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XtraJobs - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin.ch

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Evaluation Pilotversu<strong>ch</strong> „<strong>XtraJobs</strong>“ Beurteilung der Konzeption<br />

Anspru<strong>ch</strong> auf Taggelder der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung ähnli<strong>ch</strong> funktioniere. 3<br />

Dabei gilt es<br />

anzumerken, dass die Verantwortli<strong>ch</strong>en von IV-Stellen, die Erfahrungen mit „Xtra-<br />

Jobs“ gema<strong>ch</strong>t haben, den Nutzen des Personalverleihs deutli<strong>ch</strong> positiver bewerten.<br />

3 . 4 B E U R T E I L U N G D E R A N R E I Z E V O N „ X T R A J O B S “<br />

In diesem Abs<strong>ch</strong>nitt untersu<strong>ch</strong>en wir die Anreize der beiden wi<strong>ch</strong>tigsten Akteure, si<strong>ch</strong><br />

an „<strong>XtraJobs</strong>“ zu beteiligen. Zuerst gehen wir auf die Arbeitgebenden und dann auf<br />

die Personalverleihorganisationen ein.<br />

3 . 4 . 1 A N R E I Z E F Ü R D I E U N T E R N E H M E N<br />

Bei der Planung von „<strong>XtraJobs</strong>“ hat die Reduktion der Risiken <strong>für</strong> die Arbeitgebenden<br />

im Zentrum gestanden. Deshalb hat man versu<strong>ch</strong>t, erkennbare Risiken so gut wie mögli<strong>ch</strong><br />

abzusi<strong>ch</strong>ern. Neben der Eins<strong>ch</strong>ätzung der Leistungsfähigkeit ist au<strong>ch</strong> der Betreuungsaufwand<br />

von Personen mit einer gesundheitli<strong>ch</strong>en Beeinträ<strong>ch</strong>tigung <strong>für</strong> die Unternehmen<br />

s<strong>ch</strong>wierig einzus<strong>ch</strong>ätzen. Dies gilt insbesondere bei psy<strong>ch</strong>is<strong>ch</strong>en Erkrankungen,<br />

bei denen der Verlauf der Krankheit und der Gesundheitszustand nur s<strong>ch</strong>wierig prognostiziert<br />

werden können. Weil beim Personalverleih ein Lohn gezahlt wird, entsteht<br />

im re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Sinn ein Arbeitsverhältnis. Dadur<strong>ch</strong> müssen die Vorgaben des Obligationenre<strong>ch</strong>ts<br />

und des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih<br />

eingehalten werden. 4 Damit verbunden, ergibt si<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Unternehmen eine Reihe<br />

von arbeits- und sozialversi<strong>ch</strong>erungsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Risiken, wel<strong>ch</strong>e zu höheren Kosten<br />

führen können. Es sind dies einerseits die Finanzierung der BVG-Prämienerhöhung<br />

bedingt dur<strong>ch</strong> das erhöhte Invaliditätsrisiko der vom Personalverleih bes<strong>ch</strong>äftigten<br />

Versi<strong>ch</strong>erten. Andererseits können höhere Krankentaggeldprämien der vom Taggeldversi<strong>ch</strong>erer<br />

aufgrund von Vorbehalten ni<strong>ch</strong>t gedeckten Krankheitsrisiken eine Rolle<br />

spielen. Dur<strong>ch</strong> die Mögli<strong>ch</strong>keit der Kündigung während des Verleihs, der Beteiligung<br />

an den behinderungsbedingten Mehrkosten und die bei Bedarf gewährten Unterstützungen<br />

des Coa<strong>ch</strong>ings und der Beratung dur<strong>ch</strong> die Personalverleihorganisationen können<br />

die Risiken <strong>für</strong> die Unternehmen massgebend reduziert werden. Dieser Ansi<strong>ch</strong>t<br />

sind au<strong>ch</strong> die beiden interviewten Vertreter der Arbeitgeberverbände sowie die telefonis<strong>ch</strong><br />

kontaktierten Firmen.<br />

Für den Personalverleih im Rahmen von „<strong>XtraJobs</strong>“ kann festgehalten werden, dass er<br />

gemäss geltendem Re<strong>ch</strong>t eine der wenigen Mögli<strong>ch</strong>keit darstellt, Personen über eine<br />

Massnahme der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung zu bes<strong>ch</strong>äftigen, ohne dass si<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Arbeitgebenden<br />

erhebli<strong>ch</strong>e arbeitsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e und sozialversi<strong>ch</strong>erungsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Risiken ergeben.<br />

3 . 4 . 2 A N R E I Z E F Ü R D I E P E R S O N A L V E R L E I H E R<br />

Die Personalverleihorganisationen werden <strong>für</strong> ihren Aufwand über Leistungsvereinbarungen<br />

mit dem BSV abgegolten. In der ersten Projektphase, wel<strong>ch</strong>e vom 1. September<br />

2007 bis Ende 2008 gedauert hat, wurden die Personalverleihorganisationen unabhän-<br />

3 Vgl. (besu<strong>ch</strong>t am 19. Oktober 2009)<br />

4<br />

Vgl. Obligationenre<strong>ch</strong>t, Zehnter Titel: Der Arbeitsvertrag, Art. 319 ff sowie Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den<br />

Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG).<br />

9

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