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Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...

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Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />

Nach e<strong>in</strong>em Abschlussgespräch kann schließlich bei der zuständigen Behörde die Er-<br />

teilung der Berufsbezeichnung RA beantragt werden. 263<br />

Der RA ist für die E<strong>in</strong>satzbereitschaft se<strong>in</strong>es Rettungsfahrzeuges verantwortlich und<br />

leitet den RD-E<strong>in</strong>satz von der Anfahrt zum E<strong>in</strong>satzort bis zur Rückkehr auf der Ret-<br />

tungswache. Wenn e<strong>in</strong> Arzt anwesend ist, übern<strong>im</strong>mt dieser die Leitung und der RA<br />

assistiert ihm. In über 60% der Notfälle müssen Rettungsassistenten stabilisierende und<br />

lebensrettende Maßnahmen ergreifen, ohne dass e<strong>in</strong> Notarzt vor Ort ist. 264<br />

Die RD-Ausbildungen zum Rettungssanitäter (RS) und Rettungshelfer (RH) berechti-<br />

gen dazu, <strong>im</strong> RD tätig zu se<strong>in</strong>, s<strong>in</strong>d aber nicht als Ausbildungsberufe anerkannt.<br />

Die Ausbildung zum RS ist bisher nicht verb<strong>in</strong>dlich geregelt; es liegt <strong>in</strong> den Händen der<br />

jeweiligen Hilfsorganisation, welche Inhalte an ihren RD-Schulen vermittelt werden<br />

und wie die RS-Ausbildung aufgebaut ist. Es gibt dazu lediglich vom Bund-Länder-<br />

Ausschuss Rettungswesen empfohlene Grundsätze, die 1977 erarbeitet worden s<strong>in</strong>d.<br />

Diese schlagen e<strong>in</strong>en Kurs vor, der sich aus m<strong>in</strong>destens 520 Stunden zusammensetzt.<br />

Der Ausbildungsweg zum RS enthält nach den genannten Empfehlungen e<strong>in</strong>e theoreti-<br />

sche Ausbildung (eventuell mit Prüfung), e<strong>in</strong> Kl<strong>in</strong>ikpraktikum und e<strong>in</strong>e Rettungswa-<br />

chenausbildung (jeweils m<strong>in</strong>destens 160 Stunden) und e<strong>in</strong>en Abschlusslehrgang (40<br />

Stunden) mit e<strong>in</strong>er Prüfung, die <strong>in</strong> der Regel unter staatlicher Aufsicht durchgeführt<br />

wird. Rechtlich hat e<strong>in</strong> RS allerd<strong>in</strong>gs (annähernd) e<strong>in</strong>e vergleichbare Kompetenz wie<br />

e<strong>in</strong> RA. 265<br />

Die RH-Ausbildung ist die niedrigste Qualifikation <strong>im</strong> RD und als E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> den<br />

RD gedacht. Sie wird <strong>in</strong> den verschiedenen Hilfsorganisationen und zum Teil auch <strong>in</strong><br />

den Regionen unterschiedlich gestaltet. Die Ausbildung setzt e<strong>in</strong>en Erste-Hilfe-Kurs<br />

voraus und umfasst m<strong>in</strong>destens 320 Stunden. E<strong>in</strong> RH unterstützt den RS oder RA <strong>im</strong><br />

262 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 794 u. 798.<br />

263 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 802-806 und vgl. FLAKE: Organisation<br />

des <strong>Rettungsdienst</strong>es, 32f. Inwiefern <strong>im</strong> Rahmen der RD-Ausbildung auf ethische und religiöse<br />

Aspekte e<strong>in</strong>gegangen wird, ist auch von den RD-Schulen und -Dozenten abhängig. Vgl. dazu auch<br />

die Fragebögen RD 1-3 (jeweils 13.1).<br />

264 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 808f.<br />

265 Vgl. RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 801f. Vgl. dazu auch FLAKE: Organisation<br />

des <strong>Rettungsdienst</strong>es, 31f. Klaus Runggaldier bemerkt zur RS-Ausbildung: „Es darf [...] nicht<br />

übersehen werden, dass die Ausbildung zum RS von Fachleuten als auf die Dauer nicht geeignet angesehen<br />

wurde, um die für die Notfallrettung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.<br />

Denn für die Konfrontation mit lebensbedrohlichen Zuständen von Menschen ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e nur<br />

dre<strong>im</strong>onatige Ausbildung schlichtweg unzureichend.“ (RUNGGALDIER: Ausbildung und Beruf <strong>im</strong><br />

<strong>Rettungsdienst</strong>, 820.)<br />

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