Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...

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Johannes Zepezauer Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst im Auftrag Gottes und seiner Kirche und ist folglich ein berechtigter und notwendiger kirchlicher Dienst an hilfsbedürftigen Menschen und zur Unterstützung der Helfer. Organisatorisch gesehen zählt die NFS zu den so genannten Notfallfolgediensten und ist daher von den Notfallfachdiensten wie Feuerwehr, RD und Polizei zu unterscheiden. 118 NFS unterstützt die Notfallfachdienste und arbeitet mit diesen und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zusammen, koordiniert durch die jeweilige Rettungsleitstelle. Neben dem dargestellten Prinzip der Kooperation sind für die Arbeit der NFS auch folgende Grundmerkmale wichtig: die Kollegialität unter den Notfallseelsorgern, die Regionalität (Gliederung der NFS nach Rettungsleitstellen) 119 und die Gemeindebezogenheit (Stellvertretung für und Einbezug von der jeweiligen Ortsgemeinde). Auch die Prinzipien der Ökumenizität (Offenheit gegenüber und Zu- sammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen), der Freiwilligkeit und ebenso der Professionalität sind hier anzuführen. 120 Nach dieser allgemeinen Darstellung der NFS im Rahmen der Begriffsbestimmung wird später noch auf ihre Entwicklungsgeschichte, ferner auf die Auswahl, Ausbildung und Ausstattung von Notfallseelsorgern und schließlich auf die aktuelle Situation der NFS im Bistum Mainz eingegangen. 121 3.1.1.2 Krisenintervention des Rettungsdienstes Die Krisenintervention im Rettungsdienst (KIT) beziehungsweise der Kriseninterventi- onsdienst des Rettungsdienstes (KID) ist als „nichtkirchliches, aber nicht automatisch säkulares Pendant“ 122 zur NFS entstanden. Mittlerweile decken die NFS und die KIT zusammen ungefähr drei Viertel aller Landkreise in Deutschland ab. 123 „Zielgruppe, Einsatzindikationen, psychotraumatologische Grundkenntnisse und Me- thoden sind bei NFS und KIT in der Regel nahezu identisch.“ 124 Der Unterschied zwi- schen beiden Einrichtungen liegt vor allem im Selbstverständnis und der Träger- 118 Vgl. BÖHMER: Kurzer interdisziplinärer Einsatzleitfaden, 28. Notwendige Hilfe kann in Notfällen nicht immer allein durch die Notfallfachdienste geleistet werden kann, so dass die Notfallfolgedienste zum Einsatz kommen; als Beispiel sei die Betreuung von aufgeregten und verstörten Personen bei einem Wohnungsbrand genannt, die keine medizinische Betreuung benötigen. 119 Mit Hilfe dieses Prinzips kann eine sinnvolle NFS-Struktur entstehen, die eine zuverlässige Erreich- barkeit und schnelle Verfügbarkeit der NFS garantiert. 120 Vgl. ZIPPERT : Zur Theologie der Notfallseelsorge, 54-56 und vgl. ZIPPERT : Organisationsmodelle von Notfallseelsorge, 15. 121 Vgl. II, 3.1.2 – II, 3.1.6. Darüber hinaus sei auf den Fragebogen NFS (im Anhang 1) verwiesen. 122 ZIPPERT : Notfälle und Katastrophen begleiten, 228. 123 Vgl. ZIPPERT : Notfälle und Katastrophen begleiten, 228. Eine ständig aktualisierte Liste der gemeldeten NFS- und KIT- bzw. KID-Einheiten ist unter www.notfallseelsorge.de/systeme.htm (Stand: 22.08.2003) zu finden. 124 DASCHNER: KIT – Krisenintervention im Rettungsdienst, 17. 32

Johannes Zepezauer Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst schaft. 125 Seit 1994, zeitlich fast parallel zur Einrichtung der NFS 126 , entwickelt sich dieses System offiziell in Deutschland, in dem eigens dafür qualifizierte RD-Mitarbeiter und zum Teil auch weitere Ehrenamtliche der Hilfsorganisationen Menschen in Krisen- situationen begleiten. 127 Es handelt sich bei diesem Dienst um eine kurzfristige Krisenintervention für Menschen in Trauer oder mit akuter Traumatisierung unmittelbar nach einem belastenden Ereignis; eine solche Intervention kann schwere Folgeschäden im psychischen Bereich vermei- den. 128 Dadurch soll „der originären Aufgabe der präklinischen Notfallmedizin, nämlich gesundheitliche Folgeschäden zu verhindern, entsprochen“ 129 werden, zu der der RD durch das RD-Gesetz des jeweiligen Landes verpflichtet ist. 130 Im Vergleich zur NFS verstehen sich KIT-Mitarbeiter von ihrer Institution her religi- onsneutral und sehen bei Gesprächen mit Klienten eine religiöse Dimension nicht im Vordergrund; wenn Menschen bei einem KIT-Einsatz um ein Gebet, religiöse Rituale, Segnungen oder gar die Spendung von Sakramenten bitten, muss der KIT-Mitarbeiter diese Anliegen in der Regel an die NFS oder den entsprechenden Seelsorger vor Ort weitergegeben. 131 Carl-Heinz Daschner stellt daher fest: „KIT als rettungsdienstliche Aufgabe und NFS als kirchliches Engagement ergänzen sich zwar, können sich aber keinesfalls gegenseitig ersetzen. Insbesondere die Verhinderung schwerer gesundheitli- 125 Vgl. DASCHNER: KIT – Krisenintervention im Rettungsdienst, 17. 126 In manchen Gebieten entstand KIT bzw. KID sogar vor der NFS (so zum Beispiel im Main-Kinzig- Kreis). 127 Vgl. DASCHNER: KIT – Krisenintervention im Rettungsdienst, 119 und vgl. KONFERENZ: Tabellari- sche Begriffsklärung, 2. 128 Vgl. KONFERENZ: Tabellarische Begriffsklärung, 2. Hartmut Jatzko definiert Trauma als „eine unvorbereitete, plötzlich über den Menschen hereinbrechende, höchstmögliche Konfrontation mit der Endlichkeit des Seins. Eine Reizüberflutung führt zur Blockierung der Gefühle und des Bewusstseins [...]. Je nach Veranlagung und individueller Lebensgeschichte resultieren hieraus unterschiedliche Beeinträchtigungen bis hin zum Krankheitswert.“ (JATZKO: Katastrophen-Nachsorge, 45.) Carl- Heinz Daschner schreibt: „Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass 30 bis 50% aller Menschen, die traumatische Erfahrungen in diesem Sinn machen mussten, später Symptome eines psychischen Traumas zeigen.“ (DASCHNER: KIT – Krisenintervention im Rettungsdienst, 26.) Weiter sei auf den folgenden Abschnitt (II, 3.1.1.3) verwiesen, in dem näher auf die Posttraumatische Belastungsreaktion und -störung eingegangen wird. 129 DASCHNER: KIT – Krisenintervention im Rettungsdienst, 18. Vgl. auch BÖHMER: Kurzer interdiszi- plinärer Einsatzleitfaden, 18. 130 Vgl. BÖHMER: Kurzer interdisziplinärer Einsatzleitfaden, 18 und DASCHNER: KIT – Krisenintervention im Rettungsdienst, 12f. Diese Verpflichtung gibt es in den RD-Gesetzen aller Bundesländer. Daschner verweist dort beispielhaft auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Rettungsdienstgesetztes in der Fassung vom 9. Dezember 1997. Vgl. DASCHNER: KIT – Krisenintervention im Rettungsdienst, 13 (dort Anm. 2). 131 Vgl. dazu DASCHNER: KIT – Krisenintervention im Rettungsdienst, 17. Ein Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. dazu Anm. 109) haben KIT-Mitarbeiter nur, wenn sie bei einem Einsatz von einem Arzt mit der Betreuung eines oder mehreren Klienten beauftragt werden (Zeugnisverweigerungsrecht als so genannte Berufshelfer). 33

Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />

<strong>im</strong> Auftrag Gottes und se<strong>in</strong>er Kirche und ist folglich e<strong>in</strong> berechtigter und notwendiger<br />

kirchlicher Dienst an hilfsbedürftigen Menschen und zur Unterstützung der Helfer.<br />

Organisatorisch gesehen zählt die NFS zu den so genannten Notfallfolgediensten und ist<br />

daher von den Notfallfachdiensten wie Feuerwehr, RD und Polizei zu unterscheiden. 118<br />

NFS unterstützt die Notfallfachdienste und arbeitet mit diesen und anderen Behörden<br />

und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zusammen, koord<strong>in</strong>iert durch die<br />

jeweilige Rettungsleitstelle. Neben dem dargestellten Pr<strong>in</strong>zip der Kooperation s<strong>in</strong>d für<br />

die Arbeit der NFS auch folgende Grundmerkmale wichtig: die Kollegialität unter den<br />

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und die Geme<strong>in</strong>debezogenheit (Stellvertretung für und E<strong>in</strong>bezug von der jeweiligen<br />

Ortsgeme<strong>in</strong>de). Auch die Pr<strong>in</strong>zipien der Ökumenizität (Offenheit gegenüber und Zu-<br />

sammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen), der Freiwilligkeit und ebenso<br />

der Professionalität s<strong>in</strong>d hier anzuführen. 120<br />

Nach dieser allgeme<strong>in</strong>en Darstellung der NFS <strong>im</strong> Rahmen der Begriffsbest<strong>im</strong>mung wird<br />

später noch auf ihre Entwicklungsgeschichte, ferner auf die Auswahl, Ausbildung und<br />

Ausstattung von <strong>Notfallseelsorge</strong>rn und schließlich auf die aktuelle Situation der NFS<br />

<strong>im</strong> Bistum Ma<strong>in</strong>z e<strong>in</strong>gegangen. 121<br />

3.1.1.2 Krisen<strong>in</strong>tervention des <strong>Rettungsdienst</strong>es<br />

Die Krisen<strong>in</strong>tervention <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong> (KIT) beziehungsweise der Krisen<strong>in</strong>terventi-<br />

onsdienst des <strong>Rettungsdienst</strong>es (KID) ist als „nichtkirchliches, aber nicht automatisch<br />

säkulares Pendant“ 122 zur NFS entstanden. Mittlerweile decken die NFS und die KIT<br />

zusammen ungefähr drei Viertel aller Landkreise <strong>in</strong> Deutschland ab. 123<br />

„Zielgruppe, E<strong>in</strong>satz<strong>in</strong>dikationen, psychotraumatologische Grundkenntnisse und Me-<br />

thoden s<strong>in</strong>d bei NFS und KIT <strong>in</strong> der Regel nahezu identisch.“ 124 Der Unterschied zwi-<br />

schen beiden E<strong>in</strong>richtungen liegt vor allem <strong>im</strong> Selbstverständnis und der Träger-<br />

118 Vgl. BÖHMER: Kurzer <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärer E<strong>in</strong>satzleitfaden, 28. Notwendige Hilfe kann <strong>in</strong> Notfällen<br />

nicht <strong>im</strong>mer alle<strong>in</strong> durch die Notfallfachdienste geleistet werden kann, so dass die Notfallfolgedienste<br />

zum E<strong>in</strong>satz kommen; als Beispiel sei die Betreuung von aufgeregten und verstörten Personen bei<br />

e<strong>in</strong>em Wohnungsbrand genannt, die ke<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische Betreuung benötigen.<br />

119 Mit Hilfe dieses Pr<strong>in</strong>zips kann e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle NFS-Struktur entstehen, die e<strong>in</strong>e zuverlässige Erreich-<br />

barkeit und schnelle Verfügbarkeit der NFS garantiert.<br />

120 Vgl. ZIPPERT : Zur Theologie der <strong>Notfallseelsorge</strong>, 54-56 und vgl. ZIPPERT : Organisationsmodelle<br />

von <strong>Notfallseelsorge</strong>, 15.<br />

121 Vgl. II, 3.1.2 – II, 3.1.6. Darüber h<strong>in</strong>aus sei auf den Fragebogen NFS (<strong>im</strong> Anhang 1) verwiesen.<br />

122 ZIPPERT : Notfälle und Katastrophen begleiten, 228.<br />

123 Vgl. ZIPPERT : Notfälle und Katastrophen begleiten, 228. E<strong>in</strong>e ständig aktualisierte Liste der gemeldeten<br />

NFS- und KIT- bzw. KID-E<strong>in</strong>heiten ist unter www.notfallseelsorge.de/systeme.htm (Stand:<br />

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124 DASCHNER: KIT – Krisen<strong>in</strong>tervention <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong>, 17.<br />

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