Projekt 05HS022 Identifizierung und Vermeidung der hot ... - BLE
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2. Stand der Forschung Nordrhein-Westfalen zur Verminderung der Einträge von Diuron in diesem Flussgebiet Mitte der 90er Jahre. Adressaten der Kampagne waren in diesem Fall allerdings nicht in erster Linie die Landwirte, sondern die Haus- und Gartenbesitzer im Einzugsgebiet als hauptsächliche Anwendergruppe von Diuron. Nach Linneweber (1997) wurde die Diuron-Belastung in der Ruhr mit Hilfe der Kombination folgender Maßnahmen erfolgreich reduziert: • Pressemitteilungen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften • Ankündigung verschärfter Kontrollen der Haus- und Grundstücksbesitzer durch die Landwirtschaftskammer • Anschreiben sämtlicher Haushalte im Landkreis als mögliche Verursacher zur Information über die Rechtslage • Kontrollfahrten während der Vegetationsperiode, Beprobung bei Verdachtsfällen • Zwischenberichte in der Lokalpresse mit Erfolgsmeldungen • Stellwandausstellung „Unkrautvernichtung und Trinkwasser“. Als Alternative zu freiwilligen Beratungs- und Informationsangeboten für die Landwirte käme im Prinzip auch ein obligatorischer zusätzlicher Sachkundenachweis zum Thema Gewässerschutz in Betracht, der über den gegenwärtig im Rahmen der Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung 5 in Deutschland geforderten Umfang hinausginge. Dieser Vorschlag stammt unter anderem von Seel und Gabriel (2001). Sie berufen sich auf eine Untersuchung von 106 hessischen Kläranlagen, bei der sie unter anderem zu dem Schluss kommen, dass Punkteinträge durch das Fehlverhalten einer kleinen Minderheit der Landwirte erklärt werden können, die mit freiwilligen Beratungsangeboten nicht erreicht werden. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass ein derartiger zusätzlicher Nachweis von den Landwirten als „Zwangsmaßnahme“ empfunden würde, was für die angestrebte Wirkung ausgesprochen kontraproduktiv wäre. Aus mehreren europäischen Ländern werden mittlerweile Erfahrungen mit der Wirksamkeit von Beratungs- und Informationskampagnen berichtet. Im Jahr 1995 startete im Einzugsgebiet des Vemmenhoeg (Schweden) nach einer fünfjährigen Monitoringphase eine intensive Beratungskampagne mit dem Ziel, die Anwender über die Gefahr der unbeabsichtigten Freisetzung von PSM zu informieren. Noch im selben Jahr konnte im Gewässer ein Rückgang der PSM-Gesamtbelastung von 90 % festgestellt werden (Kreuger und Nilsson, 2001). Nach 5 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 28.07.1987, BGBl. I S. 1752, geändert durch Verordnung vom 07.05.2001, BGBl. I S. 885. 36
2. Stand der Forschung dem Ende der Kampagne hielt dieser Rückgang allerdings nur kurze Zeit an; bereits nach wenigen Jahren stieg die Gesamtbelastung wieder auf das Ausgangsniveau. Ähnliche Erfahrungen beschreiben Fischer et al. (1996) für ein kleineres Gewässer in Hessen, in dem durch eine intensive Beratung der ansässigen Landwirte die Fracht des Wirkstoffs Isoproturon im Ablauf der Kläranlage um 50 bis 80 % reduziert werden konnte. Nach zwei Jahren ohne weitere Informationen wurde aber wieder nahezu die ursprüngliche Isoproturon- Fracht gemessen. Auch im Einzugsgebiet des Flusses Nil (Belgien) wurde nach einem Anfangserfolg der Beratungskampagne beobachtet, dass die Landwirte bereits kurz nach Abnahme der Beratungsintensität offensichtlich wieder in ihre gewohnten Verhaltensmuster zurückfielen (Beernaerts et al., 2002). Publikationen aus Großbritannien (Einzugsgebiete des Leam, beschrieben bei Hankinson und Welland, 2001) und Frankreich (Einzugsgebiet Fontaine du Theil, beschrieben bei Maillet-Mezerey et al., 2004) unterstreichen gleichfalls, dass die Beratung zwar grundsätzlich ein erfolgreiches Instrument sein kann, Punkteinträge zu reduzieren, eine nachhaltige Verhaltensänderung bei den Anwendern aber häufig nicht erreicht wird (s. a. Peschka et al., 2006). 2.3.2 Einrichtung von Waschplätzen für Feldspritzen („Biobeds“) Eine technische Möglichkeit, den Eintrag freigesetzter PSM-Wirkstoffe in ein Gewässer zu verhindern, ist die Benutzung speziell eingerichteter Plätze, an denen das Befüllen und das Reinigen von Spritz- und Sprühgeräten sowie Instandhaltungsarbeiten ohne die Gefahr einer Gewässerkontamination durchgeführt werden können. Solche Bereiche können auf den einzelnen Landwirtschaftsbetrieben oder betriebsübergreifend (z. B. ein Waschplatz pro Ortschaft) eingerichtet werden. Sie sind so ausgestattet, dass das mit PSM kontaminierte Wasser (von der Reinigung der Applikationsgeräte oder Niederschlagswasser, welches PSM-Rückstände von Geräteoberflächen oder Bodenbelag abtransportiert) aufgefangen und mit Hilfe von Mikroorganismen unter kontrollierten Bedingungen gereinigt wird. In der Literatur liefert z. B. Vidali (2001) einen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen der biologischen Sanierung von Schadstoffen mit Bioremediationssystemen, darunter auch Pestizide. In den vergangenen Jahren sind Bioremediationssysteme in mehreren europäischen Ländern intensiv untersucht worden. Dabei wurden sowohl technisch einfache Systeme wie überfahrbare Biobeds (u. a. Torstensson und Castillo, 1997; Carter, 2000; Fogg et al. 2000, 2003; 37
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2. Stand <strong>der</strong> Forschung<br />
Nordrhein-Westfalen zur Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einträge von Diuron in diesem Flussgebiet Mitte<br />
<strong>der</strong> 90er Jahre. Adressaten <strong>der</strong> Kampagne waren in diesem Fall allerdings nicht in erster Linie<br />
die Landwirte, son<strong>der</strong>n die Haus- <strong>und</strong> Gartenbesitzer im Einzugsgebiet als hauptsächliche<br />
Anwen<strong>der</strong>gruppe von Diuron. Nach Linneweber (1997) wurde die Diuron-Belastung in <strong>der</strong><br />
Ruhr mit Hilfe <strong>der</strong> Kombination folgen<strong>der</strong> Maßnahmen erfolgreich reduziert:<br />
• Pressemitteilungen in Tageszeitungen <strong>und</strong> Fachzeitschriften<br />
• Ankündigung verschärfter Kontrollen <strong>der</strong> Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer durch die<br />
Landwirtschaftskammer<br />
• Anschreiben sämtlicher Haushalte im Landkreis als mögliche Verursacher zur Information<br />
über die Rechtslage<br />
• Kontrollfahrten während <strong>der</strong> Vegetationsperiode, Beprobung bei Verdachtsfällen<br />
• Zwischenberichte in <strong>der</strong> Lokalpresse mit Erfolgsmeldungen<br />
• Stellwandausstellung „Unkrautvernichtung <strong>und</strong> Trinkwasser“.<br />
Als Alternative zu freiwilligen Beratungs- <strong>und</strong> Informationsangeboten für die Landwirte käme<br />
im Prinzip auch ein obligatorischer zusätzlicher Sachk<strong>und</strong>enachweis zum Thema Gewässerschutz<br />
in Betracht, <strong>der</strong> über den gegenwärtig im Rahmen <strong>der</strong> Pflanzenschutz-<br />
Sachk<strong>und</strong>everordnung 5 in Deutschland gefor<strong>der</strong>ten Umfang hinausginge. Dieser Vorschlag<br />
stammt unter an<strong>der</strong>em von Seel <strong>und</strong> Gabriel (2001). Sie berufen sich auf eine Untersuchung<br />
von 106 hessischen Kläranlagen, bei <strong>der</strong> sie unter an<strong>der</strong>em zu dem Schluss kommen, dass<br />
Punkteinträge durch das Fehlverhalten einer kleinen Min<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Landwirte erklärt werden<br />
können, die mit freiwilligen Beratungsangeboten nicht erreicht werden. Die Erfahrung lehrt<br />
allerdings, dass ein <strong>der</strong>artiger zusätzlicher Nachweis von den Landwirten als „Zwangsmaßnahme“<br />
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wäre.<br />
Aus mehreren europäischen Län<strong>der</strong>n werden mittlerweile Erfahrungen mit <strong>der</strong> Wirksamkeit<br />
von Beratungs- <strong>und</strong> Informationskampagnen berichtet. Im Jahr 1995 startete im Einzugsgebiet<br />
des Vemmenhoeg (Schweden) nach einer fünfjährigen Monitoringphase eine intensive<br />
Beratungskampagne mit dem Ziel, die Anwen<strong>der</strong> über die Gefahr <strong>der</strong> unbeabsichtigten Freisetzung<br />
von PSM zu informieren. Noch im selben Jahr konnte im Gewässer ein Rückgang<br />
<strong>der</strong> PSM-Gesamtbelastung von 90 % festgestellt werden (Kreuger <strong>und</strong> Nilsson, 2001). Nach<br />
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Pflanzenschutz-Sachk<strong>und</strong>everordnung vom 28.07.1987, BGBl. I S. 1752, geän<strong>der</strong>t durch Verordnung vom<br />
07.05.2001, BGBl. I S. 885.<br />
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