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Rahmenhygieneplan - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der ...

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<strong>Rahmenhygieneplan</strong><br />

gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz<br />

für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

(Kin<strong>der</strong>krippen, -gärten, -tagesstätten, auch integrativ, <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>horte)<br />

erarbeitet vom:<br />

Län<strong>der</strong>-Arbeitskreis<br />

zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG<br />

Landesges<strong>und</strong>heitsamt Brandenburg<br />

Landesuntersuchungsanstalt für das Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Veterinärwesen Sachsen<br />

Landesamt für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales Mecklenburg-Vorpommern<br />

Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt<br />

Autorenkollektiv:<br />

aktuell:<br />

Dr. Axel Hofmann, Sachsen; Dr. Paul Kober, Mecklenburg-Vorpommern; Dr. Claudia Kohlstock,<br />

Sachsen-Anhalt; Dr. Bernhard Schicht, Sachsen-Anhalt; Herr Alexan<strong>der</strong> Spengler, Thüringen; Dipl.-<br />

Med. Gudrun Stange, Brandenburg<br />

Mitwirkung am ersten Entwurf:<br />

Dr. Anke Bühling, Sachsen-Anhalt; Dr. Gerlinde Fellmann, Sachsen; Dr. Ines Hiller, Brandenburg; Dr.<br />

Marika Kubisch, Thüringen<br />

Stand: April 2007<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung ...................................................................................................... 4<br />

2 Risikobewertung, Hygienemanagement <strong>und</strong> Verantwortlichkeit.................... 4<br />

2.1 Risikobewertung............................................................................................ 4<br />

2.2 Hygienemanagement <strong>und</strong> Verantwortlichkeit ................................................ 5<br />

3 Basishygiene................................................................................................. 5<br />

3.1 Hygieneanfor<strong>der</strong>ungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung ........... 5<br />

3.2 Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion .......................................................................... 6<br />

3.2.1 Händehygiene............................................................................................... 6<br />

3.2.2 Fußböden <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Flächen sowie Gegenstände .................................... 8<br />

3.2.3 Bekleidung, Wäschehygiene....................................................................... 10<br />

3.3 Umgang mit Lebensmitteln.......................................................................... 10<br />

3.4 Sonstige hygienische Anfor<strong>der</strong>ungen.......................................................... 11<br />

3.4.1 Abfallbeseitigung......................................................................................... 11<br />

3.4.2 Tierhaltung .................................................................................................. 11<br />

3.4.3 Schädlingsprophylaxe <strong>und</strong> -bekämpfung .................................................... 12<br />

3.4.4 Vermeidung einer Gefährdung durch Giftpflanzen...................................... 12<br />

3.4.5 Trinkwasser/Badewasser ............................................................................ 13<br />

3.4.6 Wasserspiel- <strong>und</strong> Erlebnisbereiche............................................................. 13<br />

3.4.7 Spielsand .................................................................................................... 14<br />

3.4.8 Bällchenbä<strong>der</strong> ............................................................................................. 14<br />

3.4.9 Beson<strong>der</strong>e ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>nde Maßnahmen als Zusatzangebot (z. B.<br />

Kneippsche Wirkprinzipien, Kin<strong>der</strong>sauna)................................................... 14<br />

3.5 Erste Hilfe.................................................................................................... 15<br />

3.6 Umgang mit Arzneimitteln ........................................................................... 16<br />

4 Anfor<strong>der</strong>ungen des Infektionsschutzgesetzes............................................. 16<br />

4.1 Ges<strong>und</strong>heitliche Anfor<strong>der</strong>ungen.................................................................. 16


4.1.1 Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich (§ 42 IfSG) ............................... 17<br />

4.1.2 Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal ............................................. 17<br />

4.1.3 Kin<strong>der</strong>, Jugendliche..................................................................................... 17<br />

4.2 Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht ............................................................ 17<br />

4.3 Belehrung.................................................................................................... 17<br />

4.3.1 Personal im Küchen- <strong>und</strong> Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG) ........................ 17<br />

4.3.2 Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal ............................................. 18<br />

4.3.3 Kin<strong>der</strong>, Jugendliche, Eltern ......................................................................... 18<br />

4.4 Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen............................................. 18<br />

4.4.1 Wer muss melden? ..................................................................................... 18<br />

4.4.2 Information <strong>der</strong> Betreuten/Sorgeberechtigten über das Auftreten von<br />

Infektionskrankheiten in <strong>der</strong> Einrichtung, Maßnahmeneinleitung ................ 19<br />

4.4.3 Besuchsverbot <strong>und</strong> Wie<strong>der</strong>zulassung......................................................... 20<br />

4.5 Schutzimpfungen ........................................................................................ 20<br />

5 Anfor<strong>der</strong>ungen nach <strong>der</strong> Biostoffverordnung............................................... 20<br />

5.1 Gefährdungsbeurteilung.............................................................................. 20<br />

5.2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ........................................... 21<br />

5.3 Impfungen des Personals............................................................................ 22<br />

6 Son<strong>der</strong>maßnahmen beim Auftreten von Magen-Darm-Erkrankungen<br />

(Durchfall <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Erbrechen) ................................................................... 22<br />

7 Son<strong>der</strong>maßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen................................... 23<br />

8 Son<strong>der</strong>maßnahmen beim Auftreten von Krätze .......................................... 23<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

3<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 Beispiel-Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsplan<br />

Anlage 2 Literatur - Wichtige rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> fachliche Standards<br />

ggf. zu ergänzen sind<br />

(verfügbar z. B. unter: www.rki.de, Kontakt zum Ges<strong>und</strong>heitsamt; län<strong>der</strong>spezifische<br />

Regelungen beachten!):<br />

Anlage 3 Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 IfSG: Merkblatt für Eltern <strong>und</strong> sonstige<br />

Sorgeberechtigte,<br />

schriftliche Erklärung<br />

Anlage 4 Belehrung gemäß § 35 IfSG: Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen <strong>und</strong><br />

sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen, schriftliche Erklärung<br />

Anlage 5 Merkblatt „Empfehlungen für die Wie<strong>der</strong>zulassung in Schulen <strong>und</strong> sonstigen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen“<br />

Anlage 6 Belehrung gemäß § 43 Abs.1 IfSG: Ges<strong>und</strong>heitsinformationen für den Umgang<br />

mit Lebensmitteln, schriftliche Erklärung<br />

Anlage 7 jeweils gültige Empfehlungen <strong>der</strong> Ständigen Impfkommission (STIKO)<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

4<br />

1 Einleitung<br />

Gemeinschaftseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> sind durch das Zusammenleben <strong>und</strong> die<br />

Zusammenarbeit<br />

einer Vielzahl von Personen von beson<strong>der</strong>er hygienischer Bedeutung.<br />

Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> die Erziehung zu hygienischem Verhalten - beson<strong>der</strong>s auch im Hinblick auf<br />

Infektionskrankheiten<br />

- zu sichern.<br />

Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu


erkennen <strong>und</strong> ihre Weiterverbreitung zu verhin<strong>der</strong>n, ist Zweck des<br />

Infektionsschutzgesetzes.<br />

Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben <strong>und</strong><br />

Zuständigkeiten auch auf die Eigenverantwortung <strong>der</strong> Träger <strong>und</strong> Leiter von<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

sowie jedes Einzelnen.<br />

Darüber hinaus ergeben sich aus dem Gesetz konkrete Verpflichtungen für<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

bzw. <strong>der</strong>en Leitungen, insbeson<strong>der</strong>e aus den §§ 33 bis 36 (zusätzliche<br />

Vorschriften für Schulen <strong>und</strong> sonstige Gemeinschaftseinrichtungen).<br />

Nach § 36 Abs. 1 müssen Gemeinschaftseinrichtungen die innerbetrieblichen<br />

Verfahrensweisen<br />

zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Für die Erstellung <strong>der</strong><br />

Pläne enthält das Gesetz keine Vorgaben, son<strong>der</strong>n überlässt dies weitgehend dem<br />

Ermessen <strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung.<br />

Empfohlen wird, auf eine weitgehende Standardisierung <strong>der</strong> Pläne hinzuwirken.<br />

Die vorliegenden Hygieneempfehlungen sollen hierbei Unterstützung geben. Die<br />

aufgeführten Hygienemaßnahmen sind Beispielinhalte für die Erstellung eines<br />

innerbetrieblichen Hygieneplans, die an die Situation in <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Einrichtung<br />

angepasst <strong>und</strong> durch einrichtungsspezifische Details <strong>und</strong> Festlegungen<br />

ergänzt werden müssen. Im Hygieneplan sollten auch Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>ung<br />

<strong>und</strong> –erhaltung angesprochen werden, die über die Infektionshygiene<br />

hinaus zur Prävention <strong>der</strong> nichtübertragbaren Erkrankungen für Bewohner <strong>und</strong><br />

Personal<br />

beitragen.<br />

Zu berücksichtigen sind neben den Rechtsregelungen auf EU-, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />

Landesebene<br />

<strong>und</strong> den fachlichen Empfehlungen von Fachgesellschaften auch Vorschriften<br />

des Arbeitsschutzes <strong>und</strong> technische Regelwerke (z. B. DIN, EN, ISO).<br />

Zutreffende Punkte des <strong>Rahmenhygieneplan</strong>es können analog auch für die<br />

Kin<strong>der</strong>betreuung<br />

bei Tagesmüttern angewendet werden.<br />

2 Risikobewertung, Hygienemanagement <strong>und</strong> Verantwortlichkeit<br />

2.1 Risikobewertung<br />

Das Infektionsrisiko wird allgemein von <strong>der</strong> Anwesenheit primär wie fakultativ<br />

pathogener<br />

Keime, den Übertragungswegen dieser Erreger (direkte <strong>und</strong> indirekte natürliche<br />

wie künstliche Übertragungswege) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Abwehr- <strong>und</strong> Immunsituation (Impfstatus)<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> des Personals bestimmt. Hierbei ist zwischen Kin<strong>der</strong>garten<strong>und</strong><br />

Hortgruppen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Betreuung von Kleinstkin<strong>der</strong>n im Krippenbereich zu<br />

unterscheiden.<br />

Für den Ausschluss von Personen aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung, die an bestimmten<br />

Infektionserkrankungen<br />

leiden o<strong>der</strong> in Wohngemeinschaft engen Kontakt zu Infizierten<br />

hatten bilden das Infektionsschutzgesetz (§34) sowie die<br />

Wie<strong>der</strong>zulassungsregelungen<br />

des RKI <strong>und</strong> ggf. des jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage.<br />

Neben den klassischen Kin<strong>der</strong>krankheiten (Masern, Mumps, Röteln, Pertussis,<br />

Varizellen,


Scharlach usw.) sind in Kin<strong>der</strong>einrichtungen vor allem fäkal-oral übertragbare<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

5<br />

Erkrankungen wie Durchfallerkrankungen o<strong>der</strong> Hepatitis A von Bedeutung. Hier sind<br />

neben Reinigungsmaßnahmen zumeist auch gezielte Desinfektionsmaßnahmen<br />

sinnvoll einzusetzen.<br />

In jedem Fall ist beim Auftreten von Infektionskrankheiten sowie dem Befall mit<br />

Kopfläusen<br />

o<strong>der</strong> Krätze das Ges<strong>und</strong>heitsamt einzubeziehen.<br />

Beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit <strong>und</strong> sofortiges Einbeziehen des Ges<strong>und</strong>heitsamtes<br />

erfor<strong>der</strong>t<br />

das Auftreten von Meningitiden, insbeson<strong>der</strong>e wenn diese durch Meningokokken<br />

o<strong>der</strong> Hämophilus influenzae Typ B verursacht werden.<br />

2.2 Hygienemanagement <strong>und</strong> Verantwortlichkeit<br />

Der Leiter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung trägt die Verantwortung für die Sicherung <strong>der</strong><br />

hygienischen<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>und</strong> nimmt seine Verantwortung durch Anleitung <strong>und</strong> Kontrolle<br />

wahr. Er kann zu seiner Unterstützung einen Hygienebeauftragten o<strong>der</strong> ein<br />

Hygieneteam<br />

benennen.<br />

Zu den Aufgaben des Hygienemanagements gehören unter an<strong>der</strong>em:<br />

Erstellung <strong>und</strong> Aktualisierung des Hygieneplanes<br />

Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen<br />

Durchführung von Hygienebelehrungen<br />

Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>und</strong> den Eltern<br />

Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich seiner Aktualität zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. zu<br />

än<strong>der</strong>n.<br />

Die Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Hygienemaßnahmen erfolgt u. a. durch<br />

Begehungen<br />

<strong>der</strong> Einrichtung routinemäßig mindestens jährlich sowie bei aktuellem Bedarf.<br />

Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert.<br />

Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten je<strong>der</strong>zeit zugänglich <strong>und</strong> einsehbar<br />

sein.<br />

Die Beschäftigten werden mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Hygienemaßnahmen belehrt. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren.<br />

3 Basishygiene<br />

3.1 Hygieneanfor<strong>der</strong>ungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung<br />

Die Kin<strong>der</strong>einrichtung muss den baurechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen im jeweiligen<br />

B<strong>und</strong>esland, den Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Arbeitsstättenverordnung<br />

sowie den brandschutztechnischen Vorschriften genügen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind zu beachten:<br />

- Standort (Lärm, lufthygienische <strong>und</strong> bioklimatische Belastungen, Altlasten)<br />

- Freiflächen/Sportanlagen (Größe, Gestaltung, Bepflanzung, Giftpflanzen,<br />

Spielgerätesicherheit <strong>und</strong> –wartung, hygienische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Wasser- <strong>und</strong> Sandspielplätze)<br />

- Hygienische Anfor<strong>der</strong>ungen an Bauweise, Oberflächengestaltung<br />

<strong>und</strong> Ausstattung einzelner Räume (Gruppenraum, Schlafraum, Sanitärräume,<br />

Gar<strong>der</strong>obe, Übergaberaum, Hortraum, Küche <strong>und</strong> Wirtschaftsräume,<br />

Personalräume, Raum für Reinigungsutensilien usw.)


<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

6<br />

- Ausreichende natürliche Belüftbarkeit von Aufenthalts- <strong>und</strong> Schlafräumen<br />

- Ausreichende Tageslichtbeleuchtung für alle Aufenthaltsräume <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> (Tageslichtquotient nach DIN 5034)<br />

- Qualitativ <strong>und</strong> quantitativ ausreichende künstliche Beleuchtung <strong>der</strong><br />

Räume (DIN 5035, DIN EN 12464-1)<br />

- Schallschutz , Wärme- <strong>und</strong> Sonnenschutz<br />

- Trittsichere, rutschhemmende <strong>und</strong> leicht zu reinigende Fußbodengestaltung<br />

(Fußböden müssen feucht zu reinigen <strong>und</strong> zu desinfizieren sein<br />

– gilt für glatte Fußböden als auch für textile Bodenbeläge)<br />

- Spezifische Voraussetzungen für Integrativeinrichtungen<br />

Eine kontinuierliche planmäßige bauliche Instandhaltung <strong>und</strong> Renovierung ist<br />

notwendige<br />

Voraussetzung für jede effektive Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion.<br />

Schimmelpilzbefall muss umgehend ursächlich abgeklärt <strong>und</strong> saniert werden.<br />

3.2 Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion<br />

Eine gründliche <strong>und</strong> regelmäßige Reinigung insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Hände <strong>und</strong> häufig<br />

benutzter Flächen <strong>und</strong> Gegenstände ist eine wesentliche Voraussetzung für einen<br />

guten Hygienestatus.<br />

Eine routinemäßige Desinfektion ist in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung i. d. R. nicht<br />

notwendig<br />

Die gezielte Desinfektion ist dort erfor<strong>der</strong>lich, wo Krankheitserreger auftreten <strong>und</strong><br />

Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen (z. B. Verunreinigungen mit<br />

Erbrochenem, Blut, Stuhl, Urin).<br />

Eine effektive Desinfektion wird nur erreicht, wenn für die beabsichtigte<br />

Desinfektionsaufgabe<br />

das geeignete Desinfektionsmittel in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Konzentration<br />

<strong>und</strong> Einwirkzeit verwendet wird.<br />

Die Desinfektionsmittel sind nach dem Anwendungsgebiet aus <strong>der</strong> aktuellen<br />

Desinfektionsmittelliste<br />

<strong>der</strong> des Verb<strong>und</strong>es für Angewandte Hygiene (VAH), ehemals<br />

Liste <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Hygiene <strong>und</strong> Mikrobiologie (DGHM), mit <strong>der</strong><br />

entsprechenden Konzentration <strong>und</strong> Einwirkzeit auszuwählen (ggf. nach Rücksprache<br />

mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt).<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel sind vor Kin<strong>der</strong>n geschützt aufzubewahren.<br />

In je<strong>der</strong> Einrichtung müssen Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionspläne erarbeitet<br />

<strong>und</strong> gut sichtbar ausgehängt werden (siehe Anlage 1).<br />

Die Pläne sollen konkrete Festlegungen zur Reinigung <strong>und</strong> ggf. zur Desinfektion<br />

(was, wann, womit, wie, wer) sowie Aussagen zur Überwachung/Eigenkontrolle –<br />

beson<strong>der</strong>s auch bei Vergabe <strong>der</strong> Reinigungsarbeiten an Fremdfirmen (vertragliche<br />

Regelung mit Fremdfirmen) enthalten.<br />

Beim Auftreten meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten o<strong>der</strong> bei<br />

begründetem<br />

Verdacht sind spezielle Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich, die vom Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

veranlasst o<strong>der</strong> mit diesem abgestimmt werden <strong>und</strong> nicht Gegenstand dieser<br />

Ausführungen sind.<br />

3.2.1 Händehygiene<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

7


Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit <strong>der</strong> Umgebung <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Menschen die Hauptüberträger von Infektionserregern.<br />

Händewaschen <strong>und</strong> ggf. Händedesinfektion gehören zu den wichtigsten Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Infektionsverhütung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bekämpfung von Infektionen.<br />

Händewaschen reduziert die Keimzahl auf den Händen.<br />

Zur Ausstattung <strong>der</strong> Handwaschplätze für das Personal sind die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung, Biostoffverordnung (incl. TRBA) <strong>und</strong> ggf. vorhandene<br />

Hygienevorschriften <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zu berücksichtigen.<br />

Es sind flüssige Waschpräparate aus Spen<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Hautpflegemittel zu<br />

verwenden.<br />

Einmalhandtücher bzw. personengeb<strong>und</strong>ene textile Handtücher sind<br />

bevorzugt<br />

zu verwenden. Die Benutzung von Gemeinschaftshandtüchern ist abzulehnen.<br />

Die hygienische Händedesinfektion dient <strong>der</strong> Abtötung von Infektionserregern.<br />

Nach Kontamination <strong>der</strong> Hände mit Krankheitserregern gilt folgende Reihenfolge:<br />

1. Desinfektion<br />

2. Reinigung (Waschen bei Bedarf)<br />

Sichtbare grobe Verschmutzungen (z. B. durch Ausscheidungen) sind vor <strong>der</strong><br />

Desinfektion mit Zellstoff o<strong>der</strong> einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch zu<br />

entfernen.<br />

3-5 ml des Präparates in die trockenen Hände einreiben, dabei Fingerkuppen,<br />

Fingerzwischenräume, Daumen <strong>und</strong> Nagelfalze beson<strong>der</strong>s berücksichtigen.<br />

Während <strong>der</strong> vom Hersteller gefor<strong>der</strong>ten Einwirkzeit (in <strong>der</strong> Regel ½ Minute)<br />

müssen die Hände vom Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.<br />

Die Verwendung von Einmalhandschuhen ist bei vorhersehbarem Kontakt mit<br />

Ausscheidungen <strong>und</strong> Blut zu empfehlen.<br />

Personal:<br />

Die gründliche Hän<strong>der</strong>einigung ist durchzuführen<br />

- zum Dienstbeginn,<br />

- nach je<strong>der</strong> Verschmutzung,<br />

- nach Toilettenbenutzung,<br />

- vor dem Umgang mit Lebensmitteln,<br />

- vor <strong>der</strong> Einnahme von Speisen <strong>und</strong> Getränken,<br />

- nach intensivem Kontakt mit Kin<strong>der</strong>n, die an Durchfallerkrankungen <strong>und</strong><br />

Atemwegsinfekten (Husten, Schnupfen) leiden<br />

- <strong>und</strong> nach Tierkontakt.<br />

Die hygienische Händedesinfektion ist erfor<strong>der</strong>lich<br />

- nach Kontakt mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Körperausscheidungen<br />

(z. B. nach dem Windeln o<strong>der</strong> Maßnahmen in Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Toiletten-/ Töpfchenbenutzung durch Kin<strong>der</strong>).<br />

- Wenn dabei Handschuhe getragen werden, müssen die Hände auch<br />

nach Ablegen <strong>der</strong> Handschuhe desinfiziert werden.<br />

Die prophylaktische Händedesinfektion ist erfor<strong>der</strong>lich<br />

- vor dem Anlegen von Pflastern, Verbänden o. ä.<br />

In den Sanitärräumen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Betreuer sind Möglichkeiten zur<br />

Händedesinfektion<br />

zu schaffen (kein unbeaufsichtigter Zugriff durch die Kin<strong>der</strong>).<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

8


Kin<strong>der</strong>:<br />

Das Erlernen <strong>und</strong> Festigen des Händewaschens ist ein wichtiges Hygieneziel in<br />

<strong>der</strong> Einrichtung.<br />

Jedes Kind soll eine ordnungsgemäße Handwaschtechnik erlernen.<br />

Die gründliche Hän<strong>der</strong>einigung ist durchzuführen<br />

- nach dem Spielen im Freien<br />

- nach je<strong>der</strong> Verschmutzung,<br />

- nach <strong>der</strong> Töpfchen- o<strong>der</strong> Toilettenbenutzung,<br />

- nach Kontakt mit Tieren<br />

- <strong>und</strong> vor <strong>der</strong> Esseneinnahme.<br />

Nach Verunreinigung mit infektiösem Material ist eine Händedesinfektion (z. B.<br />

mit desinfektionsmittelgetränktem Einmaltuch) durchzuführen.<br />

Die tägliche Zahnpflege sollte nach dem Frühstück o<strong>der</strong> dem Mittagessen<br />

ausgeübt<br />

werden.<br />

3.2.2 Fußböden <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Flächen sowie Gegenstände<br />

Voraussetzung für eine vorschriftsmäßige Reinigung aller relevanten Flächen <strong>und</strong><br />

Gegenstände ist die Sorge für Ordnung in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung.<br />

Folgende Gr<strong>und</strong>sätze sind bei Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmaßnahmen zu<br />

berücksichtigen:<br />

- Es ist feucht zu reinigen (Ausnahme: textile Beläge).<br />

- Für die Pflege textiler Beläge sind Geräte mit Mikro- o<strong>der</strong> Absolutfiltern<br />

zu verwenden, Teppichböden täglich absaugen, 2 x jährlich ist eine<br />

Feuchtreinigung (Sprüh-Extraktionsmethode) vorzunehmen.<br />

- Bei den angewendeten Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung<br />

zu verhin<strong>der</strong>n (beispielsweise Zwei-Eimer-Methode bzw.<br />

Nutzung industrieller Reinigungsgeräte).<br />

- Die Reinigungsmaßnahmen sind in <strong>der</strong> Regel in Abwesenheit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

durchzuführen.<br />

- Bei Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsarbeiten ist geeignete Schutzkleidung<br />

(Handschuhe, Schürze/Kittel) zu tragen.<br />

- Alle wie<strong>der</strong>verwendbaren Reinigungsutensilien (Wischmopp, Wischlappen<br />

...) sind nach Gebrauch aufzubereiten (vorzugsweise Waschen bei<br />

mindestens 60°C, alternativ Einlegen in Desinfektionslösung) <strong>und</strong> bis<br />

zur erneuten Verwendung trocken zu lagern.<br />

- Geräte <strong>und</strong> Mittel zur Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion sind an geeigneter<br />

Stelle <strong>und</strong> vor dem Zugriff Unbefugter gesichert aufzubewahren.<br />

- Innerhalb <strong>der</strong> Einwirkzeit <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Lösungen dürfen die<br />

Flächen nicht trocken- o<strong>der</strong> nachgewischt werden.<br />

- Nach erfolgter Desinfektion ist zu lüften.<br />

Der Reinigungsrhythmus muss sich an <strong>der</strong> speziellen Nutzungsart <strong>und</strong> –intensität<br />

orientieren.<br />

Bei sichtbarer Verschmutzung ist sofort zu reinigen.<br />

Für die routinemäßige Reinigung bzw. Desinfektion gelten folgende<br />

Orientierungswerte:<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

9<br />

- Die Fußböden <strong>der</strong> Gruppen-, Schlaf-, Übergabe-, Gar<strong>der</strong>oben- <strong>und</strong> Sanitärräume<br />

sind täglich feucht zu wischen.<br />

- Oberflächen von Einrichtungen (Schränke, Heizkörper, Stühle, Regale


usw.) sind wöchentlich gründlich zu reinigen, bei Verschmutzung sofort.<br />

- Wandflächen im Sanitärbereich sind einmal wöchentlich zu reinigen.<br />

- Türklinken im Sanitärbereich sind täglich zu reinigen.<br />

- Gebrauchsgegenstände (z. B. Spielzeug, Laufgitter, Beschäftigungsmaterial)<br />

sind wöchentlich gründlich zu reinigen, bei Verschmutzung sofort.<br />

Spielzeuge für Säuglinge <strong>und</strong> Krabbler sind in die tägliche Reinigung einzubeziehen.<br />

- Zahnputzbecher <strong>und</strong> -bürsten, Kämme <strong>und</strong> Haarbürsten sind<br />

personengeb<strong>und</strong>en<br />

zu verwenden, regelmäßig zu reinigen <strong>und</strong> bei Bedarf zu<br />

wechseln.<br />

- Waschbecken, Toilettenbecken <strong>und</strong> -sitze, Ziehgriffe o<strong>der</strong> Spültasten<br />

<strong>und</strong> Fäkalienausgüsse sind täglich zu reinigen.<br />

- Toilettenbürsten sind außerhalb des Zugriffsbereichs <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> aufzubewahren<br />

<strong>und</strong> regelmäßig zu reinigen bzw. zu wechseln.<br />

- für Gruppen bereitgestellte Töpfchen <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>sitze für das WC sind<br />

nach je<strong>der</strong> Benutzung zu desinfizieren, zu reinigen <strong>und</strong> trocken aufzubewahren.<br />

- Wickeltische <strong>und</strong> Säuglingswaagen sind nach je<strong>der</strong> Benutzung desinfizierend<br />

zu reinigen (Desinfektion kann entfallen, wenn Einmalunterlagen<br />

verwendet <strong>und</strong> nach je<strong>der</strong> Benutzung gewechselt werden).<br />

- Säuglingsbadewannen sind nach je<strong>der</strong> Benutzung desinfizierend zu reinigen.<br />

- Babyflaschen <strong>und</strong> Sauger sind in einem Geschirrspüler bei mindestens<br />

60°C zu waschen <strong>und</strong> zu trocknen o<strong>der</strong> in einem Vaporisator aufzubereiten<br />

<strong>und</strong> bis zur nächsten Verwendung trocken <strong>und</strong> geschützt aufzubewahren<br />

- Windelbehälter für schmutzige Windeln sind täglich zu leeren <strong>und</strong> nach<br />

erfolgter Desinfektion zu reinigen. Mülltüten mit Einwegwindeln sind mit<br />

dem Hausmüll zu entsorgen.<br />

- Fieberthermometer sind nach <strong>der</strong> Benutzung zu reinigen bzw. nach rektaler<br />

Messung zu desinfizieren.<br />

- Planschbecken sind nach je<strong>der</strong> Benutzung o<strong>der</strong> bei Verschmutzung zu<br />

reinigen (genauere Hinweise s. auch unter 3.4.6).<br />

- .<br />

Zweimal pro Jahr ist eine Gr<strong>und</strong>reinigung unter Einbeziehung von Lampen,<br />

Fenstern, Heizkörpern, Türen, Teppichböden, Vorhängen, Jalousien, Turngeräten,<br />

Rohrleitungen, Verkleidungen, Regalen...) durchzuführen.<br />

Eine sofortige gezielte Desinfektion von Flächen <strong>und</strong> Gegenständen ist<br />

notwendig<br />

bei sichtbarer Verunreinigung durch Körpersekrete (z. B. Erbrochenes,<br />

Stuhl, Urin, Blut). Dabei kann nach Entfernung <strong>der</strong> groben Verunreinigungen mit<br />

Zellstoff o. ä. eine Wischdesinfektion durchgeführt werden.<br />

Beim Auftreten übertragbarer Krankheiten in <strong>der</strong> Einrichtung sind<br />

Desinfektionsmaßnahmen<br />

als gezielte Schutzmaßnahmen gegen eine Weiterverbreitung<br />

<strong>der</strong> Infektion nach Absprache mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt durchzuführen. Beim<br />

Auftreten<br />

von Durchfallerkrankungen im Territorium können prophylaktische<br />

Desinfektionsmaßnahmen<br />

in <strong>der</strong> Einrichtungen ebenfalls sinnvoll sein.<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

1 0<br />

3.2.3 Bekleidung, Wäschehygiene


Vom Personal ist darauf zu achten, dass eine den Witterungsverhältnissen<br />

angepasste<br />

Kleidung sowohl in <strong>der</strong> Einrichtung als auch im Freien getragen wird.<br />

Die Häufigkeit des Wäschewechsels ist vom Verschmutzungsgrad abhängig.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist verunreinigte Wäsche sofort zu wechseln. Darüber hinaus können<br />

folgende Richtwerte herangezogen werden:<br />

- Seiflappen (personengeb<strong>und</strong>en) täglich<br />

- Handtücher (personengeb<strong>und</strong>en) wöchentlich<br />

- Badetücher (personengeb<strong>und</strong>en) wöchentlich<br />

- Schlafbekleidung wöchentlich<br />

- Bezüge <strong>der</strong> Spielmatten wöchentlich<br />

- Bettwäsche alle zwei Wochen<br />

- Schlafdecken 1 x jährlich<br />

- Matratzen, Kissen u. ä. 1 x jährlich<br />

- Geschirrhandtücher täglich<br />

Das Einsammeln <strong>und</strong> <strong>der</strong> Transport gebrauchter Wäsche soll in reißfesten,<br />

ausreichend keimdichten, ggf. feuchtigkeitsdichten Textil- o<strong>der</strong> Foliensäcken bzw.<br />

Wäschebehältern erfolgen.<br />

Falls Wäsche in <strong>der</strong> Einrichtung selbst gewaschen wird, ist auf eine Trennung<br />

von Schmutzwäsche <strong>und</strong> sauberer Wäsche zu achten. Saubere Wäsche darf<br />

nicht im Schmutzwäschebereich getrocknet werden.<br />

Als Standort für die Waschmaschine ist ein geeigneter Raum auszuwählen. Die<br />

Gruppenräume <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, die Küchenräume u. ä. Räume sind dafür nicht geeignet.<br />

Handtücher, Waschlappen, Bettwäsche u. ä. - Behandlung mit 60°C–<br />

Waschgang<br />

Mit infektiösen Ausscheidungen verunreinigte Wäsche soll vor dem Waschen<br />

in Desinfektionsmittel eingelegt bzw. mit einem desinfizierenden Waschverfahren<br />

gewaschen werden.<br />

3.3 Umgang mit Lebensmitteln<br />

Um lebensmittelbedingte Erkrankungen <strong>und</strong> Erkrankungshäufungen in<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

zu verhin<strong>der</strong>n, müssen an den Umgang mit Lebensmitteln<br />

beson<strong>der</strong>s hohe Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden.<br />

Verantwortlich für die Lebensmittelhygiene ist <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Einrichtung.<br />

Es dürfen nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, von denen<br />

keine Gefahr für die menschliche Ges<strong>und</strong>heit ausgeht.<br />

Mitgebrachte Lebensmittel für den gemeinschaftlichen Verzehr unterliegen den<br />

gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen (keine Risikolebensmittel!)<br />

Beschäftigte, die mit Lebensmitteln in <strong>der</strong> Gemeinschaftsverpflegung in Berührung<br />

kommen, müssen die Inhalte <strong>der</strong> §§ 42 <strong>und</strong> 43 des IfSG kennen <strong>und</strong> nach<br />

Entscheidung des zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamtes eine Bescheinigung nach § 43<br />

vorweisen können (s. 4.1.1 <strong>und</strong> 4.3.1).<br />

Die Vorgaben <strong>der</strong> EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene <strong>und</strong> an<strong>der</strong>er<br />

rechtlicher Gr<strong>und</strong>lagen sowie Normen <strong>und</strong> Leitlinien sind einzuhalten.<br />

Ein eigener Hygieneplan für den Küchenbereich ist in Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

zu erstellen.<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

1 1


Leichtver<strong>der</strong>bliche Lebensmittel bzw. solche, bei denen <strong>der</strong> Hersteller dies<br />

vorschreibt,<br />

sind kühl zu lagern.<br />

Die Anlieferung von Speisen darf nur in ordnungsgemäß gereinigten <strong>und</strong><br />

geschlossenen<br />

Behältern erfolgen.<br />

Vor <strong>der</strong> Zubereitung <strong>und</strong> Ausgabe von Essen sind die Hände antiseptisch zu<br />

waschen.<br />

Personal mit eitrigen W<strong>und</strong>en an den Händen darf keinen Umgang mit<br />

unverpackten<br />

Lebensmitteln haben.<br />

Bei Verletzungen an den Händen sind beim Umgang mit Lebensmitteln<br />

Handschuhe<br />

zu tragen.<br />

Für die Essenausgabe sind saubere Gerätschaften zu benutzen.<br />

Warme Speisen müssen bis zur Ausgabe eine Temperatur von ≥ 65°C aufweisen.<br />

Auf Lebensmittel darf nicht gehustet o<strong>der</strong> geniest werden.<br />

Übrig gebliebene zubereitete Speisen sind zu entsorgen. Einfrieren von Resten<br />

ist verboten.<br />

Die Ausgabe von Rohmilch ist nicht zulässig.<br />

Lebensmittel die unter Verwendung von rohen Bestandteilen von Hühnereiern<br />

hergestellt werden, müssen vor Abgabe ausreichend durcherhitzt werden.<br />

Alle benutzten Geschirr- <strong>und</strong> Besteckteile sind heiß zu reinigen z. B. 65<br />

°CProgramm<br />

in einer Haushaltsgeschirrspülmaschine.<br />

Geschirrtücher <strong>und</strong> Lappen sind nach Benutzung aufzubereiten o<strong>der</strong> zu<br />

verwerfen.<br />

Tische, Essentransportwagen <strong>und</strong> Tabletts sind nach <strong>der</strong> Esseneinnahme zu<br />

reinigen.<br />

3.4 Sonstige hygienische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

3.4.1 Abfallbeseitigung<br />

Die Abfallverordnungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sind einzuhalten.<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Abfallvermeidung sind festzulegen.<br />

Die Abfälle sollten in gut schließenden Behältnissen gesammelt <strong>und</strong> mindestens<br />

einmal täglich in zentrale Abfallsammelbehälter entsorgt werden.<br />

Abfallbehälter müssen vor dem Zugriff <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> geschützt sein.<br />

Einwegwindeln sind mit dem Hausmüll in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte zu entsorgen.<br />

Die Abfallentsorgung einschließlich <strong>der</strong> Küchenabfälle ist so zu betreiben, dass<br />

Belästigungen, insbeson<strong>der</strong>e durch Gerüche, Insekten <strong>und</strong> Nagetiere vermieden<br />

werden.<br />

3.4.2 Tierhaltung<br />

Bei <strong>der</strong> Planung <strong>und</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Tierhaltung ist ein enger Kontakt mit den<br />

zuständigen<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Veterinärämtern dringend zu empfehlen.<br />

Neben positiven psychologischen Aspekten ist das Risiko von Allergien, von<br />

Infektionen,<br />

Parasitenbefall sowie Biss- <strong>und</strong> Kratzverletzungen zu berücksichtigen.<br />

In Kin<strong>der</strong>tagesstätten ist Tierhaltung unter folgenden Bedingungen möglich:<br />

Sauberkeit <strong>der</strong> Räume, Käfige, Volieren, <strong>der</strong> Trink- <strong>und</strong> Futterbehälter<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen


Stand April 2007<br />

1 2<br />

artgerechte Haltung, regelmäßige Fütterung <strong>und</strong> Pflege<br />

Tiere sind je nach Tierart tierärztlichen Kontrollen zu unterziehen (zumindest<br />

bei Anschaffung, bei Anzeichen von Erkrankungen, Impfung, Parasitenbehandlung).<br />

konkrete Verantwortlichkeit für die Pflege (speziell benannte Erzieherin)<br />

Tierkäfige sollten nicht in Gruppen- <strong>und</strong> Schlafräumen untergebracht werden.<br />

Räume mit Tieren müssen regelmäßig intensiv gelüftet <strong>und</strong> täglich feucht gewischt<br />

werden (Verzicht auf Teppichböden).<br />

separate Lagerung von Futter <strong>und</strong> Pflegeutensilien (Streu, Stroh,<br />

Reinigungsgeräte)<br />

gründliche Händehygiene nach dem Umgang mit Tieren<br />

3.4.3 Schädlingsprophylaxe <strong>und</strong> -bekämpfung<br />

Durch das Unterbinden von Zugangs- bzw. Zuflugsmöglichkeiten für Schädlinge,<br />

das Vermeiden von Verbergeorten, das Beseitigen baulicher Mängel <strong>und</strong> die<br />

Einhaltung<br />

von Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit im Gebäude, im Küchenbereich <strong>und</strong> auf<br />

dem Außengelände ist einem Schädlingsbefall vorzubeugen.<br />

Es sind regelmäßig Befallskontrollen durchzuführen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

Im Küchenbereich sind nach Erarbeitung einer Gefahrenanalyse Kontrollpunkte<br />

festzulegen, die regelmäßig zu überwachen sind (Dokumentation). Dabei sollte<br />

täglich eine Sichtkontrolle vorgenommen werden.<br />

Bei Feststellung von Schädlingsbefall ist unverzüglich das Ges<strong>und</strong>heitsamt zu<br />

informieren <strong>und</strong> ein sachk<strong>und</strong>iger Schädlingsbekämpfer mit <strong>der</strong> Bekämpfung zu<br />

beauftragen.<br />

3.4.4 Vermeidung einer Gefährdung durch Giftpflanzen<br />

Giftpflanzen sind Bäume, Sträucher <strong>und</strong> krautige Pflanzen, <strong>der</strong>en Inhaltsstoffe<br />

beim Menschen Ges<strong>und</strong>heitsstörungen hervorrufen können.<br />

Kin<strong>der</strong>einrichtungen sind von den giftigsten Vertretern <strong>und</strong> solchen Giftpflanzen,<br />

<strong>der</strong>en Früchte auf Kin<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s anziehend wirken, freizuhalten. Auskünfte<br />

sind bei örtlichen Gärtnereien <strong>und</strong> Pflanzenhandlungen einzuholen.<br />

Häufigste Symptome bei Aufnahme giftiger Pflanzenteile: Übelkeit, Erbrechen,<br />

vermehrter Speichelfluss, seltener Durchfall.<br />

Weitere Symptome (je nach Pflanzenart): trockene M<strong>und</strong>schleimhaut,<br />

Pupillenerweiterung,<br />

Unruhe, Kaltschweißigkeit, Lähmungserscheinungen, Haut- <strong>und</strong><br />

Schleimhautreaktionen.<br />

Nach Verzehr vermeintlich giftiger Pflanzenteile auch ohne Symptome<br />

unverzüglich<br />

Arzt o<strong>der</strong> eine Giftinformationszentrale anrufen (Symptome schil<strong>der</strong>n, ggf.<br />

Pflanzenart nennen, Menge <strong>und</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufnahme nennen).<br />

umgehend Artbestimmung einleiten (Apotheker, Gärtner)<br />

z. B. Giftinformationszentrum Erfurt, Tel. (0361) 730730 o<strong>der</strong><br />

Giftinformationszentrum<br />

Berlin (030) 19240 (landesspezifische Festlegungen).<br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen:<br />

- Entfernung <strong>der</strong> Pflanzenteile aus dem M<strong>und</strong> (Ausspucken o<strong>der</strong> Ausspülen<br />

mit Flüssigkeit).<br />

- Kein Erbrechen auslösen!<br />

- Anschließend Flüssigkeit trinken (keine Milch!).<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen


Stand April 2007<br />

1 3<br />

- Ärztliche Behandlung organisieren.<br />

- Informationsmaterial: GUV – SI 8018: "Giftpflanzen – beschauen, nicht<br />

kauen"<br />

3.4.5 Trinkwasser/Badewasser<br />

Die hygienischen Anfor<strong>der</strong>ungen an das Trinkwasser werden durch die "Verordnung<br />

über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch<br />

(Trinkwasserverordnung<br />

– TrinkwV)" <strong>und</strong> die §§ 37-39 des Infektionsschutzgesetzes geregelt.<br />

Das in Kin<strong>der</strong>einrichtungen verwendete Warm- <strong>und</strong> Kaltwasser für den<br />

menschlichen<br />

Gebrauch (Kochen, Waschen) muss generell <strong>der</strong> Trinkwasserverordnung<br />

entsprechen.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> Trinkwasseranlage durch Neubau, Rekonstruktion o<strong>der</strong><br />

Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme nach langer Nichtnutzung sind dem Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

spätestens<br />

4 Wochen vorher anzuzeigen. Das Ges<strong>und</strong>heitsamt entscheidet nach<br />

Vorliegen einer Wasseranalyse über die Freigabe <strong>der</strong> Wasserversorgungsanlage.<br />

Installationen sind nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik <strong>und</strong> nur von bei<br />

dem Wasserversorger registrierten Firmen durchführen zu lassen. Dabei sind<br />

beson<strong>der</strong>s<br />

die Regelungen <strong>der</strong> "DIN 1988 - Technische Regeln für<br />

Trinkwasserinstallationen"<br />

sowie das DVGW-Arbeitsblatt W 551 zu beachten.<br />

Warmwasseranlagen müssen so installiert <strong>und</strong> betrieben werden, dass eine<br />

ges<strong>und</strong>heitsgefährdende<br />

Vermehrung von Legionellen vermieden wird (VDI 6023,<br />

DVGW W 551).<br />

Perlatoren sind regelmäßig zu reinigen <strong>und</strong> ggf. thermisch zu desinfizieren<br />

(Auskochen).<br />

Regenwasser darf in Kin<strong>der</strong>einrichtungen (für den menschlichen Gebrauch) nicht<br />

verwendet werden.<br />

3.4.6 Wasserspiel- <strong>und</strong> Erlebnisbereiche<br />

Aus hygienischer Sicht sind Wasserspiel- <strong>und</strong> Erlebnisbereiche, bei denen<br />

Trinkwasser über befestigte Flächen (z. T. Fliesen, Terazzo) mit Bodeneinlauf<br />

versprüht, verregnet o<strong>der</strong> verrieselt wird, unproblematisch.<br />

Bei Einrichtung von Mod<strong>der</strong>spielplätzen muss ausschließlich Trinkwasser<br />

verwendet<br />

werden.<br />

Das genutzte Bodenmaterial muss frei von Kontaminationen sein (s. Spielsand).<br />

Eine zwischenzeitliche Austrocknung des Sandes schützt vor Keimvermehrungen.<br />

Bei groben Verunreinigungen ist <strong>der</strong> Sand auszuwechseln.<br />

Starker Schmutzeintrag aus <strong>der</strong> Umgebung ist zu vermeiden.<br />

Planschbecken, die nicht täglich geleert <strong>und</strong> gereinigt werden, müssen über eine<br />

kontinuierliche Wasseraufbereitung <strong>und</strong> Desinfektion verfügen. Sie unterliegen<br />

<strong>der</strong> DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- <strong>und</strong> Badebeckenwasser“.<br />

Planschbecken ohne Aufbereitung <strong>und</strong> Desinfektion stellen ein erhöhtes<br />

hygienisches<br />

Risiko dar.<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen


Stand April 2007<br />

1 4<br />

Das Becken muss täglich mit frischem Wasser gefüllt <strong>und</strong> abends wie<strong>der</strong> entleert<br />

werden, um Verkeimung des Wassers zu vermeiden.<br />

Nach Leerung ist täglich eine gründliche Reinigung des Beckens vorzunehmen.<br />

Zur Füllung des Planschbeckens ist Wasser mit Trinkwasserqualität zu verwenden.<br />

Verspritzte bzw. verdunstete Wassermengen sind mit Trinkwasser nachzufüllen.<br />

Bei Verunreinigung des Wassers (z. B. durch Fäkalien) ist sofortiger<br />

Wasserwechsel<br />

<strong>und</strong> gründliche Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion des Beckens erfor<strong>der</strong>lich!<br />

Das Errichten <strong>und</strong> Betreiben von Badebecken ist mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

abzustimmen.<br />

3.4.7 Spielsand<br />

Für das Einrichten eines Sandspielplatzes ist auf Herkunft <strong>und</strong> Qualität des Sandes<br />

zu achten. Sand darf nicht durch Schadstoffe belastet sein. Bei Neubefüllung muss<br />

vom Lieferanten die Qualität des Spielsandes durch Zertifikat ausgewiesen werden.<br />

Zur Pflege des Sandes sollten folgende Punkte beachtet werden:<br />

Zulauf von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Katzen unterbinden (Einzäunung)<br />

Sandkästen über Nacht bzw. Wochenende abdecken<br />

häufiges Harken zur Reinigung <strong>und</strong> Belüftung des Sandes<br />

Tägliche visuelle Kontrollen auf organische (Tierexkremente, Lebensmittel, Müll<br />

etc.) <strong>und</strong> anorganische Verunreinigungen (z. B. Glas), Verunreinigungen aller Art<br />

sind sofort zu eliminieren.<br />

Sandwechsel bei starker Verschmutzung sofort, ansonsten jährlich bis zu 3 Jahren<br />

3.4.8 Bällchenbä<strong>der</strong><br />

Feuchtreinigung <strong>der</strong> Bällchen in geeigneten Behältnissen bzw. einer<br />

Waschmaschine<br />

einmal jährlich (je nach Nutzung auch häufiger), bei Verschmutzung sofort<br />

gründliche Trocknung vor Wie<strong>der</strong>befüllung<br />

Nichtbenutzung beim Auftreten von Durchfallerkrankungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Infektionskrankheiten<br />

3.4.9 Beson<strong>der</strong>e ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>nde Maßnahmen als Zusatzangebot (z. B.<br />

Kneippsche Wirkprinzipien, Kin<strong>der</strong>sauna)<br />

In Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten in <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />

können zusätzliche Maßnahmen zur Ges<strong>und</strong>heitsför<strong>der</strong>ung für die Kin<strong>der</strong> angeboten<br />

werden.<br />

Bei fachlich f<strong>und</strong>ierter Anwendung können z. B. Kneipp- o<strong>der</strong> auch<br />

Saunaanwendungen<br />

bereits bei Kin<strong>der</strong>n positive Effekte für das Wohlbefinden bewirken <strong>und</strong> zur<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Vorbeugung für den Gesamtorganismus beitragen. Dabei sind auch<br />

hygienische Gesichtspunkte von Bedeutung.<br />

Zu beachten sind insbeson<strong>der</strong>e die folgenden Punkte:<br />

ausführliche Information <strong>der</strong> Eltern über die geplanten Maßnahmen<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

1 5<br />

schriftliche Einverständniserklärung <strong>der</strong> Eltern für die Teilnahme des Kindes (ggf.<br />

nach Konsultation eines Kin<strong>der</strong>arztes zum Ausschluss von gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

medizinischen<br />

Kontraindikationen)


unverzügliche Mitteilung verän<strong>der</strong>ter Umstände (durch die Eltern), die eine<br />

Teilnahme<br />

des Kindes nachträglich ausschließen (z. B. akute Erkrankungen)<br />

Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen in kleinen Gruppen – Gewährleistung<br />

ausreichen<strong>der</strong><br />

Aufsicht über alle teilnehmenden Kin<strong>der</strong><br />

Benennung mdst. eines Mitarbeiters, <strong>der</strong> über spezifisches Fachwissen verfügt<br />

(z. B. Qualifizierungslehrgänge über den Kneipp-B<strong>und</strong> e. V.)<br />

Kin<strong>der</strong>sauna<br />

geeignete räumlich–funktionelle Gegebenheiten (ausreichende Raumgr<strong>und</strong>fläche<br />

<strong>und</strong> Lüftungsmöglichkeiten)<br />

günstige Einordnung des Saunaraumes innerhalb <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung (in<br />

Kombination<br />

mit Umkleide- <strong>und</strong> Duschbereich)<br />

Ruhemöglichkeit für jedes teilnehmende Kind nach <strong>der</strong> Saunaanwendung<br />

Verzicht auf die Verabreichung ätherischer Öle (u. a. Schleimhautreizungen bei<br />

Kin<strong>der</strong>n möglich)<br />

Duschgang nach dem Saunieren bei Kin<strong>der</strong>n nicht mit ganz kaltem Wasser<br />

personengeb<strong>und</strong>ene Handtücher als Sitzauflagen<br />

Getränkeangebot (Tee, Mineral/ Trinkwasser)<br />

Routinemäßig über den Tag ist eine Reinigung <strong>der</strong> Sitzroste ausreichend. Eine<br />

spezielle Flächendesinfektion kleiner Flächen mit geeigneten Mitteln ist bei<br />

Kontamination<br />

mit Körperausscheidungen erfor<strong>der</strong>lich. Grobe Verunreinigungen sind<br />

vor <strong>der</strong> Desinfektion mit saugfähigem Einmalmaterial aufzunehmen <strong>und</strong> zu<br />

beseitigen.<br />

Kneippsche Anwendungen (speziell Wasseranwendungen)<br />

Einsatz von speziell dafür vorgesehenen Festeinbauten (z. B. gemauerte Becken<br />

mit Wasserzu- <strong>und</strong> -ablauf) o<strong>der</strong> geeigneten mobilen Gefäßen (ausreichende<br />

Standfestigkeit!)<br />

Wasserbecken müssen eine gut zu reinigende <strong>und</strong> zu desinfizierende Oberfläche<br />

aufweisen, Tretbecken trittsicher <strong>und</strong> rutschhemmend<br />

Wasserbecken mindestens täglich vor <strong>der</strong> ersten Nutzung <strong>und</strong> bei Verschmutzung<br />

frisch befüllen <strong>und</strong> nach Abschluss <strong>der</strong> Anwendungen gründlich reinigen<br />

(Trinkwasserqualität, für Tretbecken mdst. Badewasserqualität)<br />

3.5 Erste Hilfe<br />

Durch den Leiter <strong>der</strong> Einrichtung ist zu veranlassen, dass das Personal entsprechend<br />

<strong>der</strong> staatlichen Arbeitsschutzvorschriften i. V. m. <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift<br />

BGV/GUV-V A1 „Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Prävention“ vor Beginn <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>und</strong><br />

danach mindestens jährlich zu Gefahren <strong>und</strong> Maßnahmen zum Schutz einschließlich<br />

<strong>der</strong> Ersten Hilfe unterwiesen wird. Er hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe <strong>und</strong><br />

zur Rettung <strong>der</strong> Versicherten die erfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungen, Sachmittel <strong>und</strong><br />

geeignete<br />

Personen verfügbar sind.<br />

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthält gemäß BGR A1 „Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Prävention“/<br />

GUV-I 512 „Erste-Hilfe.Material“:<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

1 6<br />

Großer Verbandkasten nach DIN 13169 “Verbandkasten E”.


Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 “Verbandkasten C”.<br />

Zusätzlich ist <strong>der</strong> Verbandkasten mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zur<br />

Hände- <strong>und</strong> Flächendesinfektion auszustatten. Art <strong>und</strong> Anzahl <strong>der</strong> Verbandskästen<br />

sind abhängig von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Versicherten <strong>und</strong> Betriebsart.<br />

Verbrauchte Materialien (z. B. Einmalhandschuhe o<strong>der</strong> Pflaster) sind umgehend zu<br />

ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen <strong>der</strong> Erste-Hilfe-Kästen sind<br />

durchzuführen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind die Ablaufdaten zu überprüfen <strong>und</strong> verfallene Materialien zu<br />

ersetzen.<br />

Der Ersthelfer hat bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten <strong>und</strong> Ausscheidungen<br />

Einmalhandschuhe<br />

zu tragen <strong>und</strong> sich vor sowie nach <strong>der</strong> Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren.<br />

Parallel zur Erstversorgung ist vom Ersthelfer zu entscheiden, ob sofortige ärztliche<br />

Hilfe zur weiteren Versorgung des Verletzten hinzuzuziehen ist.<br />

(Weitere Informationen zur Ersten Hilfe enthalten die BGI/GUV-I 503 „Anleitung zur<br />

Ersten Hilfe“, BGI 509 „Erste Hilfe im Betrieb“, BGI 510 „Aushang Erste Hilfe“,<br />

BGI/GUV-I 511 “Dokumentation <strong>der</strong> Ersten Hilfe Leistung“/“Verbandbuch“)<br />

3.6 Umgang mit Arzneimitteln<br />

Die Gabe von Arzneimitteln in Kin<strong>der</strong>einrichtungen soll nur erfolgen, wenn dies<br />

medizinisch<br />

unvermeidlich <strong>und</strong> organisatorisch nicht an<strong>der</strong>weitig lösbar ist. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

sind nur Arzneimittel in Originalverpackung (beschriftet mit dem Namen des Kindes)<br />

inkl. Packungsbeilage von den Eltern anzunehmen <strong>und</strong> durch eine unterwiesene<br />

Fachkraft zu verabreichen.<br />

Verabreichung nur mit schriftlicher Anweisung <strong>der</strong> Eltern, diese soll enthalten:<br />

- schriftliche Angaben zur Verabreichung (insbeson<strong>der</strong>e Zeitpunkt, Menge,<br />

Anwendungsbeson<strong>der</strong>heiten)<br />

entsprechend <strong>der</strong> Verordnung des Arztes,<br />

- Anschrift, Telefonnummer <strong>der</strong> Eltern <strong>und</strong> des betreuenden Arztes,<br />

- ggf. wichtige Hinweise zu Notfallmaßnahmen.<br />

Verfallsdatum beachten(verfallene Arzneimittel sind den Eltern zurückzugeben).<br />

Dokumentation in einem Nachweisheft mit folgenden Pflichtangaben:<br />

- Vor- <strong>und</strong> Zuname des Kindes, Geburtsdatum, Gruppenzugehörigkeit,<br />

- Name des Präparates,<br />

- Verabreichungsform, verabreichte Menge,<br />

- Datum <strong>und</strong> Uhrzeit <strong>der</strong> Verabreichung,<br />

- Name/ Unterschrift <strong>der</strong> Erzieherin.<br />

Lagerung trocken, zugriffssicher, staub- <strong>und</strong> lichtgeschützt; weiterhin<br />

Herstellerangaben<br />

beachten (z. B. Kühllagerung).<br />

Nicht mehr benötigte Arzneimittel den Eltern zurückgeben.<br />

4 Anfor<strong>der</strong>ungen des Infektionsschutzgesetzes<br />

4.1 Ges<strong>und</strong>heitliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

1 7<br />

4.1.1 Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich (§ 42 IfSG)<br />

Personen, die im Küchen- bzw. Lebensmittelbereich von<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

beschäftigt sind, dürfen, wenn sie


an Typhus, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer an<strong>der</strong>en<br />

infektiösen<br />

Darmerkrankung o<strong>der</strong> Virushepatitis A o<strong>der</strong> E (infektiöse Gelbsucht) erkrankt<br />

o<strong>der</strong> dessen verdächtig sind,<br />

an infizierten W<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> Hauterkrankungen erkrankt sind, bei denen die<br />

Möglichkeit<br />

besteht, dass <strong>der</strong>en Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden<br />

können,<br />

die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia<br />

coli o<strong>der</strong> Choleravibrionen ausscheiden,<br />

nicht tätig sein o<strong>der</strong> beschäftigt werden.<br />

4.1.2 Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal<br />

Personen, die an einer im § 34 (1) des Infektionsschutzgesetzes genannten<br />

ansteckenden<br />

Krankheit erkrankt sind, bei denen <strong>der</strong> Verdacht darauf besteht o<strong>der</strong> die an<br />

Krätzmilben<br />

o<strong>der</strong> Läusebefall leiden, Personen, die die in § 34 (2) genannten Erreger<br />

ausscheiden<br />

bzw. zu in § 34 (3) genannten Kontaktpersonen gehören, dürfen solange in<br />

den Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Aufsichts- o<strong>der</strong> sonstige<br />

Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu dort Betreuten haben, bis nach<br />

ärztlichem<br />

Urteil eine Weiterverbreitung <strong>der</strong> Krankheit o<strong>der</strong> Verlausung durch sie nicht mehr<br />

zu befürchten ist.<br />

4.1.3 Kin<strong>der</strong>, Jugendliche<br />

Für die in <strong>der</strong> Einrichtung Betreuten (Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche) gilt Punkt 4.1.2 mit <strong>der</strong><br />

Maßgabe, dass sie die dem Betrieb <strong>der</strong> Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume<br />

nicht betreten, Einrichtungen <strong>der</strong> Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen <strong>und</strong> an<br />

Veranstaltungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.<br />

4.2 Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht<br />

Bei den im § 34 aufgelisteten Krankheiten <strong>und</strong> Krankheitserregern handelt es sich<br />

um<br />

solche, die in Gemeinschaftseinrichtungen leicht übertragen werden können. Eine<br />

rechtzeitige Information darüber ermöglicht, dass durch geeignete<br />

Schutzmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> durch Information potenziell angesteckter Personen weitere Infektionen<br />

verhin<strong>der</strong>t<br />

werden können. Daher verpflichtet das IfSG die in einer Gemeinschaftseinrichtung<br />

betreuten<br />

(bzw. <strong>der</strong>en Sorgeberechtigten) <strong>und</strong> die dort tätigen Personen, <strong>der</strong><br />

Gemeinschaftseinrichtung<br />

unverzüglich mitzuteilen, wenn sie von einem <strong>der</strong> in den Absätzen<br />

1 bis 3 (§ 34) geregelten Krankheitsfällen betroffen sind. Damit <strong>der</strong><br />

Informationspflicht<br />

nachgekommen werden kann, sind Belehrungen durchzuführen.<br />

4.3 Belehrung<br />

4.3.1 Personal im Küchen- <strong>und</strong> Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG)<br />

Die Erstausübung <strong>der</strong> Tätigkeiten im Küchen- bzw. Lebensmittelbereich ist nur<br />

möglich,


wenn sie eine nicht mehr als 3 Monate alte Bescheinigung des<br />

Ges<strong>und</strong>heits<strong>Rahmenhygieneplan</strong><br />

für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

1 8<br />

amtes o<strong>der</strong> eines vom Ges<strong>und</strong>heitsamt beauftragten Arztes nachweisen können.<br />

Diese muss eine in mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher Form durchgeführte Belehrung über<br />

genannte Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Verpflichtungen enthalten. Außerdem muss <strong>der</strong><br />

Beschäftigte<br />

darin schriftlich erklären, dass bei ihm keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot<br />

vorliegen.<br />

Treten nach Tätigkeitsaufnahme Hin<strong>der</strong>ungsgründe auf, so hat <strong>der</strong> Beschäftigte<br />

dieses<br />

unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen.<br />

Der Arbeitgeber hat die Belehrung für die Beschäftigten im Küchen- bzw.<br />

Lebensmittelbereich<br />

nach Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>und</strong> im Weiteren jährlich zu wie<strong>der</strong>holen,<br />

den Nachweis über die Belehrung zu dokumentieren <strong>und</strong> <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />

auf Verlangen vorzulegen.<br />

4.3.2 Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal<br />

Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen<br />

sind nach § 35 vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> im Weiteren mindestens<br />

im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>und</strong> Mitwirkungspflichten zu belehren (Anlage 4).<br />

Über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das beim Arbeitgeber für die Dauer<br />

von 3 Jahren aufzubewahren ist.<br />

4.3.3 Kin<strong>der</strong>, Jugendliche, Eltern<br />

Ebenfalls zu belehren über ges<strong>und</strong>heitliche Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Mitwirkungspflichten<br />

ist<br />

nach §34 (5) IfSG jede Person, die in <strong>der</strong> Gemeinschaftseinrichtung neu betreut<br />

wird o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Sorgeberechtigte durch die Leitung <strong>der</strong> Gemeinschaftseinrichtung.<br />

Diese Belehrung kann schriftlich o<strong>der</strong> mündlich erfolgen. Zusätzlich sollte ein<br />

entsprechendes<br />

Merkblatt ausgehändigt werden (Anlage 3). Bei Wechsel <strong>der</strong> Einrichtung müssen<br />

auch Kin<strong>der</strong> (bzw. <strong>der</strong>en Erziehungsberechtigte), die an <strong>der</strong> alten Einrichtung schon<br />

belehrt wurden, eine neue Belehrung erhalten.<br />

4.4 Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen<br />

4.4.1 Wer muss melden?<br />

Eine Vielzahl von Infektionskrankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

meldepflichtig.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist nach § 8 IfSG <strong>der</strong> feststellende Arzt verpflichtet, die im Gesetz<br />

(§ 6) genannten Krankheiten zu melden.<br />

Ist das jedoch primär nicht erfolgt bzw. treten die im § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG zusätzlich<br />

genannten Erkrankungen (Anlage 5) in Gemeinschaftseinrichtungen auf, so muss<br />

<strong>der</strong><br />

Leiter <strong>der</strong> Einrichtung das Auftreten bzw. den Verdacht <strong>der</strong> genannten<br />

Erkrankungen<br />

unverzüglich (innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en) dem zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamt melden.<br />

Dies gilt auch beim Auftreten von 2 o<strong>der</strong> mehr gleichartigen, schwerwiegenden<br />

Erkrankungen,


wenn als <strong>der</strong>en Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind.<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

1 9<br />

Meldewege nach § 8 bzw. 34 (6) IfSG (vereinfacht)<br />

Beschäftigte Betreute bzw. Sorgeberechtigte<br />

Leiter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

⇓<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

Meldeinhalte:<br />

Art <strong>der</strong> Erkrankung bzw. des Verdachtes<br />

Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht<br />

Anzahl <strong>der</strong> Erkrankten (bei Häufungen)<br />

Anschrift<br />

Erkrankungstag<br />

Kontaktpersonen (Einrichtung, Elternhaus, Geschwister)<br />

ggf. Art des Untersuchungsmaterials, Nachweismethode, Untersuchungsbef<strong>und</strong><br />

Name, Anschrift, Telefonnummer des Arztes bzw. <strong>der</strong> Einrichtung<br />

Maßnahmen in <strong>der</strong> Einrichtung einleiten:<br />

Isolierung Betroffener<br />

Verständigung von Erziehungsberechtigten<br />

Sicherstellung möglicher Infektionsquellen<br />

4.4.2 Information <strong>der</strong> Betreuten/Sorgeberechtigten über das Auftreten von<br />

Infektionskrankheiten<br />

in <strong>der</strong> Einrichtung, Maßnahmeneinleitung<br />

Tritt eine meldepflichtige Infektionskrankheit o<strong>der</strong> ein entsprechen<strong>der</strong> Verdacht in <strong>der</strong><br />

Einrichtung auf, so müssen ggf. durch die Leitung <strong>der</strong> Einrichtung die Betreuten/<br />

Sorgeberechtigten darüber anonym informiert werden, um für die Betreuten o<strong>der</strong><br />

gefährdete Familienangehörige notwendige Schutzmaßnahmen treffen zu können.<br />

Die Information kann in Form von<br />

gut sichtbar angebrachten Aushängen im Eingangsbereich o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Räumlichkeiten<br />

<strong>der</strong> Einrichtung,<br />

Merkblättern mit Informationen über die Erkrankung <strong>und</strong> notwendigen<br />

Schutzmaßnahmen,<br />

Informationsveranstaltungen o<strong>der</strong> persönlichen Gesprächen<br />

erfolgen. Alle Maßnahmen sind in Abstimmung mit dem zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

zu koordinieren.<br />

Informationen zu ausgewählten Infektionskrankheiten <strong>und</strong> zu einzuleitenden<br />

Maßnahmen<br />

bei Auftreten <strong>der</strong> Erkrankungen sind in Anlage 4 <strong>und</strong> 5 enthalten.<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

2 0<br />

4.4.3 Besuchsverbot <strong>und</strong> Wie<strong>der</strong>zulassung<br />

Im Infektionsschutzgesetz § 34 ist verankert, bei welchen Infektionen für die Kin<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong><br />

Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht.<br />

Der erneute Besuch <strong>der</strong> Einrichtung ist nach den Bestimmungen des<br />

Infektionsschutzgesetzes<br />

dann wie<strong>der</strong> zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw.


nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung <strong>der</strong> Krankheit nicht mehr zu<br />

befürchten<br />

ist. In <strong>der</strong> Praxis hat sich ein entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden<br />

Arztes<br />

o<strong>der</strong> des zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamtes bewährt.<br />

Das Robert Koch-Institut <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esinstitut für ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Verbraucherschutz<br />

haben Empfehlungen für die Wie<strong>der</strong>zulassung in Schulen <strong>und</strong> sonstigen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

nach überstandenen Infektionskrankheiten herausgegeben<br />

(Anlage 5).<br />

Außerdem sind hier wie<strong>der</strong>um ggf. vorhandene Län<strong>der</strong>regelungen zu beachten.<br />

4.5 Schutzimpfungen<br />

Der beste Schutz vor vielen Infektionskrankheiten sind Schutzimpfungen. Sie können<br />

zum einen den Impfling selbst vor Infektion, Erkrankung <strong>und</strong> Tod schützen, führen<br />

an<strong>der</strong>erseits<br />

beim Erreichen hoher Durchimpfungsraten in <strong>der</strong> Bevölkerung (> 90 %)<br />

durch Ausrottung <strong>der</strong> Krankheiten auch zum Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit.<br />

Die wichtigsten Impfungen für die Bevölkerung werden von <strong>der</strong> Ständigen<br />

Impfkommission<br />

Deutschlands (STIKO) veröffentlicht <strong>und</strong> von den Län<strong>der</strong>behörden öffentlich<br />

empfohlen.<br />

Es existiert in Deutschland <strong>der</strong>zeit keine Impfpflicht. Die entsprechenden Impfungen<br />

<strong>und</strong> das dazu empfohlene Impfalter für alle Säuglinge, Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

bis zum 18. Lebensjahr sind, wie die Impfempfehlungen für Beschäftigte in<br />

Gemeinschaftseinrichtungen,<br />

in den STIKO-Empfehlungen sowie den Impfempfehlungen <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> verankert (siehe Anlage 7).<br />

Nach § 34 Abs. 10 IfSG sollen die Ges<strong>und</strong>heitsämter gemeinsam mit den<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

die betreuten Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Sorgeberechtige über die Bedeutung<br />

eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen <strong>der</strong> Ständigen<br />

Impfkommission ausreichenden Impfschutz <strong>und</strong> über die Prävention übertragbarer<br />

Krankheiten aufklären.<br />

Dies kann in verschiedener Form - z. B. durch Vorträge, Gespräche <strong>und</strong>/o<strong>der</strong><br />

Verteilen<br />

von Informationsmaterial - erfolgen.<br />

5 Anfor<strong>der</strong>ungen nach <strong>der</strong> Biostoffverordnung<br />

5.1 Gefährdungsbeurteilung<br />

In Kin<strong>der</strong>einrichtungen (im Sinne dieses <strong>Rahmenhygieneplan</strong>es Kin<strong>der</strong>krippen, -<br />

garten, -tagesstätten, auch integrativ <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>horte) werden durch die berufliche<br />

Tätigkeit beim Umgang mit Kin<strong>der</strong>n biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen wie<br />

Viren, Bakterien) freigesetzt <strong>und</strong> die Beschäftigten können mit diesen direkt o<strong>der</strong> im<br />

Gefahrenbereich in Kontakt kommen. Gemäß § 5 ArbSchG ist <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

verpflichtet,<br />

durch eine Beurteilung <strong>der</strong> arbeitsplatzbedingten Gefährdungen die notwendigen<br />

Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Diese allgemein gültige Vorschrift wird für<br />

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in <strong>der</strong> Biostoffverordnung (BioSoffV) <strong>und</strong><br />

in <strong>der</strong> Technischen Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400 „Handlungsanleitung<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

2 1


zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“<br />

konkretisiert.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei Tätigkeiten in <strong>der</strong> vorschulischen Kin<strong>der</strong>betreuung werden durch<br />

den regelmäßigen, engen Kontakt zu Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Kontakt<br />

zu Körperflüssigkeiten <strong>und</strong> –ausscheidungen, zu kontaminierten Materialien,<br />

Gegenständen<br />

<strong>und</strong> Flächen nicht gezielte Tätigkeiten mit Mikroorganismen <strong>der</strong> Risikogruppe<br />

2 <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> 3 (geringes <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> mäßiges Infektionsrisiko, z. B. Mumpsvirus,<br />

Masernvirus) durchgeführt. Das Infektionsrisiko ist höher als in <strong>der</strong><br />

Allgemeinbevölkerung.<br />

Eine Schutzstufenzuordnung einzelner Tätigkeiten o<strong>der</strong> Tätigkeitsbereiche<br />

erfolgt in Abhängigkeit <strong>der</strong> zu erwartenden Mikroorganismen <strong>und</strong> dem damit<br />

verb<strong>und</strong>enen<br />

Infektionsrisiko. In <strong>der</strong> Regel sind bei Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr<br />

(Kontakt zu Körperflüssigkeiten, Aerosol-, Tröpfchenbildung) Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Schutzstufe 2 auszuwählen, mindestens die Maßnahmen <strong>der</strong> allgemeinen Hygiene.<br />

Liegen keine entsprechenden Tätigkeiten vor ist beim beruflichen Umgang mit<br />

Kin<strong>der</strong>n<br />

die Schutzstufe 1 (allgemeine Hygienemaßnahmen) ausreichend. Eine<br />

Einzelfallprüfung<br />

ist notwendig.<br />

Zu den erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen siehe auch TRBA/BGR 250 „Biologische<br />

Arbeitsstoffe im Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege“.<br />

5.2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen hat <strong>der</strong> Arbeitgeber für eine<br />

angemessene<br />

arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Hierzu gehört u. a., dass bei Tätigkeiten<br />

mit impfpräventablen o<strong>der</strong> chronisch schädigenden Mikroorganismen eine<br />

spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung veranlasst <strong>und</strong> durchgeführt<br />

wird (Pflichtuntersuchung, § 15a Abs. 1 i.V.m. Anhang IV BioStoffV).<br />

In Kin<strong>der</strong>einrichtungen <strong>der</strong> vorschulischen Betreuung sind arbeitsmedizinische<br />

Pflichtuntersuchungen nur für die Beschäftigte zu veranlassen, die einen<br />

regelmäßigen<br />

<strong>und</strong> direkten Kontakt zu Kin<strong>der</strong>n sowie zu Körperausscheidungen haben.<br />

Für diese Beschäftigten besteht eine mögliche Exposition gegenüber Bordetella<br />

pertussis<br />

(Keuchhustenbakterien), Masern-, Mumps-, Rubivirus (Rubellavirus, Rötelnvirus)<br />

<strong>und</strong> Varizella-Zoster-Virus (Windpockenvirus). Bei <strong>der</strong> Betreuung von behin<strong>der</strong>ten<br />

Kin<strong>der</strong>n, bei <strong>der</strong> es regelmäßig <strong>und</strong> in größerem Umfang zu Kontakt mit<br />

Körperflüssigkeiten<br />

kommt <strong>und</strong> eine Verletzungsgefahr besteht, ist auch eine Exposition<br />

gegenüber Hepatitis B-Virus zu berücksichtigen.<br />

Wenn darüber hinaus im Ergebnis <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung eine<br />

Infektionsgefährdung<br />

durch nicht gezielte Tätigkeiten festgestellt wird, hat <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen gemäß § 15a (5) BioStoffV anzubieten<br />

(Angebotsuntersuchung). In Kleinkin<strong>der</strong> betreuenden Einrichtungen sollte bei<br />

direktem,<br />

regelmäßigem <strong>und</strong> intensivem Stuhlkontakt (Windeln, Hilfestellung bei <strong>der</strong><br />

Toilettenbenutzung)


eine Exposition gegenüber Hepatitis A-Virus berücksichtigt werden.<br />

Mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ist<br />

ein Facharzt für Arbeitsmedizin o<strong>der</strong> ein Arzt mit <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung<br />

„Betriebsmedizin“<br />

zu beauftragen, vorrangig <strong>der</strong> Betriebsarzt (§ 15 Abs. 3 BioStoffV).<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

2 2<br />

5.3 Impfungen des Personals<br />

Werden Tätigkeiten mit impfpräventablen Mikroorganismen entsprechend Anhang IV<br />

BioStoffV durchgeführt <strong>und</strong> liegt nach § 15a Abs. 2 BioStoffV kein ausreichen<strong>der</strong><br />

Immunschutz gegenüber diesen Mikroorganismen vor, ist den Beschäftigten im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Pflichtuntersuchung eine Impfung anzubieten. Die Kosten sind vom<br />

Arbeitgeber zu tragen.<br />

Unter den zuvor genannten Bedingungen soll für Beschäftigte in Einrichtungen <strong>der</strong><br />

vorschulischen Betreuung, die regelmäßig einen direkten Kontakt zu Kin<strong>der</strong>n haben,<br />

ein Immunschutz gegen Bordetella pertussis, Masern-, Mumps-, Rubivirus <strong>und</strong><br />

Varizella-Zoster-Virus vorliegen. Bei <strong>der</strong> Betreuung von behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n sollte<br />

auch ein Immunschutz gegen Hepatitis B-Virus bestehen.<br />

Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, Impfungen anzubieten, besteht nicht. Im<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung kann es im Einzelfall angezeigt sein, auch im<br />

Rahmen einer Angebotsuntersuchung ein Impfangebot zu unterbreiten.<br />

Zusätzlich zu den vom Arbeitgeber anzubietenden Impfungen sollte im Interesse des<br />

öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsschutzes entsprechend <strong>der</strong> Impfempfehlungen <strong>der</strong><br />

ständigen<br />

Impfkommission (STIKO) auch ein Schutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Diphtherie,<br />

Poliomyelitis <strong>und</strong> Influenza (jährliche Auffrischung) gegeben sein.<br />

6 Son<strong>der</strong>maßnahmen beim Auftreten von Magen-Darm-<br />

Erkrankungen (Durchfall <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Erbrechen)<br />

Das erkrankte Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern möglichst getrennt von<br />

den übrigen Kin<strong>der</strong>n zu betreuen.<br />

Oberflächen <strong>und</strong> Gegenstände, mit denen das Kind in Berührung kam (intensiver<br />

Kontakt), sind zu desinfizieren (viruswirksames Desinfektionsmittel mit Wirksamkeit<br />

gegen die häufigsten in Kin<strong>der</strong>einrichtungen vorkommenden Viren nach<br />

Herstellerangaben,<br />

z. B. Rotaviren).<br />

Nach Umgang mit dem erkrankten Kind ist eine hygienische Händedesinfektion<br />

durchzuführen.<br />

Die das erkrankte Kind betreuende Person soll nicht in die Essenszubereitung<br />

<strong>und</strong> –verteilung eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />

Nach je<strong>der</strong> Toiletten- o<strong>der</strong> Töpfchenbenutzung durch ein Kind mit Durchfall sind<br />

das Toilettenbecken <strong>und</strong> die WC-Brille o<strong>der</strong> das Töpfchen zu desinfizieren. Töpfchen<br />

sind personengeb<strong>und</strong>en zu verwenden.<br />

Auf die Verwendung von Einmalhandtüchern ist unbedingt zu achten. Alternativ<br />

kann ein täglicher Handtuchwechsel (personengeb<strong>und</strong>enes textiles Handtuch)<br />

vorgenommen werden.<br />

Die Eltern des Kindes sind zu informieren <strong>und</strong> nochmals über die Inhalte des § 34<br />

IfSG aufzuklären.<br />

Die Eltern aller Kin<strong>der</strong> sollten anonym über die aufgetretene Durchfallerkrankung<br />

informiert werden. Ein Arztbesuch bei Auftreten <strong>der</strong> gleichen Symptome ist<br />

erfor<strong>der</strong>lich.


<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

2 3<br />

Kin<strong>der</strong>, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong> an infektiöser<br />

Gastroenteritis erkrankt o<strong>der</strong> dessen verdächtig sind, dürfen eine Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />

nicht besuchen.<br />

7 Son<strong>der</strong>maßnahmen beim Auftreten von Kopfläusen<br />

Bei Auftreten von Kopflausbefall hat die Leitung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung gem. § 34<br />

(6) IfSG unverzüglich das zuständige Ges<strong>und</strong>heitsamt zu benachrichtigen.<br />

Das befallene Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern getrennt von den übrigen<br />

Kin<strong>der</strong>n zu betreuen.<br />

Mitgabe persönlicher Gegenstände (z. B. Kämme) an die Eltern mit Hinweisen<br />

zur Behandlung.<br />

Die Behandlung ist i. d. R. durch die Erziehungsberechtigten vorzunehmen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>en sachgerechte Ausführung in schriftlicher Form zu bestätigen. Danach darf<br />

die Kin<strong>der</strong>einrichtung wie<strong>der</strong> besucht werden.<br />

Sollte bei dem betroffenen Kind innerhalb von 4 Wochen wie<strong>der</strong>holt Kopflausbefall<br />

auftreten, ist zur Bestätigung des Behandlungserfolges ein schriftliches ärztliches<br />

Attest abzufor<strong>der</strong>n.<br />

Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass 9 – 10 Tage nach <strong>der</strong> Behandlung eine<br />

Nachkontrolle <strong>und</strong> Wie<strong>der</strong>holungsbehandlung durchgeführt werden muss.<br />

Die Eltern <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> mit engerem Kontakt zu einem befallenen Kind müssen<br />

umgehend über das Auftreten von Kopfläusen unterrichtet werden. Diese Kin<strong>der</strong><br />

sowie <strong>der</strong>en Familienangehörige, sollen sich einer Untersuchung <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

auch einer Behandlung unterziehen.<br />

Bei starkem Befall sind die Aufenthalts- <strong>und</strong> Schlafräume <strong>der</strong> Betroffenen von<br />

ausgestreuten Läusen zu befreien (ggf. Absprache mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt):<br />

gründliches Absaugen <strong>der</strong> Böden <strong>und</strong> Polstermöbel sowie von Kopfstützen <strong>und</strong><br />

textilem Spielzeug; weitere Maßnahmen nach Angaben des Ges<strong>und</strong>heitsamtes.<br />

Handtücher, Bettwäsche u. ä. bei mind. 60°C (>15 min) waschen<br />

Wenn thermische Behandlung nicht möglich ist: Aufbewahrung <strong>der</strong> Textilien in<br />

einem gut verschließbaren, dichten Plastiksack für mindestens 3 Wochen bei<br />

Zimmertemperatur.<br />

Tieffrieren unter –10°C über mind. 24 St<strong>und</strong>en ist eine weitere Variante (z. B.<br />

textiles<br />

Spielzeug u. a.).<br />

Sind in einer Kin<strong>der</strong>einrichtung Läuse aufgetreten, sollten für den Zeitraum von 6<br />

Wochen einmal wöchentlich gründliche Kontrollen auf Kopflausbefall vorgenommen<br />

werden (ggf. durch die Erzieherinnen, Regelung im Aufnahmevertrag bzw.<br />

<strong>der</strong> Benutzungsordnung).<br />

8 Son<strong>der</strong>maßnahmen beim Auftreten von Krätze<br />

Bei Auftreten einer Krätzeerkrankung bzw. <strong>der</strong>en Verdacht hat die Leitung <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>einrichtung gem. § 34 (6) IfSG unverzüglich das zuständige Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

zu benachrichtigen.<br />

Ist ein Kind an Krätze erkrankt o<strong>der</strong> besteht <strong>der</strong> Verdacht, muss es sofort von den<br />

übrigen Kin<strong>der</strong>n bis zur Abholung durch die Eltern getrennt werden.<br />

Mitgabe persönlicher Gegenstände mit Hinweisen zur Behandlung.<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

2 4<br />

Alle an Krätze Erkrankten, Krankheitsverdächtigen <strong>und</strong> Kontaktpersonen sind


möglichst schnell einem erfahrenen Hautarzt vorzustellen.<br />

Die Auflagen des Ges<strong>und</strong>heitsamtes sind strikt einzuhalten.<br />

Die Wie<strong>der</strong>zulassung in die Kin<strong>der</strong>einrichtung kann erst nach sachgerechter<br />

Behandlung<br />

<strong>und</strong> Erfolgskontrolle durch den behandelnden Hautarzt erfolgen, <strong>der</strong><br />

den Behandlungserfolg zu bescheinigen hat.<br />

Bei einem Krätzeausbruch ist dafür zu sorgen, dass alle Erkrankten <strong>und</strong><br />

ungeschützten<br />

Kontaktpersonen (u. a. auch das betreuende Personal) gleichzeitig behandelt<br />

werden (Koordinierung durch das Ges<strong>und</strong>heitsamt).<br />

Bettwäsche so heiß wie möglich waschen, Buntwäsche bei 60°C mind. 20min.,<br />

Bettstaub vorher absaugen.<br />

Schlecht zu waschende Textilien usw. können in verschweißten Plastiksäcken bei<br />

Zimmertemperatur 14 Tage aufbewahrt werden (bei 25°C genügt 1 Woche). Danach<br />

sind die Milben abgestorben.<br />

Zur Entwesung von Matratzen, Polstermöbeln <strong>und</strong> Fußbodenbelägen gründliches<br />

<strong>und</strong> wie<strong>der</strong>holtes Absaugen mit einem starken Staubsauger; ggf. Einschweißen<br />

kontaminierter Gegenstände (Matratzen, Polsterstühle usw.) in dicke Ein- o<strong>der</strong><br />

Zweischichtfolie <strong>und</strong> Abstellen in einem geson<strong>der</strong>ten Raum (14 Tage bei<br />

Zimmertemperatur).<br />

Matratzen können auch einer Matratzendesinfektionsanlage zugeführt werden<br />

(90°C, 5min).<br />

Kontaminierte Plüschtiere usw. können auch bei


Stuhl, mit Urin u. a.<br />

Körperausscheidungen<br />

(z. B. nach dem Windeln),<br />

Nach Ablegen<br />

<strong>der</strong> Schutzhandschuhe,<br />

Nach Verunreinigung<br />

mit infektiösem Material<br />

Personal<br />

Kin<strong>der</strong><br />

Viruswirksames Händedesinfektionsmittel<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Gebrauchsfertig Gebrauchsfertig<br />

Ausreichende<br />

Menge, mind.<br />

3-5 ml auf <strong>der</strong><br />

trockenen Haut<br />

gut verreiben<br />

Prophylaktische Händedesinfektion<br />

D<br />

Vor dem Anlegen von<br />

Pflastern <strong>und</strong> Verbänden<br />

Personal Händedesinfektionsmittel<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Gebrauchsfertig Gebrauchsfertig<br />

Erst waschen,<br />

abtrocknen,<br />

dann desinfizieren<br />

Hände pflegen<br />

Nach dem Waschen Alle<br />

Hautcreme aus Tuben<br />

o<strong>der</strong> Spen<strong>der</strong>n<br />

Gebrauchsfertig Gebrauchsfertig<br />

Auf trockenen<br />

Händen gut<br />

verreiben<br />

Einrichtungsgegenstände<br />

(Spielzeug, Laufgitter,<br />

Beschäftigungsmaterial),<br />

Schrankoberflächen,<br />

Heizkörper<br />

R<br />

1 x wöchentlich,<br />

Spielzeug von Säuglingen<br />

täglich<br />

Personal<br />

Reinigungslösung, Wasser<br />

Herstellerangaben Herstellerangaben Feucht reinigen<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

2 6<br />

Reinigungs- o<strong>der</strong> Desinfektionsbereich<br />

Reinigung/<br />

Desinfektion<br />

Häufigkeit Personenkreis Präparat Einwirkzeit Konzentration Zubereitung Anwendung<br />

Essenausgabe R<br />

Nach Arbeitsschluss,<br />

nach Verschmutzung<br />

Personal<br />

Reinigungslösung, Wasser<br />

Herstellerangaben Herstellerangaben Nass reinigen<br />

Planschbecken R<br />

Nach je<strong>der</strong> Benutzung,<br />

bei Verschmutzung<br />

Personal<br />

Reinigungslösung,


Wasser<br />

Herstellerangaben Herstellerangaben Feucht reinigen<br />

Wickeltische, Säuglingswaagen,<br />

Säuglingsbadewannen<br />

R<br />

D<br />

Nach je<strong>der</strong> Benutzung<br />

Nach Verunreinigung<br />

mit Körperflüssigkeiten,<br />

Stuhl<br />

Personal<br />

Reinigungslösung<br />

Desinfektionsmittel<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Herstellerangaben<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Herstellerangaben<br />

Feucht reinigen,<br />

trocknen,<br />

bei Verschmutzung<br />

desinfizieren<br />

Fieberthermometer<br />

R<br />

D<br />

Nach je<strong>der</strong> Benutzung<br />

Nach rektaler Benutzung<br />

Personal<br />

Reinigungslösung<br />

Desinfektionsmittel<br />

(gebrauchsfertig) o<strong>der</strong> -<br />

tuch<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Herstellerangaben<br />

Feucht abwischen<br />

Töpfchen R Nach je<strong>der</strong> Benutzung Personal Reinigungslösung Herstellerangaben<br />

Nass reinigen,<br />

vor nächster<br />

Benutzung vollständig<br />

trocknen<br />

lassen<br />

Waschbecken,<br />

Toilettenbecken, Toilettensitze,<br />

Ziehgriffe, Spültasten,<br />

Fäkalienausgüsse<br />

R<br />

1 x täglich,<br />

bei Verschmutzung<br />

sofort<br />

Personal Reinigungslösung<br />

Herstellerangaben Herstellerangaben<br />

Feucht abwischen<br />

Schmutzwindelbehälter<br />

D<br />

R<br />

Mindestens 1 x täglich<br />

leeren, desinfizieren,<br />

reinigen<br />

Personal<br />

Desinfektionslösung,<br />

Reinigungslösung<br />

Empfehlung des


VAH<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Herstellerangaben<br />

Herstellerangaben<br />

Oberflächen<br />

feucht wischen<br />

Türen <strong>und</strong> Türklinken im<br />

Sanitärbereich R<br />

Täglich,<br />

bei Verschmutzung<br />

Personal<br />

Reinigungslösung,<br />

Wasser<br />

Herstellerangaben Herstellerangaben Feucht reinigen<br />

Fußböden R Täglich Fußbodenreiniger Herstellerangaben Herstellerangaben Nassreinigung<br />

Oberflächen von Gegenständen<br />

o<strong>der</strong><br />

Schränken, Regalen <strong>und</strong><br />

Fußböden, Spielzeug,<br />

Waschbecken u. ä.<br />

D<br />

Nach Verunreinigung<br />

mit Stuhl, Urin, Körperflüssigkeiten<br />

etc.<br />

Personal<br />

Desinfektionsmittel-<br />

Lösung<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Empfehlung des<br />

VAH<br />

Herstellerangaben<br />

Oberflächen<br />

feucht, Fußböden<br />

nass wischen<br />

Reinigungsgeräte, Reinigungstücher<br />

<strong>und</strong> Wischbezüge<br />

R<br />

1 x wöchentlich<br />

arbeitstäglich<br />

Reinigungspersonal<br />

Reinigungslösung<br />

Waschmittel<br />

Herstellerangaben<br />

Möglichst in <strong>der</strong><br />

Waschmaschine<br />

(60°C), anschließend<br />

trocknen<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

27<br />

Anlage 2 Literatur (Angabe <strong>der</strong> bei Redaktionsschluss aktuellen Fassungen!)<br />

Wichtige rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen (s. auch unter http://www.gesetze-im-internet.de,<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de, http://frei.b<strong>und</strong>esgesetzblatt.de)<br />

Gesetz zur Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen<br />

(Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I Nr. 33, S. 1045 – 1077),<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 2 § 3 vom 01.09.2005 (BGBl. I, S. 2618)<br />

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung vom<br />

20.12.1988 (BGBl. I S. 3853) §§ 21 <strong>und</strong> 26; zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 3a G vom<br />

29.08.2005 BGBl. I S. 2570<br />

Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung vom<br />

07.


08.1996 (BGBl. I S. 1254), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 1 vom 14.08.2005 (BGBl. I<br />

S. 2410<br />

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfe vom 26. Juni<br />

1990 (BGBl. I S. 1163) i. d. F. vom 08. 12.1998 (BGBl. I S. 3546) § 1 Abs. 3, Nr. 3<br />

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- <strong>und</strong> Futtermittelgesetzbuch LFGB –<br />

Lebensmittel-<br />

<strong>und</strong> Futtermittelgesetzbuch vom 01.09.2005 (BGBl. I Nr.55 S. 2618)<br />

EU-Hygienepaket zur Lebensmittelhygiene (EU-Verordnungen Nr. 852/2004,<br />

853/2004, 854/2004) sowie ergänzend 882/2004, Aufhebungs-Richtlinie RL 2004/41<br />

einschl. Durchführungsverordnungen (VO (EG) Nr. 2073/2005, 2074/2005,<br />

2075/2005, 2076/2005)<br />

Verordnung zur Novellierung <strong>der</strong> Trinkwasserverordnung vom 21.05.01 (BGBl. I,<br />

Nr.<br />

24, 2001, S. 959-980)<br />

Landesgesetze <strong>und</strong> Vorschriften: z. B. Bauliche Richtlinien für<br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.96 (BGBl. I, S. 1246) geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel<br />

9 des Gesetzes vom 27.09.96 (BGBl. I S. 1461)<br />

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12.<br />

August<br />

2004 (BGBl. I S. 2179 - 2189)<br />

Verordnung über Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz bei Tätigkeiten mit<br />

biologischen<br />

Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 27. Januar 1999 (BGBl. I, S.<br />

50), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 <strong>der</strong> Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S.<br />

261)<br />

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250: Biologische<br />

Arbeitsstoffe<br />

im Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege<br />

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400: Handlungsanleitung<br />

zur<br />

Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen<br />

GUV-SR 2002 Richtlinien für Kin<strong>der</strong>gärten. Bau <strong>und</strong> Ausrüstung<br />

GUV-SI 8017 Außenspielflächen <strong>und</strong> Spielplatzgeräte<br />

GUV-SI 8018 Giftpflanzen – beschauen, nicht kauen<br />

BGR/GUV-R 500 Betreiben von Arbeitsmitteln (Kapitel 2.6: Betreiben von<br />

Wäschereien)<br />

BGV/GUV-V A 1 „Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Prävention“<br />

BGV/GUV-V A 4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“<br />

BGR A 1 „Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Prävention“<br />

GUV-I 512 „Erste–Hilfe-Material“<br />

Wichtige fachliche Standards<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> für Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

Stand April 2007<br />

28<br />

Empfehlungen über die Wie<strong>der</strong>zulassung in Schulen <strong>und</strong> sonstigen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

(Merkblatt) (www.rki.de).


Aktuelle Liste <strong>der</strong> vom Robert-Koch-Institut geprüften <strong>und</strong> anerkannten<br />

Desinfektionsmittel<br />

<strong>und</strong> –verfahren www.rki.de<br />

Aktuelle Desinfektionsmittelliste des Verb<strong>und</strong>es für Angewandte Hygiene (VAH) =<br />

ehemals Liste <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Hygiene <strong>und</strong> Mikrobiologie (DGHM)<br />

Liste <strong>der</strong> nach den Richtlinien <strong>der</strong> Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft<br />

(DVG) geprüften <strong>und</strong> als wirksam bef<strong>und</strong>enen Desinfektionsmittel für den<br />

Lebensmittelbereich<br />

(Handelspräparate), Stand 01.02.1999<br />

Nationale Leitlinien für eine gute Hygienepraxis (Lebensmittelhygiene)<br />

Impfempfehlungen <strong>der</strong> Ständigen Impfkommission (STIKO; www.rki.de)<br />

Impfempfehlungen des jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes<br />

Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden, erarbeitet von <strong>der</strong><br />

Innenraumlufthygiene-<br />

Kommission des Umweltb<strong>und</strong>esamtes, Juni 2000<br />

(www.umweltb<strong>und</strong>esamt.de - Rubrik Veröffentlichungen).<br />

VDI 6022 Hygienische Anfor<strong>der</strong>ungen an Raumlufttechnische Anlagen<br />

VDI 6023 Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung von<br />

Trinkwasseranlagen<br />

DVGW W551 Trinkwassererwärmungs- <strong>und</strong> Leitungsanlagen. Technische<br />

Maßnahmen<br />

zur Vermin<strong>der</strong>ung des Legionellenwachstums<br />

DIN 10508 Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel<br />

DIN 10514 Lebensmittelhygiene – Hygieneschulung<br />

DIN 10516 Lebensmittelhygiene – Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion<br />

DIN 10523 Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich<br />

DIN 18024 Barrierefreies Bauen<br />

DIN ISO 5970 Stühle <strong>und</strong> Tische für Bildungseinrichtungen; Funktionsmaße<br />

DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen<br />

DIN 5035 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht<br />

DIN EN 12464-1 Licht <strong>und</strong> Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten -<br />

Arbeitsstätten<br />

in Innenräumen<br />

DIN 18032 Sporthallen - Hallen <strong>und</strong> Räume für Sport <strong>und</strong> Mehrzwecknutzung<br />

DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- <strong>und</strong> Badebeckenwasser<br />

Landesempfehlungen zu Anfor<strong>der</strong>ungen an Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen (z. B.<br />

Hygienegr<strong>und</strong>sätze<br />

in Kin<strong>der</strong>tagesstätten – Öffentlicher Ges<strong>und</strong>heitsdienst Mecklenburg-<br />

Vorpommern)

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