und Führungskräfte in der mineralischen ... - Advanced Mining
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Anhand <strong>der</strong> erreichten spezifischen Kennwerte können<br />
alle Abbaufel<strong>der</strong> <strong>in</strong> die Konfliktklassen e<strong>in</strong>geordnet werden.<br />
Die Punktzahlen s<strong>in</strong>d entsprechend <strong>der</strong> Konfliktklassen<br />
verteilt, die höchste Konfliktklasse erhält e<strong>in</strong>en, die<br />
niedrigste zehn Punkte. Bei <strong>der</strong> spezifischen Umsiedlung<br />
(Abb. 7) liegt das gewählte Beispiel (Feld 19) <strong>in</strong> Konfliktklasse<br />
8 <strong>und</strong> erhält damit 3 Punkte. Diese Punktzahl wird<br />
mit dem Wichtungsfaktor von 10 multipliziert, so dass 30<br />
Bewertungspunkte <strong>in</strong> die Gesamtbewertung e<strong>in</strong>fließen.<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Schutzgebiete müssen die drei<br />
Unterkategorien Naturschutzgebiete, Wasserschutzge-<br />
Abbildung 7: Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Konflikte, Teil 2<br />
Ausgabe 01 | 2008<br />
TECHNOLOGIETRANSFER<br />
biete sowie FFH-Gebiete berücksichtigt werden. Die Bewertung<br />
ist <strong>in</strong> Abb. 7 dargestellt. Für jede <strong>der</strong> drei Unterkategorien<br />
wird analog zum Schutzgut Mensch die Größe<br />
<strong>der</strong> Konfliktklassen durch Division des maximalen spezifischen<br />
Kennwertes e<strong>in</strong>er Abbaufeldvariante berechnet. Im<br />
Anschluss werden die Abbaufel<strong>der</strong> nach den erreichten<br />
spezifischen Kennwerten <strong>in</strong> die Konfliktklassen e<strong>in</strong>geordnet.<br />
So ergeben sich für das ausgewählte Beispiel (Feld<br />
19) <strong>in</strong> den Unterkategorien spezifische Inanspruchnahme<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Wasserschutz jeweils 10 Punkte,<br />
da hier jeweils die niedrigste Konfliktklasse <strong>und</strong> damit<br />
e<strong>in</strong>hergehend die höchste<br />
Punktzahl erreicht wurde.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> spezifischen<br />
Inanspruchnahme von FFH-<br />
Gebieten erreicht Feld 19<br />
nur die zweitniedrigste Konfliktklasse<br />
<strong>und</strong> damit e<strong>in</strong>hergehend<br />
9 Punkte. Da die<br />
drei Unterkategorien gleich<br />
gewichtet werden, werden<br />
die Punktzahlen addiert <strong>und</strong><br />
durch die Summe <strong>der</strong> Faktoren<br />
geteilt. In diesem Fall ist<br />
das Ergebnis 9,7 Punkte, aus<br />
denen sich bei Berücksichtigung<br />
des Wichtungsfaktors<br />
für die Schutzgebiete (Faktor<br />
6) 58 Bewertungspunkte<br />
ergeben.<br />
Ähnlich ist das Vorgehen<br />
bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Unterschiede<br />
zwischen Bahnl<strong>in</strong>ien<br />
<strong>und</strong> Straßen wurden diese<br />
beiden Unterkategorien<br />
vollständig getrennt.<br />
In <strong>der</strong> nachfolgenden<br />
Abb. 8 ist das Vorgehen bei<br />
<strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Straßen<br />
dargestellt. Zu berücksichtigen<br />
s<strong>in</strong>d hierbei die drei<br />
Unterkategorien Autobahnen,<br />
B<strong>und</strong>esstraßen sowie<br />
Land- o<strong>der</strong> Kreisstraßen.<br />
Wie bei <strong>der</strong> Bewertung<br />
<strong>der</strong> Schutzgebiete werden<br />
diese Unterkategorien<br />
zunächst getrennt vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />
betrachtet <strong>und</strong> bewertet.<br />
Im Konflikt Autobahnverlegung<br />
wird vom<br />
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