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Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...

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Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />

2) Rettungs(-transport-)wagen (RTW)<br />

E<strong>in</strong> RTW ist <strong>in</strong> der Regel besetzt mit e<strong>in</strong>em den E<strong>in</strong>satz leitenden RA und e<strong>in</strong>em<br />

RS oder RH als Fahrer. Der RTW gewährleistet die Erstversorgung von Notfall-<br />

patienten und transportiert diese. E<strong>in</strong> RTW kann also sowohl <strong>im</strong> Krankentrans-<br />

port als auch <strong>in</strong> der Notfallrettung e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Die Ausstattung an mediz<strong>in</strong>ischen Geräten und Medikamenten dient der Erhal-<br />

tung beziehungsweise Wiederherstellung der Vitalfunktionen. So gehören bei-<br />

spielsweise e<strong>in</strong> Notfallkoffer (für Atmung, Kreislauf und Wiederbelebung), di-<br />

verse Medikamente, e<strong>in</strong> Beatmungsgerät und e<strong>in</strong> EKG-Monitor mit Defibrillator<br />

zur Grundausstattung ebenso dazu wie Verbandmaterial, e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dernotfallkoffer<br />

und chirurgisches Notfallbesteck.<br />

3) Notarztwagen (NAW)<br />

Die Ausstattung entspricht <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>em RTW, allerd<strong>in</strong>gs wird die Besat-<br />

zung um e<strong>in</strong>en Notarzt (NA) erweitert; e<strong>in</strong> RTW mit NA ist also e<strong>in</strong> NAW. Der<br />

NAW dient der Erstversorgung und dem Transport von Notfallpatienten mit<br />

Notarzt<strong>in</strong>dikation.<br />

4) Notarzte<strong>in</strong>satzfahrzeug (NEF)<br />

Das NEF ist e<strong>in</strong> Pkw mit Notfallausstattung und br<strong>in</strong>gt den Notarzt unabhängig<br />

vom RTW zum E<strong>in</strong>satzort. Besetzt ist es <strong>in</strong> der Regel mit e<strong>in</strong>em NA und e<strong>in</strong>em<br />

RA.<br />

5) Rettungshubschrauber (RTH)<br />

Die RTH-Besatzung setzt sich <strong>in</strong> der Regel aus e<strong>in</strong>em Piloten, e<strong>in</strong>em RA und<br />

e<strong>in</strong>em NA zusammen. Der RTH kann als Notarztzubr<strong>in</strong>ger oder für e<strong>in</strong>en<br />

schnellen und schonenden Transport über weite Distanzen e<strong>in</strong>gesetzt werden. 272<br />

2.2.5 Gesetzliche Best<strong>im</strong>mungen<br />

Für den RD-Bereich gelten zahlreiche rechtliche Best<strong>im</strong>mungen, die hier nicht <strong>im</strong> E<strong>in</strong>-<br />

zelnen behandelt werden können. Dazu zählen unter anderem Regelungen zur Schwei-<br />

gepflicht, zum Datenschutz, zum Straßenverkehr und vor allem auch das Mediz<strong>in</strong>pro-<br />

dukte- und das Betäubungsmittelgesetz. In dieser Arbeit soll lediglich auf die Garanten-<br />

stellung und die so genannte Notkompetenz e<strong>in</strong>gegangen werden. 273<br />

272 Zu diesem gesamten Abschnitt vgl. BÖHMER: Kurzer <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärer E<strong>in</strong>satzleitfaden, 23 und vgl.<br />

RUNGGALDIER: Organisation des <strong>Rettungsdienst</strong>es, 608 u. 612 und vgl. FLAKE: Organisation des<br />

<strong>Rettungsdienst</strong>es, 40-42.<br />

273 Deshalb sei weiterführend verwiesen auf UFER: Rechtliche Grundlagen des <strong>Rettungsdienst</strong>es.<br />

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