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Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder ... - LASi

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12<br />

Abb.1 Bestimmung der Hauptarbeitshaltung /23/<br />

Ergonomisch günstige Arbeitshaltungen an Bildschirmarbeitsplätzen<br />

(§ 4 Abs. 1 Bildschirmarbeitsverordnung in Verbindung mit Punkt 10 und 14 des Anhangs)<br />

mit arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in<br />

din En iSO 9241 teil 5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten. –<br />

Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und körperhaltung: August 1999<br />

Am Bildschirmarbeitsplatz muss nicht nur ausreichend raum für eine flexible Anordnung<br />

der einzelnen Ausstattungselemente vorhanden sein, der Platz muss auch wechselnde<br />

Arbeitshaltungen und Ausgleichsbewegungen gestatten /14/.<br />

Eine zeitweilig stehende körperhaltung an Bildschirmarbeitsplätzen wird dann empfohlen,<br />

wenn der nutzer zwischen sitzender und stehender Arbeitshaltung wechseln kann. dieses<br />

kann vorzugsweise durch einen Sitz-Steharbeitstisch, der stufenlos höhenverstellbar ist und<br />

so den Haltungswechsel unterstützt, erreicht werden, wie durch einen Wechsel zwischen<br />

einem Sitzarbeitsplatz und einem Steharbeitsplatz /24/.

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