07.01.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2005 - GBW Gruppe

Geschäftsbericht 2005 - GBW Gruppe

Geschäftsbericht 2005 - GBW Gruppe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

18<br />

Mietwohnanlagen<br />

Hamburger Straße und<br />

Kraepelinstraße,<br />

München (v.l.n.r.)<br />

BERICHT DES AUFSICHTSRATES<br />

Deutsche Baurevision AG zu. Nach dem abschließenden<br />

Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat<br />

gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht<br />

der <strong>GBW</strong>AG keine Einwendungen. Er billigt den<br />

vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der<br />

damit festgestellt ist.<br />

Verwendung des Bilanzgewinns<br />

Mit dem Vorschlag des Vorstandes an die Hauptversammlung<br />

für die Verwendung des Bilanzgewinns<br />

erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden. Der Hauptversammlung<br />

wird dementsprechend vorgeschlagen,<br />

von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres <strong>2005</strong> in<br />

Höhe von 3.153.025,67 €<br />

■ eine Dividende von 0,40 € je Inhaber-Stückaktie,<br />

d.h. 2.600.000,00 € auszuschütten,<br />

■ 500.000,00 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen<br />

und<br />

■ 53.025,67 € auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Bericht über die Beziehungen zu<br />

verbundenen Unternehmen<br />

Der vom Vorstand nach § 312 Aktiengesetz zu erstellende<br />

Bericht über die Beziehungen zu verbundenen<br />

Unternehmen lag dem Aufsichtsrat vor. Die Deutsche<br />

Baurevision AG nahm an den Erörterungen des Aufsichtsrates<br />

über den Bericht über die Beziehungen zu<br />

verbundenen Unternehmen teil und berichtete über<br />

die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung.<br />

Der Bericht wurde von der Deutsche Baurevision AG<br />

geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk<br />

gemäß § 313 Abs.3 Satz 2 Aktiengesetz versehen:<br />

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung<br />

bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben<br />

des Berichtes richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten<br />

Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft<br />

nicht unangemessen hoch war."<br />

Der Aufsichtsrat schließt sich nach Prüfung des Berichts<br />

den Feststellungen im Bestätigungsvermerk an.<br />

Einhaltung der Corporate<br />

Governance-Grundsätze<br />

Nach den Corporate Governance-Grundsätzen der<br />

<strong>GBW</strong>AG achtet jedes Aufsichtsratsmitglied darauf,<br />

dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats genügend<br />

Zeit zur Verfügung steht. Aufsichtsratsmitglieder,<br />

die dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft<br />

angehören, sollen insgesamt nicht mehr als<br />

fünf Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten<br />

Gesellschaften wahrnehmen. Diesen<br />

Vorgaben wurde im Berichtsjahr ausnahmslos entsprochen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!