XtraJobs - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin.ch
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Evaluation Pilotversu<strong>ch</strong> „<strong>XtraJobs</strong>“ Beurteilung der Konzeption<br />
Anspru<strong>ch</strong> auf Taggelder der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung ähnli<strong>ch</strong> funktioniere. 3<br />
Dabei gilt es<br />
anzumerken, dass die Verantwortli<strong>ch</strong>en von IV-Stellen, die Erfahrungen mit „Xtra-<br />
Jobs“ gema<strong>ch</strong>t haben, den Nutzen des Personalverleihs deutli<strong>ch</strong> positiver bewerten.<br />
3 . 4 B E U R T E I L U N G D E R A N R E I Z E V O N „ X T R A J O B S “<br />
In diesem Abs<strong>ch</strong>nitt untersu<strong>ch</strong>en wir die Anreize der beiden wi<strong>ch</strong>tigsten Akteure, si<strong>ch</strong><br />
an „<strong>XtraJobs</strong>“ zu beteiligen. Zuerst gehen wir auf die Arbeitgebenden und dann auf<br />
die Personalverleihorganisationen ein.<br />
3 . 4 . 1 A N R E I Z E F Ü R D I E U N T E R N E H M E N<br />
Bei der Planung von „<strong>XtraJobs</strong>“ hat die Reduktion der Risiken <strong>für</strong> die Arbeitgebenden<br />
im Zentrum gestanden. Deshalb hat man versu<strong>ch</strong>t, erkennbare Risiken so gut wie mögli<strong>ch</strong><br />
abzusi<strong>ch</strong>ern. Neben der Eins<strong>ch</strong>ätzung der Leistungsfähigkeit ist au<strong>ch</strong> der Betreuungsaufwand<br />
von Personen mit einer gesundheitli<strong>ch</strong>en Beeinträ<strong>ch</strong>tigung <strong>für</strong> die Unternehmen<br />
s<strong>ch</strong>wierig einzus<strong>ch</strong>ätzen. Dies gilt insbesondere bei psy<strong>ch</strong>is<strong>ch</strong>en Erkrankungen,<br />
bei denen der Verlauf der Krankheit und der Gesundheitszustand nur s<strong>ch</strong>wierig prognostiziert<br />
werden können. Weil beim Personalverleih ein Lohn gezahlt wird, entsteht<br />
im re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Sinn ein Arbeitsverhältnis. Dadur<strong>ch</strong> müssen die Vorgaben des Obligationenre<strong>ch</strong>ts<br />
und des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih<br />
eingehalten werden. 4 Damit verbunden, ergibt si<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Unternehmen eine Reihe<br />
von arbeits- und sozialversi<strong>ch</strong>erungsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Risiken, wel<strong>ch</strong>e zu höheren Kosten<br />
führen können. Es sind dies einerseits die Finanzierung der BVG-Prämienerhöhung<br />
bedingt dur<strong>ch</strong> das erhöhte Invaliditätsrisiko der vom Personalverleih bes<strong>ch</strong>äftigten<br />
Versi<strong>ch</strong>erten. Andererseits können höhere Krankentaggeldprämien der vom Taggeldversi<strong>ch</strong>erer<br />
aufgrund von Vorbehalten ni<strong>ch</strong>t gedeckten Krankheitsrisiken eine Rolle<br />
spielen. Dur<strong>ch</strong> die Mögli<strong>ch</strong>keit der Kündigung während des Verleihs, der Beteiligung<br />
an den behinderungsbedingten Mehrkosten und die bei Bedarf gewährten Unterstützungen<br />
des Coa<strong>ch</strong>ings und der Beratung dur<strong>ch</strong> die Personalverleihorganisationen können<br />
die Risiken <strong>für</strong> die Unternehmen massgebend reduziert werden. Dieser Ansi<strong>ch</strong>t<br />
sind au<strong>ch</strong> die beiden interviewten Vertreter der Arbeitgeberverbände sowie die telefonis<strong>ch</strong><br />
kontaktierten Firmen.<br />
Für den Personalverleih im Rahmen von „<strong>XtraJobs</strong>“ kann festgehalten werden, dass er<br />
gemäss geltendem Re<strong>ch</strong>t eine der wenigen Mögli<strong>ch</strong>keit darstellt, Personen über eine<br />
Massnahme der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung zu bes<strong>ch</strong>äftigen, ohne dass si<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Arbeitgebenden<br />
erhebli<strong>ch</strong>e arbeitsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e und sozialversi<strong>ch</strong>erungsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Risiken ergeben.<br />
3 . 4 . 2 A N R E I Z E F Ü R D I E P E R S O N A L V E R L E I H E R<br />
Die Personalverleihorganisationen werden <strong>für</strong> ihren Aufwand über Leistungsvereinbarungen<br />
mit dem BSV abgegolten. In der ersten Projektphase, wel<strong>ch</strong>e vom 1. September<br />
2007 bis Ende 2008 gedauert hat, wurden die Personalverleihorganisationen unabhän-<br />
3 Vgl. (besu<strong>ch</strong>t am 19. Oktober 2009)<br />
4<br />
Vgl. Obligationenre<strong>ch</strong>t, Zehnter Titel: Der Arbeitsvertrag, Art. 319 ff sowie Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den<br />
Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG).<br />
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