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Kirchliche Seelsorge im Rettungsdienst - Notfallseelsorge in ...

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Johannes Zepezauer <strong>Kirchliche</strong> <strong>Seelsorge</strong> <strong>im</strong> <strong>Rettungsdienst</strong><br />

Geist, dargestellt durch das Plektron, werden die Saiten der Leier zum Schw<strong>in</strong>gen und<br />

Kl<strong>in</strong>gen gebracht. 63<br />

Die Kirche, das Volk Gottes, ist also nach dieser Kirchenvision aus der frühchristlichen<br />

Zeit lediglich Werkzeug <strong>in</strong> der Hand Jesu Christi, um am Reich Gottes mitzubauen. Sie<br />

dient also nicht e<strong>in</strong>em Selbstzweck, sondern hat von Gott die Aufgabe erhalten, Chri-<br />

stus zum Wohl des Menschen zu dienen. Ebenso treffend formuliert die Vision der Kir-<br />

chenkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils: „Die Kirche ist ja <strong>in</strong> Christus<br />

gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die <strong>in</strong>nigste Vere<strong>in</strong>igung<br />

mit Gott wie für die E<strong>in</strong>heit der ganzen Menschheit.“ 64<br />

Der Kirche muss es also um Gott und se<strong>in</strong>etwillen um den Menschen gehen. So heißt es<br />

<strong>in</strong> der Pastoralkonstitution Gaudium et spes klar und deutlich: „Der Mensch also, der<br />

e<strong>in</strong>e und ganze Mensch, mit Leib und Seele, Herz und Gewissen, Vernunft und Willen<br />

steht <strong>im</strong> Mittelpunkt unserer Ausführungen.“ 65<br />

2.2.2 Pr<strong>in</strong>zipien der christlichen Geme<strong>in</strong>de<br />

Die christliche Geme<strong>in</strong>de <strong>im</strong> Großen (Weltkirche) wie <strong>im</strong> Kle<strong>in</strong>en (Teilkirche bezie-<br />

hungsweise Diözese und auch die Pfarrgeme<strong>in</strong>de als „Kirche Gottes vor Ort“ 66 ) hat fol-<br />

gende Pr<strong>in</strong>zipien und Grundvollzüge, die für die Bildung und das Fortbestehen der Ge-<br />

me<strong>in</strong>de wesentlich s<strong>in</strong>d und untrennbar zusammengehören: die Mystik (mit Martyria<br />

und Leiturgia), die Ko<strong>in</strong>onia und die Diakonia. 67 Diese drei Grundfunktionen werden<br />

nun näher erläutert.<br />

2.2.2.1 Mystik<br />

63<br />

Vgl. ZULEHNER: Pastoraltheologie, Bd. 2, 70 und vgl. ZULEHNER / BRANDNER: GottesPastoral, 58.<br />

Zulehner verweist weiter auf Rolf Zerfaß, der diese Kirchenvision für die Pastoraltheologie erschlossen<br />

hat. Vgl. ZULEHNER: Pastoraltheologie, Bd. 2, 70 (dort Anm. 163).<br />

64<br />

ZWEITES VATIKANISCHES KONZIL: Lumen gentium, Nr. 1. Vgl. dazu auch ZULEHNER: Pastoraltheologie,<br />

Bd. 2, 71.<br />

65<br />

ZWEITES VATIKANISCHES KONZIL: Gaudium et spes, Nr. 3. Nach der Enzyklika Redemptoris hom<strong>in</strong>is<br />

ist der Mensch „der erste und grundlegende Weg der Kirche.“ (JOHANNES PAUL II.: Redemptoris<br />

hom<strong>in</strong>is, 27; Hervorhebung <strong>im</strong> Orig<strong>in</strong>al.)<br />

66<br />

ZULEHNER: Pastoraltheologie, Bd. 2, 50.<br />

67<br />

Verwendet werden hier die Bezeichnungen nach ZULEHNER: Pastoraltheologie, Bd. 2, 83-127. He rmann<br />

Wieh bezeichnet die Grundvollzüge der Geme<strong>in</strong>de ähnlich mit Verkündigung, Eucharistie und<br />

Brüderlichkeit. Vgl. WIEH: Konzil und Geme<strong>in</strong>de, 216-220. Ferd<strong>in</strong>and Klostermann entspricht der<br />

Aufteilung von Zulehner: der Geist des Herrn (begründet die Ko<strong>in</strong>onia), das Wort des Herrn (Martyria),<br />

der Kult des Herrn (Leiturgia) und die Bruderliebe des Herrn (Diakonia). Vgl. KLOSTERMANN:<br />

Pr<strong>in</strong>zip Geme<strong>in</strong>de, 40-58. Vgl. ebenso ZERFAß: Lebensnerv Caritas, 86 und SCHMID: Die Praxis als<br />

Ort der Theologie, 108. Auch Joach<strong>im</strong> Müller-Lange spricht von Martyria, Diakonia, Leiturgia und<br />

Ko<strong>in</strong>onia. Vgl. MÜLLER-LANGE: E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die <strong>Notfallseelsorge</strong>, 18. Vgl. auch KIRCHENKANZLEI<br />

DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN DEUTSCHLAND: <strong>Kirchliche</strong>s Handeln bei Unglücksfällen und Katastrophen,<br />

16f.<br />

23

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