Freiwilligenbericht - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und ...
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1. EINFÜHRUNG – DEFINITIONEN UND ABGRENZUNG VON FREIWILLIGENARBEIT<br />
Ges<strong>und</strong>heits<strong>für</strong>sorge, die Kinder-, Jugend-, Familien- <strong>und</strong> SeniorInnenbetreuung, die<br />
Unterstützung <strong>und</strong> Betreuung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung sowie <strong>für</strong> Menschen, bei<br />
denen aus anderen Gründen ein besonderer Betreuungs- <strong>und</strong> Hilfsbedarf besteht<br />
(insbesondere <strong>für</strong> Migrantinnen <strong>und</strong> Migranten, Flüchtlinge, Wohnungslose, Suchtkranke<br />
<strong>und</strong> Haftentlassene), die Menschenrechte, der Schutz der Frauen <strong>und</strong> Kinder vor Gewalt,<br />
der Sport, die Schulbildung <strong>und</strong> außerschulische Jugenderziehung, die Erziehung, die<br />
Volksbildung, die Berufsausbildung, der Konsumentenschutz, die Denkmalpflege, der<br />
Umwelt-, Natur-, Tier- <strong>und</strong> Höhlenschutz, die Kultur <strong>und</strong> Heimatk<strong>und</strong>e einschließlich der<br />
Brauchtumspflege, die Bekämpfung von Elementarschäden, der Katastrophenschutz <strong>und</strong><br />
das Feuerwehr- <strong>und</strong> Rettungswesen, die Bürgerbeteilung bzw. die Tätigkeit der<br />
Bürgerinitiativen, die Selbsthilfegruppen, die Entwicklungshilfe sowie Friedensdienste im<br />
In- <strong>und</strong> Ausland.“<br />
Welche Tätigkeiten können als produktiv bezeichnet <strong>und</strong> somit ökonomisch betrachtet als<br />
„<strong>Arbeit</strong>“ verstanden werden? Besondere Bedeutung kommt dem sogenannten „Dritt-<br />
Personen-Kriterium“ zu. Es besagt, dass Tätigkeiten dann produktiv sind, wenn die<br />
Leistung prinzipiell auch von Dritten gegen Bezahlung erbracht werden könnte. Konsum,<br />
im Gegensatz dazu, zeichnet sich dadurch aus, dass kein/e andere/r <strong>für</strong> den<br />
Konsumenten/die Konsumentin den Konsum eines bestimmten Gutes übernehmen kann<br />
(Erlinghagen 2004: 34).<br />
4. Freiwilligkeit in Abgrenzung zu gesetzlich verpflichtenden Formen von <strong>Arbeit</strong><br />
Die Definition schließt Tätigkeiten aus, die in irgendeiner Form verpflichtend sind –<br />
beispielsweise Zivildienst oder unbezahlte Praktika, die im Rahmen einer Ausbildung<br />
durchgeführt werden müssen. Immer wieder wird von politischer Seite überlegt, den Erhalt<br />
des <strong>Arbeit</strong>slosengeldes an die Durchführung gemeinnütziger Aktivitäten zu knüpfen oder<br />
generell ein verpflichtendes BürgerInnendienst-Jahr einzuführen. Diese Formen der<br />
BürgerInnendienste sind von Freiwilligenarbeit ebenfalls klar zu unterscheiden. Als solche<br />
bezeichnete Praktika, die selbst gewählt etwa nach Abschluss einer Ausbildung begonnen<br />
werden, sind jedoch als Freiwilligenarbeit zu sehen.<br />
Die gewählte Definition berücksichtigt keine Abgrenzung hinsichtlich der Motive, die<br />
Freiwillige verfolgen, impliziert jedoch ein altruistisches Motiv, indem die Tätigkeit <strong>für</strong><br />
andere, <strong>für</strong> das Gemeinwohl erbracht wird. In der gesellschaftspolitischen Diskussion<br />
spielt die Frage der Motivation eine wichtige Rolle. Cnaan et al. (1996, 364) haben in einer<br />
Studie die Verankerung des Begriffs „Volunteers“ in der Bevölkerung untersucht. Sie<br />
entwickelten einen Fragebogen mit 21 Items, in dem Beispiele von bestimmten Personen,<br />
die verschiedene Tätigkeiten durchführten, aufgelistet wurden. Die Befragten sollten<br />
angeben, bei welchen Personen es sich ihrer Meinung nach um Ehrenamtliche<br />
(Volunteers) handelte. Für die Entscheidung spielte neben den Faktoren der Freiwilligkeit,<br />
der Art <strong>und</strong> Höhe der Aufwandsentschädigung, dem Organisationsgrad <strong>und</strong> den<br />
Empfängerinnen <strong>und</strong> Empfängern der ehrenamtlichen Leistungen auch das Konzept der<br />
Höhe der Nettokosten ehrenamtlicher <strong>Arbeit</strong> eine Rolle. Je höher die Nettokosten (grob<br />
definiert als Kosten minus Nutzen, die aus der Tätigkeit entstehen) der jeweiligen Person<br />
eingeschätzt wurden, desto eher wurde auch ein ehrenamtliches Engagement<br />
wahrgenommen.<br />
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