Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...

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Johannes Zepezauer Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst über [...] Reaktionsformen von Menschen in Not- und Extremsituationen“ 167 benötigen und wissen müssen, wie diesen Menschen am besten zu helfen ist. 168 Notfallseelsorger im Dienst müssen bereit sein, jederzeit einen Einsatz zu übernehmen, der sie mit Extremsituationen, Leid und Tod konfrontieren kann. 169 Sie müssen in der Lage sein, diese belastenden Erfahrungen zu verarbeiten und sich durch Gespräche und Supervision dabei helfen zu lassen. 170 Ferner wird erwartet, dass sie kooperativ sind und „sich auf die Arbeitsweisen, Arbeits- abläufe, Arbeitsbedingungen und die Mentalität von Einsatzkräften einstellen kön- nen“ 171 . Deshalb setzt NFS „die Kenntnis des Systems der Rettungsdienste samt seiner Kompetenzen und internen Hierarchien und die stetige Pflege der persönlichen Be- kanntschaft mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsdienste vor Ort vor- aus.“ 172 Um dies zu erreichen, werden Besuche von Rettungs- und Feuerwehrwachen vorgeschlagen. Manche NFS-Einheiten fordern von ihren Mitarbeitern sogar Praktika in diesen Bereichen. 173 Für Thomas Zippert ist es „wünschenswert“ 174 , dass Notfallseel- sorger sogar einen Grundlehrgang der Feuerwehr oder eine Rettungshelferausbildung absolvieren; zumindest sollte aber ein Erste-Hilfe-Kurs der Mindeststandard sein, um auf dem Gebiet der Notfallmedizin nicht ganz unbeholfen aufzutreten. 175 Ferner gehö- ren Fortbildungen und Übungen (auch gemeinsam mit Feuerwehr und RD) bei vielen NFS-Einheiten dazu. 3.1.4 Ausstattung von Notfallseelsorgern 167 Vgl. Kasseler Thesen in EVANGELISCH-KATHOLISCHE AKTIONSGEMEINSCHAFT : Eine Handreichung, 22. 168 So gibt es zum Beispiel einen viertägigen Grundkurs NFS (Seelsorge in Belastungssituationen), der neben theologischen Grundlagen, einer Einführung in die NFS und Rollenspielen zu Einsatzsituationen auch Themen der Psychotraumatologie behandelt. Ferner werden dort die Organisation und Arbeitsweise der Rettungsdienste vorgestellt. Weiter gibt es Konzepte für Aufbaukurse zur Vertiefung. Auch zusätzliche Qualifikationen sind möglich: Leitender Notfallseelsorger, der speziell für die NFS- Leitung bei Großschadensfällen vorbereitet ist, oder Mitarbeiter in der Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen (SbE ® ) oder ausgebildete Seelsorger in Feuerwehr und Rettungsdienst. Vgl. WIETERSHEIM: Fortbildung in der Notfallseelso rge, 288-302. 169 Vgl. MÜLLER-LANGE: Erwartungen an den Amtsinhaber, 317. 170 Vgl. Kasseler Thesen in EVANGELISCH-KATHOLISCHE AKTIONSGEMEINSCHAFT : Eine Handreichung, 22 und vgl. ZIPPERT : Anforderungsprofil und Qualifikation, 18. 171 MÜLLER-LANGE: Erwartungen an den Amtsinhaber, 317. 172 ZIPPERT : Anforderungsprofil und Qualifikation, 18. 173 So gehören zum Ausbildungskatalog der NFS Wetterau Praktika bei Feuerwehr, RD und Polizei. Vgl. NOTFALLSEELSORGE WETTERAU: Notfallseelsorge Wetterau, 10. 174 ZIPPERT : Anforderungsprofil und Qualifikation, 18. Vgl. dazu auch die so genannten Kasseler Thesen in EVANGELISCH-KATHOLISCHE AKTIONSGEMEINSCHAFT : Eine Handreichung, 22. 175 Vgl. ZIPPERT : Anforderungsprofil und Qualifikation, 18. 40

Johannes Zepezauer Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst Die allgemeine Grundausstattung besteht aus einer Einsatzjacke 176 (in der Regel gelb und blau, oft mit der Aufschrift „Notfallseelsorge“ oder „Notfallseelsorger/in“), einem Dienstausweis, einem Funkmeldeempfänger (FME) und dem Mobiltelefon. Des Weite- ren empfiehlt sich ein Koffer mit Bibel, Kerze, Schreibzeug, eine Mappe mit Gebet- stexten 177 , eventuell mit Spielzeug für Kinder, Zigaretten und anderen Materialien (bei Priestern zum Beispiel das Öl für das Sakrament der Krankensalbung). Außerdem ist es hilfreich, im Fahrzeug des Notfallseelsorgers die Stadtpläne der Umgebung, ein Adres- senverzeichnis der Pfarrämter der Region, Decken, eine Taschenlampe und eine Auto- kennzeichnung („Notfallseelsorge“) deponiert zu haben. 178 Einigen NFS-Gruppen stehen sogar eigene Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. In den meisten Einheiten muss hingegen auf den Privat- beziehungsweise kirchlichen Dienst- wagen zurückgegriffen werden. In Sondersituationen, zum Beispiel bei gebotener Eile, ist es aber auch möglich, die Leitstelle um ein Transportmittel mit Fahrer zu bitten, das den Notfallseelsorger zum Einsatzort befördert (gegebenenfalls sogar mit Sonderrech- ten, also Blaulicht und Martinshorn). 179 3.1.5 Erwartungen der Notfallseelsorge an den Rettungsdienst Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem RD erwartet die NFS der Kirche von der Leitung und dem Personal der jeweiligen Rettungswache einen entsprechend kollegia- len Umgang und Akzeptanz; dafür bietet die NFS umgekehrt dasselbe. 180 Die Kooperation sollte durch gegenseitiges Interesse und Wohlwollen für die Arbeit und die Anliegen des anderen geprägt sein; ein gegenseitiges Kennenlernen ist zu för- dern. Zudem unterstützt der RD die NFS, indem er deren Angebot und Erreichbarkeit durch ständigen Aushang auf den Wachen und durch Hinweise in Fortbildungsveran- staltungen bei seinem Personal bekannt macht. Außerdem sollten Notfallseelsorger die Rettungswachen, Einsatzorte und -kräfte ungehindert aufsuchen dürfen. 181 176 Eine Einsatzjacke beispielsweise ist wichtig, um am Einsatzort von Polizei, Feuerwehr, RD und den Betroffenen als NFS (und nicht-medizinischer Dienst) erkennbar zu sein; ferner dient sie dem Eigenschutz (besonders auf der Straße). Vgl. dazu auch die Fragebögen NFS (7) und RD 1-3 (dort jeweils 21). 177 Zur Auswahl an Gebeten, Texten, Abschiedsritualen und weiteren liturgischen Vorlagen vgl. MÜLLER-LANGE: Handbuch Notfallseelsorge, 331-349. 178 Vgl. MÜLLER-LANGE: Einführung in die Notfallseelsorge, 22 und vgl. NOTFALLSEELSORGE WETTERAU: Notfallseelsorge Wetterau, 12 und vgl. ferner WIETERSHEIM: Notfallseelsorge, 143. 179 Vgl. MÜLLER-LANGE: Einführung in die Notfallseelsorge, 22 und vgl. NOTFALLSEELSORGE WETTERAU: Notfallseelsorge Wetterau, 12. Vgl. auch REUTER: Notfallseelsorge, 38-40. 180 So heißt es im Fragebogen NFS (14.2): „Es sollte klar sein, dass der oder die Notfallseelsorger/in akzeptiert wird.“ 41

Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />

über [...] Reaktionsformen von Menschen <strong>in</strong> Not- und Extremsituationen“ 167 benötigen<br />

und wissen müssen, wie diesen Menschen am besten zu helfen ist. 168<br />

<strong>Notfallseelsorge</strong>r <strong>im</strong> Dienst müssen bereit se<strong>in</strong>, jederzeit e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz zu übernehmen,<br />

der sie mit Extremsituationen, Leid und Tod konfrontieren kann. 169 Sie müssen <strong>in</strong> der<br />

Lage se<strong>in</strong>, diese belastenden Erfahrungen zu verarbeiten und sich durch Gespräche und<br />

Supervision dabei helfen zu lassen. 170<br />

Ferner wird erwartet, dass sie kooperativ s<strong>in</strong>d und „sich auf die Arbeitsweisen, Arbeits-<br />

abläufe, Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen und die Mentalität von E<strong>in</strong>satzkräften e<strong>in</strong>stellen kön-<br />

nen“ 171 . Deshalb setzt NFS „die Kenntnis des Systems der <strong>Rettungsdienst</strong>e samt se<strong>in</strong>er<br />

Kompetenzen und <strong>in</strong>ternen Hierarchien und die stetige Pflege der persönlichen Be-<br />

kanntschaft mit den Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern der <strong>Rettungsdienst</strong>e vor Ort vor-<br />

aus.“ 172 Um dies zu erreichen, werden Besuche von Rettungs- und Feuerwehrwachen<br />

vorgeschlagen. Manche NFS-E<strong>in</strong>heiten fordern von ihren Mitarbeitern sogar Praktika <strong>in</strong><br />

diesen Bereichen. 173 Für Thomas Zippert ist es „wünschenswert“ 174 , dass Notfallseel-<br />

sorger sogar e<strong>in</strong>en Grundlehrgang der Feuerwehr oder e<strong>in</strong>e Rettungshelferausbildung<br />

absolvieren; zum<strong>in</strong>dest sollte aber e<strong>in</strong> Erste-Hilfe-Kurs der M<strong>in</strong>deststandard se<strong>in</strong>, um<br />

auf dem Gebiet der Notfallmediz<strong>in</strong> nicht ganz unbeholfen aufzutreten. 175 Ferner gehö-<br />

ren Fortbildungen und Übungen (auch geme<strong>in</strong>sam mit Feuerwehr und RD) bei vielen<br />

NFS-E<strong>in</strong>heiten dazu.<br />

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Vgl. Kasseler Thesen <strong>in</strong> EVANGELISCH-KATHOLISCHE AKTIONSGEMEINSCHAFT : E<strong>in</strong>e Handreichung,<br />

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So gibt es zum Beispiel e<strong>in</strong>en viertägigen Grundkurs NFS (<strong>Seelsorge</strong> <strong>in</strong> Belastungssituationen), der<br />

neben theologischen Grundlagen, e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die NFS und Rollenspielen zu E<strong>in</strong>satzsituationen<br />

auch Themen der Psychotraumatologie behandelt. Ferner werden dort die Organisation und Arbeitsweise<br />

der <strong>Rettungsdienst</strong>e vorgestellt. Weiter gibt es Konzepte für Aufbaukurse zur Vertiefung.<br />

Auch zusätzliche Qualifikationen s<strong>in</strong>d möglich: Leitender <strong>Notfallseelsorge</strong>r, der speziell für die NFS-<br />

Leitung bei Großschadensfällen vorbereitet ist, oder Mitarbeiter <strong>in</strong> der Stressbearbeitung nach belastenden<br />

Ereignissen (SbE ® ) oder ausgebildete <strong>Seelsorge</strong>r <strong>in</strong> Feuerwehr und <strong>Rettungsdienst</strong>. Vgl.<br />

WIETERSHEIM: Fortbildung <strong>in</strong> der Notfallseelso rge, 288-302.<br />

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Vgl. MÜLLER-LANGE: Erwartungen an den Amts<strong>in</strong>haber, 317.<br />

170<br />

Vgl. Kasseler Thesen <strong>in</strong> EVANGELISCH-KATHOLISCHE AKTIONSGEMEINSCHAFT : E<strong>in</strong>e Handreichung,<br />

22 und vgl. ZIPPERT : Anforderungsprofil und Qualifikation, 18.<br />

171<br />

MÜLLER-LANGE: Erwartungen an den Amts<strong>in</strong>haber, 317.<br />

172<br />

ZIPPERT : Anforderungsprofil und Qualifikation, 18.<br />

173<br />

So gehören zum Ausbildungskatalog der NFS Wetterau Praktika bei Feuerwehr, RD und Polizei.<br />

Vgl. NOTFALLSEELSORGE WETTERAU: <strong>Notfallseelsorge</strong> Wetterau, 10.<br />

174<br />

ZIPPERT : Anforderungsprofil und Qualifikation, 18. Vgl. dazu auch die so genannten Kasseler Thesen<br />

<strong>in</strong> EVANGELISCH-KATHOLISCHE AKTIONSGEMEINSCHAFT : E<strong>in</strong>e Handreichung, 22.<br />

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Vgl. ZIPPERT : Anforderungsprofil und Qualifikation, 18.<br />

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