Er sah und glaubte - Una Voce Deutschland eV
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236 Georg May<br />
betriebenen Entgegensetzung von alter <strong>und</strong> neuer Messe. Den Verfassern der Instruktion<br />
ist bekannt, daß die Gesetzgebung des Papstes zugunsten des alten Ritus der Messe<br />
auf zähen <strong>und</strong> verbreiteten Widerstand stößt <strong>und</strong> daß versucht wird, die Messe Pius’ V.<br />
herabzusetzen. Wiederholt fordert daher die Instruktion die Achtung vor der außerordentlichen<br />
Form des römischen Ritus (Nr. 6 <strong>und</strong> 14).<br />
IV. – Die Motive<br />
Der Papst hat sich in dem Begleitbrief zu dem Motu proprio »Summorum Pontificum«<br />
über die Motive, die ihn veranlassen, die Zelebration der Messe Johannes’ XXIII.<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich freizugeben, ausführlich geäußert. Die Gründe für den <strong>Er</strong>laß der Instruktion<br />
decken sich selbstverständlich mit den Gründen für das Motu proprio, dessen<br />
Anwendung die Instruktion gewährleisten soll. Die Instruktion sieht im Motu proprio<br />
»Summorum Pontificum« drei Absichten wirksam.<br />
1. Der alte Ritus soll allen Gläubigen zugänglich gemacht werden. Diese Absicht<br />
ergibt sich aus mehreren Tatsachen. <strong>Er</strong>stens ist das Motu proprio »Summorum Pontificum«<br />
ein für die gesamte Kirche bestimmtes <strong>und</strong> geltendes Gesetz (Nr. 2). Es wendet<br />
sich also an alle Gläubigen ohne Ausnahme. Es schafft nicht Sonderrechte für bestimmte<br />
Kreise, sondern Recht für die Gesamtkirche. Zweitens trägt die Instruktion nicht umsonst<br />
die beiden ersten Worte »Universae Ecclesiae«. Sie erinnert damit an die Absicht,<br />
den tridentinischen Ritus, die Messe Pius’ V., den Ritus Johannes’ XXIII. von 1962<br />
der gesamten Kirche zugänglich zu machen. Damit in Übereinstimmung erklärt Nr.<br />
8a der Instruktion, die alte Messe sei »allen Gläubigen« zu vermitteln (largiri). Bereits<br />
Johannes Paul II. hatte die Notwendigkeit verspürt, der alten Messe wieder Lebensraum<br />
in der Kirche zu geben <strong>und</strong> ihre Verwendung in begrenztem Umfang zuzulassen.<br />
Die Instruktion behauptet, das Gesetz »Summorum Pontificum« schließe an das Indult<br />
»Quattuor abhinc annos« <strong>und</strong> das Motu proprio »Ecclesia Dei« an (Nr. 5). Tatsächlich<br />
wird mit ihm eine ganz andere Perspektive sichtbar gemacht. Es geht nicht mehr allein<br />
darum, Anhängern der alten Liturgie Entgegenkommen zu beweisen, sondern diesen<br />
Schatz der gesamten Kirche zugänglich zu machen. Drittens ist die Messe Pius’ V. nach<br />
Nr. 8a der Instruktion – vor allem Bedürfnis der Gläubigen – »ein wertvoller Schatz,<br />
der zu bewahren ist«. Völlig unabhängig davon, ob Priester <strong>und</strong> Laien danach verlangen,<br />
die Messe Pius’ V. zu feiern, geht es darum, ein kostbares Besitztum der Kirche zu<br />
erhalten, <strong>und</strong> zwar nicht als museales Relikt, sondern im lebendigen Gebrauch. Der<br />
Schatz kann nur bewahrt werden, wenn allen Gläubigen der Zugriff auf ihn offensteht.<br />
Es ist ein (gewolltes?) Mißverständnis, wenn von den Gegnern der alten Messe immer<br />
erneut der Versuch gemacht wird, deren Zulassung als ein Zugeständnis an gewisse<br />
Nostalgiker auszugeben. Benedikt XVI. überschreitet diese Motivation.