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Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...

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Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />

schaft. 125 Seit 1994, zeitlich fast parallel zur E<strong>in</strong>richtung der NFS 126 , entwickelt sich<br />

dieses System offiziell <strong>in</strong> Deutschland, <strong>in</strong> dem eigens dafür qualifizierte RD-Mitarbeiter<br />

und zum Teil auch weitere Ehrenamtliche der Hilfsorganisationen Menschen <strong>in</strong> Krisen-<br />

situationen begleiten. 127<br />

Es handelt sich bei diesem Dienst um e<strong>in</strong>e kurzfristige Krisen<strong>in</strong>tervention für Menschen<br />

<strong>in</strong> Trauer oder mit akuter Traumatisierung unmittelbar nach e<strong>in</strong>em belastenden Ereignis;<br />

e<strong>in</strong>e solche Intervention kann schwere Folgeschäden <strong>im</strong> psychischen Bereich vermei-<br />

den. 128 Dadurch soll „der orig<strong>in</strong>ären Aufgabe der präkl<strong>in</strong>ischen Notfallmediz<strong>in</strong>, nämlich<br />

gesundheitliche Folgeschäden zu verh<strong>in</strong>dern, entsprochen“ 129 werden, zu der der RD<br />

durch das RD-Gesetz des jeweiligen Landes verpflichtet ist. 130<br />

Im Vergleich zur NFS verstehen sich KIT-Mitarbeiter von ihrer Institution her religi-<br />

onsneutral und sehen bei Gesprächen mit Klienten e<strong>in</strong>e religiöse D<strong>im</strong>ension nicht <strong>im</strong><br />

Vordergrund; wenn Menschen bei e<strong>in</strong>em KIT-E<strong>in</strong>satz um e<strong>in</strong> Gebet, religiöse Rituale,<br />

Segnungen oder gar die Spendung von Sakramenten bitten, muss der KIT-Mitarbeiter<br />

diese Anliegen <strong>in</strong> der Regel an die NFS oder den entsprechenden <strong>Seelsorge</strong>r vor Ort<br />

weitergegeben. 131 Carl-He<strong>in</strong>z Daschner stellt daher fest: „KIT als rettungsdienstliche<br />

Aufgabe und NFS als kirchliches Engagement ergänzen sich zwar, können sich aber<br />

ke<strong>in</strong>esfalls gegenseitig ersetzen. Insbesondere die Verh<strong>in</strong>derung schwerer gesundheitli-<br />

125<br />

Vgl. DASCHNER: KIT – Krisen<strong>in</strong>tervention <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 17.<br />

126<br />

In manchen Gebieten entstand KIT bzw. KID sogar vor der NFS (so zum Beispiel <strong>im</strong> Ma<strong>in</strong>-K<strong>in</strong>zig-<br />

Kreis).<br />

127<br />

Vgl. DASCHNER: KIT – Krisen<strong>in</strong>tervention <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 119 und vgl. KONFERENZ: Tabellari-<br />

sche Begriffsklärung, 2.<br />

128 Vgl. KONFERENZ: Tabellarische Begriffsklärung, 2. Hartmut Jatzko def<strong>in</strong>iert Trauma als „e<strong>in</strong>e unvorbereitete,<br />

plötzlich über den Menschen here<strong>in</strong>brechende, höchstmögliche Konfrontation mit der<br />

Endlichkeit des Se<strong>in</strong>s. E<strong>in</strong>e Reizüberflutung führt zur Blockierung der Gefühle und des Bewusstse<strong>in</strong>s<br />

[...]. Je nach Veranlagung und <strong>in</strong>dividueller Lebensgeschichte resultieren hieraus unterschiedliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen bis h<strong>in</strong> zum Krankheitswert.“ (JATZKO: Katastrophen-Nachsorge, 45.) Carl-<br />

He<strong>in</strong>z Daschner schreibt: „Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass 30 bis 50% aller Menschen,<br />

die traumatische Erfahrungen <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>n machen mussten, später Symptome e<strong>in</strong>es psychischen<br />

Traumas zeigen.“ (DASCHNER: KIT – Krisen<strong>in</strong>tervention <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 26.) Weiter sei auf<br />

den folgenden Abschnitt (II, 3.1.1.3) verwiesen, <strong>in</strong> dem näher auf die Posttraumatische Belastungsreaktion<br />

und -störung e<strong>in</strong>gegangen wird.<br />

129 DASCHNER: KIT – Krisen<strong>in</strong>tervention <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 18. Vgl. auch BÖHMER: Kurzer <strong>in</strong>terdiszi-<br />

pl<strong>in</strong>ärer E<strong>in</strong>satzleitfaden, 18.<br />

130 Vgl. BÖHMER: Kurzer <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärer E<strong>in</strong>satzleitfaden, 18 und DASCHNER: KIT – Krisen<strong>in</strong>tervention<br />

<strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 12f. Diese Verpflichtung gibt es <strong>in</strong> den RD-Gesetzen aller Bundesländer.<br />

Daschner verweist dort beispielhaft auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen <strong>Rettungsdienst</strong>gesetztes<br />

<strong>in</strong> der Fassung vom 9. Dezember 1997. Vgl. DASCHNER: KIT – Krisen<strong>in</strong>tervention <strong>im</strong><br />

<strong>Rettungsdienst</strong>, 13 (dort Anm. 2).<br />

131 Vgl. dazu DASCHNER: KIT – Krisen<strong>in</strong>tervention <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 17. E<strong>in</strong> Zeugnisverweigerungsrecht<br />

(vgl. dazu Anm. 109) haben KIT-Mitarbeiter nur, wenn sie bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>satz von e<strong>in</strong>em Arzt<br />

mit der Betreuung e<strong>in</strong>es oder mehreren Klienten beauftragt werden (Zeugnisverweigerungsrecht als<br />

so genannte Berufshelfer).<br />

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