Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...
Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...
Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />
Ma<strong>in</strong>z „nur auf Anforderung und <strong>in</strong> Abst<strong>im</strong>mung mit der zuständigen Leitstelle gelei-<br />
stet“ 188 wird und be<strong>im</strong> Zusammenwirken „die Eigenständigkeit aller beteiligten Dien-<br />
ste“ 189 als Grundlage zu betrachten ist. Außerdem wird von den <strong>Notfallseelsorge</strong>rn „e<strong>in</strong><br />
geeigneter Nachweis über das Vorhandense<strong>in</strong> aktueller Kenntnisse bezüglich des Ver-<br />
haltens am Unfallort und der Befähigung zur Ersten Hilfe“ 190 verlangt.<br />
3.1.6.2 <strong>Notfallseelsorge</strong>-E<strong>in</strong>richtungen<br />
Derzeit gibt es <strong>in</strong> 17 von 20 Dekanaten der Diözese Ma<strong>in</strong>z e<strong>in</strong>e organisierte (re<strong>in</strong> kirch-<br />
liche) NFS. In 13 Dekanaten wird diese von der evangelischen und katholischen Kirche<br />
<strong>in</strong> ökumenischer Zusammenarbeit getragen. Entsprechend der ungleichen Konfessions-<br />
verteilung der Bevölkerung ist <strong>in</strong> den Dekanaten Darmstadt, Dieburg und Erbach über-<br />
wiegend die evangelische Kirche, <strong>im</strong> Dekanat Seligenstadt eher die katholische Kirche<br />
<strong>in</strong> der NFS tätig. 191<br />
188 BISCHÖFLICHES ORDINARIAT DER DIÖZESE MAINZ: Rahmenordnung, 24.<br />
189 BISCHÖFLICHES ORDINARIAT DER DIÖZESE MAINZ: Rahmenordnung, 24. Im Dokument heißt es auch:<br />
„Den <strong>Notfallseelsorge</strong>r/<strong>in</strong>nen, die den E<strong>in</strong>satz geleistet haben, obliegt die Übergabe der weiteren<br />
seelsorglichen Begleitung an den zuständigen Ortspfarrer bzw. den zuständigen <strong>Seelsorge</strong>r/<strong>in</strong> vor<br />
Ort. Dies betrifft <strong>in</strong>sbesondere die Trauerbegleitung, Begräbnisfeier usw.“ (BISCHÖFLICHES OR-<br />
DINARIAT DER DIÖZESE MAINZ: Rahmenordnung, 24.)<br />
190 BISCHÖFLICHES ORDINARIAT DER DIÖZESE MAINZ: Rahmenordnung, 25.<br />
191 Vgl. Abbildung 3.<br />
43