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XtraJobs - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin.ch

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Beurteilung der Konzeption Evaluation Pilotversu<strong>ch</strong> „<strong>XtraJobs</strong>“<br />

- Die Arbeitgebenden bes<strong>ch</strong>äftigen Personen mit Behinderung in ihrem Unternehmen<br />

und ents<strong>ch</strong>ädigen die Personalverleihagentur <strong>für</strong> die von der Person mit Behinderung<br />

erbra<strong>ch</strong>ten Leistungen.<br />

- Die Person mit Behinderung arbeitet im Unternehmen und erhält von der Personalverleihorganisation<br />

einen Lohn <strong>für</strong> ihre Arbeitsleistung.<br />

- Die Personalverleihorganisation stellt na<strong>ch</strong> einem vorgängigen Assessment die<br />

Person mit Behinderung ein und bezahlt deren Lohn und die Sozialleistungen. Sie<br />

unterstützt sowohl die Arbeitnehmenden als au<strong>ch</strong> die Unternehmen dur<strong>ch</strong> professionelles<br />

Coa<strong>ch</strong>ing und Beratung.<br />

- Die kantonalen IV-Stellen sind im Rahmen von „<strong>XtraJobs</strong>“ Anlaufstelle <strong>für</strong> Unternehmen,<br />

wel<strong>ch</strong>e Interesse am Personalverleih haben, aber no<strong>ch</strong> keinen Arbeitnehmer<br />

beziehungsweise keine Arbeitnehmerin <strong>für</strong> eine Stellenbesetzung via Personalverleih<br />

gefunden haben.<br />

- Die Invalidenversi<strong>ch</strong>erung deckt während der befristeten Einstellung die behinderungsbedingten<br />

Mehrkosten, namentli<strong>ch</strong> die Prämienerhöhungen <strong>für</strong> Krankentaggeld<br />

und berufli<strong>ch</strong>e Vorsorge, sowie die Kosten <strong>für</strong> das Coa<strong>ch</strong>ing, die Beratung<br />

und das Assessment. Das BSV hat dazu mit den Personalverleihorganisationen<br />

Leistungsvereinbarungen abges<strong>ch</strong>lossen, wel<strong>ch</strong>e die Leistungen und die Ents<strong>ch</strong>ädigung<br />

definieren.<br />

3 . 1 . 2 D I E Z U G Ä N G E Z U „ X T R A J O B S “<br />

In Darstellung D 3.1 sind die Prozesse von „<strong>XtraJobs</strong>“ s<strong>ch</strong>ematis<strong>ch</strong> dargestellt. Aus<br />

dieser Darstellung wird ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>, dass konzeptionell drei Zugangsmögli<strong>ch</strong>keiten zum<br />

Personalverleih vorgesehen sind:<br />

- 1. Zugang: Wenn ein Unternehmen bereits über einen geeigneten Arbeitnehmer<br />

oder eine geeignete Arbeitnehmerin verfügt, wel<strong>ch</strong>e das Unternehmen über den<br />

Personalverleih einstellen mö<strong>ch</strong>te, kann es si<strong>ch</strong> direkt an eine der beteiligten Personalverleihorganisationen<br />

wenden. Diese klärt dann im Rahmen eines Assessments<br />

ab, ob die Person mit Behinderung <strong>für</strong> die Teilnahme am Projekt geeignet ist<br />

und ob die Bedingungen <strong>für</strong> eine Teilnahme an „<strong>XtraJobs</strong>“ erfüllt sind (vgl. Abs<strong>ch</strong>nitt<br />

3.1.3). Darauf werden von der Personalverleihagentur die vertragli<strong>ch</strong>en<br />

Bedingungen geregelt und die Person mit Behinderung nimmt ihre Erwerbstätigkeit<br />

beim Unternehmen auf.<br />

- 2. Zugang: Unternehmen, wel<strong>ch</strong>e Interesse an einer Teilnahme am Personalverleih<br />

haben, aber keinen geeigneten Arbeitnehmer oder keine geeignete Arbeitnehmerin<br />

kennen, wenden si<strong>ch</strong> an die zuständige kantonale IV-Stelle. Das gilt au<strong>ch</strong> dann,<br />

wenn eine Unternehmung eine geeignete Person in Aussi<strong>ch</strong>t hat, aber ni<strong>ch</strong>t genau<br />

weiss, wel<strong>ch</strong>e Art der Unterstützung sie <strong>für</strong> eine Integration brau<strong>ch</strong>t. Die kantonale<br />

IV-Stelle kann dann der Unternehmung abhängig vom Bedarf vers<strong>ch</strong>iedene Eingliederungsmassnahmen<br />

der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung vors<strong>ch</strong>lagen, unter anderem<br />

den Personalverleih mit „<strong>XtraJobs</strong>“.<br />

- 3. Zugang: Dur<strong>ch</strong> die Vermittlungsaktivitäten der Personalverleihorganisationen<br />

ergibt si<strong>ch</strong> ein dritter Zugang zum Personalverleih. Seit dem 1. Juli 2009 werden<br />

die Personalverleihorganisationen au<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Vermittlungstätigkeit zwis<strong>ch</strong>en Un-<br />

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