Projekt 05HS022 Identifizierung und Vermeidung der hot ... - BLE

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2. Stand der Forschung • Lagerung von PSM im Hofbereich • Entsorgung restentleerter Verpackungseinheiten • Befüllen des Applikationsgerätes • Entsorgung der technischen Restmenge • einfache Reinigung der Feldspritze nach dem Gebrauch • Innenreinigung des Fasses • Außenreinigung des Applikationsgerätes • Außenreinigung des Traktors • Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an der Feldspritze • chemische Unkrautbeseitigung im Hofbereich 2.1.1 Lagerung von PSM und Entsorgung restentleerter Verpackungseinheiten Da alle PSM nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2 als „stark wassergefährdende Stoffe“ gelten, sind bei der Lagerung dieser Substanzen neben den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften auch wasserrechtliche Vorschriften zu beachten. 3 Das heißt, dass die PSM-Präparate z. B. in einem separaten, verschließbaren Raum (bzw. auch Kleincontainer oder Umweltschrank) gelagert werden müssen, der eine ganze Reihe von Kriterien erfüllen soll (kühl, gut belüftet, trocken, frostsicher, nicht brennbare Wände usw.) (LFL Bayern, 2004; DLG, 2006). Außerdem dürfen PSM nach guter fachlicher Praxis nur in Originalverpackungen gelagert, also nicht umgefüllt werden, und sind stets verschlossen aufzubewahren (BMELV, 2005). Der Umgang mit leeren Verpackungseinheiten richtet sich nach der Gebindegröße. Mehrweg- Großbehälter (ab 30 l) werden verschlossen und ungespült zweimal jährlich beim Landwirt abgeholt und vom Handel zurückgenommen. Für Kleingebinde wurde 1996 von Pflanzenschutz-Industrie und -Handel ein bundesweites Entsorgungssystem „Packmittel-Rücknahme Agrar“ (PAMIRA) eingeführt. Dazu werden restentleerte Verpackungseinheiten gespült und offen (ohne Deckel) auf den Landwirtschaftsbetrieben gelagert und können zweimal im Jahr im Landhandel abgegeben werden (Neck, 1998). Im Jahr 2006 sind von PAMIRA insgesamt 2 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes vom 10.08.2002, BGBl. I Nr. 59 vom 23.08.2002, S. 3245, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007, BGBl. I S. 666. 3 Insbesondere Technische Regel Gefahrstoffe TRGS 514, Ausgabe September 1998 und die Verordnungen über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe; Anlagenverordnungen (VawS) der Länder. 12

2. Stand der Forschung 1876 t leere PSM-Verpackungen erfasst worden, was einer Rücklaufquote von 57 % entspricht (IVA, 2007). Neuere Geräte verfügen im Allgemeinen über eine Kanisterspüleinrichtung. Testberichten der europäischen ENTAM (European Network for Testing Agricultural Machines) zufolge sind Geräte mit einer eingebauten Spülvorrichtung in der Lage, Kanister bis zu einer Restkonzentration von 0,001 % der Ausgangskonzentration des PSM im Spülwasser zu spülen. Bei Geräten, die nicht über eine Kanisterspüleinrichtung verfügen, müssen die Kanister per Hand gereinigt werden. Der Industrieverband Agrar (IVA) empfiehlt dafür ein dreimaliges Ausspülen mit Klarwasser (IVA, 2007). Abb. 1. Beispiel einer schwenkbaren Kanisterspülvorrichtung an modernen Applikationsgeräten Eine Untersuchung aus Großbritannien hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Restmengen PSM-Präparat in restentleerten, gespülten Verpackungseinheiten verbleiben (Smith, 1998). Im Versuch wurde ein 5-Liter-Container jeweils zehn Sekunden dreimal manuell und zum Vergleich mittels Kanisterspülvorrichtung gespült. Bei insgesamt 197 Testdurchläufen betrug die Konzentration im letzten Reinigungsgang weniger als 0,01 % der Originalformulierung. Cooper und Taylor (1998) überprüften in einer Feldstudie, in welchem Umfang 103 Landwirte in der Lage waren, restentleerte 5-Liter-Kanister zu reinigen. 69 gelang es auf Anhieb, gesetzliche Mindeststandards zu erfüllen, in 21 % der Fälle lagen die erzielten Restmengen zwischen 0,5 und 2 ml, bei 6 % der Probanden betrug die Restmenge nach der Reinigung mehr als 4 ml. Cooper und Taylor (1998) kommen deshalb in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass das Freisetzungspotenzial restentleerter Verpackungseinheiten in der Praxis bereits zum damaligen Zeitpunkt und auch bei Verwendung von Geräten ohne Kanisterspüleinrichtung relativ gering ist. 13

2. Stand <strong>der</strong> Forschung<br />

• Lagerung von PSM im Hofbereich<br />

• Entsorgung restentleerter Verpackungseinheiten<br />

• Befüllen des Applikationsgerätes<br />

• Entsorgung <strong>der</strong> technischen Restmenge<br />

• einfache Reinigung <strong>der</strong> Feldspritze nach dem Gebrauch<br />

• Innenreinigung des Fasses<br />

• Außenreinigung des Applikationsgerätes<br />

• Außenreinigung des Traktors<br />

• Reparatur- <strong>und</strong> Instandhaltungsarbeiten an <strong>der</strong> Feldspritze<br />

• chemische Unkrautbeseitigung im Hofbereich<br />

2.1.1 Lagerung von PSM <strong>und</strong> Entsorgung restentleerter Verpackungseinheiten<br />

Da alle PSM nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2 als „stark wassergefährdende<br />

Stoffe“ gelten, sind bei <strong>der</strong> Lagerung dieser Substanzen neben den Unfallverhütungsvorschriften<br />

<strong>der</strong> Berufsgenossenschaften auch wasserrechtliche Vorschriften zu beachten.<br />

3 Das heißt, dass die PSM-Präparate z. B. in einem separaten, verschließbaren Raum<br />

(bzw. auch Kleincontainer o<strong>der</strong> Umweltschrank) gelagert werden müssen, <strong>der</strong> eine ganze<br />

Reihe von Kriterien erfüllen soll (kühl, gut belüftet, trocken, frostsicher, nicht brennbare<br />

Wände usw.) (LFL Bayern, 2004; DLG, 2006). Außerdem dürfen PSM nach guter fachlicher<br />

Praxis nur in Originalverpackungen gelagert, also nicht umgefüllt werden, <strong>und</strong> sind stets verschlossen<br />

aufzubewahren (BMELV, 2005).<br />

Der Umgang mit leeren Verpackungseinheiten richtet sich nach <strong>der</strong> Gebindegröße. Mehrweg-<br />

Großbehälter (ab 30 l) werden verschlossen <strong>und</strong> ungespült zweimal jährlich beim Landwirt<br />

abgeholt <strong>und</strong> vom Handel zurückgenommen. Für Kleingebinde wurde 1996 von Pflanzenschutz-Industrie<br />

<strong>und</strong> -Handel ein b<strong>und</strong>esweites Entsorgungssystem „Packmittel-Rücknahme<br />

Agrar“ (PAMIRA) eingeführt. Dazu werden restentleerte Verpackungseinheiten gespült <strong>und</strong><br />

offen (ohne Deckel) auf den Landwirtschaftsbetrieben gelagert <strong>und</strong> können zweimal im Jahr<br />

im Landhandel abgegeben werden (Neck, 1998). Im Jahr 2006 sind von PAMIRA insgesamt<br />

2 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes vom 10.08.2002, BGBl. I Nr. 59 vom 23.08.2002, S. 3245, zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007, BGBl. I S. 666.<br />

3 Insbeson<strong>der</strong>e Technische Regel Gefahrstoffe TRGS 514, Ausgabe September 1998 <strong>und</strong> die Verordnungen<br />

über Anlagen zum Lagern, Abfüllen <strong>und</strong> Umschlagen wassergefährden<strong>der</strong> Stoffe; Anlagenverordnungen<br />

(VawS) <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.<br />

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