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und Führungskräfte in der mineralischen ... - Advanced Mining

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Anhand <strong>der</strong> erreichten spezifischen Kennwerte können<br />

alle Abbaufel<strong>der</strong> <strong>in</strong> die Konfliktklassen e<strong>in</strong>geordnet werden.<br />

Die Punktzahlen s<strong>in</strong>d entsprechend <strong>der</strong> Konfliktklassen<br />

verteilt, die höchste Konfliktklasse erhält e<strong>in</strong>en, die<br />

niedrigste zehn Punkte. Bei <strong>der</strong> spezifischen Umsiedlung<br />

(Abb. 7) liegt das gewählte Beispiel (Feld 19) <strong>in</strong> Konfliktklasse<br />

8 <strong>und</strong> erhält damit 3 Punkte. Diese Punktzahl wird<br />

mit dem Wichtungsfaktor von 10 multipliziert, so dass 30<br />

Bewertungspunkte <strong>in</strong> die Gesamtbewertung e<strong>in</strong>fließen.<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Schutzgebiete müssen die drei<br />

Unterkategorien Naturschutzgebiete, Wasserschutzge-<br />

Abbildung 7: Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Konflikte, Teil 2<br />

Ausgabe 01 | 2008<br />

TECHNOLOGIETRANSFER<br />

biete sowie FFH-Gebiete berücksichtigt werden. Die Bewertung<br />

ist <strong>in</strong> Abb. 7 dargestellt. Für jede <strong>der</strong> drei Unterkategorien<br />

wird analog zum Schutzgut Mensch die Größe<br />

<strong>der</strong> Konfliktklassen durch Division des maximalen spezifischen<br />

Kennwertes e<strong>in</strong>er Abbaufeldvariante berechnet. Im<br />

Anschluss werden die Abbaufel<strong>der</strong> nach den erreichten<br />

spezifischen Kennwerten <strong>in</strong> die Konfliktklassen e<strong>in</strong>geordnet.<br />

So ergeben sich für das ausgewählte Beispiel (Feld<br />

19) <strong>in</strong> den Unterkategorien spezifische Inanspruchnahme<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Wasserschutz jeweils 10 Punkte,<br />

da hier jeweils die niedrigste Konfliktklasse <strong>und</strong> damit<br />

e<strong>in</strong>hergehend die höchste<br />

Punktzahl erreicht wurde.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> spezifischen<br />

Inanspruchnahme von FFH-<br />

Gebieten erreicht Feld 19<br />

nur die zweitniedrigste Konfliktklasse<br />

<strong>und</strong> damit e<strong>in</strong>hergehend<br />

9 Punkte. Da die<br />

drei Unterkategorien gleich<br />

gewichtet werden, werden<br />

die Punktzahlen addiert <strong>und</strong><br />

durch die Summe <strong>der</strong> Faktoren<br />

geteilt. In diesem Fall ist<br />

das Ergebnis 9,7 Punkte, aus<br />

denen sich bei Berücksichtigung<br />

des Wichtungsfaktors<br />

für die Schutzgebiete (Faktor<br />

6) 58 Bewertungspunkte<br />

ergeben.<br />

Ähnlich ist das Vorgehen<br />

bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Unterschiede<br />

zwischen Bahnl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>und</strong> Straßen wurden diese<br />

beiden Unterkategorien<br />

vollständig getrennt.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden<br />

Abb. 8 ist das Vorgehen bei<br />

<strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Straßen<br />

dargestellt. Zu berücksichtigen<br />

s<strong>in</strong>d hierbei die drei<br />

Unterkategorien Autobahnen,<br />

B<strong>und</strong>esstraßen sowie<br />

Land- o<strong>der</strong> Kreisstraßen.<br />

Wie bei <strong>der</strong> Bewertung<br />

<strong>der</strong> Schutzgebiete werden<br />

diese Unterkategorien<br />

zunächst getrennt vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

betrachtet <strong>und</strong> bewertet.<br />

Im Konflikt Autobahnverlegung<br />

wird vom<br />

24

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