Projekt 05HS022 Identifizierung und Vermeidung der hot ... - BLE
Projekt 05HS022 Identifizierung und Vermeidung der hot ... - BLE Projekt 05HS022 Identifizierung und Vermeidung der hot ... - BLE
2. Stand der Forschung • Lagerung von PSM im Hofbereich • Entsorgung restentleerter Verpackungseinheiten • Befüllen des Applikationsgerätes • Entsorgung der technischen Restmenge • einfache Reinigung der Feldspritze nach dem Gebrauch • Innenreinigung des Fasses • Außenreinigung des Applikationsgerätes • Außenreinigung des Traktors • Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an der Feldspritze • chemische Unkrautbeseitigung im Hofbereich 2.1.1 Lagerung von PSM und Entsorgung restentleerter Verpackungseinheiten Da alle PSM nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2 als „stark wassergefährdende Stoffe“ gelten, sind bei der Lagerung dieser Substanzen neben den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften auch wasserrechtliche Vorschriften zu beachten. 3 Das heißt, dass die PSM-Präparate z. B. in einem separaten, verschließbaren Raum (bzw. auch Kleincontainer oder Umweltschrank) gelagert werden müssen, der eine ganze Reihe von Kriterien erfüllen soll (kühl, gut belüftet, trocken, frostsicher, nicht brennbare Wände usw.) (LFL Bayern, 2004; DLG, 2006). Außerdem dürfen PSM nach guter fachlicher Praxis nur in Originalverpackungen gelagert, also nicht umgefüllt werden, und sind stets verschlossen aufzubewahren (BMELV, 2005). Der Umgang mit leeren Verpackungseinheiten richtet sich nach der Gebindegröße. Mehrweg- Großbehälter (ab 30 l) werden verschlossen und ungespült zweimal jährlich beim Landwirt abgeholt und vom Handel zurückgenommen. Für Kleingebinde wurde 1996 von Pflanzenschutz-Industrie und -Handel ein bundesweites Entsorgungssystem „Packmittel-Rücknahme Agrar“ (PAMIRA) eingeführt. Dazu werden restentleerte Verpackungseinheiten gespült und offen (ohne Deckel) auf den Landwirtschaftsbetrieben gelagert und können zweimal im Jahr im Landhandel abgegeben werden (Neck, 1998). Im Jahr 2006 sind von PAMIRA insgesamt 2 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes vom 10.08.2002, BGBl. I Nr. 59 vom 23.08.2002, S. 3245, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007, BGBl. I S. 666. 3 Insbesondere Technische Regel Gefahrstoffe TRGS 514, Ausgabe September 1998 und die Verordnungen über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe; Anlagenverordnungen (VawS) der Länder. 12
2. Stand der Forschung 1876 t leere PSM-Verpackungen erfasst worden, was einer Rücklaufquote von 57 % entspricht (IVA, 2007). Neuere Geräte verfügen im Allgemeinen über eine Kanisterspüleinrichtung. Testberichten der europäischen ENTAM (European Network for Testing Agricultural Machines) zufolge sind Geräte mit einer eingebauten Spülvorrichtung in der Lage, Kanister bis zu einer Restkonzentration von 0,001 % der Ausgangskonzentration des PSM im Spülwasser zu spülen. Bei Geräten, die nicht über eine Kanisterspüleinrichtung verfügen, müssen die Kanister per Hand gereinigt werden. Der Industrieverband Agrar (IVA) empfiehlt dafür ein dreimaliges Ausspülen mit Klarwasser (IVA, 2007). Abb. 1. Beispiel einer schwenkbaren Kanisterspülvorrichtung an modernen Applikationsgeräten Eine Untersuchung aus Großbritannien hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Restmengen PSM-Präparat in restentleerten, gespülten Verpackungseinheiten verbleiben (Smith, 1998). Im Versuch wurde ein 5-Liter-Container jeweils zehn Sekunden dreimal manuell und zum Vergleich mittels Kanisterspülvorrichtung gespült. Bei insgesamt 197 Testdurchläufen betrug die Konzentration im letzten Reinigungsgang weniger als 0,01 % der Originalformulierung. Cooper und Taylor (1998) überprüften in einer Feldstudie, in welchem Umfang 103 Landwirte in der Lage waren, restentleerte 5-Liter-Kanister zu reinigen. 69 gelang es auf Anhieb, gesetzliche Mindeststandards zu erfüllen, in 21 % der Fälle lagen die erzielten Restmengen zwischen 0,5 und 2 ml, bei 6 % der Probanden betrug die Restmenge nach der Reinigung mehr als 4 ml. Cooper und Taylor (1998) kommen deshalb in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass das Freisetzungspotenzial restentleerter Verpackungseinheiten in der Praxis bereits zum damaligen Zeitpunkt und auch bei Verwendung von Geräten ohne Kanisterspüleinrichtung relativ gering ist. 13
- Seite 1 und 2: BMELV - BLE - Projekt 05HS022 Ident
- Seite 3 und 4: Inhaltsverzeichnis 3. Material und
- Seite 5 und 6: Abbildungsverzeichnis Abbildungsver
- Seite 7 und 8: Abbildungsverzeichnis Abbildungen i
- Seite 9 und 10: Abbildungsverzeichnis Abb. A-38. Su
- Seite 11 und 12: Tabellenverzeichnis Tab. 25. Reihen
- Seite 13 und 14: Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsv
- Seite 15 und 16: 0. Extended Summary 0. Extended Sum
- Seite 17 und 18: 0. Extended Summary study eight mun
- Seite 19 und 20: 0. Extended Summary about 8 liter s
- Seite 21 und 22: 1. Ausgangspunkt und Zielsetzung 1.
- Seite 23 und 24: 1. Ausgangspunkt und Zielsetzung Un
- Seite 25: 2. Stand der Forschung 2. Stand der
- Seite 29 und 30: 2. Stand der Forschung ses direkt a
- Seite 31 und 32: 2. Stand der Forschung der Untersuc
- Seite 33 und 34: 2. Stand der Forschung hin 3 % der
- Seite 35 und 36: 2. Stand der Forschung Bei der Inne
- Seite 37 und 38: 2. Stand der Forschung Innenreinigu
- Seite 39 und 40: 2. Stand der Forschung Zur Frage, w
- Seite 41 und 42: 2. Stand der Forschung Tab. 5. Frei
- Seite 43 und 44: 2. Stand der Forschung stattfindet
- Seite 45 und 46: 2. Stand der Forschung Dachfarben a
- Seite 47 und 48: 2. Stand der Forschung 2.3 Bewertun
- Seite 49 und 50: 2. Stand der Forschung TOPPS beträ
- Seite 51 und 52: 2. Stand der Forschung dem Ende der
- Seite 53 und 54: 2. Stand der Forschung Abbauraten v
- Seite 55 und 56: 2. Stand der Forschung davon auszug
- Seite 57 und 58: 2. Stand der Forschung 2.3.3 Anscha
- Seite 59 und 60: 2. Stand der Forschung den Niederla
- Seite 61 und 62: 2. Stand der Forschung lässt sich
- Seite 63 und 64: 2. Stand der Forschung dacloprid un
- Seite 65 und 66: 2. Stand der Forschung 2.4 Bisherig
- Seite 67 und 68: 2. Stand der Forschung ist, überei
- Seite 69 und 70: 2. Stand der Forschung Tab. 8. Unte
- Seite 71 und 72: 2. Stand der Forschung Zunächst is
- Seite 73 und 74: 2. Stand der Forschung • Agrarreg
- Seite 75 und 76: 3. Material und Methoden 3. Materia
2. Stand <strong>der</strong> Forschung<br />
• Lagerung von PSM im Hofbereich<br />
• Entsorgung restentleerter Verpackungseinheiten<br />
• Befüllen des Applikationsgerätes<br />
• Entsorgung <strong>der</strong> technischen Restmenge<br />
• einfache Reinigung <strong>der</strong> Feldspritze nach dem Gebrauch<br />
• Innenreinigung des Fasses<br />
• Außenreinigung des Applikationsgerätes<br />
• Außenreinigung des Traktors<br />
• Reparatur- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten an <strong>der</strong> Feldspritze<br />
• chemische Unkrautbeseitigung im Hofbereich<br />
2.1.1 Lagerung von PSM <strong>und</strong> Entsorgung restentleerter Verpackungseinheiten<br />
Da alle PSM nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2 als „stark wassergefährdende<br />
Stoffe“ gelten, sind bei <strong>der</strong> Lagerung dieser Substanzen neben den Unfallverhütungsvorschriften<br />
<strong>der</strong> Berufsgenossenschaften auch wasserrechtliche Vorschriften zu beachten.<br />
3 Das heißt, dass die PSM-Präparate z. B. in einem separaten, verschließbaren Raum<br />
(bzw. auch Kleincontainer o<strong>der</strong> Umweltschrank) gelagert werden müssen, <strong>der</strong> eine ganze<br />
Reihe von Kriterien erfüllen soll (kühl, gut belüftet, trocken, frostsicher, nicht brennbare<br />
Wände usw.) (LFL Bayern, 2004; DLG, 2006). Außerdem dürfen PSM nach guter fachlicher<br />
Praxis nur in Originalverpackungen gelagert, also nicht umgefüllt werden, <strong>und</strong> sind stets verschlossen<br />
aufzubewahren (BMELV, 2005).<br />
Der Umgang mit leeren Verpackungseinheiten richtet sich nach <strong>der</strong> Gebindegröße. Mehrweg-<br />
Großbehälter (ab 30 l) werden verschlossen <strong>und</strong> ungespült zweimal jährlich beim Landwirt<br />
abgeholt <strong>und</strong> vom Handel zurückgenommen. Für Kleingebinde wurde 1996 von Pflanzenschutz-Industrie<br />
<strong>und</strong> -Handel ein b<strong>und</strong>esweites Entsorgungssystem „Packmittel-Rücknahme<br />
Agrar“ (PAMIRA) eingeführt. Dazu werden restentleerte Verpackungseinheiten gespült <strong>und</strong><br />
offen (ohne Deckel) auf den Landwirtschaftsbetrieben gelagert <strong>und</strong> können zweimal im Jahr<br />
im Landhandel abgegeben werden (Neck, 1998). Im Jahr 2006 sind von PAMIRA insgesamt<br />
2 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes vom 10.08.2002, BGBl. I Nr. 59 vom 23.08.2002, S. 3245, zuletzt<br />
geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007, BGBl. I S. 666.<br />
3 Insbeson<strong>der</strong>e Technische Regel Gefahrstoffe TRGS 514, Ausgabe September 1998 <strong>und</strong> die Verordnungen<br />
über Anlagen zum Lagern, Abfüllen <strong>und</strong> Umschlagen wassergefährden<strong>der</strong> Stoffe; Anlagenverordnungen<br />
(VawS) <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.<br />
12