XtraJobs - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin.ch
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Beurteilung der Konzeption Evaluation Pilotversu<strong>ch</strong> „<strong>XtraJobs</strong>“<br />
- Die Arbeitgebenden bes<strong>ch</strong>äftigen Personen mit Behinderung in ihrem Unternehmen<br />
und ents<strong>ch</strong>ädigen die Personalverleihagentur <strong>für</strong> die von der Person mit Behinderung<br />
erbra<strong>ch</strong>ten Leistungen.<br />
- Die Person mit Behinderung arbeitet im Unternehmen und erhält von der Personalverleihorganisation<br />
einen Lohn <strong>für</strong> ihre Arbeitsleistung.<br />
- Die Personalverleihorganisation stellt na<strong>ch</strong> einem vorgängigen Assessment die<br />
Person mit Behinderung ein und bezahlt deren Lohn und die Sozialleistungen. Sie<br />
unterstützt sowohl die Arbeitnehmenden als au<strong>ch</strong> die Unternehmen dur<strong>ch</strong> professionelles<br />
Coa<strong>ch</strong>ing und Beratung.<br />
- Die kantonalen IV-Stellen sind im Rahmen von „<strong>XtraJobs</strong>“ Anlaufstelle <strong>für</strong> Unternehmen,<br />
wel<strong>ch</strong>e Interesse am Personalverleih haben, aber no<strong>ch</strong> keinen Arbeitnehmer<br />
beziehungsweise keine Arbeitnehmerin <strong>für</strong> eine Stellenbesetzung via Personalverleih<br />
gefunden haben.<br />
- Die Invalidenversi<strong>ch</strong>erung deckt während der befristeten Einstellung die behinderungsbedingten<br />
Mehrkosten, namentli<strong>ch</strong> die Prämienerhöhungen <strong>für</strong> Krankentaggeld<br />
und berufli<strong>ch</strong>e Vorsorge, sowie die Kosten <strong>für</strong> das Coa<strong>ch</strong>ing, die Beratung<br />
und das Assessment. Das BSV hat dazu mit den Personalverleihorganisationen<br />
Leistungsvereinbarungen abges<strong>ch</strong>lossen, wel<strong>ch</strong>e die Leistungen und die Ents<strong>ch</strong>ädigung<br />
definieren.<br />
3 . 1 . 2 D I E Z U G Ä N G E Z U „ X T R A J O B S “<br />
In Darstellung D 3.1 sind die Prozesse von „<strong>XtraJobs</strong>“ s<strong>ch</strong>ematis<strong>ch</strong> dargestellt. Aus<br />
dieser Darstellung wird ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>, dass konzeptionell drei Zugangsmögli<strong>ch</strong>keiten zum<br />
Personalverleih vorgesehen sind:<br />
- 1. Zugang: Wenn ein Unternehmen bereits über einen geeigneten Arbeitnehmer<br />
oder eine geeignete Arbeitnehmerin verfügt, wel<strong>ch</strong>e das Unternehmen über den<br />
Personalverleih einstellen mö<strong>ch</strong>te, kann es si<strong>ch</strong> direkt an eine der beteiligten Personalverleihorganisationen<br />
wenden. Diese klärt dann im Rahmen eines Assessments<br />
ab, ob die Person mit Behinderung <strong>für</strong> die Teilnahme am Projekt geeignet ist<br />
und ob die Bedingungen <strong>für</strong> eine Teilnahme an „<strong>XtraJobs</strong>“ erfüllt sind (vgl. Abs<strong>ch</strong>nitt<br />
3.1.3). Darauf werden von der Personalverleihagentur die vertragli<strong>ch</strong>en<br />
Bedingungen geregelt und die Person mit Behinderung nimmt ihre Erwerbstätigkeit<br />
beim Unternehmen auf.<br />
- 2. Zugang: Unternehmen, wel<strong>ch</strong>e Interesse an einer Teilnahme am Personalverleih<br />
haben, aber keinen geeigneten Arbeitnehmer oder keine geeignete Arbeitnehmerin<br />
kennen, wenden si<strong>ch</strong> an die zuständige kantonale IV-Stelle. Das gilt au<strong>ch</strong> dann,<br />
wenn eine Unternehmung eine geeignete Person in Aussi<strong>ch</strong>t hat, aber ni<strong>ch</strong>t genau<br />
weiss, wel<strong>ch</strong>e Art der Unterstützung sie <strong>für</strong> eine Integration brau<strong>ch</strong>t. Die kantonale<br />
IV-Stelle kann dann der Unternehmung abhängig vom Bedarf vers<strong>ch</strong>iedene Eingliederungsmassnahmen<br />
der Invalidenversi<strong>ch</strong>erung vors<strong>ch</strong>lagen, unter anderem<br />
den Personalverleih mit „<strong>XtraJobs</strong>“.<br />
- 3. Zugang: Dur<strong>ch</strong> die Vermittlungsaktivitäten der Personalverleihorganisationen<br />
ergibt si<strong>ch</strong> ein dritter Zugang zum Personalverleih. Seit dem 1. Juli 2009 werden<br />
die Personalverleihorganisationen au<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Vermittlungstätigkeit zwis<strong>ch</strong>en Un-<br />
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