Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...
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Johannes Zepezauer Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst Nach einem Abschlussgespräch kann schließlich bei der zuständigen Behörde die Er- teilung der Berufsbezeichnung RA beantragt werden. 263 Der RA ist für die Einsatzbereitschaft seines Rettungsfahrzeuges verantwortlich und leitet den RD-Einsatz von der Anfahrt zum Einsatzort bis zur Rückkehr auf der Ret- tungswache. Wenn ein Arzt anwesend ist, übernimmt dieser die Leitung und der RA assistiert ihm. In über 60% der Notfälle müssen Rettungsassistenten stabilisierende und lebensrettende Maßnahmen ergreifen, ohne dass ein Notarzt vor Ort ist. 264 Die RD-Ausbildungen zum Rettungssanitäter (RS) und Rettungshelfer (RH) berechti- gen dazu, im RD tätig zu sein, sind aber nicht als Ausbildungsberufe anerkannt. Die Ausbildung zum RS ist bisher nicht verbindlich geregelt; es liegt in den Händen der jeweiligen Hilfsorganisation, welche Inhalte an ihren RD-Schulen vermittelt werden und wie die RS-Ausbildung aufgebaut ist. Es gibt dazu lediglich vom Bund-Länder- Ausschuss Rettungswesen empfohlene Grundsätze, die 1977 erarbeitet worden sind. Diese schlagen einen Kurs vor, der sich aus mindestens 520 Stunden zusammensetzt. Der Ausbildungsweg zum RS enthält nach den genannten Empfehlungen eine theoreti- sche Ausbildung (eventuell mit Prüfung), ein Klinikpraktikum und eine Rettungswa- chenausbildung (jeweils mindestens 160 Stunden) und einen Abschlusslehrgang (40 Stunden) mit einer Prüfung, die in der Regel unter staatlicher Aufsicht durchgeführt wird. Rechtlich hat ein RS allerdings (annähernd) eine vergleichbare Kompetenz wie ein RA. 265 Die RH-Ausbildung ist die niedrigste Qualifikation im RD und als Einführung in den RD gedacht. Sie wird in den verschiedenen Hilfsorganisationen und zum Teil auch in den Regionen unterschiedlich gestaltet. Die Ausbildung setzt einen Erste-Hilfe-Kurs voraus und umfasst mindestens 320 Stunden. Ein RH unterstützt den RS oder RA im 262 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf im Rettungsdienst, 794 u. 798. 263 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf im Rettungsdienst, 802-806 und vgl. FLAKE: Organisation des Rettungsdienstes, 32f. Inwiefern im Rahmen der RD-Ausbildung auf ethische und religiöse Aspekte eingegangen wird, ist auch von den RD-Schulen und -Dozenten abhängig. Vgl. dazu auch die Fragebögen RD 1-3 (jeweils 13.1). 264 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf im Rettungsdienst, 808f. 265 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf im Rettungsdienst, 801f. Vgl. dazu auch FLAKE: Organisation des Rettungsdienstes, 31f. Klaus Runggaldier bemerkt zur RS-Ausbildung: „Es darf [...] nicht übersehen werden, dass die Ausbildung zum RS von Fachleuten als auf die Dauer nicht geeignet angesehen wurde, um die für die Notfallrettung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Denn für die Konfrontation mit lebensbedrohlichen Zuständen von Menschen erscheint eine nur dreimonatige Ausbildung schlichtweg unzureichend.“ (RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf im Rettungsdienst, 820.) 58
Johannes Zepezauer Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst Krankentransport und in der Notfallrettung und wird in der Regel als Fahrer einge- setzt. 266 Wer im RD tätig ist, muss jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Fortbildungen und Übun- gen absolvieren, die in der jeweiligen Hilfsorganisation geregelt und angeboten werden. Hier werden die Kenntnisse der Grundausbildung wiederholt und vertieft, aber auch neue Erkenntnisse vermittelt; so gab es zum Beispiel auch Fortbildungen zu den The- men Notfallseelsorge und Krisenintervention. 267 Das so genannte Mega-Code-Training, bei dem alle Facetten eines Reanimationseinsatzes (von der Herzdruckmassage bis hin zu den Medikamenten und zur Defibrillation) wiederholt und geübt werden, steht in der Regel halbjährlich verpflichtend auf dem Programm. Über die genannten RD-Grundausbildungen hinaus gibt es ferner Zusatzausbildungen und -qualifikationen wie zum Lehrrettungsassistent (LRA) 268 , staatlich geprüften Desin- fektor 269 , Wachleiter, Leitstellendisponent und Organisatorischer Leiter RD (OrgL RD), der vor allem bei Großschadensfällen tätig wird. 270 2.2.4 Rettungsmittel Im RD wird zwischen folgenden Rettungsmitteln unterschieden, die jeweils nach der entsprechenden Deutschen Industrie Norm (DIN) ausgestattet und entsprechend dem RD-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes besetzt sind: 271 1) Krankentransportwagen (KTW) In der Regel setzt sich eine KTW-Besatzung aus einem RS und einem RH zu- sammen und dient dem Krankentransport. Ausnahmsweise kann der KTW als so genannter First Responder zu einem Notfall geschickt werden, wenn aufgrund von Überbelastung kurzfristig kein RTW im Einsatzgebiet zur Verfügung steht. Der First Responder übernimmt in diesem Fall die Erstversorgung des Notfall- patienten und wartet dann (im Normalfall) auf den nächsten zur Verfügung ste- henden RTW (s. u.), der die weitere Versorgung und den Transport übernimmt. 266 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf im Rettungsdienst, 800f. Vgl. dazu auch FLAKE: Organisation des Rettungsdienstes, 34f. 267 Vgl. dazu auch Fragebogen RD 2 (13.3). 268 Ein LRA ist an der Aus- und Fortbildung von RD-Personal beteiligt. Vgl. dazu FLAKE: Organisation des Rettungsdienstes, 33f. Vgl. ferner RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf im Rettungsdienst, 807. 269 Der Desinfektor ist auf seiner Rettungswache für die ordnungsgemäße Desinfektion der Rettungsmittel, des Personals und der Geräte verantwortlich. 270 Vgl. dazu FLAKE: Organisation des Rettungsdienstes, 36f. 271 Vgl. BÖHMER: Kurzer interdisziplinärer Einsatzleitfaden, 23 und vgl. RUNGGALDIER: Organisation des Rettungsdienstes, 608 und vgl. FLAKE: Organisation des Rettungsdienstes, 40-42. Auf weitere Rettungsmittel, die so genannten Spezialrettungsmittel wie zum Beispiel ein Baby-NAW und ein Intensivtransportwagen, kann hier nicht eingegangen werden. 59
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Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />
Krankentransport und <strong>in</strong> der Notfallrettung und wird <strong>in</strong> der Regel als Fahrer e<strong>in</strong>ge-<br />
setzt. 266<br />
Wer <strong>im</strong> RD tätig ist, muss jedes Jahr e<strong>in</strong>e gewisse Anzahl an Fortbildungen und Übun-<br />
gen absolvieren, die <strong>in</strong> der jeweiligen Hilfsorganisation geregelt und angeboten werden.<br />
Hier werden die Kenntnisse der Grundausbildung wiederholt und vertieft, aber auch<br />
neue Erkenntnisse vermittelt; so gab es zum Beispiel auch Fortbildungen zu den The-<br />
men <strong>Notfallseelsorge</strong> und Krisen<strong>in</strong>tervention. 267 Das so genannte Mega-Code-Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g,<br />
bei dem alle Facetten e<strong>in</strong>es Rean<strong>im</strong>ationse<strong>in</strong>satzes (von der Herzdruckmassage bis h<strong>in</strong><br />
zu den Medikamenten und zur Defibrillation) wiederholt und geübt werden, steht <strong>in</strong> der<br />
Regel halbjährlich verpflichtend auf dem Programm.<br />
Über die genannten RD-Grundausbildungen h<strong>in</strong>aus gibt es ferner Zusatzausbildungen<br />
und -qualifikationen wie zum Lehrrettungsassistent (LRA) 268 , staatlich geprüften Des<strong>in</strong>-<br />
fektor 269 , Wachleiter, Leitstellendisponent und Organisatorischer Leiter RD (OrgL RD),<br />
der vor allem bei Großschadensfällen tätig wird. 270<br />
2.2.4 Rettungsmittel<br />
Im RD wird zwischen folgenden Rettungsmitteln unterschieden, die jeweils nach der<br />
entsprechenden Deutschen Industrie Norm (DIN) ausgestattet und entsprechend dem<br />
RD-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes besetzt s<strong>in</strong>d: 271<br />
1) Krankentransportwagen (KTW)<br />
In der Regel setzt sich e<strong>in</strong>e KTW-Besatzung aus e<strong>in</strong>em RS und e<strong>in</strong>em RH zu-<br />
sammen und dient dem Krankentransport. Ausnahmsweise kann der KTW als so<br />
genannter First Responder zu e<strong>in</strong>em Notfall geschickt werden, wenn aufgrund<br />
von Überbelastung kurzfristig ke<strong>in</strong> RTW <strong>im</strong> E<strong>in</strong>satzgebiet zur Verfügung steht.<br />
Der First Responder übern<strong>im</strong>mt <strong>in</strong> diesem Fall die Erstversorgung des Notfall-<br />
patienten und wartet dann (<strong>im</strong> Normalfall) auf den nächsten zur Verfügung ste-<br />
henden RTW (s. u.), der die weitere Versorgung und den Transport übern<strong>im</strong>mt.<br />
266<br />
Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 800f. Vgl. dazu auch FLAKE: Organisation<br />
des <strong>Rettungsdienst</strong>es, 34f.<br />
267<br />
Vgl. dazu auch Fragebogen RD 2 (13.3).<br />
268<br />
E<strong>in</strong> LRA ist an der Aus- und Fortbildung von RD-Personal beteiligt. Vgl. dazu FLAKE: Organisation<br />
des <strong>Rettungsdienst</strong>es, 33f. Vgl. ferner RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 807.<br />
269<br />
Der Des<strong>in</strong>fektor ist auf se<strong>in</strong>er Rettungswache für die ordnungsgemäße Des<strong>in</strong>fektion der Rettungsmittel,<br />
des Personals und der Geräte verantwortlich.<br />
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Vgl. dazu FLAKE: Organisation des <strong>Rettungsdienst</strong>es, 36f.<br />
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Vgl. BÖHMER: Kurzer <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärer E<strong>in</strong>satzleitfaden, 23 und vgl. RUNGGALDIER: Organisation<br />
des <strong>Rettungsdienst</strong>es, 608 und vgl. FLAKE: Organisation des <strong>Rettungsdienst</strong>es, 40-42. Auf weitere<br />
Rettungsmittel, die so genannten Spezialrettungsmittel wie zum Beispiel e<strong>in</strong> Baby-NAW und e<strong>in</strong> Intensivtransportwagen,<br />
kann hier nicht e<strong>in</strong>gegangen werden.<br />
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