Er sah und glaubte - Una Voce Deutschland eV
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Die Instruktion „Universae Ecclesiae“ der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“235<br />
III. – Zwei Formen eines Ritus<br />
Das Motu proprio »Summorum Pontificum« hatte neben das Meßbuch Pauls VI. jenes<br />
Missale gestellt, das als Meßbuch Pius’ V. (der »tridentinischen Messe«) oder Johannes’<br />
XXIII. oder des Jahres 1962 bezeichnet wird 4 . Das Gesetz führte den Unterschied zwischen<br />
der ordentlichen <strong>und</strong> der außerordentlichen Form der römischen Messe ein. Die<br />
ordentliche Form ist jene, die im Missale Pauls VI. vorliegt, die außerordentliche Form<br />
ist im Meßbuch 1962 zu finden. Papst Benedikt XVI. ist mit äußerstem Einsatz bemüht<br />
herauszustellen, daß die Glaubensgr<strong>und</strong>lage der Liturgie vor wie nach der von dem<br />
Zweiten Vatikanischen Konzil angestoßenen »Reform« dieselbe ist <strong>und</strong> daß die beiden<br />
Formen des römischen Meßritus ein <strong>und</strong> denselben Glauben der Kirche hinsichtlich des<br />
Meßopfers ausdrücken. <strong>Er</strong> weist jene ab, die einen Gegensatz (contradictio) zwischen<br />
dem Missale Romanum Pauls VI. <strong>und</strong> jenem Pius’ V. erkennen wollen 5 . In dem Begleitbrief<br />
an die Bischöfe vom 7. Juli 2007 stellt der Papst fest, es gebe keinen Widerspruch<br />
zwischen der einen <strong>und</strong> der anderen Ausgabe des Missale Romanum 6 . In seinem Brief<br />
an die Bischöfe spricht er von einem doppelten Gebrauch ein <strong>und</strong> desselben Ritus 7 . Hier<br />
sind freilich gewisse Zweifel angebracht. Die Übereinstimmung der beiden Ritusformen<br />
scheint mehr in der Absicht des Papstes als in der Kongruenz der Texte zu bestehen 8 .<br />
Die Instruktion ist (ebenso wie das Motu proprio »Summorum Pontificum«) bemüht,<br />
das Missale Pauls VI. <strong>und</strong> jenes Johannes’ XXIII. nahe zusammenzurücken (Nr.<br />
6). Sie bezeichnet sie als zwei Ausdrücke oder Ausformungen der römischen Liturgie,<br />
ja als zwei Gebrauchsanweisungen (usibus) des einen römischen Ritus, die nebeneinander<br />
gestellt werden, <strong>und</strong> dann noch stärker: Beide Formen seien der Ausdruck ein<br />
<strong>und</strong> derselben lex orandi, also der durch den Glauben festgelegten Gebetsnorm (Nr. 6).<br />
Die ordentliche <strong>und</strong> die außerordentliche Form der römischen Messe stehen also nicht<br />
gegeneinander, sondern, wie die Instruktion (Nr. 6) erklärt, nebeneinander. Mit dieser<br />
Aussage ist einiges erreicht. Es ist bekannt, daß viele Liturgiker die alte Messe verurteilt<br />
<strong>und</strong> geradezu verworfen haben. Dagegen bezieht die Instruktion Stellung. Sie weist<br />
drei irrige Meinungen ab, einmal daß die alte Messe ungenügend <strong>und</strong> falsch konzipiert<br />
sei, zum anderen daß die Theologie der alten Messe überholt sei, schließlich daß die<br />
Theologie der neuen Messe verändert <strong>und</strong> jener der alten Messe überlegen sei. Die<br />
Betonung derselben Glaubensgr<strong>und</strong>lage hat ihren Gr<strong>und</strong> in der von gewissen Kreisen<br />
4 Die Instruktion spricht nicht von der »tridentinischen« Messe.<br />
5 AAS 99, 2007, 798.<br />
6 AAS 99, 2007, 798.<br />
7 AAS 99, 2007, 795.<br />
8 Ein früher Versuch, den Vorzug der Messe Pius’ V. vor der Messe Pauls VI. aufzuzeigen,<br />
war meine Schrift: Die alte <strong>und</strong> die neue Messe. Die Rechtslage hinsichtlich des Ordo Missae<br />
(= Schriftenreihe der <strong>Una</strong> <strong>Voce</strong>-<strong>Deutschland</strong> e.V. Heft 8), 2. Aufl., Düsseldorf 1975.