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Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...

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Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />

Ma<strong>in</strong>z „nur auf Anforderung und <strong>in</strong> Abst<strong>im</strong>mung mit der zuständigen Leitstelle gelei-<br />

stet“ 188 wird und be<strong>im</strong> Zusammenwirken „die Eigenständigkeit aller beteiligten Dien-<br />

ste“ 189 als Grundlage zu betrachten ist. Außerdem wird von den <strong>Notfallseelsorge</strong>rn „e<strong>in</strong><br />

geeigneter Nachweis über das Vorhandense<strong>in</strong> aktueller Kenntnisse bezüglich des Ver-<br />

haltens am Unfallort und der Befähigung zur Ersten Hilfe“ 190 verlangt.<br />

3.1.6.2 <strong>Notfallseelsorge</strong>-E<strong>in</strong>richtungen<br />

Derzeit gibt es <strong>in</strong> 17 von 20 Dekanaten der Diözese Ma<strong>in</strong>z e<strong>in</strong>e organisierte (re<strong>in</strong> kirch-<br />

liche) NFS. In 13 Dekanaten wird diese von der evangelischen und katholischen Kirche<br />

<strong>in</strong> ökumenischer Zusammenarbeit getragen. Entsprechend der ungleichen Konfessions-<br />

verteilung der Bevölkerung ist <strong>in</strong> den Dekanaten Darmstadt, Dieburg und Erbach über-<br />

wiegend die evangelische Kirche, <strong>im</strong> Dekanat Seligenstadt eher die katholische Kirche<br />

<strong>in</strong> der NFS tätig. 191<br />

188 BISCHÖFLICHES ORDINARIAT DER DIÖZESE MAINZ: Rahmenordnung, 24.<br />

189 BISCHÖFLICHES ORDINARIAT DER DIÖZESE MAINZ: Rahmenordnung, 24. Im Dokument heißt es auch:<br />

„Den <strong>Notfallseelsorge</strong>r/<strong>in</strong>nen, die den E<strong>in</strong>satz geleistet haben, obliegt die Übergabe der weiteren<br />

seelsorglichen Begleitung an den zuständigen Ortspfarrer bzw. den zuständigen <strong>Seelsorge</strong>r/<strong>in</strong> vor<br />

Ort. Dies betrifft <strong>in</strong>sbesondere die Trauerbegleitung, Begräbnisfeier usw.“ (BISCHÖFLICHES OR-<br />

DINARIAT DER DIÖZESE MAINZ: Rahmenordnung, 24.)<br />

190 BISCHÖFLICHES ORDINARIAT DER DIÖZESE MAINZ: Rahmenordnung, 25.<br />

191 Vgl. Abbildung 3.<br />

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