalplanänderung,<br />

dass die Möglichkeit e<strong>in</strong>er von der ursprünglich vorgesehenen Gewerbeansiedlung mitgezogenen<br />

Altlastensanierung ausscheidet. Auch auf langfristige Sicht besteht jedoch für diesen Standort<br />

ke<strong>in</strong>e reelle Chance auf e<strong>in</strong>e Gewerbeansiedlung; dies hat die Alternativenprüfung für den Standort<br />

e<strong>in</strong>er großflächigen Gewerbeansiedlung <strong>in</strong> Dormagen zweifelsfrei ergeben. Zudem bleibt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

offen, ob es zu e<strong>in</strong>er mitgezogenen Altlastensanierung überhaupt gekommen wäre: <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für<br />

e<strong>in</strong>e Sanierung entscheidend ist das von e<strong>in</strong>er Altlast ausgehende Gefährdungspotential. Die Altlast<br />

am Silbersee muss aber nach erfolgten Sicherungsmaßnahmen (Abdeckung <strong>und</strong> Niederschlagswassererfassung)<br />

als gesichert gelten, e<strong>in</strong> unmittelbares Gefährdungspotential besteht nicht. An zweiter<br />

Stelle ist vor e<strong>in</strong>er Sanierung die Sensibilität der geplanten Flächennutzung zu prüfen. E<strong>in</strong>e Gewerbeansiedlung<br />

wird <strong>in</strong> aller Regel unempf<strong>in</strong>dlicher gegenüber Altlasten e<strong>in</strong>zustufen se<strong>in</strong> als z.B. e<strong>in</strong> für<br />

e<strong>in</strong>e langfristige Biotopentwicklung vorgesehener Freiraum. Es besteht die Möglichkeit, dass auch bei<br />

e<strong>in</strong>er Gewerbeansiedlung die bereits getroffenen Sicherungsmaßnahmen als ausreichend zu qualifizieren<br />

wären, solange auf der ermittelten Schadstelle ke<strong>in</strong>e Bodenbewegungen erfolgen <strong>und</strong> diese<br />

weiterh<strong>in</strong> nachhaltig versiegelt (mit Niederschlagswassererfassung) bleibt. Da nur e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Teilfläche<br />

des ursprünglich geplanten <strong>GIB</strong> betroffen ist, stellt dies e<strong>in</strong>e realisierbare Planvariante dar.<br />

9.4 Wasser<br />

Die 68. Regionalplanänderung legt die planerische Gr<strong>und</strong>lage für großflächige Versiegelungen im neuen<br />

<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>. Damit werden Flächen der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung weitestgehend entzogen. Unter<br />

Berücksichtigung des § 51a LWG-NRW (Beseitigung von Niederschlagswasser) ist auf den nachfolgenden<br />

Planungsebenen, <strong>in</strong>sbesondere bei der Aufstellung der Bebauungspläne dafür Sorge zu<br />

tragen, dass das anfallende Niederschlagswasser „zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt<br />

oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über e<strong>in</strong>e Kanalisation <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gewässer e<strong>in</strong>zuleiten (ist),<br />

sofern dies ohne Bee<strong>in</strong>trächtigung des Wohls der Allgeme<strong>in</strong>heit möglich ist”. E<strong>in</strong>e ortsnahe Versickerung<br />

erhält die Gr<strong>und</strong>wasserneubildung <strong>und</strong> unterstützt den Hochwasserschutz aufgr<strong>und</strong> der dann<br />

nicht notwendigen direkten E<strong>in</strong>leitung des Niederschlagswassers <strong>in</strong> die Vorflut.<br />

Durch die Rücknahme von zur Bebauung vorgesehen Flächen im Rahmen des regionalplanerischen<br />

Flächenausgleichs wird e<strong>in</strong> wesentlicher Beitrag zur M<strong>in</strong>derung der E<strong>in</strong>griffsfolgen geleistet.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 23 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Bei der Umsetzung des Vorhabens auf den entsprechenden Planungsebenen ist den Vorgaben entsprechend<br />

der ausgewiesenen Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzone Rechnung zu tragen.<br />

9.5 Luft <strong>und</strong> klimatische Faktoren<br />

Die Regionalplanänderung ermöglicht den Verlust von Freiraum mit klimatischen Ausgleichsfunktionen<br />

aufgr<strong>und</strong> der Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung (Änderungsbereich 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) <strong>und</strong> erhöht<br />

potentiell die Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Raumes gegenüber Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Luft <strong>und</strong> des Klimas. In<br />

gleicher Flächengröße wird jedoch auch auf e<strong>in</strong>e derzeit planungsrechtlich mögliche Überbauung <strong>und</strong><br />

Versiegelung verzichtet (Änderungsbereiche 2: Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee <strong>und</strong> 3: Rücknahme <strong>GIB</strong><br />

Hackenbroich).<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus kommt es zum Verlust e<strong>in</strong>er Teilfläche e<strong>in</strong>es RGZ, der Ausgleichsfunktionen für Klima<br />

<strong>und</strong> Luft aufweist. Die Funktion des gesamten RGZ bleibt jedoch aufgr<strong>und</strong> der Größe des Raumes <strong>in</strong><br />

der Gesamtheit erhalten. Durch den vorgesehenen regionalplanerischen Flächenausgleich wird dafür<br />

Sorge getragen, dass der RGZ auf Dormagener Stadtgebiet <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em flächenhaften Ausgangsverhältnis<br />

bestehen bleibt. Zusätzlich wird e<strong>in</strong>e Lücke im RGZ geschlossen (Änderungsbereich 3: Rücknahme<br />

<strong>GIB</strong> Hackenbroich), wodurch der RGZ <strong>in</strong>sbesondere Anschluss an e<strong>in</strong>en RGZ auf Kölner<br />

Stadtgebiet erhält.<br />

9.6 Kulturelles Erbe <strong>und</strong> Sachwerte<br />

Im Bereich der Vorhabensfläche (Änderungsbereich 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) s<strong>in</strong>d archäologische<br />

F<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e nach Aussage des Amtes für Bodendenkmalschutzes nicht auszuschließen. E<strong>in</strong>e<br />

Prosperierung oder e<strong>in</strong>e vergleichbare Untersuchung steht noch aus. Deren Ergebnisse s<strong>in</strong>d auf den<br />

nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.<br />

Für die unmittelbar an der Außengrenze des gleichen Änderungsbereich 1 gelegenen e<strong>in</strong>getragenen<br />

Denkmäler ist e<strong>in</strong>e Überprüfung der <strong>in</strong>haltlichen <strong>und</strong>/oder funktional-religiösen Zusammenhänge erforderlich,<br />

um gegebenenfalls Art <strong>und</strong> Umfang von Vermeidungs- <strong>und</strong> M<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im Rahmen<br />

der nachfolgenden Bauleitplanverfahren bestimmen zu können.<br />

Auswirkungen auf die Baudenkmäler im umliegenden Untersuchungsraum s<strong>in</strong>d im Zusammenhang mit<br />

der Regionalplanänderung wegen der Lage der Denkmäler im (bereits bebauten) Siedlungsbereich<br />

Nievenheims nicht anzunehmen.<br />

Der planerische Umgang mit der im Flächennutzungsplan dargestellten Leitungstrasse im Änderungsbereich<br />

1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) muss auf den nachfolgenden Planungsstufen geklärt werden.<br />

Die 68. Regionalplanänderung führt zu e<strong>in</strong>er Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durch<br />

den neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>in</strong> der Größenordnung von etwa 33 ha. Dem steht im Rahmen des regionalplanerischen<br />

Flächen-Ausgleichs e<strong>in</strong> Zuwachs von allgeme<strong>in</strong>em Agrar- <strong>und</strong> Freiraum <strong>in</strong> gleicher<br />

Größenordnung, aber nicht derselben Qualität gegenüber: während <strong>in</strong> Hackenbroich (Änderungsbereich<br />

3) e<strong>in</strong>e landwirtschaftliche Nutzung auf der ehemaligen <strong>GIB</strong>-Fläche höchstwahrsche<strong>in</strong>lich ist, wird<br />

man am Silbersee (Änderungsbereich 2) dauerhaft nicht mit e<strong>in</strong>er Feldwirtschaft oder Grünlandnutzung<br />

rechnen können. In Hackenbroich werden die Flächen bereits überwiegend als Äcker genutzt;<br />

am Silbersee steht die Altlast-Problematik, aber auch die <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>gesetzte Sukzession zu höherwertigen<br />

Biotopflächen e<strong>in</strong>er Umnutzung zu Landwirtschaftsflächen entgegen.<br />

In der Flächenbilanz wird sich nach derzeitigem Ermessen e<strong>in</strong> Verlust von möglichem landwirtschaftlichem<br />

Bewirtschaftungsraum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwa 25 ha ergeben. Von der Gesamtfläche<br />

der Stadt Dormagen werden laut Angaben im Flächennutzungsplan derzeit 46,24 % (oder r<strong>und</strong> 3.950<br />

ha) landwirtschaftlich genutzt. Nach Umsetzung der durch die Regionalplanänderung ermöglichten<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 24 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Vorhaben nimmt der Anteil von Landwirtschaftsfläche an der Gesamtfläche um 0,29 % auf dann noch<br />

45,95 % ab.<br />

9.7 Landschaft<br />

Durch die Regionalplanänderung kommt es zum Verlust der Erholungsfunktion des Vorhabensraumes<br />

(Änderungsbereich 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>). Dies ist aufgr<strong>und</strong> der Lage <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Regionalen<br />

Grünzuges (RGZ) mit direkten Auswirkungen für die Erholung verb<strong>und</strong>en. Der umliegende RGZ ist<br />

weiterh<strong>in</strong> für die Freizeit- <strong>und</strong> Erholung nutzbar. Se<strong>in</strong>e Funktion bleibt aufgr<strong>und</strong> der Größe des Grünzuges<br />

<strong>in</strong> der Gesamtheit erhalten. Durch den Flächentausch werden zudem mehr RGZ-Flächen neu<br />

geschaffen als durch den neuen <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />

Das Landschaftsbild wird bei Realisierung des Vorhabens gr<strong>und</strong>legend überformt <strong>und</strong> neu gestaltet.<br />

Die Offenlandstrukturen gehen verloren. Im neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> ist angesichts der geplanten Ansiedlung<br />

mit Baukörpern zu rechnen, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer Höhe erhebliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Landschaftsbild haben können. Hier können Maßnahmen zur <strong>GIB</strong>-E<strong>in</strong>grünung sowie Ortsrande<strong>in</strong>grünung<br />

Delraths gleichzeitig Abschirmwirkungen gegenüber dem neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> entfalten<br />

<strong>und</strong> zur E<strong>in</strong>griffsm<strong>in</strong>derung (möglicherweise <strong>in</strong> Zusammenhang mit Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen)<br />

beitragen. Die Darstellung des Regionalen Grünzuges zwischen diesen Siedlungsbereichen<br />

macht deutlich, dass entsprechende bauleitplanerische Festsetzungen getroffen werden sollen. Wegen<br />

der Lage des Änderungsbereiches 1 <strong>in</strong> der Nähe der Siedlungsbereiche Nievenheim, Delrath <strong>und</strong><br />

St. Peter s<strong>in</strong>d weite Teile des Wirkungsbereiches e<strong>in</strong>er Landschaftsbildbee<strong>in</strong>trächtigung durch Bebauung<br />

bereits stark sichtverschattet. Es s<strong>in</strong>d nur Flächen <strong>in</strong> süd-westlicher Richtung betroffen. Die konkreten<br />

Landschaftsbildbee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu deren Vermeidung, M<strong>in</strong>derung <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls zu deren Ausgleich werden <strong>in</strong> den nachgeschalteten Planverfahren ermittelt, wenn die<br />

Vorhaben e<strong>in</strong>e aussagekräftige Planreife entwickelt haben.<br />

Durch die vorstehend beschriebene Lage <strong>und</strong> verstärkt durch die Wirkungen von Autobahn <strong>und</strong> Bahntrasse<br />

sowie unter Berücksichtigung der bereits bestehenden gewerblichen Strukturen südlich im Bereich<br />

der Fläche zwischen der BAB 57 <strong>und</strong> der Bahntrasse ist e<strong>in</strong>e erhebliche Trennwirkung durch den<br />

neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> nicht zu erwarten. Die mit der Rücknahme von <strong>GIB</strong>-Flächen verb<strong>und</strong>ene Vermeidung<br />

solcher Trennwirkungen wird im Gesamtraum zu e<strong>in</strong>er Verbessung der Situation h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Durchlässigkeit im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Biotopvernetzung führen: die aufgegebenen <strong>GIB</strong> liegen <strong>in</strong> diesbezüglich<br />

neuralgischen Bereichen (Engstellen <strong>in</strong> den Grünzug-Verb<strong>in</strong>dungen zu Freiflächenbereichen<br />

im Kölner Norden <strong>und</strong> Neusser Süden).<br />

9.8 Wechselbeziehungen <strong>und</strong> kumulative Wirkungen<br />

Die Wechselwirkungen zwischen den vorstehend beschriebenen Schutzgütern s<strong>in</strong>d im Wesentlichen<br />

geprägt durch die Art der Realnutzung. Die Auswirkungen auf <strong>und</strong> die Gestaltung der Schutzgüter<br />

durch die <strong>in</strong>tensiv betriebene Landwirtschaft werden hier nicht detailliert ausgeführt, da sie ke<strong>in</strong>e Besonderheiten<br />

zu den üblicherweise mit der Intensiv-Landwirtschaft verb<strong>und</strong>enen E<strong>in</strong>flüsse aufweisen.<br />

Gleiches gilt für die landwirtschaftlichen Immissionen, die auf die Untersuchungsbereiche e<strong>in</strong>wirken.<br />

Für die Änderungsbereiche 2 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Silbersee), 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) <strong>und</strong> 4<br />

(<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem) werden ke<strong>in</strong>e Veränderungen am Wirkgefüge der <strong>in</strong> der Umwelt ablaufenden<br />

Prozesse zu erwarten se<strong>in</strong>, da die bisherige Nutzung durch die Regionalplanänderung etabliert wird.<br />

Bei der Umsetzung des eigentlichen Vorhabens (Gewerbeansiedlung) werden Planauswirkungen realisiert,<br />

die - bezogen auf die e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter – vorstehend erläutert werden. Als Ursachen für<br />

darüber h<strong>in</strong>aus schutzgutübergreifende Prozessgefüge s<strong>in</strong>d anzuführen<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 25 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Ursache Prozess<br />

Bodenversiegelung führt zu e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>räumig wirksamen Temperaturerhöhung der unteren Luftschichten<br />

Bodenversiegelung führt zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate<br />

Umnutzung führt zu e<strong>in</strong>em Verlust von Lebensraum für Bodenorganismen, Tieren <strong>und</strong><br />

Pflanzen. Arten der offenen Feldflur werden verdrängt, siedlungstolerante<br />

Arten erhalten h<strong>in</strong>gegen neuen Lebensraum<br />

Überbauung führt zu e<strong>in</strong>em Verlust des E<strong>in</strong>baus von Luftschadstoffen, vor allem von<br />

Stäuben<br />

Überbauung führt zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung des Luftaustausches mit angrenzenden Räumen<br />

Gewerbliche Nutzung führt zu e<strong>in</strong>er Zunahme von Immissionen wie Lärm <strong>und</strong> Luftverunre<strong>in</strong>igungen<br />

Die beschriebenen (weitgehend physikalischen) Wechselwirkungen entsprechen den gr<strong>und</strong>sätzlich zu<br />

erwartenden prozessualen Veränderungen, die mit e<strong>in</strong>er Bebauung von Flächen im Außenbereich e<strong>in</strong>hergehen.<br />

Wegen der E<strong>in</strong>griffsgröße s<strong>in</strong>d sie als erheblich e<strong>in</strong>zustufen, auch wenn sie im Wesentlichen<br />

wegen der isolierten Lage des Änderungsbereiches 1 (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) <strong>in</strong> Siedlungsrandlage<br />

zwischen Autobahn <strong>und</strong> Bahntrasse auf dieses beschränkt bleiben oder zum<strong>in</strong>dest ger<strong>in</strong>gere Wirkung<br />

entfalten. Maßnahmen zur M<strong>in</strong>derung oder zum Ausgleich der negativen Folgewirkungen auf<br />

schutzgutübergreifende Prozesse s<strong>in</strong>d nur bed<strong>in</strong>gt möglich (z.B. die Gestaltung von weniger stark frequentierten<br />

Verkehrsflächen im versickerungsfähigen Aufbau oder Maßnahmen zur technischen Niederschlagswasserversickerung)<br />

<strong>und</strong> deren Feststellung <strong>und</strong> Festschreibung den nachfolgenden Planungsprozessen<br />

vorbehalten.<br />

Durch die direkt den eigentlichen Vorhabensraum (Änderungsbereich 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>) tangierenden<br />

Ausbauplanungen der A 57 (sechsstreifiger Ausbau zwischen dem AK Neuss <strong>und</strong> südlich der<br />

AS Dormagen sowie den Ausbau der Rastanlage) können sich kumulative Wirkungen entfalten, vor<br />

allem, wenn sich die Bauphasen zeitlich überschneiden. Sie s<strong>in</strong>d gegebenenfalls <strong>in</strong> die Prüfschritte der<br />

Umweltuntersuchungen zu beiden Maßnahmen entsprechend des Planungsfortganges e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

9.9 Auswirkungsschwerpunkte<br />

Die umweltbezogenen Auswirkungen konzentrieren sich erkennbar auf den eigentlichen Vorhabensraum<br />

(Änderungsbereich 1: neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>). Sie s<strong>in</strong>d anlagenbezogen <strong>und</strong> im Wesentlichen<br />

durch die Flächenversiegelung durch Überbauung verursacht. Nennenswerte Fernwirkungen s<strong>in</strong>d nicht<br />

zu erwarten bzw. durch geeignete Vermeidungs-, M<strong>in</strong>derungs- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen auf den<br />

nachgeschalteten Planungsebenen <strong>in</strong> ihren Folgewirkungen angemessen begrenzbar.<br />

Die Auswirkungen durch die regionalplanerische Flächenkompensation betreffen vorrangig den besonders<br />

positiv zu bewertenden Ausbau des Regionalen Grünzugsystems für das Stadtgebiet Dormagens.<br />

Von der Änderung 4 (<strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> Horrem) gehen ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen aus.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 26 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

10. Maßnahmen zur Vermeidung, Verm<strong>in</strong>derung <strong>und</strong> zum Ausgleich erheblicher negativer<br />

Umweltauswirkungen<br />

Die beabsichtigte 68. Änderung des Regionalplanes bereitet E<strong>in</strong>griffe gem. §§ 18 – 21 B<strong>und</strong>es-<br />

Naturschutzgesetz BNatSchG vor; räumlich konkretisierte Maßnahmen zur Vermeidung, Verm<strong>in</strong>derung<br />

<strong>und</strong> zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen werden auf Ebene der Bauleitplanung<br />

festgelegt. Im Rahmen der Regionalplanung können diese E<strong>in</strong>griffe aufgr<strong>und</strong> der Maßstäblichkeit nicht<br />

abschließend ermittelt werden, gleichwohl wird durch Flächentausch <strong>und</strong> Grünzugsdarstellungen sowie<br />

im Kapitel 9 dargelegte Maßnahmen e<strong>in</strong> regionalplanerischer Ausgleich erzielt.<br />

10.1 Rücknahme von Bereichen für gewerbliche <strong>und</strong> <strong>in</strong>dustrielle Nutzung<br />

Um e<strong>in</strong>en regional wirksamen Ausgleich für die Darstellung des neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> zu erreichen, ist<br />

die Rücknahme von <strong>GIB</strong> auf Dormagener Stadtgebiet erforderlich. Damit soll die Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />

Freiraumfunktion regionalplanerisch kompensiert werden.<br />

In St. Peter wird der <strong>GIB</strong> Silbersee um ca. 26 ha reduziert <strong>und</strong> zukünftig als Allgeme<strong>in</strong>er Freiraum- <strong>und</strong><br />

Agrarbereich, überlagert von Regionalem Grünzug dargestellt. Dieser Bereich wird aufgr<strong>und</strong> der mit<br />

den vorhandenen Altlasten verb<strong>und</strong>enen Problemen von dem Eigentümer langfristig nicht für e<strong>in</strong>e gewerbliche<br />

Nutzung zur Verfügung gestellt. Darüber h<strong>in</strong>aus hat sich, auf der seit längerer Zeit e<strong>in</strong>gezäunten<br />

<strong>und</strong> sich selbst überlassenen Fläche, sukzessive e<strong>in</strong>e Flora <strong>und</strong> Fauna mit e<strong>in</strong>er hohen ökologischen<br />

Wertigkeit entwickelt.<br />

Ferner soll der <strong>GIB</strong> Hackenbroich im Osten um ca. 8 ha reduziert <strong>und</strong> diese Flächenanteile als Allgeme<strong>in</strong>er<br />

Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich dargestellt werden, ebenfalls überlagert von Regionalem Grünzug.<br />

10.2 Darstellung von zusätzlichen Regionalen Grünzügen<br />

Die Ausweisung des neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> erfolgt auf Flächen, die im aktuellen Regionalplan als Bestandteile<br />

e<strong>in</strong>es Regionalen Grünzugs (RGZ) dargestellt s<strong>in</strong>d. Bei der regionalplanerisch erforderlichen<br />

Kompensation (siehe vorstehendes Kapitel) wurden deshalb Flächen gewählt, die entsprechend der<br />

vorliegenden Wertigkeiten oder der Entwicklungspotenziale für die Darstellung als RGZ im Regionalplan<br />

geeignet s<strong>in</strong>d.<br />

Bei der Auswahl des Änderungsbereiches 3 (Rücknahme <strong>GIB</strong> Hackenbroich) wurden zusätzlich Flächen<br />

aufgenommen, die im aktuellen Regionalplan als Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereiche (AFA), nicht aber<br />

als Bestandteil des Regionalen Grünzuges (RGZ) dargestellt s<strong>in</strong>d. Mit der 68. Änderung des GEP 99<br />

wird hier e<strong>in</strong>e Lücke <strong>in</strong> der Darstellung des Regionalen Grünzuges westlich der A 57 geschlossen. Der<br />

Regionale Grünzug wird durch die Rücknahme des <strong>GIB</strong> Hackenbroichs außerdem im südlichen Anschluss<br />

auf Kölner Stadtgebiet fortgeführt.<br />

Durch die Nichtnutzung des <strong>GIB</strong> Silbersee (Änderungsbereich 2) wird dauerhaft e<strong>in</strong>e bisherige planerische<br />

Engstelle des RGZ „wieder geöffnet“. Diese Fläche ist zwar durch Bodenverunre<strong>in</strong>igungen (s.o.)<br />

vorbelastet, kann aber hier e<strong>in</strong>e wichtige Funktion des regionalen Grünzuges übernehmen (vgl. Ziel 2<br />

Kap. 2 GEP99): die Regionalen Grünzüge sollen durch e<strong>in</strong>e ökologische Aufwertung des Freiraumes,<br />

den Wiederaufbau von zerstörter oder bee<strong>in</strong>trächtigter Landschaft sowie durch die Vernetzung vere<strong>in</strong>zelt<br />

vorhandener ökologischer Potentiale entwickelt <strong>und</strong> verbessert werden. Der Bereich um den Silbersee<br />

kann <strong>in</strong> Zukunft e<strong>in</strong>e solche Funktion übernehmen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Gliederung des gewerblichen Bandes<br />

an der Stadtgrenze zu Neuss bewirken.<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 27 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

11. Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der<br />

geprüften Alternativen<br />

In den vergangenen Jahren mussten regelmäßig Investorenanfragen<br />

zu Gewerbeansiedlungen auf dem Gebiet der Stadt<br />

Dormagen abgewiesen werden. Die Stadt hat daraufh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>gehende Prüfung von im GEP 99 bzw. FNP als<br />

gewerbliche Flächen dargestellten Standorten zur Ansiedlung<br />

großflächiger Gewerbebetriebe im gesamten Stadtgebiet<br />

durchgeführt. Die verfügbaren gewerblichen Flächen<br />

kommen dabei im wesentlichen wegen ungeeigneter Größe,<br />

ihrer Nähe zu Wohngebieten auf Gr<strong>und</strong> der dispersen<br />

Siedlungsstruktur aus Immissionsschutzgründen sowie ihrer<br />

ungenügenden Erschließungssituation gr<strong>und</strong>sätzlich nicht <strong>in</strong><br />

Betracht. Da sich solche Gewerbeansiedlungen auf im GEP<br />

99 / FNP dargestellten gewerblichen Flächen im Stadtgebiet<br />

nicht verwirklichen lassen, wurden auch Standorte geprüft,<br />

die nicht als gewerbliche Flächen dargestellt s<strong>in</strong>d, aber<br />

entweder e<strong>in</strong>e Erweiterung bestehender Gewerbeflächen er- Abb. 5: Alternativstandorte<br />

möglichen oder e<strong>in</strong>en gänzlich neuen Gewerbestandort begrün-<br />

den könnten.<br />

In die engere Eignungsprüfung gelangten Flächen am Silbersee, <strong>in</strong> Hackenbroich <strong>und</strong> am <strong>Kohnacker</strong><br />

(Erweiterungspotentiale) sowie e<strong>in</strong>e Fläche westlich der A 57 an der Prov<strong>in</strong>zialstraße L 280 (Neuausweisung).<br />

Die geprüften potentiellen Standorte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abbildung 5 dargestellt.<br />

Bei der Detailprüfung wurden e<strong>in</strong>e Reihe von Kriterien herausgearbeitet <strong>und</strong> herangezogen. Die wesentlichen<br />

Ausschluss- <strong>und</strong> Zugriffskriterien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er kurzen Übersicht <strong>in</strong> tabellarischer Form <strong>in</strong><br />

Tabelle 5 zusammengefasst:<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 28 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Kriterien<br />

Erweiterung e<strong>in</strong>es bestehenden <strong>GIB</strong><br />

Standortbezeichnung<br />

Flächengröße > 30 ha (zusammenhängend)<br />

ke<strong>in</strong>e weiteren Restriktionen aus Sicht von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft*<br />

ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkungen durch die <strong>Top</strong>ographie<br />

Entfernung von Autobahnen AS < 3 km<br />

Entfernung von Landes-/B<strong>und</strong>es-/Kreisstraßen > 100 m<br />

ke<strong>in</strong>e Lage <strong>in</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzonen<br />

Altlastenfreiheit<br />

ke<strong>in</strong>e Durchfahrung von zusammenhängenden<br />

Wohngebieten > 500 m<br />

kurzfristige Verfügbarkeit/Besitzverhältnisse<br />

Tab. 5: Alternativenprüfung<br />

E<strong>in</strong> Ausschlusskriterium bei der Alternativenprüfung, welches nicht der bauleitplanerischen Abwägung<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt werden kann, sondern der Beurteilung auf landesplanerischer Ebene obliegt, steht<br />

e<strong>in</strong>er <strong>GIB</strong>-Ausweisung am Alternativstandort 1 (westlich BAB 57) entgegen: E<strong>in</strong> <strong>GIB</strong> an dieser Stelle<br />

würde e<strong>in</strong>en neuen Siedlungsansatz im Freiraum bedeuten, denn die bisher landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen liegen im Außenbereich der Stadt Dormagen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d von den Siedlungs- bzw. beplanten<br />

oder unbeplanten Innenbereichen durch die Trasse der BAB 57 - als klare topographische Grenze -<br />

getrennt. Diesem Standort stehen Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung entgegen.<br />

Das LEP-Ziel C.II.2 verfolgt das Ziel e<strong>in</strong>er ausreichenden Versorgung der Wirtschaft mit Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbeflächen, hält es aber für erforderlich, die Inanspruchnahme von Freiraum an besondere Voraussetzungen<br />

zu knüpfen. E<strong>in</strong>e der Voraussetzungen ist, dass die Möglichkeit der Arrondierung vorhandener<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industriestandorte vorrangig genutzt wird, bevor andere Flächen <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen werden. Auch fordert der LEP e<strong>in</strong>en übergeme<strong>in</strong>dlichen Flächenausgleich. Das bedeutet,<br />

dass <strong>in</strong> der Stadt Dormagen, aber auch darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> den Nachbarstädten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den, ke<strong>in</strong>e<br />

anderen Standorte für e<strong>in</strong>e gewerbliche Entwicklung geeignet se<strong>in</strong> dürfen. Die hiesige Standortdiskussion<br />

zeigt aber gerade e<strong>in</strong>e Alternativmöglichkeit auf.<br />

Im weiteren stellt die auf absehbare Zeit fehlende Verfügbarkeit e<strong>in</strong> Ausschlusskriterium für die Alternativstandorte<br />

2 (Silbersee) <strong>und</strong> 3 (Hackenbroich) dar, denn Ziel der hiesigen Regionalplanänderung<br />

ist es ja gerade, kurzfristig Gewerbeflächenpotential für mögliche Ansiedlungen <strong>und</strong> die für den Standort<br />

Dormagen bestehende Gewerbeflächennachfrage zu schaffen.<br />

Ausgewählt wurde vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> letztlich der <strong>in</strong> der Umweltprüfung ausführlich beschriebene<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 29 02.03.2010<br />

Vorzugsvariante:<br />

<strong>Kohnacker</strong><br />

Alternativstandort 1:<br />

westlich BAB 57<br />

Alternativstandort 2:<br />

Silbersee<br />

Alternativstandort 3:<br />

Hackenbroich<br />

+ - + +<br />

+ + - +<br />

+ + - +<br />

+ + - -<br />

+ + - +<br />

+ + + +<br />

- + + +<br />

+ + - +<br />

+ + + +<br />

+ + - -<br />

* Anteil an schutzwürdigen Biotopen <strong>und</strong> § 62-Biotopen nach LANUV; Darstellung Regionalplan: BSLE, RGZ, BSN


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Standort im Stadtteil Nievenheim (neuer <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong>). Zwar liegt der Standort <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzone WIIIb, aber für die mit e<strong>in</strong>er Gewerbeabsiedlung verb<strong>und</strong>enen Konflikte bezüglich<br />

des Tr<strong>in</strong>k- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutzes werden erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten auf der<br />

Ebene der konkreten Bauleitplanung (z.B. nachgeschaltete Versickerung des Niederschlagwassers<br />

<strong>und</strong> Regelungen zur nachhaltige Vermeidung von Schadstoffe<strong>in</strong>trägen <strong>in</strong> das Gr<strong>und</strong>wasser) gesehen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Größe, e<strong>in</strong>er potentiell guten Verkehrsanb<strong>in</strong>dung an die Autobahn <strong>und</strong> ggf. Industriebahn,<br />

se<strong>in</strong>er Nähe zu den bestehenden Gewerbegebieten <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> St. Peter bei gleichzeitiger<br />

Wahrung e<strong>in</strong>es Schutzabstandes zu den Siedlungsbereichen (auch hier s<strong>in</strong>d Maßnahmen zur Konfliktm<strong>in</strong>imierung<br />

mit der nördlich angrenzenden Ortslage Delraths im Zuge der nachfolgenden Bauleitplanungen<br />

zu berücksichtigen) <strong>und</strong> des vergleichsweise e<strong>in</strong>griffstoleranten Vorhabensraumes besteht<br />

unter den o.g. Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ke<strong>in</strong> anderer geeigneter Standort für die geplante Gewerbeansiedlung.<br />

12. Geplante Maßnahmen zur Überwachung gemäß Artikel 10 der Richtl<strong>in</strong>ie 2001/42/EG<br />

Das Monitor<strong>in</strong>g der Auswirkungen bei Realisierung der Planung erfolgt im Rahmen der e<strong>in</strong>geführten<br />

Instrumente der Raumüberwachung, <strong>in</strong>sbesondere im Rahmen der Verfahren nach § 32 <strong>und</strong> § 4 Abs.<br />

2 LPlG. Darüber h<strong>in</strong>aus ist auf der Ebene der Regionalplanänderung wegen der ermittelten nicht erheblich<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen ke<strong>in</strong>e Notwendigkeit zu speziellen Monitor<strong>in</strong>g-Maßnahmen<br />

gegeben.<br />

Auf den nachgeschalteten Planungsebenen (<strong>in</strong>sbesondere im Bauleitplanverfahren <strong>und</strong> bei der Planumsetzung)<br />

werden weitere Umweltberichte e<strong>in</strong>e abgestufte Umweltprüfung vornehmen <strong>und</strong> zusätzliche<br />

Maßnahmen zum Monitor<strong>in</strong>g konkretisieren.<br />

13. Nichttechnische Zusammenfassung der beschriebenen Informationen<br />

Die Stadt Dormagen hat derzeit ke<strong>in</strong>e Möglichkeit, die vorhandene Nachfrage nach großen zusammenhängenden<br />

Gewerbeflächen für Unternehmen z. B. der Logistikbranche zu befriedigen, weil geeignete<br />

Flächen im Stadtgebiet nicht zur Verfügung stehen. Daher sollen im GEP 99 als Bereiche für<br />

gewerbliche <strong>und</strong> <strong>in</strong>dustrielle Nutzung (<strong>GIB</strong>) dargestellte kle<strong>in</strong>ere Bereiche zu e<strong>in</strong>em größeren zusammenhängenden<br />

<strong>GIB</strong> an andere Stelle im Stadtgebiet zusammen geführt werden.<br />

Nach e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven Standortsuche für den neuen <strong>GIB</strong> hat die Stadt Dormagen <strong>in</strong> enger Abstimmung<br />

mit der <strong>Bezirksregierung</strong> die Erweiterung des bestehenden <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> um ca. 33 ha als letztlich<br />

möglichen Standort festgelegt. Als <strong>GIB</strong> für den Flächentausch wurden der <strong>GIB</strong> Silbersee <strong>in</strong> Dormagen-<br />

St. Peter <strong>und</strong> der <strong>GIB</strong> Hackenbroich als geeignet ausgewählt, letztendlich weil beide Flächen, zwar für<br />

e<strong>in</strong>e gewerbliche Entwicklung gut geeignet wären, die Eigentumsverhältnisse aber dauerhaft ke<strong>in</strong>e<br />

Entwicklung dieser Flächen zulassen.<br />

Da am neuen <strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> im aktuellen Regionalplan Allgeme<strong>in</strong>e Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereiche<br />

(AFA) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Regionalen Grünzug (RGZ) dargestellt s<strong>in</strong>d, kann mit dem Flächentausch auch e<strong>in</strong><br />

Ausgleich <strong>in</strong> gleicher Flächengröße für das Wegfallen der RGZ-Bereiche am neuen Gewerbestandort<br />

erreicht werden, denn beide Rücknahmeflächen haben die für e<strong>in</strong>e Darstellung als RGZ erforderlichen<br />

Voraussetzungen. Insgesamt kann das System Regionaler Grünzüge <strong>in</strong> Dormagen durch die Regionalplanänderung<br />

sogar aufgewertet werden, denn beide Kompensationsbereiche bieten nicht nur die<br />

Chance, Engstellen <strong>und</strong> Lücken im RGZ-System zu schließen, sondern haben darüber h<strong>in</strong>aus überörtliche<br />

Bedeutung, da sie an den Stadtgrenzen Dormagens den Anschluss an Regionale Grünzüge der<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 30 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

Nachbarstädte Köln <strong>und</strong> Neuss herstellen.<br />

E<strong>in</strong> zweiter, von der Schaffung neuer Gewerbeflächen <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen Flächentausch<br />

unabhängiger Schwerpunkt der 68. Änderung des GEP 99 ist die Umwandlung des <strong>GIB</strong> Horrem <strong>in</strong><br />

Allgeme<strong>in</strong>en Siedlungsbereich (<strong>ASB</strong>). In diesem Bereich hat sich entsprechend des E<strong>in</strong>zelhandelskonzeptes<br />

der Stadt Dormagen <strong>in</strong> der Vergangenheit e<strong>in</strong> Fachmarktsstandort entwickelt, der <strong>in</strong> Zukunft als<br />

solcher weiter genutzt werden soll. Die Regionalplan-Änderung wird damit die tatsächliche Nutzung<br />

nachvollziehen, die eher e<strong>in</strong>em <strong>ASB</strong> denn e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für emittierende Betrieb gedachten <strong>GIB</strong><br />

entspricht. Durch den Inhalt der Regionalplanänderung (Darstellung e<strong>in</strong>es <strong>ASB</strong> statt e<strong>in</strong>es <strong>GIB</strong> für e<strong>in</strong>en<br />

planerisch bereits als Siedlungsraum gesicherten <strong>und</strong> bebauten Bereiches) werden ke<strong>in</strong>e erheblichen<br />

Umweltauswirkungen erwartet.<br />

Der Umweltbericht untersucht die Auswirkungen der Änderungen des Regionalplans auf die Umwelt,<br />

<strong>in</strong>dem jeweils e<strong>in</strong>zelne Umweltthemen separat untersucht werden. In diesem Zusammenhang spricht<br />

man von umweltbezogenen Schutzgütern.<br />

Alle <strong>in</strong> den Tausch e<strong>in</strong>bezogenen Flächen sowie der Änderungsbereich <strong>in</strong> Horrem werden im Umweltbericht<br />

betrachtet. Über die <strong>in</strong> der Darstellung zu ändernden Flächen werden auch diejenigen Bereiche<br />

im Umfeld untersucht, bei denen mit Auswirkungen der Änderungen zu rechnen ist. E<strong>in</strong>e erhebliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung wird für ke<strong>in</strong>en dieser Untersuchungsräume <strong>und</strong> für ke<strong>in</strong> Schutzgut e<strong>in</strong>treten, <strong>in</strong>sbesondere<br />

weil es durch den Flächentausch gleich großer Areale zu ke<strong>in</strong>er Zunahme des Flächenverbrauches<br />

kommen wird. Auch werden ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete oder geschützte bzw. schützenswerte<br />

Biotope <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise betroffen, die nicht vollständig durch z.B. Ausgleichsmaßnahmen <strong>in</strong> Form von<br />

Neupflanzungen ausgeglichen werden könnten.<br />

Durch die mit der Regionalplanänderung vorbereitete geplante Gewerbeansiedlung s<strong>in</strong>d jedoch<br />

verbleibende Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Schutzgüter (<strong>in</strong>sbesondere des Menschen <strong>und</strong> von Boden, Wasser,<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft) zu erwarten, die im Rahmen der nachfolgenden Planverfahren wie des<br />

(planungsrechtlich erforderlichen) Bebauungsplanverfahrens erfasst, behandelt <strong>und</strong> durch die Festsetzung<br />

entsprechender Vermeidungs-, M<strong>in</strong>derungs-, Ausgleichs- <strong>und</strong> letztlich auch Ersatzmaßnahmen<br />

kompensiert werden können.<br />

E<strong>in</strong>e erheblich nachteilige Betroffenheit der untersuchten Schutzgüter kann auf der Planungsebene der<br />

Regionalplanänderung nicht festgestellt werden.<br />

14. Literatur- <strong>und</strong> Quellenverzeichnis<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NW (1995): Landesentwicklungsplan<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>West</strong>falen (LEP NRW). Düsseldorf<br />

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (HRSG.) (1999): Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

(GEP 99). Düsseldorf<br />

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (HRSG.) (1999): Fachbeiträge zum GEP 99<br />

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2008): Schutzwürdige<br />

Biotope <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>West</strong>falen (Biotopkataster)<br />

LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2008): Fachdaten aus<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 31 02.03.2010


68. Reg.plan-Änd. Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong> <strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>) Umweltbericht Anlage 3<br />

dem Landschafts<strong>in</strong>formationssystem<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER-<br />

SCHUTZ NRW (2010): Fach<strong>in</strong>formationssystem Streng geschützte Arten (http://www.naturschutzfach<strong>in</strong>formationssysstem-nrw,de/natura2000/streng-_gesch_arten)<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER-<br />

SCHUTZ NRW (2010): NRW Umweltdaten vor Ort<br />

STADT DORMAGEN (2009): Flächennutzungsplan, 2. Ausfertigung, Stand: Juli 2009<br />

KREIS NEUSS (2001): Landschaftspläne des Rhe<strong>in</strong>-Kreis Neuss, Teilabschnitt II - Dormagen<br />

GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BIC 50 - Karte der schutzwürdigen Böden<br />

TÜV RHEINLAND GMBH (1993): Bericht über die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu den Bebauungsplänen<br />

303, 401, 408, 12a, 12b, <strong>und</strong> 12c im Gewerbegebiet St. Peter, Dormagen<br />

sowie die e<strong>in</strong>schlägigen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf 32 02.03.2010


68. Regionalplan-Änderung Dormagen (Beteiligtenliste Erarbeitungsbeschluss) Anlage 4<br />

Beteiligtenliste zum Erarbeitungsbeschluss<br />

zur 68. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Dormagen (<strong>GIB</strong> <strong>Kohnacker</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>GIB</strong> <strong>in</strong> <strong>ASB</strong> <strong>Top</strong> <strong>West</strong>)<br />

Die Nummerierung der Beteiligten bezieht sich auf die Gesamtbeteiligtenliste für Regionalplan-Verfahren<br />

100.<br />

Oberbürgermeister der<br />

Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf<br />

40200 Düsseldorf<br />

150.<br />

Landrat des<br />

Rhe<strong>in</strong>-Kreis Neuss<br />

41513 Grevenbroich<br />

151.<br />

Bürgermeister der<br />

Stadt Dormagen<br />

41538 Dormagen<br />

152.<br />

Bürgermeister der<br />

Stadt Grevenbroich<br />

41513 Grevenbroich<br />

157.<br />

Bürgermeister der<br />

Stadt Neuss<br />

41456 Neuss<br />

158.<br />

Bürgermeister der<br />

Geme<strong>in</strong>de Rommerskirchen<br />

Postfach 10 11 60<br />

41565 Rommerskirchen<br />

200.<br />

Landesamt für Natur, Umwelt <strong>und</strong><br />

Verbraucherschutz NRW<br />

(LANUV)<br />

Leibnizstr. 10<br />

45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

205<br />

Landesbüro der<br />

Naturschutzverbände NRW<br />

Koord<strong>in</strong>ationsstelle für BUND,<br />

NABU <strong>und</strong> LNU<br />

Ripshorster Str. 306<br />

46117 Oberhausen<br />

210.<br />

Direktor der<br />

Landwirtschaftskammer<br />

NRW als Landesbeauftragter<br />

Siebengebirgsstraße 200<br />

53229 Bonn<br />

211.<br />

Landesbetrieb Wald <strong>und</strong> Holz<br />

NRW -Zentrale-<br />

Albrecht-Thaer-Str. 34<br />

48147 Münster<br />

212.<br />

Landwirtschaftskammer NRW<br />

Siebengebirgsstraße 200<br />

53229 Bonn<br />

214.<br />

Rhe<strong>in</strong>ischer Landwirtschafts-<br />

Verband e.V.<br />

Rochusstraße 18<br />

53123 Bonn<br />

215.<br />

Waldbauernverband NW e.V.<br />

Geschäftsstelle Düsseldorf<br />

Kappelerstraße 227<br />

40599 Düsseldorf<br />

216.<br />

Landwirtschaftskammer NRW<br />

Bezirksstelle für Agrarstruktur<br />

Düsseldorf<br />

Gereonstraße 80<br />

41747 Viersen<br />

300<br />

Landschaftsverband Rhe<strong>in</strong>land<br />

Rhe<strong>in</strong>isches Amt für Bodendenkmalpflege<br />

Denkmalschutz<br />

/Prakt,Bodendenkmalpflege<br />

Endenicher Str. 133<br />

53115 Bonn<br />

307.<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW<br />

Betriebssitz Gelsenkirchen<br />

HA Planung<br />

Wildenbruchplatz 1<br />

45888 Gelsenkirchen<br />

311.<br />

Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt<br />

Außenstelle Köln<br />

Werkstattstraße 102<br />

50733 Köln<br />

318.<br />

Clear<strong>in</strong>gstelle DB Services<br />

Immobilien GmbH<br />

Niederlassung Köln<br />

Deutz-Mülheimer Str. 22-24<br />

50679 Köln<br />

360.<br />

Bayer AG<br />

Liegenschaftsverwaltung<br />

Gebäude K 9<br />

Kaiser-Wilhelm-Allee 1<br />

51373 Leverkusen<br />

366.<br />

RWE <strong>West</strong>falen-Weser-Ems<br />

Netzservice GmbH<br />

ERNN-H-LP (Strom)<br />

Freistuhl 7<br />

44137 Dortm<strong>und</strong><br />

390.<br />

NRW Invest GmbH<br />

Völkl<strong>in</strong>ger Straße 4<br />

RWI 4 Gebäude<br />

40219 Düsseldorf<br />

401.<br />

Handwerkskammer Düsseldorf<br />

Georg-Schulhoff-Platz 1<br />

40221 Düsseldorf<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 1 - Stand: 22.01.10


68. Regionalplan-Änderung Dormagen (Beteiligtenliste Erarbeitungsbeschluss) Anlage 4<br />

402.<br />

Landesvere<strong>in</strong>igung der Arbeit-<br />

geberverbände Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

<strong>West</strong>falen e.V.<br />

Uerd<strong>in</strong>ger Straße 58-60<br />

40474 Düsseldorf<br />

403.<br />

Unternehmerverband Handwerk<br />

NRW - Landesvere<strong>in</strong>igung der<br />

Fachverbände des Handwerks<br />

Georg-Schulhoff-Platz 1<br />

40221 Düsseldorf<br />

407.<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsverband Nordrhe<strong>in</strong><br />

e.V.<br />

Kaiserstraße 42 a<br />

40479 Düsseldorf<br />

410.<br />

Verband der Chemischen<br />

Industrie e.V. Landesverband<br />

NRW<br />

Völkl<strong>in</strong>ger Str. 4<br />

RWI HAUS<br />

40219 Düsseldorf<br />

422.<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer<br />

Mittlerer Niederrhe<strong>in</strong> Krefeld –<br />

Mönchengladbach – Neuss<br />

Nordwall 39<br />

47798 Krefeld<br />

430.<br />

Geologischer Dienst NRW<br />

Landesbetrieb<br />

De-Greiff-Str. 195<br />

47803 Krefeld<br />

433.<br />

RWE Power AG<br />

Zentrale<br />

50416 Köln<br />

530.<br />

Der Regionalrat<br />

des Regierungsbezirks Köln<br />

Geschäftsstelle des Regionalrates<br />

Zeughausstraße 2-10<br />

50667 Köln<br />

531.<br />

Oberbürgermeister der<br />

Stadt Köln<br />

August<strong>in</strong>erstraße 10<br />

50667 Köln<br />

701.<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Immobilienaufgaben<br />

Bereich Verwaltungsaufgaben<br />

Nebenstelle Köln<br />

z.H. Herrn Peter Brandhorst<br />

Kaltenbornweg 2<br />

50679 Köln<br />

704.<br />

LandesSportB<strong>und</strong> NRW e.V.<br />

Referat 4<br />

Friedrich-Alfred-Str. 25<br />

47055 Duisburg<br />

705.<br />

Städtetag Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>West</strong>falen<br />

L<strong>in</strong>denallee 13-17<br />

50968 Köln<br />

706.<br />

Städte- <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>deb<strong>und</strong><br />

Nordrhe<strong>in</strong>-<strong>West</strong>falen<br />

Kaiserswerther Straße 199-201<br />

40474 Düsseldorf<br />

707.<br />

Landkreistag NRW<br />

Liliencronstraße 14<br />

40472 Düsseldorf<br />

710.<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Immobilienaufgaben<br />

Sparte Verwaltungsaufgaben<br />

Nebenstelle Düsseldorf<br />

Fontanestraße 4<br />

40470 Düsseldorf<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf - 2 - Stand: 22.01.10

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