Freiwilligenbericht - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und ...
Freiwilligenbericht - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und ...
Freiwilligenbericht - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1. EINFÜHRUNG – DEFINITIONEN UND ABGRENZUNG VON FREIWILLIGENARBEIT<br />
Der dem Freiwilligenrat vorgelegte Definitionsentwurf konkretisiert Unentgeltlichkeit<br />
nochmals. Diese liegt demnach auch dann vor, „ […] wenn im Zusammenhang mit der<br />
Erbringung freiwilliger <strong>Arbeit</strong> folgende Leistungen gewährt werden:<br />
8<br />
> Reisekostenvergütungen im Sinne des § 26 Z. 4 EStG;<br />
> die Bereitstellung tätigkeitstypischer <strong>Arbeit</strong>skleidung <strong>und</strong> erforderlicher <strong>Arbeit</strong>smittel<br />
sowie der Ersatz des Wertes von deren Beschaffung, Wiederinstandsetzung <strong>und</strong><br />
Reinigung;<br />
> ein Ersatz von erforderlichen, durch Zahlungsbeleg nachgewiesenen tatsächlichen<br />
Aufwendungen, allfällig auch pauschaliert;<br />
> freie oder verbilligte Mahlzeiten oder Getränke zur Verköstigung am Ort der<br />
Leistungserbringung;<br />
> die Überlassung einer unentgeltlichen Unterkunft <strong>für</strong> die Dauer der freiwilligen<br />
<strong>Arbeit</strong>, wenn die tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zugemutet werden kann;<br />
> Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsmaßnahmen, Supervision, Mediation;<br />
> im Falle der Mitwirkung im Rahmen des Rettungswesens, der Feuerwehr sowie der<br />
Katastrophenhilfe auch Entschädigungen <strong>für</strong> den Fall eines nachgewiesenen<br />
Verdienstentganges;<br />
> die Bereitstellung von Leistungen im Fall der Krankheit, der Minderung der<br />
Erwerbsfähigkeit oder des Todes zugunsten der freiwillig arbeitenden Personen<br />
sowie deren Ehepartnern bzw. -partnerinnen <strong>und</strong> Kindern <strong>und</strong> sonstiger Personen,<br />
<strong>für</strong> die eine Versorgungsverpflichtung besteht, insbesondere durch Abschluss von<br />
Versicherungsverträgen“.<br />
Kein monetärer Gegenwert wird im Rahmen von Tauschzirkeln gegeben. Dennoch erfolgt<br />
eine Gegenleistung bzw. eine festgelegte Einheit <strong>für</strong> eine Gegenleistung, sodass auch hier<br />
nicht von Freiwilligenarbeit gesprochen wird. Die <strong>Arbeit</strong> in Tauschkreisen kann<br />
dementsprechend als eigene Form einer meist regional relevanten Tätigkeit gesehen<br />
werden (Heimgartner 2004: 161).<br />
Freiwilligenarbeit unterscheidet sich von Erwerbsarbeit auch in Hinblick auf die<br />
<strong>Arbeit</strong>szeiten. Zwar kommt es durchaus vor, dass Freiwillige ihre Tätigkeit quasi als<br />
Vollzeitbeschäftigung ausüben, meistens ist die Aktivität aber auf einige St<strong>und</strong>en pro<br />
Woche beschränkt.<br />
2. Freiwilligenarbeit in Abgrenzung zur Haus- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />
Freiwilligenarbeit wird von Familien- <strong>und</strong> Hausarbeit im eigenen Haushalt abgegrenzt, die<br />
ebenfalls unbezahlt geleistet wird <strong>und</strong> eine wichtige gesellschaftliche Produktionsleistung<br />
darstellt. Durch die familiäre Bindung folgt Haus- <strong>und</strong> Familienarbeit anderen Logiken als<br />
freiwilliges Engagement, weshalb eine getrennte Betrachtung sinnvoll erscheint. Nicht mit<br />
einbezogen werden in die Freiwilligenarbeit damit auch die – oft sehr umfassenden –<br />
Leistungen, die pflegende Angehörige erbringen, insbesondere dann, wenn diese im<br />
selben Haushalt erfolgen. Es ist demnach auch dann keine Freiwilligenarbeit, wenn ein<br />
erheblicher Anteil der Pflege durch Angehörige unentgeltlich bzw. nur gegen einen<br />
geringfügigen Anerkennungsbetrag erbracht wird. In den letzten Jahren ist die familiäre<br />
Pflegearbeit verstärkt ins Blickfeld geraten. Durch soziodemografische Entwicklungen