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Er sah und glaubte - Una Voce Deutschland eV

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Die Instruktion „Universae Ecclesiae“ der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“235<br />

III. – Zwei Formen eines Ritus<br />

Das Motu proprio »Summorum Pontificum« hatte neben das Meßbuch Pauls VI. jenes<br />

Missale gestellt, das als Meßbuch Pius’ V. (der »tridentinischen Messe«) oder Johannes’<br />

XXIII. oder des Jahres 1962 bezeichnet wird 4 . Das Gesetz führte den Unterschied zwischen<br />

der ordentlichen <strong>und</strong> der außerordentlichen Form der römischen Messe ein. Die<br />

ordentliche Form ist jene, die im Missale Pauls VI. vorliegt, die außerordentliche Form<br />

ist im Meßbuch 1962 zu finden. Papst Benedikt XVI. ist mit äußerstem Einsatz bemüht<br />

herauszustellen, daß die Glaubensgr<strong>und</strong>lage der Liturgie vor wie nach der von dem<br />

Zweiten Vatikanischen Konzil angestoßenen »Reform« dieselbe ist <strong>und</strong> daß die beiden<br />

Formen des römischen Meßritus ein <strong>und</strong> denselben Glauben der Kirche hinsichtlich des<br />

Meßopfers ausdrücken. <strong>Er</strong> weist jene ab, die einen Gegensatz (contradictio) zwischen<br />

dem Missale Romanum Pauls VI. <strong>und</strong> jenem Pius’ V. erkennen wollen 5 . In dem Begleitbrief<br />

an die Bischöfe vom 7. Juli 2007 stellt der Papst fest, es gebe keinen Widerspruch<br />

zwischen der einen <strong>und</strong> der anderen Ausgabe des Missale Romanum 6 . In seinem Brief<br />

an die Bischöfe spricht er von einem doppelten Gebrauch ein <strong>und</strong> desselben Ritus 7 . Hier<br />

sind freilich gewisse Zweifel angebracht. Die Übereinstimmung der beiden Ritusformen<br />

scheint mehr in der Absicht des Papstes als in der Kongruenz der Texte zu bestehen 8 .<br />

Die Instruktion ist (ebenso wie das Motu proprio »Summorum Pontificum«) bemüht,<br />

das Missale Pauls VI. <strong>und</strong> jenes Johannes’ XXIII. nahe zusammenzurücken (Nr.<br />

6). Sie bezeichnet sie als zwei Ausdrücke oder Ausformungen der römischen Liturgie,<br />

ja als zwei Gebrauchsanweisungen (usibus) des einen römischen Ritus, die nebeneinander<br />

gestellt werden, <strong>und</strong> dann noch stärker: Beide Formen seien der Ausdruck ein<br />

<strong>und</strong> derselben lex orandi, also der durch den Glauben festgelegten Gebetsnorm (Nr. 6).<br />

Die ordentliche <strong>und</strong> die außerordentliche Form der römischen Messe stehen also nicht<br />

gegeneinander, sondern, wie die Instruktion (Nr. 6) erklärt, nebeneinander. Mit dieser<br />

Aussage ist einiges erreicht. Es ist bekannt, daß viele Liturgiker die alte Messe verurteilt<br />

<strong>und</strong> geradezu verworfen haben. Dagegen bezieht die Instruktion Stellung. Sie weist<br />

drei irrige Meinungen ab, einmal daß die alte Messe ungenügend <strong>und</strong> falsch konzipiert<br />

sei, zum anderen daß die Theologie der alten Messe überholt sei, schließlich daß die<br />

Theologie der neuen Messe verändert <strong>und</strong> jener der alten Messe überlegen sei. Die<br />

Betonung derselben Glaubensgr<strong>und</strong>lage hat ihren Gr<strong>und</strong> in der von gewissen Kreisen<br />

4 Die Instruktion spricht nicht von der »tridentinischen« Messe.<br />

5 AAS 99, 2007, 798.<br />

6 AAS 99, 2007, 798.<br />

7 AAS 99, 2007, 795.<br />

8 Ein früher Versuch, den Vorzug der Messe Pius’ V. vor der Messe Pauls VI. aufzuzeigen,<br />

war meine Schrift: Die alte <strong>und</strong> die neue Messe. Die Rechtslage hinsichtlich des Ordo Missae<br />

(= Schriftenreihe der <strong>Una</strong> <strong>Voce</strong>-<strong>Deutschland</strong> e.V. Heft 8), 2. Aufl., Düsseldorf 1975.

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