Geschäftsbericht 2005 - GBW Gruppe
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Mietwohnanlagen<br />
Hamburger Straße und<br />
Kraepelinstraße,<br />
München (v.l.n.r.)<br />
BERICHT DES AUFSICHTSRATES<br />
Deutsche Baurevision AG zu. Nach dem abschließenden<br />
Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat<br />
gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht<br />
der <strong>GBW</strong>AG keine Einwendungen. Er billigt den<br />
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der<br />
damit festgestellt ist.<br />
Verwendung des Bilanzgewinns<br />
Mit dem Vorschlag des Vorstandes an die Hauptversammlung<br />
für die Verwendung des Bilanzgewinns<br />
erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden. Der Hauptversammlung<br />
wird dementsprechend vorgeschlagen,<br />
von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres <strong>2005</strong> in<br />
Höhe von 3.153.025,67 €<br />
■ eine Dividende von 0,40 € je Inhaber-Stückaktie,<br />
d.h. 2.600.000,00 € auszuschütten,<br />
■ 500.000,00 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen<br />
und<br />
■ 53.025,67 € auf neue Rechnung vorzutragen.<br />
Bericht über die Beziehungen zu<br />
verbundenen Unternehmen<br />
Der vom Vorstand nach § 312 Aktiengesetz zu erstellende<br />
Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />
Unternehmen lag dem Aufsichtsrat vor. Die Deutsche<br />
Baurevision AG nahm an den Erörterungen des Aufsichtsrates<br />
über den Bericht über die Beziehungen zu<br />
verbundenen Unternehmen teil und berichtete über<br />
die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung.<br />
Der Bericht wurde von der Deutsche Baurevision AG<br />
geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk<br />
gemäß § 313 Abs.3 Satz 2 Aktiengesetz versehen:<br />
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung<br />
bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben<br />
des Berichtes richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten<br />
Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft<br />
nicht unangemessen hoch war."<br />
Der Aufsichtsrat schließt sich nach Prüfung des Berichts<br />
den Feststellungen im Bestätigungsvermerk an.<br />
Einhaltung der Corporate<br />
Governance-Grundsätze<br />
Nach den Corporate Governance-Grundsätzen der<br />
<strong>GBW</strong>AG achtet jedes Aufsichtsratsmitglied darauf,<br />
dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats genügend<br />
Zeit zur Verfügung steht. Aufsichtsratsmitglieder,<br />
die dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft<br />
angehören, sollen insgesamt nicht mehr als<br />
fünf Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten<br />
Gesellschaften wahrnehmen. Diesen<br />
Vorgaben wurde im Berichtsjahr ausnahmslos entsprochen.