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Mädchen und junge Frauen mit Behinderung - bifos e.V.

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<strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong><br />

2<br />

Fortsetzung:<br />

<strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong><br />

klärung der Situation vor der auto<br />

ung der Betreuung stattfi nden sollte.<br />

Wenn <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en<br />

von ihren Eltern als Hilfskraft<br />

genutzt, als „Dazuverdienst“ durch<br />

das Pfl egegeld oder als Gewaltobjekt<br />

missbraucht werden, so ist es<br />

für die Töchter fast unmöglich, sich<br />

diesen Umständen wieder zu entziehen,<br />

wenn den Eltern die Betreuungsrechte<br />

übertragen wurden.<br />

Die Rechtslage zur Unterstützung<br />

behinderter <strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong> Jugendlicher ist leider bis<br />

heute noch immer nicht eindeutig<br />

geregelt.<br />

Im Ersten Kapitel des KJHG (Kinder<strong>und</strong><br />

Jugendhilfegesetz oder auch<br />

SGB VIII), das für alle Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendlichen gilt, steht: „Jeder <strong>junge</strong><br />

Mensch hat ein Recht auf Förderung<br />

seiner Entwicklung <strong>und</strong> auf Erziehung<br />

zu einer eigenveerantwortlichen<br />

<strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“<br />

(§ 1 Absatz 1 KJHG).<br />

Das liest sich als wäre dDa<strong>mit</strong> ist jedes<br />

<strong>junge</strong> <strong>Mädchen</strong>/Frau <strong>und</strong> jeder<br />

Junge/Mann gemeint.§ 9 des KJHG<br />

gibt zusätzlich vor, dass die Gr<strong>und</strong>richtung<br />

der Erziehung „Gleichberechtigung<br />

von Jungen <strong>und</strong> <strong>Mädchen</strong>“<br />

sein soll: „die unterschiedlichen<br />

Lebenslagen von <strong>Mädchen</strong><br />

<strong>und</strong> Jungen sind zu berücksichtigen,<br />

Benachteiligungen abzubauen <strong>und</strong><br />

die Gleichberechtigung von <strong>Mädchen</strong><br />

<strong>und</strong> Jungen zu fördern.“ Im §<br />

10 Abs. 2 KJHG wird dannjedoch<br />

festgestellt, dass die Eingliederungshilfe<br />

des BSHG (B<strong>und</strong>essozialhilfegesetzes)<br />

für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche,<br />

die körperlich oder geistig behindert,<br />

oder von einer solchen <strong>Behinderung</strong><br />

bedroht sind, Vorrang vor<br />

den Leistungen des KJHG haben.<br />

‚info‘ - b<strong>und</strong>es organisationsstelle behinderte frauen<br />

Tatsächlich müssen die Leistungen<br />

des KJHG auch <strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> Jungen<br />

<strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en diesen Kindern<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen in vollem Umfang<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Nur in wenigen Bereichen decken<br />

sich die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

<strong>mit</strong> der der Kinder- <strong>und</strong><br />

Jugendhilfe<br />

Im Alltag wird jedoch deutlich, dass<br />

vor allem der § 10 des KJHG im Hinblick<br />

auf behinderte <strong>Mädchen</strong> keine<br />

Berücksichtigung fi ndet. Die Interessen<br />

von <strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong>n <strong>Frauen</strong><br />

<strong>mit</strong> Körper-, geistiger oder Mehrfachbehinderung<br />

<strong>Behinderung</strong>werden in<br />

den Angeboten der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />

nicht berücksichtigt, <strong>und</strong><br />

bestehende Angebote sind nicht auf<br />

ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Da<strong>mit</strong><br />

sind behinderten <strong>Mädchen</strong> die<br />

meisten Angebote für Beruf, Beratung<br />

<strong>und</strong> Wohnen der Jugendhilfe<br />

versperrt.<br />

Die Folgen für <strong>Mädchen</strong> <strong>mit</strong> unterschiedlichen<br />

<strong>Behinderung</strong>en sind:<br />

- Kaum Aufnahme in Schutzstellen<br />

für (nichtbehinderte) <strong>Mädchen</strong>,<br />

wenn sie Gewalt ausgesetzt sind;<br />

- Kaum ein adäquates Angebot in<br />

Beratungsstellen, die ansonsten<br />

nichtbehinderte <strong>Mädchen</strong>/<strong>junge</strong><br />

<strong>Frauen</strong> beraten;<br />

- Kaum integrative Wohnangebote,<br />

während für nichtbehinderte <strong>Mädchen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> ein recht<br />

breites Spektrum angeboten wird;<br />

- Exotinnen in Freizeiteinrichtungen,<br />

die in großem Umfang für nichtbehinderte<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

zur Verfügung stehen;<br />

- Exotinnen in den Angeboten der<br />

<strong>Mädchen</strong>arbeit (usw.)<br />

In Zukunft können sich <strong>Mädchen</strong>/<br />

<strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en,<br />

bzw. deren Eltern, eherstärker auf<br />

den Verbleib im sozialen Umfeld <strong>und</strong><br />

die gemeinsame Erziehung <strong>mit</strong> nichtbehinderten<br />

<strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> Jungen<br />

Kindern berufen. Diese Möglichkeit<br />

wurde durch den § 4 Abs. 3 des SGB<br />

IX geschaffen, welches am 1. Juli<br />

2001 in Kraft trat. Ob <strong>und</strong> welche<br />

Folgen dies hat, kann jedoch erst<br />

in einigen Jahren überprüft werden,<br />

da das Gesetz noch sehr neu ist –<br />

sicher werden einige Kämpfe nötig<br />

sein, um dieses Recht in der täglichen<br />

Praxis durchzusetzen.<br />

Die Praxis der Nichtaussonderung<br />

<strong>und</strong> auch die gesellschaftlichen Normen<br />

verändern sich nur langsam,<br />

auch wenn immer wieder Ansätze<br />

<strong>und</strong> Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen dafür entstehen.<br />

<strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> ihrdem da<strong>mit</strong><br />

verb<strong>und</strong>enen Pfl ege- <strong>und</strong> Assistenzbedarf<br />

sind in hohem Maße von der<br />

Offenheit <strong>und</strong> dem Zusammenwir-

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