Mädchen und junge Frauen mit Behinderung - bifos e.V.
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<strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong><br />
2<br />
Fortsetzung:<br />
<strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong><br />
klärung der Situation vor der auto<br />
ung der Betreuung stattfi nden sollte.<br />
Wenn <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en<br />
von ihren Eltern als Hilfskraft<br />
genutzt, als „Dazuverdienst“ durch<br />
das Pfl egegeld oder als Gewaltobjekt<br />
missbraucht werden, so ist es<br />
für die Töchter fast unmöglich, sich<br />
diesen Umständen wieder zu entziehen,<br />
wenn den Eltern die Betreuungsrechte<br />
übertragen wurden.<br />
Die Rechtslage zur Unterstützung<br />
behinderter <strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong>r<br />
<strong>Frauen</strong> Jugendlicher ist leider bis<br />
heute noch immer nicht eindeutig<br />
geregelt.<br />
Im Ersten Kapitel des KJHG (Kinder<strong>und</strong><br />
Jugendhilfegesetz oder auch<br />
SGB VIII), das für alle Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendlichen gilt, steht: „Jeder <strong>junge</strong><br />
Mensch hat ein Recht auf Förderung<br />
seiner Entwicklung <strong>und</strong> auf Erziehung<br />
zu einer eigenveerantwortlichen<br />
<strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“<br />
(§ 1 Absatz 1 KJHG).<br />
Das liest sich als wäre dDa<strong>mit</strong> ist jedes<br />
<strong>junge</strong> <strong>Mädchen</strong>/Frau <strong>und</strong> jeder<br />
Junge/Mann gemeint.§ 9 des KJHG<br />
gibt zusätzlich vor, dass die Gr<strong>und</strong>richtung<br />
der Erziehung „Gleichberechtigung<br />
von Jungen <strong>und</strong> <strong>Mädchen</strong>“<br />
sein soll: „die unterschiedlichen<br />
Lebenslagen von <strong>Mädchen</strong><br />
<strong>und</strong> Jungen sind zu berücksichtigen,<br />
Benachteiligungen abzubauen <strong>und</strong><br />
die Gleichberechtigung von <strong>Mädchen</strong><br />
<strong>und</strong> Jungen zu fördern.“ Im §<br />
10 Abs. 2 KJHG wird dannjedoch<br />
festgestellt, dass die Eingliederungshilfe<br />
des BSHG (B<strong>und</strong>essozialhilfegesetzes)<br />
für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche,<br />
die körperlich oder geistig behindert,<br />
oder von einer solchen <strong>Behinderung</strong><br />
bedroht sind, Vorrang vor<br />
den Leistungen des KJHG haben.<br />
‚info‘ - b<strong>und</strong>es organisationsstelle behinderte frauen<br />
Tatsächlich müssen die Leistungen<br />
des KJHG auch <strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> Jungen<br />
<strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en diesen Kindern<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen in vollem Umfang<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Nur in wenigen Bereichen decken<br />
sich die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
<strong>mit</strong> der der Kinder- <strong>und</strong><br />
Jugendhilfe<br />
Im Alltag wird jedoch deutlich, dass<br />
vor allem der § 10 des KJHG im Hinblick<br />
auf behinderte <strong>Mädchen</strong> keine<br />
Berücksichtigung fi ndet. Die Interessen<br />
von <strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong>n <strong>Frauen</strong><br />
<strong>mit</strong> Körper-, geistiger oder Mehrfachbehinderung<br />
<strong>Behinderung</strong>werden in<br />
den Angeboten der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe<br />
nicht berücksichtigt, <strong>und</strong><br />
bestehende Angebote sind nicht auf<br />
ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Da<strong>mit</strong><br />
sind behinderten <strong>Mädchen</strong> die<br />
meisten Angebote für Beruf, Beratung<br />
<strong>und</strong> Wohnen der Jugendhilfe<br />
versperrt.<br />
Die Folgen für <strong>Mädchen</strong> <strong>mit</strong> unterschiedlichen<br />
<strong>Behinderung</strong>en sind:<br />
- Kaum Aufnahme in Schutzstellen<br />
für (nichtbehinderte) <strong>Mädchen</strong>,<br />
wenn sie Gewalt ausgesetzt sind;<br />
- Kaum ein adäquates Angebot in<br />
Beratungsstellen, die ansonsten<br />
nichtbehinderte <strong>Mädchen</strong>/<strong>junge</strong><br />
<strong>Frauen</strong> beraten;<br />
- Kaum integrative Wohnangebote,<br />
während für nichtbehinderte <strong>Mädchen</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> ein recht<br />
breites Spektrum angeboten wird;<br />
- Exotinnen in Freizeiteinrichtungen,<br />
die in großem Umfang für nichtbehinderte<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
zur Verfügung stehen;<br />
- Exotinnen in den Angeboten der<br />
<strong>Mädchen</strong>arbeit (usw.)<br />
In Zukunft können sich <strong>Mädchen</strong>/<br />
<strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en,<br />
bzw. deren Eltern, eherstärker auf<br />
den Verbleib im sozialen Umfeld <strong>und</strong><br />
die gemeinsame Erziehung <strong>mit</strong> nichtbehinderten<br />
<strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> Jungen<br />
Kindern berufen. Diese Möglichkeit<br />
wurde durch den § 4 Abs. 3 des SGB<br />
IX geschaffen, welches am 1. Juli<br />
2001 in Kraft trat. Ob <strong>und</strong> welche<br />
Folgen dies hat, kann jedoch erst<br />
in einigen Jahren überprüft werden,<br />
da das Gesetz noch sehr neu ist –<br />
sicher werden einige Kämpfe nötig<br />
sein, um dieses Recht in der täglichen<br />
Praxis durchzusetzen.<br />
Die Praxis der Nichtaussonderung<br />
<strong>und</strong> auch die gesellschaftlichen Normen<br />
verändern sich nur langsam,<br />
auch wenn immer wieder Ansätze<br />
<strong>und</strong> Gesetzesgr<strong>und</strong>lagen dafür entstehen.<br />
<strong>Mädchen</strong> <strong>und</strong> <strong>junge</strong> <strong>Frauen</strong><br />
<strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> ihrdem da<strong>mit</strong><br />
verb<strong>und</strong>enen Pfl ege- <strong>und</strong> Assistenzbedarf<br />
sind in hohem Maße von der<br />
Offenheit <strong>und</strong> dem Zusammenwir-